HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de
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172<br />
Frank Meyer<br />
kung unzulässig wer<strong>de</strong>n. 169 Als Voraussetzung einer solchen Verwirkung<br />
wird unter offensichtlicher Anleihe im Verwaltungsprozessrechts genannt,<br />
dass <strong>de</strong>r Rechtsmittelberechtigte über längere Zeit (sog. Zeitmoment) untätig<br />
bleibt unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter <strong>de</strong>nen vernünftigerweise<br />
etwas zur Wahrung <strong>de</strong>s Rechts unternommen wird und <strong>de</strong>r Gegner<br />
insbeson<strong>de</strong>re auf die bestehen<strong>de</strong> Situation vertrauen durfte (sog. Umstandsmoment).<br />
1<strong>70</strong> Diese Formel ist weithin akzeptiert. Unsicherheiten bestehen<br />
in <strong>de</strong>r Praxis vor allem hinsichtlich <strong>de</strong>s konkreten Anwendungsbereichs<br />
<strong>de</strong>r Verwirkung. Die Kriterien <strong>de</strong>s Umstands- und Zeitmoments haben<br />
keine trennscharfen Konturen. 171<br />
a) Umstandsmoment<br />
Unklar ist schon, welche Handlungen, Ereignisse o<strong>de</strong>r Aspekte als Umstandsmoment<br />
anzusehen sind, welches ein schutzwürdiges Vertrauen auslöst,<br />
dass kein Rechtsbehelf mehr eingelegt wird. Als wertvolles Indiz <strong>für</strong><br />
ein »Vertrauen dürfen« erachtet Park, ob <strong>de</strong>r Betroffene erst nachträglich von<br />
Umstän<strong>de</strong>n Kenntnis erlangt hat, die <strong>für</strong> die Bewertung relevant sind o<strong>de</strong>r<br />
eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ausgangslage eingetreten ist. 172 Hinsichtlich prozessualer<br />
Ereignisse wird es aus Sicht <strong>de</strong>s Antragstellers als kritisch angesehen,<br />
wenn das Verfahren mit <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Beschuldigten eingestellt<br />
wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Rechtskraft eingetreten ist und <strong>de</strong>r Betroffene erst längere Zeit<br />
nach Abschluss <strong>de</strong>s Verfahrens Beschwer<strong>de</strong> einlegt. 173 So hat das OLG<br />
169<br />
Meyer-Goßner, Fn. 47, Vor § 296 Rn. 6; dagegen bezogen auf Verfahrensrügen<br />
Schlüchter, GS Meyer (1990), S. 445, 450 ff.<br />
1<strong>70</strong><br />
Meyer-Goßner, Fn. 47, Vor § 296 Rn. 6; OLG Ol<strong>de</strong>nburg StraFo 2007, 33, 34;<br />
OLG Hamm NStZ-RR 2004, 144, 145.<br />
171<br />
Park StRR 2008, 221.<br />
172<br />
Park StRR 2008, 221 unter Hinweis auf Park/Schlothauer, in: FS Widmaier,<br />
2008 im Druck.<br />
173<br />
Burhoff, Handbuch <strong>für</strong> das <strong>strafrecht</strong>liche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl. (2006),<br />
Rn 602.