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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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FRANK MEYER<br />

Die Fortsetzungsfeststellungsklage im<br />

Strafprozessrecht<br />

A. Einleitung<br />

Ein integraler Bestandteil effektiven Rechtsschutzes im Ermittlungsverfahren<br />

ist die Überprüfung <strong>de</strong>r Rechtmäßigkeit strafprozessualer Zwangsmaßnahmen.<br />

1 Die Ermittlungsaktivitäten <strong>de</strong>r Strafverfolgungsbehör<strong>de</strong>n weisen<br />

oft eine beson<strong>de</strong>rs hohe Eingriffsintensität auf. Bei Abwägungsentscheidungen<br />

über Ob und Wie <strong>de</strong>r Durchführung von Zwangsmaßnahmen wird<br />

<strong>de</strong>m Ermittlungsinteresse regelmäßig <strong>de</strong>r Vorrang gegenüber Verteidigungsinteressen<br />

eingeräumt. Die Maßnahmen selbst wer<strong>de</strong>n oft heimlich<br />

durchgeführt und schnell vollzogen, was die ohnehin nur sehr begrenzt<br />

eingeräumten Einflussmöglichkeiten <strong>de</strong>r Betroffenen weiter schmälert.<br />

Denn trotz wachsen<strong>de</strong>r Einigkeit über die Eingriffstiefe solcher Maßnahmen<br />

und ihre potentielle Tragweite <strong>für</strong> das Hauptverfahren ist die verfahrensrechtliche<br />

Position von Beschuldigten und Dritten in dieser Verfahrensphase<br />

positiv-rechtlich schwach ausgestaltet. 2 Ein in sich geschlossenes<br />

Rechtschutzsystem im Ermittlungsverfahren existiert <strong>de</strong> lege lata nicht. 3<br />

1<br />

Beulke, Strafprozessrecht, 10. Aufl. (2008), § 15 Rn. 322 ff.<br />

2<br />

SK-Wohlers, 27. Aufbau-Lfg., 2002, § 160 Rn. 15 sowie Rn. 109 ff. <strong>zum</strong> Stand<br />

<strong>de</strong>r Reformdiskussion siehe auch Satzger, 65. DJT 2004, Bd. 1, Teil C 131.<br />

3<br />

Amelung, Rechtsschutz gegen strafprozessuale Grundrechtseingriffe (1976), S.<br />

13, 39, 62; <strong>Fezer</strong> Jura 1982, 18, 19; Bachmann, Probleme <strong>de</strong>s Rechtsschutzes gegen<br />

Grundrechtseingriffe im <strong>strafrecht</strong>lichen Ermittlungsverfahren (1994), S.<br />

15 – »juristisches Labyrinth«; SK-Wohlers, Fn. 2, § 160 Rn. 76 – Kodifizierung erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

die sich am <strong>de</strong> lege lata erreichten Entwicklungsstand orientieren<br />

kann, Rn. 118.

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