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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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Tatbestandsbildung als Fein<strong>de</strong>rklärung? 129<br />

schweren. Schließlich müsste man in <strong>de</strong>m Abschluss eines kriminellen Projekts<br />

(z. B. eines Anschlages) eine Zäsur 80 sehen, nach <strong>de</strong>r dann <strong>de</strong>r Beginn<br />

<strong>de</strong>r Planung einer weiteren Straftat als erneute Verwirklichung <strong>de</strong>s Sich-<br />

Beteiligens als Mitglied in einer kriminellen Vereinigung anzusehen wäre.<br />

Mit diesen Korrekturen könnte <strong>de</strong>r Tatbegriff <strong>de</strong>s Sich-Beteiligens an einer<br />

kriminellen, bzw. an einer terroristischen Vereinigung sowohl materiellrechtlich<br />

als auch prozessual hinreichend scharf umrissen wer<strong>de</strong>n.<br />

80<br />

Wie sich in einem Unfall die durch eine Gefährdung <strong>de</strong>s Straßenverkehrs<br />

(§ 315c StGB) bzw. die einer Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) realisiert, so im<br />

Begehen <strong>de</strong>r geplanten Straftat die Gefahr <strong>de</strong>s Sich-Beteiligens an einer kriminellen<br />

Vereinigung. Dementsprechend sollte die dort entwickelte Rechtsprechung<br />

zur Zäsurwirkung (BGHSt. 21, 203) auf <strong>de</strong>n hiesigen Zusammenhang<br />

übertragen wer<strong>de</strong>n.

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