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Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt

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die Hand wird kontaminiert. Zur Erkennung des Anwendungsbereiches von<br />

Schutzhandschuhen müssen diese nach DIN EN 420 mit einem Piktogramm<br />

gekennzeichnet sein. Für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche und Gefahrenklassen<br />

stehen insgesamt neun Piktogramme zur Verfügung. Für den Umgang<br />

mit Chemikalien ist wie für die Durchbruchszeit die DIN EN 374 heranzuziehen.<br />

In dieser Norm werden außerdem Größen, Abrieb, Dehnungsverhalten, Degradation,<br />

Durchstichverhalten, Penetration, Permeation sowie die Schnittfestigkeit<br />

abgehandelt.<br />

3.4.2.3.4 Körperschutz<br />

Beim Umgang mit chemischen Gefahrstoffen im Rahmen der Erstversorgung und<br />

Dekontamination von Verletzten ist kein Arbeiten an der unmittelbaren Schadenstelle<br />

notwendig. Die Personen werden evakuiert bzw. gerettet und finden am<br />

Dekontaminationsplatz ihre Anlaufstelle. Auch wenn viele Gefahrstoffe außerhalb<br />

des unmittelbaren Gefahrenbereiches keine ernsthafte Gefahr für die Helfer darstellen,<br />

muss dennoch ein Körperschutz der Einsatzkräfte im Sinne eines Schutzanzuges<br />

angelegt werden. So kann neben dem Vorkommen höchst toxischer Substanzen<br />

(z. B. chemische Kampfstoffe) auch bei weniger toxischen Substanzen<br />

über kontaminierte Kleidung von Verletzten eine Gefahr der sekundären Kontamination<br />

bestehen.<br />

Die in Europa nach der EU-Richtlinie 89/686/EWG festgeschrieben Anforderungen<br />

für Schutzkleidung („PSA-Richtlinie“) definieren drei Gefahrenkategorien:<br />

CE Einfach (1), CE Mittel (2) und CE Komplex (3). Innerhalb der Kategorie 3 =<br />

CE Komplex – gedacht für gesundheitsbedrohliche und lebensbedrohliche Gefahren<br />

– kann in sechs Typen unterschieden werden. Flüssigkeitsdichte Anzüge und<br />

solche die geringeren Schutz bieten (Typ 3–6) sind als Einwegschutzanzüge erhältlich.<br />

Üblicherweise werden sie mit oder ohne Kapuze sowie gelegentlich mit Füßling<br />

angeboten. Atemschutzmasken sowie Atemschutzgeräte werden über solchen<br />

Einweganzügen getragen. Die Einwegschutzanzüge werden üblicherweise nach<br />

ihren Fähigkeiten Flüssigkeiten oder Feststoffe (Partikel) abzuhalten eingeteilt.<br />

Weitere Kriterien sind Menge der Flüssigkeit (Spritzer, Sprühnebel, Strahl), Art<br />

der Flüssigkeiten (Wasser, Chemikalien) und Antistatik.<br />

Bei stärkerer mechanischer Beanspruchung sind Chemikalienschutzanzüge (CSA)<br />

vorzuziehen. Vollschutzanzüge umhüllen grundsätzlich den ganzen Körper. Zur<br />

Reduzierung von Undichtigkeiten sind die Schutzstiefel stets integriert. Die Chemikalienschutzanzüge,<br />

die üblicherweise von den Feuerwehren verwendet werden,<br />

müssen den Anforderungen nach der Vereinigung zur Förderung des deutschen<br />

Brandschutzes (vfdb, vfdb-Richtlinie 08/01 und 08/02) genügen. Darüber hinaus<br />

gelten die Anforderungen an die PSA in der Europäischen Union durch die CE-<br />

Zertifizierung nach der EU-Richtlinie 89/686/EWG. Die Umsetzung dieser EU-<br />

Richtlinie in Deutschland ist anhand zweier europäischen Normen (EN 943 Teil 1<br />

und 2) geplant. Die bereits vorliegenden Entwürfe dienen bisher zur Prüfung für<br />

die CE-Zertifizierung. Die von der Feuerwehr verwendeten CSA werden mit<br />

umluftunabhängigen Atemschutzgeräten getragen. Üblicherweise sind diese Anzü-<br />

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