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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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Die Fortsetzungsfeststellungsklage im Strafprozessrecht 141<br />

menschenrechtlichen Implikationen einen Beitrag zu einer inhaltlichen<br />

Neuausrichtung von Feststellungsinteresse und Verwirkung zu leisten (D.).<br />

Der Beitrag schließt mit einem Blick in die Zukunft <strong>de</strong>s Instituts <strong>de</strong>r Fortsetzungsfeststellungsklage<br />

im Strafverfahrensrecht (E.).<br />

B. Die Architektonik <strong>de</strong>r Fortsetzungsfeststellungsklage<br />

im Strafverfahrensrecht<br />

Der Betroffene einer Zwangsmaßnahme im Ermittlungsverfahren kann diese<br />

nach <strong>de</strong>r neueren Rechtsprechung von BGH und BVerfG sowohl bezüglich<br />

ihrer Anordnung als auch ihrer Durchführung einer nachträglichen Überprüfung<br />

auf ihre Rechtmäßigkeit hin zuführen. Die Rechtsgrundlage variiert<br />

danach, ob gegen die Anordnung als solche o<strong>de</strong>r die Art und Weise <strong>de</strong>r<br />

Durchführung vorgegangen wer<strong>de</strong>n soll und welches staatliche Strafverfolgungsorgan<br />

die Anordnung getroffen hat. 43<br />

I. Anordnung <strong>de</strong>r Zwangsmaßnahme<br />

1. Anordnungen durch <strong>de</strong>n Richter<br />

Gegen Anordnungen <strong>de</strong>s Richters ist im Rahmen <strong>de</strong>s Gesamtkonzepts <strong>de</strong>r<br />

Weg über die Beschwer<strong>de</strong> gem. §§ 304 ff. StPO zu gehen. Dieser Rechtsbehelf<br />

steht auch nach Erledigung <strong>de</strong>r angeordneten Maßnahme noch offen 44<br />

und umschließt Fragen <strong>de</strong>r Art und Weise ihrer Durchführung, soweit da<strong>für</strong><br />

im Anordnungsbeschluss bestimmte richterliche Vorgaben getroffen<br />

43<br />

Vgl. die gute Übersicht 4 bei Beulke, Strafprozessrecht, 10. Aufl. (2008), § 15<br />

Rn. 326c, S. 200.<br />

44<br />

BVerfGE 96, 27; BGHSt 44, 265, 268; Roxin StV 97, 654; Köster, Rechtsschutz<br />

gegen die vom Ermittlungsrichter angeordneten und erledigten strafprozessualen<br />

Grundrechtseingriffe, Berlin (1992), S. 48 ff.

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