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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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Die Fortsetzungsfeststellungsklage im Strafprozessrecht 203<br />

rung <strong>de</strong>r Stärkung individual-rechtlicher Rechtspositionen im Strafprozessrecht,<br />

die auf die zunehmen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Europäischen Menschenrechtskonvention<br />

in <strong>de</strong>r Rechtspraxis zurückgeht. 258<br />

III. Der Einfluss <strong>de</strong>r EMRK<br />

Wur<strong>de</strong> die EMRK noch vor einigen Jahrzehnten in Deutschland kaum beachtet<br />

unter Hinweis darauf, dass <strong>de</strong>ren Garantien ohnehin durch die Verfahrens(grund-)rechte<br />

<strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Rechts umfasst seien, 259 sind die Einwirkungen<br />

und <strong>de</strong>r Reformzwang heute kaum noch zu leugnen. 260 Auch das<br />

BVerfG misst <strong>de</strong>r EMRK mittlerweile Be<strong>de</strong>utung <strong>für</strong> die Konkretisierung<br />

verfassungsrechtlicher Standards zu. 261 In die Diskussion um die Fortsetzungsfeststellungsklage<br />

im Strafprozess sind die Min<strong>de</strong>stgarantien <strong>de</strong>r<br />

EMRK bislang jedoch nur höchstselten eingebracht wor<strong>de</strong>n. 262 In Anbetracht<br />

<strong>de</strong>r rechtsprinzipiellen Herkunft dieser Rechtsbehelfe und <strong>de</strong>s diagnostizierten<br />

individualrechtlichen Defizits könnte sich die EMRK jedoch als<br />

hervorragen<strong>de</strong>r Transmissionsriemen erweisen, um die individualrechtliche<br />

Dimension zu stärken, <strong>de</strong>nn in Art. 13 EMRK verbürgt sie das Recht auf<br />

wirksame Beschwer<strong>de</strong> (effective remedy/recours effectif) 263 .<br />

258<br />

Vgl. jüngst BVerfG NJW 2005, 1105, 1107; zur Umsetzung <strong>de</strong>r strafprozessualen<br />

Menschenrechten siehe auch Kühne, in: Kreuzer, Scheuing, Sieber (Hrsg.),<br />

Europäischer Grundrechtsschutz, 1998, S. 55, 65 ff.<br />

259<br />

So Roxin, Strafverfahrensrecht, 24. Aufl. (1995), § 3 C Rn. 7; kritisch dazu bereits<br />

früh Jung StV 1990, 514, sowie Kühl ZStW 100 (1988), S. 406, 407, 430 ff.<br />

260<br />

Ambos ZStW 115 (2003), S. 583 ff.; Eisele JA 2005, 390, 393; Esser, Auf <strong>de</strong>m Weg<br />

zu einem europäischen Strafverfahrensrecht (2002), S. 8<strong>70</strong>-873; Gae<strong>de</strong>, Fairness<br />

als Teilhabe - das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung<br />

gemäß Art. 6 EMRK (2007); Weigend, StV 2000, 384 ff.<br />

261<br />

Her<strong>de</strong>gen, Europarecht, 9. Aufl. (2007), Rn. 53.<br />

262<br />

So aber Kühne, Strafprozessrecht, 7. Aufl. (2007), Rn. 553, S. 318.<br />

263<br />

zur Terminologie Marauhn/Grote-Richter, EMRK/GG Konkordanzkommentar<br />

(2006), Kap. 20 Rn. 4.

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