Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt
Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt
Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3.4.2.3 Analyse der Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)<br />
3.4.2.3.1 Einleitung<br />
Die persönliche Schutzausrüstung ist einer der zentralen Pfeiler in jedem Konzept<br />
zur Dekontamination von Personen durch Einsatzkräfte. Denn wenn der Selbstschutz<br />
der Einsatzkräfte nicht gewährleistet ist, kann eine zuverlässige Hilfeleistung<br />
auf Dauer nicht erbracht werden. Die „universelle“ Schutzausrüstung, die für<br />
jeden Gefahrstoffeinsatz geeignet ist, gibt es nicht. Daher muss die PSA immer der<br />
Situation angepasst werden. Neben der Gefahr durch den chemischen Stoff ist<br />
auch zu berücksichtigen, dass durch die Schutzkleidung Gefahren für die Helfer<br />
entstehen können. Neben Hitze-Stress treten weitere physische und psychische<br />
Belastungen auf. Einschränkungen der Sicht, Mobilität und Kommunikationsmöglichkeiten<br />
kommen hinzu. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Arbeit am<br />
Patienten im Rahmen der Triage, der Notfallbehandlung sowie des Dekontaminationsvorganges<br />
an sich durch die Schutzkleidung nicht unmöglich gemacht werden<br />
darf. So muss also das angemessene Maß des Schutzes wohl überlegt sein, zu<br />
großer Schutz genauso vermieden werden wie unzureichender. Darüber hinaus soll<br />
darauf hingewiesen werden, dass Einsatzkräfte Schutzausrüstung nie ohne adäquates<br />
Training benutzen sollten. Hierzu wurden an einem Simulator eigene Untersuchungen<br />
durchgeführt.<br />
Die rechtlichen Grundlagen an die Anforderungen von Schutzausrüstungen sind<br />
vielfältig. Durch die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes<br />
(vfdb) sind im Bereich der Feuerwehren Richtlinien für die Herstellung und<br />
Prüfung von Chemikalienschutzanzügen (vfdb-Richtlinie 08/01) sowie Regeln<br />
für die Auswahl von Atemschutzgeräten und Chemikalienschutzanzüge für Einsatzaufgaben<br />
bei den Feuerwehren (vfdb-Richtlinie 08/02) erarbeitet worden<br />
(www.vfdb.de). Darüber hinaus sind die Anforderungen an die PSA in der Europäischen<br />
Union durch die CE-Zertifizierung nach der EU-Richtlinie 89/686/EWG<br />
festgeschrieben („PSA-Richtlinie“). Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in<br />
Deutschland ist anhand zweier europäischen Normen (EN 943 Teil 1 und 2)<br />
geplant. Die bereits vorliegenden Entwürfe dienen bisher zur Prüfung für die CE-<br />
Zertifizierung.<br />
Zunächst werden die grundsätzlichen Anforderungen an die Schutzausrüstung<br />
besprochen. Hierbei bietet sich anhand der zu schützenden Körperpartien vorzugehen.<br />
Je nach den zu schützenden Körperpartien muss die persönliche Schutzausrüstung<br />
unterschieden werden in:<br />
• Augenschutz<br />
• Gesichtsschutz<br />
• Handschutz<br />
• Körperschutz<br />
• Atemschutz<br />
104