HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de
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Die Fortsetzungsfeststellungsklage im Strafprozessrecht 201<br />
dividuen untereinan<strong>de</strong>r zu sichern. 251 Doch bleibt die Situation <strong>de</strong>r Freiheitsrechte<br />
prekär, da ihnen keine normative Höherrangigkeit, wie sie Menschenrechte<br />
kennzeichnet, zugestan<strong>de</strong>n wird, und subjektive Rechtspositionen<br />
vielfach nur Reflex objektiv-rechtsstaatlicher Regelungsnotwendigkeiten<br />
sind.<br />
Eine wesentliche Stärkung individueller Rechte bewirkt erst die Einführung<br />
<strong>de</strong>s Grundgesetzes. Als politische Grun<strong>de</strong>ntscheidung bringt <strong>de</strong>r Grundrechtsabschnitt<br />
eine prinzipielle Verstärkung <strong>de</strong>r Geltungskraft <strong>de</strong>r Grundrechte<br />
<strong>zum</strong> Ausdruck. 252 Das Grundgesetz sollte keine wertneutrale Ordnung<br />
sein, son<strong>de</strong>rn ein Wertsystem, <strong>de</strong>ssen Mittelpunkt die sich frei entfalten<strong>de</strong><br />
Persönlichkeit und ihre Wür<strong>de</strong> bil<strong>de</strong>t. 253 Diese Vorgabe war sowohl<br />
bei <strong>de</strong>r Schaffung als auch <strong>de</strong>r Anwendung strafprozessualer Vorschriften<br />
zu beachten. Aber auch <strong>de</strong>r Sozialstaatsgedanke, <strong>de</strong>r durch Fairnessprinzip<br />
und Fürsorgepflicht mittelbar ins Strafverfahren hineinwirkt, sollte das Bewusstsein<br />
da<strong>für</strong> schärfen, dass Freiheit und Verfahrensautonomie nur dort<br />
bestehen können, wo auch die realen Bedingungen <strong>für</strong> eine freie Entfaltung<br />
gegeben sind. 254 Insgesamt hat die Sensibilität <strong>für</strong> die individualrechtliche<br />
Perspektive im Strafrecht dadurch <strong>de</strong>utlich zugenommen. Dennoch zeigt<br />
sich auch heute noch eine starke »Rechtsstaatslastigkeit« in <strong>de</strong>r Diskussion<br />
um Rechtsschutz im Strafverfahren. 255 Die Rechtsbehelfe dienen schwerpunktmäßig<br />
<strong>de</strong>r Gewährleistung rechtsstaatlicher Ermittlungstätigkeit.<br />
Durch nachträgliche Tatbestands- und Verhältnismäßigkeitsüberprüfung<br />
wer<strong>de</strong>n Gesetzesbindung und materielle Rechtmäßigkeit staatlichen Han-<br />
251<br />
Schmidt-Aßmann, HdStR, Bd. II, 3. Aufl. (2004), § 26 Rn. 21 ff., 30 ff.<br />
252<br />
BVerfGE 7, 198, 205.<br />
253<br />
BVerfGE 2,1, 12; 7, 198, 205.<br />
254<br />
Vgl. SK/StPO-Rogall, 14. Erg. Lfg. (1995), Vor § 133 Rn. 110 ff.; LR-Rieß, 25.<br />
Aufl. (1999), Einl. Abschn. H, Rn 120 ff.<br />
255<br />
Allerdings hat die Fraktion im Schrifttum, die von <strong>de</strong>n Grundrechten als Hauptanknüpfungspunkt<br />
ausgeht, starken Zulauf erhalten.