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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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34 Karsten Gae<strong>de</strong><br />

Verurteilungen Deutschlands zu vermei<strong>de</strong>n. 41 Um diese Chance nutzen zu<br />

können, müssen Sie freilich die <strong>zum</strong> Teil übermäßig streng 42 erscheinen<strong>de</strong>n<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s BVerfG zur Subsidiarität <strong>de</strong>r Verfassungsbeschwer<strong>de</strong><br />

beachten. Auch <strong>de</strong>shalb müssen Sie schon in <strong>de</strong>r Instanz hinreichend auch<br />

die verfassungsrechtliche bzw. konventionsrechtliche Dimension zur Sprache<br />

bringen. 43<br />

IV. Weitere Beispiele <strong>für</strong> be<strong>de</strong>utsame<br />

Verteidigungspotentiale <strong>de</strong>s Art. 6 EMRK<br />

Nun möchte ich – wie angekündigt – weitere Beispiele <strong>für</strong> Konstellationen<br />

geben, in <strong>de</strong>nen das »Argument EMRK« praktische Be<strong>de</strong>utung erlangt. Entsprechend<br />

<strong>de</strong>s Rahmens dieser Veranstaltung wer<strong>de</strong> ich vor allem Entwicklungsten<strong>de</strong>nzen<br />

ansprechen, die sich auf die Verteidigung und damit auf<br />

Verteidigungschancen beziehen. Auch hier muss ich mich im Vortrag <strong>zum</strong><br />

Teil darauf beschränken, Konstellationen anzu<strong>de</strong>uten. Viele weitere prozessuale<br />

Fragen wie <strong>zum</strong> Beispiel die »Disziplinierung vermeintlicher Konfliktverteidiger«<br />

44 durch Gerichte o<strong>de</strong>r Beweisverwertungsverbote aus Art. 6<br />

41<br />

BVerfG NJW 2004, 3407, 3408, 3411; Esser StV 2005, 348, 355; Gae<strong>de</strong> <strong>HRRS</strong><br />

2005, 387 ff.<br />

42<br />

Bezeichnen<strong>de</strong>rweise hat auch <strong>de</strong>r nicht min<strong>de</strong>r überlastete EGMR bereits <strong>für</strong><br />

unzulässig erachtete Verfassungsbeschwer<strong>de</strong>n zur Entscheidung angenommen,<br />

vgl. EGMR, Uhl v. D, StV 2005, 475 ff. m. Anm. Pauly; ZE Jalloh v. D,<br />

26.10.2004, The LAW, A; Grabenwarter (Fn. 7), § 13 Rn. 20 m.w.N.: keine übertrieben<br />

formalistische Anwendung <strong>de</strong>s Art. 35 EMRK durch <strong>de</strong>n EGMR; Gae<strong>de</strong><br />

<strong>HRRS</strong> 2006, 241, 246 f.<br />

43<br />

Zu <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen instruktiv Lübbe-Wolff AnwBl. 2005, 509 ff. und <strong>zum</strong><br />

über<strong>de</strong>hnten aber gleichwohl praktisch zu beachten<strong>de</strong>n Substantiierungserfor<strong>de</strong>rnis<br />

nun eingehend Jahn, FS Widmaier, S. 821 ff.<br />

44<br />

Vgl. EGMR, Steur v. NL, JR 2004, 339 ff. m. Anm. Gae<strong>de</strong>. Relevant könnten unberechtigte<br />

Disziplinierungsversuche zulasten <strong>de</strong>r freien Verteidigung beson<strong>de</strong>rs<br />

<strong>für</strong> die Handhabung <strong>de</strong>s § 24 II StPO sein.

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