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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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KARSTEN GAEDE<br />

Ungehobene Schätze in <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />

<strong>de</strong>s EGMR <strong>für</strong> die Verteidigung?<br />

Argumentationspotentiale und Verteidigungschancen<br />

<strong>de</strong>s Art. 6 EMRK<br />

I. Vorbemerkungen<br />

Wer als Strafjurist das Strafverfahrensrecht als eine Ausprägung <strong>de</strong>r Verfahrensgerechtigkeit<br />

und <strong>de</strong>r Justizförmigkeit (und damit Gesetzmäßigkeit)<br />

begreift, <strong>de</strong>m ist <strong>de</strong>r Name <strong>Gerhard</strong> <strong>Fezer</strong> ein Begriff. Dem Wissenschaftler<br />

ist er nicht nur in Metho<strong>de</strong> und persönlicher Integrität ein Vorbild. Beharrlich<br />

hat <strong>Fezer</strong> insistiert, die Schätze und Potentiale <strong>de</strong>r StPO nicht zugunsten<br />

eines eiligen Effizienz<strong>de</strong>nkens zu opfern, das prozessuale Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

zunehmend und stetig als bloße Hin<strong>de</strong>rnisse und Kosten sieht, <strong>de</strong>rer<br />

man sich zugunsten eines schlank erzielten richtigen Ergebnisses nach<br />

Möglichkeit zu entledigen habe. Beson<strong>de</strong>rs achtet er auf die Details und auf<br />

die Konsequenz, an <strong>de</strong>nen sich jeweils wirklich erst beweist, wann ein formal<br />

anerkannter Grundsatz <strong>zum</strong> Lippenbekenntnis wird. Grundlegend und<br />

aktueller <strong>de</strong>nn je sind hier <strong>zum</strong> Beispiel die Analysen, mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Lehrer<br />

<strong>de</strong>s Straf- und Strafprozessrechts die Praxis <strong>de</strong>r Revisionsgerichte offen gelegt<br />

hat, die gesetzliche Verfahrensrüge mit Unbehagen zu betrachten und<br />

spürbar durch immer neue Konstruktionen zu <strong>de</strong>zimieren. 1<br />

1<br />

Vgl. grundlegend <strong>Fezer</strong>, FS Hanack, S. 331 ff.; aus jüngerer Zeit <strong>Fezer</strong> <strong>HRRS</strong><br />

2006 Nr. 239 f.

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