Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt
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kohle gebunden und kann außerdem bereits absorbierte organische Stoffe verdrängen.<br />
Speziell bei niedrig siedenden organischen Flüssigkeiten wird die Wirksamkeit<br />
von Gasfiltern hierdurch erheblich gemindert. Da dieser Effekt sogar durch<br />
Luftfeuchtigkeit verursacht werden kann, ist die Anwendbarkeit von Gasfiltern bei<br />
niedrig siedenden organischen Stoffen (Siedepunkt > 65 °C, „Niedrigsieder“) eingeschränkt.<br />
Die gängigen Nervenkampfstoffe haben Siedepunkte, die über diesen<br />
Werten liegen. Gegen Dämpfe von Stoffen mit niedrigeren Siedepunkten dürfen<br />
nur spezielle Filter (AX-Filter) eingesetzt werden. Grundsätzlich besteht immer<br />
die Gefahr der Desorption von Stoffen durch besser adsorbierbare Chemikalien,<br />
deshalb ist der Einsatz von Gasfiltern nur bei ausreichend bekannter Gefahrstoffzusammensetzung<br />
empfehlenswert. Permanente Gase wie Kohlenstoffmonoxid<br />
lassen sich nicht ausreichend adsorbieren. Das Kohlenstoffmonoxid muss zur<br />
quantitativen Abscheidung an einem Katalysator zu Kohlenstoffdioxid oxidiert<br />
werden. Der für diese Oxidation benötigte Sauerstoff wird der Atemluft entzogen;<br />
auf Grund der Reaktionswärme erhöht sich hierdurch die Temperatur der Einatemluft.<br />
Werden Halb- und Vollmasken von Bartträgern benutzt, muss im Bereich der<br />
Dichtlinien (Verlauf über Stirn, Wangen und unterhalb des Kinns) mit erhöhter<br />
Leckrate gerechnet werden. Die Schutzwirkung der Atemmasken wird unkalkulierbar,<br />
der Personenkreis ist somit für das Tragen von Halb- oder Vollmasken<br />
ungeeignet. Diese gilt für den Einsatz von Gasfiltern und isolierenden Atemgeräten.<br />
Eine Alternative stellt die Verwendung von Atemschutzhauben dar. Für das<br />
Tragen von Gasfiltern müssen ebenfalls gemäß dem berufsgenossenschaftlichen<br />
Grundsatz G 26, Teil 1 und Teil 2 (Atemschutzgeräte) Vorsorgeuntersuchungen<br />
durchgeführt werden. Dieser Grundsatz sieht einmalige Untersuchungen vor Einsatz<br />
der Atemschutzgeräte vor. Die Gasfilter werden unterteilt in:<br />
• Typen nach Anwendungsbereich mit entsprechender Kennfarbe<br />
• Klassen nach Aufnahmevermögen<br />
Die Standartgasfilter (Gasfiltertyp A, B, E und K) werden in drei verschiedene<br />
Gasfilterklassen eingeteilt. In Abhängigkeit der Gasfilterklassen sind unterschiedliche<br />
maximale Gaskonzentrationen zulässig. Im Gegensatz zu den Partikelfilterklassen<br />
unterscheiden sich die Gasfilterklassen nicht durch verschiedene Leckageraten.<br />
Die Klasse 3 hat gegenüber der Klasse 1 lediglich ein höheres Abscheidevermögen,<br />
nicht jedoch ein grundsätzlich besseres Abscheideverhalten. Neben<br />
diesen aus dem Absorptionsvermögen resultierenden filterspezifischen Absolutkonzentrationen<br />
müssen noch die Leckageraten der verwendeten Atemschutzmasken<br />
berücksichtigt werden. Die folgenden relativen Konzentrationsbeschränkungen<br />
in Bezug auf den jeweiligen Grenzwert sind zu beachten:<br />
• Vollmaske bis zum 400fachen Grenzwert<br />
• Halbmaske bis zum 30fachen Grenzwert<br />
• gasfiltrierende Halbmaske bis zum 30fachen Grenzwert<br />
Zum Schutz gegen mehrere verschiedene Gase werden Mehrbereichsfilter angeboten.<br />
Insbesondere in der chemischen Industrie als auch bei der Feuerwehr wird<br />
ein ABEK-Filter, der gegen organische, anorganische, saure und basische Gase<br />
und Dämpfe schützt, häufig eingesetzt.<br />
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