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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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22 Karsten Gae<strong>de</strong><br />

Der Verfasser dieser Zeilen hofft, sich mit einem lediglich überblicksartigen<br />

Vortrag in die Reihe <strong>de</strong>r Gratulanten einreihen zu dürfen. Sinn dieses Vortrages<br />

war es, realistisch aufzuzeigen, weshalb und zu welchen Fragenkreisen<br />

die Rechtsprechung <strong>de</strong>s EGMR die <strong>de</strong>utsche Prozessrealität über bereits<br />

viel diskutierte Themen hinaus befruchten kann. 2 Diese Befruchtung<br />

müsste sich mit <strong>de</strong>m Anliegen <strong>Fezer</strong>s treffen, das Verfahrensgerechtigkeit<br />

tragen<strong>de</strong> <strong>de</strong>utsche Strafprozessrecht zu bewahren und fortzuentwickeln.<br />

Diese Annahme erscheint nicht grundlos, stellt sich doch die Rechtsprechung<br />

<strong>de</strong>s EGMR nicht stets aber doch hinreichend oft als »Appell von außen«<br />

dar, <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen StPO etwa im Beweisantragsrecht mustergültig<br />

ausgeprägten Geist konkreter und wirksamer Verteidigungsrechte<br />

nicht verkümmern zu lassen.<br />

II. Einleitung und Überblick<br />

Nicht selten trifft man auf die Erwartung, dass die EMRK <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen<br />

Strafprozess weiterhin zunehmend beeinflussen wer<strong>de</strong>. Bei Staatsanwälten<br />

und Richtern mischt sich in diese Erwartung oft die Sorge, ob <strong>de</strong>utsche<br />

Rechtsprechungsstandards, die Effizienz sichern, <strong>de</strong>nn auch in Straßburg<br />

bestehen wer<strong>de</strong>n. Bei strafverteidigen<strong>de</strong>n Rechtsanwälten drückt sich in<br />

dieser Erwartung eine Hoffnung aus: Der EGMR möge die Gewichte durch<br />

kräftige Interventionen zugunsten <strong>de</strong>r Bürgerrechte verschieben! All diese<br />

Erwartungen sind keine <strong>de</strong>utsche Eigenheit und nicht nur <strong>für</strong> Staaten mit<br />

jungen Demokratien verständlich. Als die EMRK 1998 in Großbritannien in<br />

Form <strong>de</strong>s Human Rights Act inkorporiert wur<strong>de</strong>, fin<strong>de</strong>t sich in einem Urteil<br />

<strong>de</strong>s House of Lords folgen<strong>de</strong> Feststellung. Gefasst heißt es bei Lord Slynn of<br />

2<br />

Der Vortrag wur<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>m 1. Kölner Menschenrechtstag am 6. September<br />

2008 gehalten, <strong>de</strong>r vorwiegend von Rechtsanwälten und von einigen Richtern<br />

besucht wur<strong>de</strong>. Die Vortragsform wur<strong>de</strong> bewusst beibehalten. Für diese Publikation<br />

wur<strong>de</strong>n einige wenige Ergänzungen vorgenommen.

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