13.01.2014 Aufrufe

HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Absprache über die Nichtverfolgung einer Tat gemäß § 154 StPO 73<br />

aussetzung <strong>für</strong> eine Verfahrenseinstellung nach dieser Vorschrift«. 43 Der 3.<br />

Strafsenat führt weiter aus, das Gericht habe diesen Antrag auch nicht erzwingen<br />

können und sei schon <strong>de</strong>shalb an <strong>de</strong>r von ihm selbst ebenfalls versprochenen<br />

Einstellung gehin<strong>de</strong>rt gewesen.<br />

a) Fehlen einer gesetzlich vorgesehenen Reaktion bei nicht<br />

eingehaltenen Absprachen im prozessualen und materiellen Recht<br />

Dass die StPO in diesen Fällen eine Einstellung durch das Gericht nicht<br />

vorsieht, ist zweifellos richtig. Auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite kommt <strong>de</strong>m Grundsatz<br />

<strong>de</strong>s fairen Verfahrens aber verfassungsrechtlicher Rang zu, so dass eine<br />

verfassungskonforme Anwendung <strong>de</strong>s einfachen Rechts bei fair-trial-<br />

Verstößen erfor<strong>de</strong>rlich sein kann.<br />

Dies stellt sich <strong>für</strong> die Urteilsabsprache nicht an<strong>de</strong>rs dar, ohne dass <strong>de</strong>r<br />

BGH die Vereinbarkeit einer Bindungswirkung mit <strong>de</strong>m einfachen Recht<br />

seit BGHSt 43, 195 je problematisiert hätte. Zwar hat sich <strong>de</strong>r 4. Strafsenat<br />

in seinem Grundsatzurteil gegen die Zusage einer so genannten Punktstrafe<br />

und <strong>für</strong> die Zulässigkeit <strong>de</strong>r Angabe einer Strafobergrenze entschie<strong>de</strong>n.<br />

Dies hat er damit begrün<strong>de</strong>t, dass die richterliche Entscheidungsfindung<br />

gemäß §§ 260 Abs. 1, § 261 StPO nicht vorweggenommen wer<strong>de</strong>n dürfe,<br />

son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Urteilsberatung vorbehalten bleiben müsse. 44 Auch verstoße<br />

die Selbstbindung <strong>de</strong>s Gerichts an eine konkrete Strafe gegen § 46 Abs. 1 S.<br />

1, Abs. 2 S. 1 StGB, weil das Gericht in <strong>de</strong>r Urteilsberatung die Strafhöhe<br />

frei anhand <strong>de</strong>r maßgeblichen Straf<strong>zum</strong>essungskriterien zu bemessen habe.<br />

Man wird dies vor <strong>de</strong>m Hintergrund, dass <strong>de</strong>r Senat <strong>für</strong> die Zulässigkeit <strong>de</strong>r<br />

Angabe einer Strafobergrenze dann auf die eingeschränkten Verteidigungsmöglichkeiten<br />

<strong>de</strong>s geständigen Angeklagten hinweist, aber wohl eher als<br />

43<br />

BGHSt 52, 165, Rn. 17.<br />

44<br />

BGHSt 43, 195, 206ff.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!