HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de
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166<br />
Frank Meyer<br />
zentrierte sich damit auf die Frage <strong>de</strong>r Eingriffstiefe und fand hier <strong>de</strong>n maßgeblichen<br />
Grund <strong>für</strong> die Verneinung <strong>de</strong>r Zulässigkeit <strong>de</strong>s Rechtsschutzbegehrens.<br />
In einer Art hilfsweisem Nachtrag, <strong>de</strong>r im Begründungszusammenhang<br />
wohl nicht tragend ist, ergänzt das Gericht, dass auch keine Maßnahme<br />
vorliegt, die sich typischerweise kurzfristig erledigt. Eine einfache<br />
Bestätigung auf Antrag und darauf folgen<strong>de</strong> Beschwer<strong>de</strong> hätten zur Verfügung<br />
gestan<strong>de</strong>n. Damit scheint die zweite Komponente <strong>de</strong>r Typizität <strong>de</strong>r<br />
kurzfristigen Erledigung in <strong>de</strong>n Erwägungen kurz auf, doch geht das LG<br />
Neuruppin <strong>de</strong>ssen eigenständigem Gehalt und möglichem Zusammenhang<br />
mit <strong>de</strong>m Grundrechtseingriff nicht nach. 142<br />
Auch in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Entscheidungen erweist sich die Eingriffsintensität<br />
im Einzelfall als ausschlaggeben<strong>de</strong>r Prüfungsschwerpunkt. So wur<strong>de</strong> z.<br />
B. befun<strong>de</strong>n, dass nicht je<strong>de</strong> Beschlagnahme ein Feststellungsinteresse begrün<strong>de</strong>,<br />
143 wohl aber die unverhältnismäßige Beschlagnahme eines Computers<br />
<strong>für</strong> 9 Monate bei geringem Tatverdacht. 144 Durchsuchungen von Wohnund<br />
Geschäftsräumen, 145 Freiheitsentziehungen, 146 Eingriffe in die körperliche<br />
Unversehrtheit, 147 schwerwiegen<strong>de</strong> Einwirkungen nach § 136a StPO 148<br />
o<strong>de</strong>r längerfristige Observation und Telefonüberwachung 149 bil<strong>de</strong>n weitere<br />
Beispiele eines Grundrechtseingriffs, <strong>de</strong>r als tief greifend gewertet wur<strong>de</strong>.<br />
142<br />
Es wird nicht recht klar, ob die Möglichkeit, vor Erledigung Rechtsbehelfe einlegen<br />
zu können, die Belastung durch <strong>de</strong>n Eingriff reduzieren soll o<strong>de</strong>r begrün<strong>de</strong>n<br />
hilft, dass ein zwingen<strong>de</strong>s Definitions(teil)element nicht erfüllt ist. Bei<br />
gründlichem Studium <strong>de</strong>s Beschlusses lassen sich aber <strong>zum</strong>in<strong>de</strong>st Anhaltspunkte<br />
<strong>für</strong> die erste Variante gewinnen.<br />
143<br />
OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 175; ebenso AG München NStZ 1999, 528, 529<br />
– etwas mehr als eine Woche nicht tief greifend.<br />
144<br />
LG Kiel StraFo 2004, 93, 94.<br />
145<br />
OLG Dres<strong>de</strong>n StraFo 2007, 329; BGH NStZ 2000, 154.<br />
146<br />
BGHSt 44, 171, 173 f.<br />
147<br />
SK-Rogall, 21. Aufbau-Lfg. (2000), § 81a Rn. 115.<br />
148<br />
LG Ravensburg NStZ-RR 2008, 45.<br />
149<br />
OLG Frankfurt StV 2006, 122.