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HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

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122<br />

Diethelm Klesczewski<br />

4. Zwischenergebnis<br />

Halten wir fest:<br />

a) Die §§ 129 ff. StGB pönalisieren nicht eine Tat. Sie kriminalisieren einen<br />

wegen seiner Einstellung als gefährlich angesehenen Täter. § 129<br />

StGB wi<strong>de</strong>rspricht daher <strong>de</strong>m Tatprinzip und hat in einem Bürger<strong>strafrecht</strong><br />

keinen Platz.<br />

b) Die §§ 129 ff. StGB entgrenzen <strong>de</strong>n Gegenstand einer strafprozessualen<br />

Untersuchung und lassen sich in einem rechtsstaatlichen Verfahren<br />

nicht mehr bewältigen. Sie nähern ein Strafverfahren damit einem<br />

in polizeilichem Geiste geführten Inquisitionsprozess an.<br />

II. Fein<strong>de</strong>rklärung und Strafrecht<br />

Lässt sich § 129 StGB damit als eine Fein<strong>de</strong>rklärung verstehen? Ist er eine<br />

Erscheinungsform von Feind<strong>strafrecht</strong>? Zu diesem Zwecke möchte ich auf<br />

das Theorem <strong>de</strong>s Feind<strong>strafrecht</strong>s eingehen. Es fin<strong>de</strong>t seinen Vorläufer in<br />

<strong>de</strong>r Fein<strong>de</strong>rklärung <strong>de</strong>s Römischen Rechts.<br />

1. Die Erklärung <strong>zum</strong> Feind im Römischen Recht<br />

Die Fein<strong>de</strong>rklärung fin<strong>de</strong>t ihren Ursprung im Römischen Recht: Zur Kompetenz<br />

<strong>de</strong>s römischen Senats gehörte in Zeiten <strong>de</strong>r entwickelten Republik<br />

auch die Erklärung <strong>zum</strong> Staatsfeind (hostis rei publicae). 54 Dies war eine<br />

Maßnahme, die <strong>de</strong>r Senat in Fällen äußersten politischen Notstan<strong>de</strong>s ergriff.<br />

Mit dieser Erklärung räumte <strong>de</strong>r Senat <strong>de</strong>n Konsuln und an<strong>de</strong>ren Ma-<br />

54<br />

Die Entscheidung fiel durch senatus consultum ultimum; näher: Th. Mommsen,<br />

Römisches Staatsrecht, Dritter Band: Bürgerschaft und Senat, Zweite Abteilung,<br />

4. Aufl., Tübingen 1952, S. 1240 ff.

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