13.01.2014 Aufrufe

HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

HRRS-Festgabe für Gerhard Fezer zum 70 ... - hrr-strafrecht.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

110<br />

Diethelm Klesczewski<br />

halten zu haben. Blickt man genauer hin, dann zeigt sich aber, dass schon<br />

<strong>de</strong>r § 129 Abs. 1 StGB jedwe<strong>de</strong>s Verhalten eigens <strong>de</strong>swegen mit Strafe bedroht,<br />

wenn es mit <strong>de</strong>r Einstellung vollzogen wird, als Teil einer Vereinigung<br />

Planung und Ausführung von Straftaten zu för<strong>de</strong>rn. 5 Während niemand<br />

ernsthaft bestreitet, dass die terroristischen Anschläge selbst<br />

schwerste Verbrechen darstellen, ist durchaus fraglich, ob ein äußerlich<br />

vollkommen gesellschaftskonformes Verhalten allein durch die Einstellung,<br />

in <strong>de</strong>r es vorgenommen wird, zu einer Straftat erklärt wer<strong>de</strong>n kann, o<strong>de</strong>r ob<br />

darin nicht letztlich eine Fein<strong>de</strong>rklärung zu sehen ist.<br />

Um diese Frage zu klären, möchte ich aufzeigen, dass ein so weit verstan<strong>de</strong>ner<br />

§ 129 StGB in einem Strafrecht, das <strong>de</strong>n Täter als Bürger anspricht,<br />

keinen Platz fin<strong>de</strong>t, da er <strong>de</strong>n Tatbegriff nicht nur materiell-rechtlich, son<strong>de</strong>rn,<br />

wie <strong>Gerhard</strong> <strong>Fezer</strong> bereits vor knapp 20 Jahren gezeigt hat, auch prozessual<br />

entgrenzt (I.). Dies gibt Anlass, <strong>de</strong>n Wurzeln <strong>de</strong>r Fein<strong>de</strong>rklärung<br />

nachzuspüren. Zu diesem Zweck wer<strong>de</strong> ich Geschichte und Gegenwart <strong>de</strong>s<br />

Feind<strong>strafrecht</strong>stheorems skizzieren und mit seiner Hilfe zu klären versuchen,<br />

inwiefern <strong>de</strong>r Tatbestand <strong>de</strong>s § 129 StGB eine Fein<strong>de</strong>rklärung darstellt<br />

(II.). Daran knüpfen sich Reformüberlegungen an (III.).<br />

I. Bürger<strong>strafrecht</strong><br />

Feind<strong>strafrecht</strong> ist <strong>de</strong>r Gegenbegriff <strong>zum</strong> Bürger<strong>strafrecht</strong>. Dieses bezieht<br />

sich auf einen bestimmten sozialen Kontext. Um Bürger<strong>strafrecht</strong> richtig zu<br />

verstehen, müssen wir zunächst wissen, was eine Zivilgesellschaft ausmacht.<br />

5<br />

So je<strong>de</strong>nfalls die herrschen<strong>de</strong> Auslegung: Th. Lenckner/D. Sternberg-Lieben in:<br />

Schönke/Schrö<strong>de</strong>r, Strafgesetzbuch, 27. Aufl., München 2006, § 129 Rn. 13. Dazu<br />

sogleich näher.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!