26.10.2012 Aufrufe

Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt

Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt

Zivilschutz- Forschung - Bundesverwaltungsamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3.4.2.3 Analyse der Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)<br />

3.4.2.3.1 Einleitung<br />

Die persönliche Schutzausrüstung ist einer der zentralen Pfeiler in jedem Konzept<br />

zur Dekontamination von Personen durch Einsatzkräfte. Denn wenn der Selbstschutz<br />

der Einsatzkräfte nicht gewährleistet ist, kann eine zuverlässige Hilfeleistung<br />

auf Dauer nicht erbracht werden. Die „universelle“ Schutzausrüstung, die für<br />

jeden Gefahrstoffeinsatz geeignet ist, gibt es nicht. Daher muss die PSA immer der<br />

Situation angepasst werden. Neben der Gefahr durch den chemischen Stoff ist<br />

auch zu berücksichtigen, dass durch die Schutzkleidung Gefahren für die Helfer<br />

entstehen können. Neben Hitze-Stress treten weitere physische und psychische<br />

Belastungen auf. Einschränkungen der Sicht, Mobilität und Kommunikationsmöglichkeiten<br />

kommen hinzu. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Arbeit am<br />

Patienten im Rahmen der Triage, der Notfallbehandlung sowie des Dekontaminationsvorganges<br />

an sich durch die Schutzkleidung nicht unmöglich gemacht werden<br />

darf. So muss also das angemessene Maß des Schutzes wohl überlegt sein, zu<br />

großer Schutz genauso vermieden werden wie unzureichender. Darüber hinaus soll<br />

darauf hingewiesen werden, dass Einsatzkräfte Schutzausrüstung nie ohne adäquates<br />

Training benutzen sollten. Hierzu wurden an einem Simulator eigene Untersuchungen<br />

durchgeführt.<br />

Die rechtlichen Grundlagen an die Anforderungen von Schutzausrüstungen sind<br />

vielfältig. Durch die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes<br />

(vfdb) sind im Bereich der Feuerwehren Richtlinien für die Herstellung und<br />

Prüfung von Chemikalienschutzanzügen (vfdb-Richtlinie 08/01) sowie Regeln<br />

für die Auswahl von Atemschutzgeräten und Chemikalienschutzanzüge für Einsatzaufgaben<br />

bei den Feuerwehren (vfdb-Richtlinie 08/02) erarbeitet worden<br />

(www.vfdb.de). Darüber hinaus sind die Anforderungen an die PSA in der Europäischen<br />

Union durch die CE-Zertifizierung nach der EU-Richtlinie 89/686/EWG<br />

festgeschrieben („PSA-Richtlinie“). Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in<br />

Deutschland ist anhand zweier europäischen Normen (EN 943 Teil 1 und 2)<br />

geplant. Die bereits vorliegenden Entwürfe dienen bisher zur Prüfung für die CE-<br />

Zertifizierung.<br />

Zunächst werden die grundsätzlichen Anforderungen an die Schutzausrüstung<br />

besprochen. Hierbei bietet sich anhand der zu schützenden Körperpartien vorzugehen.<br />

Je nach den zu schützenden Körperpartien muss die persönliche Schutzausrüstung<br />

unterschieden werden in:<br />

• Augenschutz<br />

• Gesichtsschutz<br />

• Handschutz<br />

• Körperschutz<br />

• Atemschutz<br />

104

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!