Standardschreiben für kleine Sonderfahrzeuge
Standardschreiben für kleine Sonderfahrzeuge
Standardschreiben für kleine Sonderfahrzeuge
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1 Schneideapparat <strong>für</strong> stehendes Gut (nur Segelfahrzeug),<br />
1 Rettungssignaltafel,<br />
2 Eimer,<br />
1 Sicherheitsgurt <strong>für</strong> jede an Bord befindliche Person.<br />
1 Notruder bzw. eine Reservepinne<br />
Eine Arzneiausrüstung gemäß Verordnung über die Kranken<strong>für</strong>sorge auf Kauffahrteischiffen sowie<br />
eine „Anleitung zur Gesundheitspflege“ oder „Erste Hilfe im Seenot-Rettungsdienst“ von<br />
Dr. Kohfahl, vertrieben durch die DGzRS.<br />
Eine Toilette in einem abschließbaren Raum und ein Handwaschbecken müssen vorhanden sein.<br />
Besetzung und Bemannung<br />
Für Kleinfahrzeuge erfolgt die Besetzung mit Patentinhabern nach der Schiffsoffizier-<br />
Ausbildungsverordnung vom 28. Juli 1998 (BGBl. I S. 1938) in der jeweils geltenden Fassung.<br />
Die Bemannung wird im Einzelfall nach Schiffsgröße und Fahrtbereich durch die DS festgelegt<br />
und im Schiffsbesatzungszeugnis ausgewiesen.<br />
Fahrtbereich und Fahrgäste<br />
Der Fahrtbereich <strong>für</strong> <strong>kleine</strong> <strong>Sonderfahrzeuge</strong> wird entsprechend dem vorgesehenen Einsatz, ggf.<br />
mit einer Wetterklausel und örtlich begrenzt, erteilt. Bei Tagesfahrten mit Fahrgästen darf ein Abstand<br />
von 10 Seemeilen von der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser nur dann überschritten<br />
werden, wenn durch eine Klasse nachgewiesen wird, dass die Festigkeit des Schiffskörpers <strong>für</strong><br />
eine entsprechend große Entfernung vom Land ausreicht.<br />
Es dürfen nicht mehr als 12 Fahrgäste befördert werden. Für jeden Fahrgast muss ein Sitzplatz in<br />
seefest eingedeckten Räumen vorhanden sein.<br />
Ausnahmen und Befreiungen<br />
Die DS kann <strong>für</strong> ein <strong>kleine</strong>s Sonderfahrzeug im Rahmen ihrer Aufgaben Ausnahmen zulassen, soweit<br />
eine vergleichbare Sicherheit des Fahrzeugs auf andere Weise gewährleistet ist. Insbesondere<br />
kann <strong>für</strong> ein <strong>kleine</strong>s Sonderfahrzeug, <strong>für</strong> das aufgrund seiner geringen Größe oder besonderen Bauart<br />
die Anforderungen der Schiffssicherheitsverordnung nicht oder nur mit wirtschaftlich nicht vertretbaren<br />
Kosten erfüllbar sind, im Einzelfall bestimmt werden, welche Anforderungen erfüllt werden<br />
müssen, damit die an Bord befindlichen Personen und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet<br />
werden.<br />
Ausnahmen oder Befreiungen werden auf schriftlichen Antrag nur zugelassen, soweit eine vergleichbare<br />
Sicherheit des Fahrzeuges oder die Abwehr von Gefahren und schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
auf andere Weise, auch durch geeignete Nebenbestimmungen, gewährleistet ist.<br />
Zeugnisse<br />
Folgende Zeugnisse werden <strong>für</strong> <strong>kleine</strong> <strong>Sonderfahrzeuge</strong> ausgestellt und sind an Bord mitzuführen:<br />
Bau- und Ausrüstungssicherheitszeugnis<br />
Funksicherheitszeugnis<br />
Freibordzeugnis national/international (soweit vorgeschrieben)<br />
Schiffsbesatzungszeugnis<br />
Hinweis: Alle im <strong>Standardschreiben</strong> vorgeschriebenen Ausrüstungen (z.B. Funk- und<br />
Navigationsausrüstung, Brandschutzausrüstung, Rettungsmittel und Pyrotechnik) müssen<br />
nach Richtlinie 96/98/EG in der jeweils geltenden Fassung zugelassen sein.