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Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt

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Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Partikelfilter häufig als Staubfilter<br />

bezeichnet. Partikelfilter können gegen Aerosole, Fasern, Stäube und Rauche eingesetzt<br />

werden. Partikelfilter zum Aufschrauben auf Voll- oder Halbmasken werden<br />

mit einem P gekennzeichnet. Nach DIN EN 143 werden die Partikelfilter in<br />

Abhängigkeit des Abscheidevermögens in drei Klassen eingeteilt:<br />

• P1geringes Abscheidevermögen<br />

• P2mittleres Abscheidevermögen<br />

• P3hohes Abscheidevermögen<br />

Auf Grund der deutlich niedrigeren Leckagerate und der höheren Schutzwirkung<br />

unterscheiden sich die maximal zulässigen Partikelkonzentrationen von Vollmasken<br />

gegenüber Halb-, und partikelfiltrierenden Halbmasken. Während die Partikelfilter<br />

P 1 und FFP 1 nicht zum Schutz gegen Aerosole eingesetzt werden dürfen,<br />

können die höheren Schutzklassen auch bei Nebel und Tröpfchenaerosolen<br />

verwendet werden. Die Nutzungsdauer von Partikelfiltern wird durch die Druckdifferenz<br />

zwischen Einatmung und Ausatmung (Einatemwiderstand, Ausatemwiderstand)<br />

am Filter bestimmt. Beeinflusst wird sie durch die Art und<br />

Konzentration des Schadstoffes, die Verwendungsdauer des Filters, den Luftbedarf<br />

des Trägers (in Abhängigkeit von der Schwere der Arbeit), das Rückhaltevermögen<br />

sowie der Feuchtigkeit und Temperatur der Luft.<br />

Bei den üblichen Filtern ergibt sich eine Nutzungsdauer von wenigen Stunden bis<br />

mehreren Tagen bei einem Einatemwiderstand von 2,5 mbar und 20 – 40 L/min<br />

Atemluftbedarf (entspricht mittelschwerer Arbeit). Spezielle Tragezeitbegrenzungen<br />

für den Einsatz von Partikelfiltern existieren nicht. Die maximale Benutzungsdauer<br />

von Partikelfiltern sollte einen Arbeitstag nicht überschreiten. Nach einem<br />

mehrstündigen Einsatz sollten die Filter also keine weitere Verwendung finden.<br />

Durch diese Faktoren nimmt u. a. der Einatemwiderstand deutlich zu. Ein Wechsel<br />

ist spätestens angezeigt, wenn Geruch, Geschmack oder Reizwirkungen wahrnehmbar<br />

sind.<br />

Für das Tragen von Partikelfiltern müssen gemäß dem berufsgenossenschaftlichen<br />

Grundsatz G 26 (Atemschutzgeräte) Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden.<br />

Für alle Filterklassen, sind Eignungsuntersuchungen nach G 26, Teil 1 und<br />

Teil 2, notwendig. Dieser Grundsatz sieht vor erstmaligem Einsatz von Atemschutzgeräten<br />

und danach in wiederkehrenden Abständen von 3 Jahren bzw. bei<br />

einem Alter über 50 Jahren jährliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

vor.<br />

Gasfilter werden zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Gasen und Dämpfen<br />

eingesetzt. Sie können dampfförmige Schadstoffe sowie Gase durch physikalische<br />

Bindung (Adsorption) oder chemische Umsetzung (Chemisorption oder katalytische<br />

Umwandlung) am Filtermaterial entfernen. Als gängigstes Filtermaterial wird<br />

gekörnte oder imprägnierte Aktivkohle mit großer spezifischer innerer Oberfläche<br />

verwendet, an der die Schadstoffe absorbiert werden. Gasfilter mit Aktivkohlefilter<br />

sind nicht wirksam gegen permanente Gase (z. B. Stickstoff, Wasserstoff,<br />

Kohlenstoffmonoxid). Zum Schutz gegen Kohlenstoffmonoxid sind stattdessen<br />

spezielle CO-Filter zu verwenden. Wasserdampf wird grundsätzlich gut an Aktiv-<br />

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