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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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Ungehobene Schätze in <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>s EGMR <strong>für</strong> die Verteidigung? 37<br />

Gerichts stützen müsste. 51 Dieses Vorgehen erschwert gewiss die Ausprägung<br />

greifbarer Maßstäbe und wäre wissenschaftlich umfassend zu problematisieren.<br />

52 Gleichwohl: Hierin liegt eine praktisch anerkannte Auffangfallgruppe.<br />

Prozessvorkommnisse, die <strong>für</strong> sich genommen vielleicht noch<br />

keine erfolgreiche Verfahrensrüge ermöglichen, könnten zusammen eine<br />

revisible Verletzung <strong>de</strong>s Art. 6 EMRK ausmachen. Armin Nack hat folgen<strong>de</strong>s<br />

Gleichnis benutzt, um die durch <strong>de</strong>n BGH nun zu bewältigen<strong>de</strong>n Unterschie<strong>de</strong><br />

zu ver<strong>de</strong>utlichen: »Der EGMR wür<strong>de</strong> nicht mit einem Flugzeug<br />

fliegen, das veraltet und schlecht gewartet ist, <strong>de</strong>ssen Systeme schon öfter<br />

ausgefallen sind und <strong>de</strong>ssen Pilot seine besten Tage schon hinter sich hat.<br />

Der BGH wür<strong>de</strong> damit, wenn auch nicht ganz unbesorgt, fliegen, solange<br />

je<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Komponenten … die vorgeschriebenen Min<strong>de</strong>stbedingungen erfüllt.«<br />

53<br />

Wie <strong>de</strong>r BGH diese Fallgruppe bewältigen wird, ist noch offen. Zumal Sie<br />

mit <strong>de</strong>m Weg über das Gesamtrecht letztlich auf eine wenig vorstrukturierte<br />

Prüfung setzen, bietet die Auffangfallgruppe damit je<strong>de</strong>nfalls bei <strong>de</strong>r Heranziehung<br />

verschie<strong>de</strong>ner Vorkommnisse bislang keine sichere Aussicht auf<br />

eine erfolgreiche Rüge. 54 Der Aufgabe, die Fallgruppe umzusetzen, kann<br />

sich <strong>de</strong>r BGH freilich nicht entziehen. 55 Man sollte diesen Pfeil <strong>de</strong>shalb<br />

kennen und im geeigneten Fall aus <strong>de</strong>m Köcher ziehen, <strong>de</strong>nn: Es kann gut<br />

sein, dass ein Revisionsgericht klare Aussagen zu einer einzelnen Verfah-<br />

51<br />

EGMR, Barberà u.a. v. SPA, Nr. 146, §§ 67 ff., 89.<br />

52<br />

Aus <strong>de</strong>r Diskussion vgl. z.B. Trechsel ZStW 101 (1989), 819, 837; Esser (Fn. 10),<br />

S. 402 ff., 466 ff., 860 f.; <strong>de</strong>rs. NStZ 2007, 104 f.; siehe differenzierend <strong>zum</strong> Ganzen<br />

Gae<strong>de</strong> (Fn. 5), S. 427 ff., 442 ff.<br />

53<br />

Nack (Fn. 50), S. 46, 50.<br />

54<br />

Beispielhaft <strong>für</strong> eine unzureichen<strong>de</strong> Erfassung vorhan<strong>de</strong>ner Kumulationen<br />

EGMR, Haas v. D, JR 2006, 289 ff. m. krit. Anm. Esser NStZ 2007, 104 ff.; abl.<br />

Anm. Gae<strong>de</strong> JR 2006, 292 ff.<br />

55<br />

In diesem Sinne Nack (Fn. 50), S. 46, 51: Umsetzung durch <strong>de</strong>n BGH sei selbstverständlich.

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