HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de
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Frank Meyer<br />
die Genugtuungsfunktion <strong>de</strong>s Rechtsbehelfs schon durch Entschädigung<br />
nach StrEG, die Nichteröffnung <strong>de</strong>s Hauptverfahrens gem. § 204 StPO, einen<br />
späteren Freispruch mit Kostenfolge gem. § 467 StPO o<strong>de</strong>r eine Einstellung<br />
gem. § 1<strong>70</strong> II StPO erfüllt wür<strong>de</strong>. 76<br />
b) Wie<strong>de</strong>rholungsgefahr<br />
Wie<strong>de</strong>rholungsgefahr kam nur bei substantiiertem Vortrag in Betracht, 77<br />
wenn sich konkrete tatsächliche Anhaltspunkte fan<strong>de</strong>n, die eine Wie<strong>de</strong>rholung<br />
plausibel erscheinen ließen. 78 Vermutete Ermittlungsmaßnahmen o<strong>de</strong>r<br />
bloße Be<strong>für</strong>chtungen vermochten in<strong>de</strong>ssen kein berechtigtes Feststellungsinteresse<br />
zu begrün<strong>de</strong>n. 79 Gleiches galt <strong>für</strong> offenbar einmalige Vorgänge, 80<br />
grundrechtsbezogene Eingriff führt in <strong>de</strong>r Regel <strong>zum</strong> Feststellungsinteresse, z.<br />
B. polizeiliche Maßnahmen, die in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit wahrnehmbar und geeignet<br />
sind, <strong>de</strong>n Betroffenen einer Straftat verdächtig erscheinen zu lassen. Freiheitsentziehen<strong>de</strong><br />
Maßnahmen begrün<strong>de</strong>n auch ohne Nachwirkungen ein Rehabilitationsinteresse;<br />
Eyermann-Schmidt, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl.<br />
(2006), § 113 Rn 92 – ein bloß i<strong>de</strong>elles Interesse an <strong>de</strong>r endgültigen Klärung<br />
<strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r Rechtmäßigkeit genügt nicht; es muss berechtigtes Schutzbedürfnis<br />
gegenüber Nachwirkungen vorhan<strong>de</strong>n sein; z.B. bei körperlicher Untersuchung;<br />
Rehabilitierungsinteresse je<strong>de</strong>nfalls bei zusätzlicher diskriminieren<strong>de</strong>r,<br />
ehrenrühriger Wirkung zur Beseitigung <strong>de</strong>r Rufmin<strong>de</strong>rung (vgl. auch BVerfGE<br />
26, 161, 168; 61, 164, 166); Re<strong>de</strong>ker/v. Oertzen, 14. Aufl. (2004), § 113, Rn 33a<br />
– Möglichkeit <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>s Persönlichkeitsrechts soll reichen (unter Verweis<br />
auf OVG Bautzen NVwZ-RR 2002, 53).<br />
76<br />
BGHSt 37, 79, 83 - Strafverfahren und Ermittlungsverfahren böten hinreichen<strong>de</strong><br />
Möglichkeiten <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Beschuldigten zur Rehabilitierung bei Grundrechtseingriffen.<br />
77<br />
Nur bei konkretem Vortrag, BGHSt 36, 30, 32; 37, 79, 82 – allgemeine Be<strong>für</strong>chtungen<br />
reichen nicht; ebenso OLG Hamm NStZ 1989, 85.<br />
78<br />
BGHSt 37, 79, 82; OLG Hamm NStZ 1989, 85; KG GA 1984, 24.<br />
79<br />
BGHSt 36, 30, 32; 37, 79, 82; KG NStZ 1986, 135; OLG Hamm NStZ 1989, 85;<br />
ähnlich <strong>für</strong> das Verwaltungsprozessrecht Ba<strong>de</strong>r-Kuntze, Verwaltungsgerichtsordnung,<br />
3. Aufl. (2005), § 113 Rn 67 – Wie<strong>de</strong>rholungsgefahr, wenn sich aus<br />
Sachverhalt, Interessenlage o<strong>de</strong>r Erklärungen <strong>de</strong>r Beteiligten ergibt, dass die<br />
Behör<strong>de</strong> wahrscheinlich in absehbarer Zukunft einen inhaltsgleichen o<strong>de</strong>r<br />
gleichartigen VA erlassen wird. Abstrakte Möglichkeit genügt nicht.