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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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224<br />

Frank Meyer<br />

tragsbefugnis <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft wird von <strong>de</strong>r h. M. aber bisher verneint.<br />

329 Dem hält Wohlers entgegen, dass Art. 19 IV GG o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Grundsatz<br />

<strong>de</strong>r Waffengleichheit eine Befugnis <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft in <strong>de</strong>r Tat nicht<br />

begrün<strong>de</strong>n können, wohl aber verfahrensfunktionale Grün<strong>de</strong>. 330 Hierunter<br />

versteht er die Klärung von Meinungsunterschie<strong>de</strong>n zwischen Strafverfolgungsorganen<br />

vor einer neutraler Instanz, die Wahrung <strong>de</strong>r Gesetzförmigkeit<br />

<strong>de</strong>s Strafverfahrens sowie zusätzlich als beson<strong>de</strong>res Rechtsschutzinteresse<br />

die Verbesserung ihrer eigenen Rechtsstellung z.B. bei Wie<strong>de</strong>rholungsgefahr.<br />

331 Dieser Ansatz erscheint vor allem <strong>de</strong>shalb zustimmungswürdig,<br />

weil er <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft ein Mittel verliehe, ihre Sachleitungsbefugnis<br />

im Ermittlungsverfahren zu sichern o<strong>de</strong>r partiell zurück zu<br />

gewinnen. Gegen vermeintlich rechtwidrige Maßnahmen <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft<br />

selbst hilft er freilich nicht weiter. Eine be<strong>de</strong>nkenswerte Alternative<br />

wäre daher ein Ombudsmann mit umfassen<strong>de</strong>m eigenem Antragsrecht, <strong>de</strong>r<br />

mit klarem rechtsstaatlichem Auftrag und menschenrechtlichem Mandat<br />

neben <strong>de</strong>n Verfahrensbeteiligten stün<strong>de</strong>.<br />

All dies trüge wesentlich zur Stärkung <strong>de</strong>r verfassungsmäßigen Strukturen<br />

strafprozessualer Befugnisnormen und schützen<strong>de</strong>n Formen bei, <strong>für</strong> die<br />

sich <strong>Gerhard</strong> <strong>Fezer</strong> in seinen Arbeiten immer wie<strong>de</strong>r mit beeindrucken<strong>de</strong>r<br />

wie nachahmungswürdiger Tiefe und Klarheit eingesetzt hat.<br />

329<br />

Siehe dazu LR-Rieß, 25. Aufl. (2004), § 165 Rn. 17 ff.; KK-Wache, Fn. 158, § 165<br />

Rn. 6.<br />

330<br />

SK-Wohlers, Fn. 2, § 160 Rn. 107.<br />

331<br />

SK-Wohlers, Fn. 2, § 160 Rn. 108.

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