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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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172<br />

Frank Meyer<br />

kung unzulässig wer<strong>de</strong>n. 169 Als Voraussetzung einer solchen Verwirkung<br />

wird unter offensichtlicher Anleihe im Verwaltungsprozessrechts genannt,<br />

dass <strong>de</strong>r Rechtsmittelberechtigte über längere Zeit (sog. Zeitmoment) untätig<br />

bleibt unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter <strong>de</strong>nen vernünftigerweise<br />

etwas zur Wahrung <strong>de</strong>s Rechts unternommen wird und <strong>de</strong>r Gegner<br />

insbeson<strong>de</strong>re auf die bestehen<strong>de</strong> Situation vertrauen durfte (sog. Umstandsmoment).<br />

1<strong>70</strong> Diese Formel ist weithin akzeptiert. Unsicherheiten bestehen<br />

in <strong>de</strong>r Praxis vor allem hinsichtlich <strong>de</strong>s konkreten Anwendungsbereichs<br />

<strong>de</strong>r Verwirkung. Die Kriterien <strong>de</strong>s Umstands- und Zeitmoments haben<br />

keine trennscharfen Konturen. 171<br />

a) Umstandsmoment<br />

Unklar ist schon, welche Handlungen, Ereignisse o<strong>de</strong>r Aspekte als Umstandsmoment<br />

anzusehen sind, welches ein schutzwürdiges Vertrauen auslöst,<br />

dass kein Rechtsbehelf mehr eingelegt wird. Als wertvolles Indiz <strong>für</strong><br />

ein »Vertrauen dürfen« erachtet Park, ob <strong>de</strong>r Betroffene erst nachträglich von<br />

Umstän<strong>de</strong>n Kenntnis erlangt hat, die <strong>für</strong> die Bewertung relevant sind o<strong>de</strong>r<br />

eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ausgangslage eingetreten ist. 172 Hinsichtlich prozessualer<br />

Ereignisse wird es aus Sicht <strong>de</strong>s Antragstellers als kritisch angesehen,<br />

wenn das Verfahren mit <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>s Beschuldigten eingestellt<br />

wur<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Rechtskraft eingetreten ist und <strong>de</strong>r Betroffene erst längere Zeit<br />

nach Abschluss <strong>de</strong>s Verfahrens Beschwer<strong>de</strong> einlegt. 173 So hat das OLG<br />

169<br />

Meyer-Goßner, Fn. 47, Vor § 296 Rn. 6; dagegen bezogen auf Verfahrensrügen<br />

Schlüchter, GS Meyer (1990), S. 445, 450 ff.<br />

1<strong>70</strong><br />

Meyer-Goßner, Fn. 47, Vor § 296 Rn. 6; OLG Ol<strong>de</strong>nburg StraFo 2007, 33, 34;<br />

OLG Hamm NStZ-RR 2004, 144, 145.<br />

171<br />

Park StRR 2008, 221.<br />

172<br />

Park StRR 2008, 221 unter Hinweis auf Park/Schlothauer, in: FS Widmaier,<br />

2008 im Druck.<br />

173<br />

Burhoff, Handbuch <strong>für</strong> das <strong>strafrecht</strong>liche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl. (2006),<br />

Rn 602.

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