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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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136<br />

Frank Meyer<br />

In <strong>de</strong>r Retrospektive verwun<strong>de</strong>rt es, dass die Be<strong>de</strong>utung von Rechtsschutz<br />

im Ermittlungsverfahren lange Zeit nicht erkannt wur<strong>de</strong>. Die Aufmerksamkeit<br />

von Gesetzgeber, Justiz und Wissenschaft galt über Jahrzehnte ausschließlich<br />

<strong>de</strong>m Hauptverfahren. Rechtsverstöße im Ermittlungsverfahren<br />

waren nach Erledigung allenfalls unter <strong>de</strong>m Blickwinkel <strong>de</strong>r Beweisverwertung<br />

relevant. Erst seit etwa 35 Jahren wird die Problematik <strong>de</strong>s Rechtsschutzes<br />

gegen Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren intensiver<br />

diskutiert. 25<br />

Doch blieben die kritischen Stimmen im Schrifttum lange ungehört. Die<br />

Legitimation <strong>de</strong>r herrschen<strong>de</strong>n Gerichtspraxis durch die Entscheidungen<br />

<strong>de</strong>s BVerfG schien die Rechtsentwicklung eingefroren zu haben. 26 Erst ein<br />

Um<strong>de</strong>nken im BVerfG vermochte es daher, <strong>de</strong>r Rechtsfortbildung neue Impulse<br />

zu verleihen. Das BVerfG hatte die Betroffenen ursprünglich als einzig<br />

verbleiben<strong>de</strong> Option bei richterlich angeordneten Zwangsmaßnahmen auf<br />

die Verfassungsbeschwer<strong>de</strong> verwiesen. Nach<strong>de</strong>m sich Beschwer<strong>de</strong>fälle häuften<br />

und eine neue Richterbank installiert war, begann Karlsruhe 1997 diese<br />

Verfassungsbeschwer<strong>de</strong>n in zwei Grundsatzentscheidungen als Vehikel <strong>für</strong><br />

<strong>de</strong>n Vollzug einer dramatischen Kehrtwen<strong>de</strong> zu nutzen. 27 Man befand, dass<br />

effektiver Rechtsschutz aus 19 IV GG auch bei richterlich angeordneten<br />

Zwangsmaßnahmen geboten sei. 28 Die Figur <strong>de</strong>r prozessualen Überholung<br />

25<br />

Pionierarbeit hat hier Amelung, Rechtschutz gegen strafprozessuale Grundrechtseingriffe<br />

(1976), geleistet; auch Peters hat sich schon früh <strong>für</strong> eine Vereinheitlichung<br />

<strong>de</strong>r Rechtswege eingesetzt, JR 1972, 300 ff.; JR 1973, 340 ff.; man<br />

beachte ferner die wichtigen Beiträge von Haffke, NJW 1974, 1983 ff., und<br />

Rieß/Thym, GA 1981, 189 ff.<br />

26<br />

Auch ein Referentenentwurf aus Jahr 1981 zur Vereinheitlichung und Verbesserung<br />

<strong>de</strong>s Rechtsschutzes scheiterte; vgl. dazu bei Glaser, Der Rechtsschutz nach<br />

§ 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (2008), S. 337 ff.<br />

27<br />

BVerfGE 96, 27 ff.; 96, 44 ff.; zustimmend <strong>Fezer</strong> JZ 1997, 1062; Roxin StV 1997,<br />

654; Achenbach JuS 2000, 27.<br />

28<br />

BVerfGE 96, 27, 38 ff.; dazu Amelung JR 1997, 384 f.; <strong>Fezer</strong> JZ 1997, 1062 ff.;<br />

Rabe von Kühlewein NStZ 1998, 580. Eine Plenarentscheidung aus jüngerer Zeit

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