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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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Ungehobene Schätze in <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>s EGMR <strong>für</strong> die Verteidigung? 45<br />

schei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Kriterium <strong>für</strong> die staatliche Finanzierung eines Verteidigers darstellt.<br />

81 Der EGMR will je<strong>de</strong>m Angeklagten eine realistische Chance auf eine<br />

wirksame Verteidigung gewährleisten. 82 Wenn Sie an Ihre Mandanten und<br />

an <strong>de</strong>ren typisch vorhan<strong>de</strong>ne Fähigkeiten zu einer wirksamen Selbstverteidigung<br />

etwa bei <strong>de</strong>r Zeugenbefragung <strong>de</strong>nken, wird offensichtlich, dass in<br />

dieser Rechtsprechung Sprengkraft liegt. Sie spricht <strong>für</strong> eine Ausweitung<br />

<strong>de</strong>r Pflichtverteidigungsfälle beson<strong>de</strong>rs bei Untersuchungshaft. Damit wür<strong>de</strong><br />

sich eine alte Einsicht verwirklichen, die <strong>de</strong>r US Supreme Court schon<br />

1963 formuliert hat: »lawyers in criminal courts are necessities, not luxuries«. 83<br />

5. Revisionsrecht und tatsächlich wirksamer<br />

Verteidigerbeistand<br />

Mit <strong>de</strong>m fünften und letzten Punkt gelangen wir nun endgültig zu einer<br />

»heiligen Kuh <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Strafverfahrens«, nämlich: <strong>de</strong>r Zurechnung von<br />

Verteidigerversäumnissen <strong>zum</strong> Angeklagten. Praktisch steht <strong>für</strong> die Mehrheit<br />

aller professionellen Akteure im Strafverfahren fest, dass <strong>de</strong>r Angeklagte<br />

Fehler seines Verteidigers »gera<strong>de</strong>zu gottgewollt« hinzunehmen hat. 84<br />

81<br />

Vgl. EGMR, R.D. v. PL, 18.12.2001, §§ 48 ff.; S.C. v. GB, Rep. 2004-IV, § 29:<br />

«Given the sophistication of mo<strong>de</strong>rn legal systems, many adults of normal intelligence are<br />

unable fully to comprehend all the intricacies and exchanges which take place in the<br />

courtroom: this is why the Convention, in Article 6 § 3 (c), emphasises the importance of<br />

the right to legal representation.”.<br />

82<br />

EGMR, R.D. v. PL, 18.12.2001, § 49; einen beschuldigtenfreundlichen Maßstab<br />

erblicken Wohlers, FS Rudolphi, S. 713, 725 ff.; Esser (Fn. 10), S. 476 ff.; näher<br />

Gae<strong>de</strong> (Fn. 5), S. 563 ff.; Demko, <strong>HRRS</strong>-FG <strong>Fezer</strong>, 2008.<br />

83<br />

Gi<strong>de</strong>on v. Wainwright 372 U.S. 335, 344 (1963) per J Black; im Grun<strong>de</strong> schon<br />

Powell v. Alabama 287 U.S. 45, 68 ff. (1932); siehe auch insoweit <strong>für</strong> <strong>de</strong>n dt.<br />

Inquisitionsprozess das Sarstedt-Zitat bei BGHSt 25, 325, 332: »Verteidigung ist<br />

kein Luxus«.<br />

84<br />

Statt vieler jüngst z.B. Mosbacher JR 2007, 387, 388, <strong>de</strong>r darüber hinaus die Verschärfung<br />

von Darlegungs- und Mitwirkungsobliegenheiten über ein vermeintlich<br />

fehlen<strong>de</strong>s Rechtsschutzinteresse zu för<strong>de</strong>rn sucht.

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