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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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178<br />

Frank Meyer<br />

falls abzustellen. 191 Der Differenzierungsgehalt <strong>de</strong>s zeitlichen Zusammenhangs<br />

o<strong>de</strong>r längeren Zeitraums zwischen Maßnahme und Rechtsbehelf ist<br />

mithin <strong>de</strong>rart unscharf, dass <strong>de</strong>ssen Praxistauglichkeit beträchtlichen Zweifeln<br />

ausgesetzt ist. 192 In Anbetracht <strong>de</strong>ssen kann es nicht überraschen, dass<br />

die Anwendung <strong>de</strong>s Zeitmoments von <strong>de</strong>r Einzelfallbetrachtung beherrscht<br />

wird.<br />

Extreme Fälle wie <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>n das LG Saarbücken kürzlich zu entschei<strong>de</strong>n<br />

hatte, begegnen dabei eher selten. Der Beschwer<strong>de</strong>führer hatte 6 Jahre nach<br />

Vollzug <strong>de</strong>r beanstan<strong>de</strong>ten Maßnahme und 14 Monate nach Einstellung <strong>de</strong>s<br />

Verfahrens nachträglichen Rechtsschutz begehrt, 193 weshalb das LG <strong>de</strong>n<br />

Eintritt <strong>de</strong>r Verwirkung feststellte. 194 Denn <strong>de</strong>r damalige Beschuldigte, <strong>de</strong>r<br />

im Übrigen anwaltlich vertreten war, hätte bereits nach Erledigung <strong>de</strong>r<br />

Durchsuchungsmaßnahme in <strong>zum</strong>utbarer Weise gegen die Sicherstellung<br />

einer Liste seiner Bruttoeinnahmen tätig wer<strong>de</strong>n können. Spätestens hätte<br />

er sich jedoch dagegen wen<strong>de</strong>n können, nach<strong>de</strong>m ihm die Steuerfahndung<br />

mitgeteilt hatte, dass beabsichtigt sei, die Liste zur Steuerberechnung heranzuziehen.<br />

195 Auch danach ist er aber über einen Zeitraum von fast vier<br />

191<br />

BVerfG StRR 2008, 220, 221 = <strong>HRRS</strong> 2008 Nr. 310.<br />

192<br />

Park StRR 2008, 221, 222.<br />

193<br />

LG Saarbücken NStZ-RR 2008, 113. Ferner hatte die Steuerfahndung mitgeteilt,<br />

dass die bei <strong>de</strong>r Durchsuchung beschlagnahmte Liste <strong>de</strong>r tatsächlichen Bruttoeinnahmen<br />

zur Steuerberechnung herangezogen wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>. Dennoch blieb<br />

<strong>de</strong>r Betroffene über 4 Jahre lang untätig. Er hat sich statt <strong>de</strong>ssen vielmehr darauf<br />

beschränkt, über seine damalige Verteidigerin in an das Finanzamt gerichteten<br />

Schriftsätzen vom 07.05.2002 und 31.10.2002 Einwän<strong>de</strong> gegen die Durchsuchung<br />

und die Sicherstellung <strong>de</strong>r Liste vortragen zu lassen, ohne diese Maßnahmen<br />

jedoch förmlich anzugreifen, S. 114.<br />

194<br />

LG Saarbücken NStZ-RR 2008, 113.<br />

195<br />

Nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung <strong>de</strong>s BFH kann ein Verwertungsverbot aus <strong>de</strong>r<br />

Rechtswidrigkeit einer anfechtbaren Ermittlungsmaßnahme im Steuerfestsetzungsverfahren<br />

nur geltend gemacht wer<strong>de</strong>n, wenn die Maßnahme in <strong>de</strong>m da<strong>für</strong><br />

vorgesehen Verfahren <strong>für</strong> rechtswidrig erklärt wor<strong>de</strong>n ist, BFH wistra 2002,<br />

350, 352 - Tatbestandswirkung. Ein Rekurs auf dieses Erfor<strong>de</strong>rnis bzw. das Ziel,

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