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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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150<br />

Frank Meyer<br />

die Genugtuungsfunktion <strong>de</strong>s Rechtsbehelfs schon durch Entschädigung<br />

nach StrEG, die Nichteröffnung <strong>de</strong>s Hauptverfahrens gem. § 204 StPO, einen<br />

späteren Freispruch mit Kostenfolge gem. § 467 StPO o<strong>de</strong>r eine Einstellung<br />

gem. § 1<strong>70</strong> II StPO erfüllt wür<strong>de</strong>. 76<br />

b) Wie<strong>de</strong>rholungsgefahr<br />

Wie<strong>de</strong>rholungsgefahr kam nur bei substantiiertem Vortrag in Betracht, 77<br />

wenn sich konkrete tatsächliche Anhaltspunkte fan<strong>de</strong>n, die eine Wie<strong>de</strong>rholung<br />

plausibel erscheinen ließen. 78 Vermutete Ermittlungsmaßnahmen o<strong>de</strong>r<br />

bloße Be<strong>für</strong>chtungen vermochten in<strong>de</strong>ssen kein berechtigtes Feststellungsinteresse<br />

zu begrün<strong>de</strong>n. 79 Gleiches galt <strong>für</strong> offenbar einmalige Vorgänge, 80<br />

grundrechtsbezogene Eingriff führt in <strong>de</strong>r Regel <strong>zum</strong> Feststellungsinteresse, z.<br />

B. polizeiliche Maßnahmen, die in <strong>de</strong>r Öffentlichkeit wahrnehmbar und geeignet<br />

sind, <strong>de</strong>n Betroffenen einer Straftat verdächtig erscheinen zu lassen. Freiheitsentziehen<strong>de</strong><br />

Maßnahmen begrün<strong>de</strong>n auch ohne Nachwirkungen ein Rehabilitationsinteresse;<br />

Eyermann-Schmidt, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl.<br />

(2006), § 113 Rn 92 – ein bloß i<strong>de</strong>elles Interesse an <strong>de</strong>r endgültigen Klärung<br />

<strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r Rechtmäßigkeit genügt nicht; es muss berechtigtes Schutzbedürfnis<br />

gegenüber Nachwirkungen vorhan<strong>de</strong>n sein; z.B. bei körperlicher Untersuchung;<br />

Rehabilitierungsinteresse je<strong>de</strong>nfalls bei zusätzlicher diskriminieren<strong>de</strong>r,<br />

ehrenrühriger Wirkung zur Beseitigung <strong>de</strong>r Rufmin<strong>de</strong>rung (vgl. auch BVerfGE<br />

26, 161, 168; 61, 164, 166); Re<strong>de</strong>ker/v. Oertzen, 14. Aufl. (2004), § 113, Rn 33a<br />

– Möglichkeit <strong>de</strong>r Verletzung <strong>de</strong>s Persönlichkeitsrechts soll reichen (unter Verweis<br />

auf OVG Bautzen NVwZ-RR 2002, 53).<br />

76<br />

BGHSt 37, 79, 83 - Strafverfahren und Ermittlungsverfahren böten hinreichen<strong>de</strong><br />

Möglichkeiten <strong>für</strong> <strong>de</strong>n Beschuldigten zur Rehabilitierung bei Grundrechtseingriffen.<br />

77<br />

Nur bei konkretem Vortrag, BGHSt 36, 30, 32; 37, 79, 82 – allgemeine Be<strong>für</strong>chtungen<br />

reichen nicht; ebenso OLG Hamm NStZ 1989, 85.<br />

78<br />

BGHSt 37, 79, 82; OLG Hamm NStZ 1989, 85; KG GA 1984, 24.<br />

79<br />

BGHSt 36, 30, 32; 37, 79, 82; KG NStZ 1986, 135; OLG Hamm NStZ 1989, 85;<br />

ähnlich <strong>für</strong> das Verwaltungsprozessrecht Ba<strong>de</strong>r-Kuntze, Verwaltungsgerichtsordnung,<br />

3. Aufl. (2005), § 113 Rn 67 – Wie<strong>de</strong>rholungsgefahr, wenn sich aus<br />

Sachverhalt, Interessenlage o<strong>de</strong>r Erklärungen <strong>de</strong>r Beteiligten ergibt, dass die<br />

Behör<strong>de</strong> wahrscheinlich in absehbarer Zukunft einen inhaltsgleichen o<strong>de</strong>r<br />

gleichartigen VA erlassen wird. Abstrakte Möglichkeit genügt nicht.

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