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Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt

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kohle gebunden und kann außerdem bereits absorbierte organische Stoffe verdrängen.<br />

Speziell bei niedrig siedenden organischen Flüssigkeiten wird die Wirksamkeit<br />

von Gasfiltern hierdurch erheblich gemindert. Da dieser Effekt sogar durch<br />

Luftfeuchtigkeit verursacht werden kann, ist die Anwendbarkeit von Gasfiltern bei<br />

niedrig siedenden organischen Stoffen (Siedepunkt > 65 °C, „Niedrigsieder“) eingeschränkt.<br />

Die gängigen Nervenkampfstoffe haben Siedepunkte, die über diesen<br />

Werten liegen. Gegen Dämpfe von Stoffen mit niedrigeren Siedepunkten dürfen<br />

nur spezielle Filter (AX-Filter) eingesetzt werden. Grundsätzlich besteht immer<br />

die Gefahr der Desorption von Stoffen durch besser adsorbierbare Chemikalien,<br />

deshalb ist der Einsatz von Gasfiltern nur bei ausreichend bekannter Gefahrstoffzusammensetzung<br />

empfehlenswert. Permanente Gase wie Kohlenstoffmonoxid<br />

lassen sich nicht ausreichend adsorbieren. Das Kohlenstoffmonoxid muss zur<br />

quantitativen Abscheidung an einem Katalysator zu Kohlenstoffdioxid oxidiert<br />

werden. Der für diese Oxidation benötigte Sauerstoff wird der Atemluft entzogen;<br />

auf Grund der Reaktionswärme erhöht sich hierdurch die Temperatur der Einatemluft.<br />

Werden Halb- und Vollmasken von Bartträgern benutzt, muss im Bereich der<br />

Dichtlinien (Verlauf über Stirn, Wangen und unterhalb des Kinns) mit erhöhter<br />

Leckrate gerechnet werden. Die Schutzwirkung der Atemmasken wird unkalkulierbar,<br />

der Personenkreis ist somit für das Tragen von Halb- oder Vollmasken<br />

ungeeignet. Diese gilt für den Einsatz von Gasfiltern und isolierenden Atemgeräten.<br />

Eine Alternative stellt die Verwendung von Atemschutzhauben dar. Für das<br />

Tragen von Gasfiltern müssen ebenfalls gemäß dem berufsgenossenschaftlichen<br />

Grundsatz G 26, Teil 1 und Teil 2 (Atemschutzgeräte) Vorsorgeuntersuchungen<br />

durchgeführt werden. Dieser Grundsatz sieht einmalige Untersuchungen vor Einsatz<br />

der Atemschutzgeräte vor. Die Gasfilter werden unterteilt in:<br />

• Typen nach Anwendungsbereich mit entsprechender Kennfarbe<br />

• Klassen nach Aufnahmevermögen<br />

Die Standartgasfilter (Gasfiltertyp A, B, E und K) werden in drei verschiedene<br />

Gasfilterklassen eingeteilt. In Abhängigkeit der Gasfilterklassen sind unterschiedliche<br />

maximale Gaskonzentrationen zulässig. Im Gegensatz zu den Partikelfilterklassen<br />

unterscheiden sich die Gasfilterklassen nicht durch verschiedene Leckageraten.<br />

Die Klasse 3 hat gegenüber der Klasse 1 lediglich ein höheres Abscheidevermögen,<br />

nicht jedoch ein grundsätzlich besseres Abscheideverhalten. Neben<br />

diesen aus dem Absorptionsvermögen resultierenden filterspezifischen Absolutkonzentrationen<br />

müssen noch die Leckageraten der verwendeten Atemschutzmasken<br />

berücksichtigt werden. Die folgenden relativen Konzentrationsbeschränkungen<br />

in Bezug auf den jeweiligen Grenzwert sind zu beachten:<br />

• Vollmaske bis zum 400fachen Grenzwert<br />

• Halbmaske bis zum 30fachen Grenzwert<br />

• gasfiltrierende Halbmaske bis zum 30fachen Grenzwert<br />

Zum Schutz gegen mehrere verschiedene Gase werden Mehrbereichsfilter angeboten.<br />

Insbesondere in der chemischen Industrie als auch bei der Feuerwehr wird<br />

ein ABEK-Filter, der gegen organische, anorganische, saure und basische Gase<br />

und Dämpfe schützt, häufig eingesetzt.<br />

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