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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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Die Fortsetzungsfeststellungsklage im Strafprozessrecht 207<br />

EMRK. 279 Hier ist Art. 13 EMRK stärker als Art. 19 IV GG, da er die prozeduralen<br />

Vorkehrungen umfasst, die die Beschwer<strong>de</strong> wirksam machen. 280<br />

2. Wirksamkeit <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong><br />

Entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Maßstab ist das Kriterium <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>,<br />

wobei die EMRK keine konkrete Ausgestaltung <strong>de</strong>s Verfahrens vorgibt.<br />

281 Die Mitgliedstaaten genießen erhebliches Ermessen bei <strong>de</strong>r Einrichtung<br />

<strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong>möglichkeit, <strong>de</strong>ssen Ausmaß allerdings in Relation zur<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s betroffenen Konventionsrechts schwankt. 282 Wird ein Verstoß<br />

gegen Konventionsrechte plausibel behauptet, dann erfor<strong>de</strong>rt Art. 13<br />

EMRK eine gründliche und effektive Untersuchung (thorough and effective<br />

investigation). 283 Die Beschwer<strong>de</strong> muss sowohl in tatsächlicher als auch in<br />

rechtlicher Hinsicht effective sein. 284 Maßgeblich <strong>für</strong> diese Wirksamkeit sind<br />

Verfahren, Form und Umstän<strong>de</strong> ihrer Geltendmachung sowie <strong>de</strong>r Prüfungsund<br />

Entscheidungsumfang <strong>de</strong>r nationalen Instanz. 285 Dazu müssen die Verfahrensstandards<br />

<strong>de</strong>n Regeln <strong>de</strong>r Fairness entsprechen. Form- und Fristvorschriften<br />

sind mit <strong>de</strong>m Anspruch auf Wirksamkeit <strong>de</strong>r Beschwer<strong>de</strong> verein-<br />

279<br />

Marauhn/Grote-Richter, EMRK/GG Konkordanzkommentar (2006), Kap. 20 Rn.<br />

12.<br />

280<br />

Marauhn/Grote-Richter, EMRK/GG Konkordanzkommentar (2006), Kap. 20 Rn.<br />

12.<br />

281<br />

Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention, 3. Aufl. (2008), Rn. 174.<br />

282<br />

Marauhn/Grote-Richter, EMRK/GG Konkordanzkommentar (2006), Kap. 20 Rn.<br />

27.<br />

283<br />

EGMR, Aksoy v. Türkei, Reports 1996-VI, § 98; Aydin/Türkei, Reports 1997-VI,<br />

§ 103.<br />

284<br />

Esser, Auf <strong>de</strong>m Weg zu einem europäischen Strafverfahrensrecht (2002), S. 196.<br />

285<br />

EGMR, Murray v. Vereinigtes Königreich, Serie A Nr. 300-A, § 100. Ihre Ausübung<br />

darf z. B. nicht durch das Han<strong>de</strong>ln o<strong>de</strong>r Unterlassen staatlicher Stellen<br />

unangemessen behin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.

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