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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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158<br />

Frank Meyer<br />

In nachfolgen<strong>de</strong>n Beschlüssen hat das BVerfG <strong>de</strong>n Katalog <strong>de</strong>r tief greifen<strong>de</strong>n<br />

Grundrechtseingriffe in kleinen Schritten kontinuierlich erweitert, ohne<br />

aber <strong>de</strong>n Fachgerichten eine große, dogmatisch fundierte Linie vorzugeben.<br />

Das Gericht erläutert, dass eine nachträgliche Überprüfung <strong>de</strong>r<br />

Rechtmäßigkeit auch in an<strong>de</strong>ren Fallgruppen mit lediglich einfachrechtlichem<br />

Richtervorbehalt geboten sein kann, z.B. bei einer Telefonüberwachung<br />

als erheblicher Eingriff in Art. 10 GG. 108 Ferner nennt das BVerfG allgemein<br />

eine Reihe hinreichend schwerwiegen<strong>de</strong>r Grundrechtseingriffe wie<br />

z. B. Verstöße gegen das Willkürverbot bei sachlicher Nähe <strong>zum</strong> Freiheitsrecht.<br />

109 Das Gewicht <strong>de</strong>s Eingriffs scheint dabei gegenüber abstrakten Kategorisierungen<br />

insgesamt an Relevanz zu gewinnen. 110 So hat das Gericht<br />

in <strong>de</strong>r Cicero-Entscheidung ver<strong>de</strong>utlicht, dass tief greifen<strong>de</strong> Eingriffe auch<br />

bei einer grundsätzlich weniger intensiven Beschlagnahme möglich sind,<br />

weil sich neben <strong>de</strong>r bloßen Eigentumsrelevanz aufgrund <strong>de</strong>r Herkunft, <strong>de</strong>s<br />

Verwendungszwecks und <strong>de</strong>r spezifischen Schutzbedürftigkeit <strong>de</strong>r beschlagnahmten<br />

Gegenstän<strong>de</strong> ein schwerwiegen<strong>de</strong>r Eingriff in <strong>de</strong>n Schutzbereich<br />

<strong>de</strong>r Pressefreiheit ergab. 111 Entschei<strong>de</strong>nd war nicht die Art <strong>de</strong>r ange-<br />

108<br />

BVerfG NJW 2005, 1855, 1856 = <strong>HRRS</strong> 2005 Nr. 214 – gesetzlicher Richtervorbehalt<br />

gem. § 100b StPO; ebenso BVerfG JR 2007, 516 f. = <strong>HRRS</strong> 2007 Nr.<br />

200.<br />

109<br />

BVerfG NStZ-RR 2004, 252, 253 = <strong>HRRS</strong> 2004 Nr. 350 – Vollstreckungshaftbefehl;<br />

BVerfG JR 2007, 516 = <strong>HRRS</strong> 2007 Nr. 200.<br />

110<br />

Vgl. BVerfG NJW 2003, 1514, 1515 – auch Beschlagnahmeanordnung im Rahmen<br />

einer Durchsuchung von Wohnräumen ist tief greifen<strong>de</strong>r Grundrechtseingriff.<br />

111<br />

BVerfGE 117, 244, 269 = <strong>HRRS</strong> 2007 Nr. 201 - Bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen<br />

in Medienunternehmen fällt zusätzlich <strong>de</strong>r Eingriff in die Presseo<strong>de</strong>r<br />

Rundfunkfreiheit ins Gewicht. Hier sind mögliche Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r<br />

redaktionellen Arbeit, insbeson<strong>de</strong>re das Vertrauensverhältnis zu Informanten,<br />

zu berücksichtigen. Um sie abwehren zu können, darf <strong>de</strong>r Presse das Recht, die<br />

Rechtswidrigkeit von Eingriffen feststellen zu lassen, nicht verweigert wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Landgericht hat die Erledigung <strong>de</strong>r gegen die Beschlagnahmebestätigung<br />

gerichteten Beschwer<strong>de</strong> festgestellt, ohne sich mit <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

<strong>für</strong> das Grundrecht <strong>de</strong>r Pressefreiheit und möglichen Folgewirkungen zu be-

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