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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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166<br />

Frank Meyer<br />

zentrierte sich damit auf die Frage <strong>de</strong>r Eingriffstiefe und fand hier <strong>de</strong>n maßgeblichen<br />

Grund <strong>für</strong> die Verneinung <strong>de</strong>r Zulässigkeit <strong>de</strong>s Rechtsschutzbegehrens.<br />

In einer Art hilfsweisem Nachtrag, <strong>de</strong>r im Begründungszusammenhang<br />

wohl nicht tragend ist, ergänzt das Gericht, dass auch keine Maßnahme<br />

vorliegt, die sich typischerweise kurzfristig erledigt. Eine einfache<br />

Bestätigung auf Antrag und darauf folgen<strong>de</strong> Beschwer<strong>de</strong> hätten zur Verfügung<br />

gestan<strong>de</strong>n. Damit scheint die zweite Komponente <strong>de</strong>r Typizität <strong>de</strong>r<br />

kurzfristigen Erledigung in <strong>de</strong>n Erwägungen kurz auf, doch geht das LG<br />

Neuruppin <strong>de</strong>ssen eigenständigem Gehalt und möglichem Zusammenhang<br />

mit <strong>de</strong>m Grundrechtseingriff nicht nach. 142<br />

Auch in <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Entscheidungen erweist sich die Eingriffsintensität<br />

im Einzelfall als ausschlaggeben<strong>de</strong>r Prüfungsschwerpunkt. So wur<strong>de</strong> z.<br />

B. befun<strong>de</strong>n, dass nicht je<strong>de</strong> Beschlagnahme ein Feststellungsinteresse begrün<strong>de</strong>,<br />

143 wohl aber die unverhältnismäßige Beschlagnahme eines Computers<br />

<strong>für</strong> 9 Monate bei geringem Tatverdacht. 144 Durchsuchungen von Wohnund<br />

Geschäftsräumen, 145 Freiheitsentziehungen, 146 Eingriffe in die körperliche<br />

Unversehrtheit, 147 schwerwiegen<strong>de</strong> Einwirkungen nach § 136a StPO 148<br />

o<strong>de</strong>r längerfristige Observation und Telefonüberwachung 149 bil<strong>de</strong>n weitere<br />

Beispiele eines Grundrechtseingriffs, <strong>de</strong>r als tief greifend gewertet wur<strong>de</strong>.<br />

142<br />

Es wird nicht recht klar, ob die Möglichkeit, vor Erledigung Rechtsbehelfe einlegen<br />

zu können, die Belastung durch <strong>de</strong>n Eingriff reduzieren soll o<strong>de</strong>r begrün<strong>de</strong>n<br />

hilft, dass ein zwingen<strong>de</strong>s Definitions(teil)element nicht erfüllt ist. Bei<br />

gründlichem Studium <strong>de</strong>s Beschlusses lassen sich aber <strong>zum</strong>in<strong>de</strong>st Anhaltspunkte<br />

<strong>für</strong> die erste Variante gewinnen.<br />

143<br />

OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 175; ebenso AG München NStZ 1999, 528, 529<br />

– etwas mehr als eine Woche nicht tief greifend.<br />

144<br />

LG Kiel StraFo 2004, 93, 94.<br />

145<br />

OLG Dres<strong>de</strong>n StraFo 2007, 329; BGH NStZ 2000, 154.<br />

146<br />

BGHSt 44, 171, 173 f.<br />

147<br />

SK-Rogall, 21. Aufbau-Lfg. (2000), § 81a Rn. 115.<br />

148<br />

LG Ravensburg NStZ-RR 2008, 45.<br />

149<br />

OLG Frankfurt StV 2006, 122.

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