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Standardschreiben für kleine Sonderfahrzeuge

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1 Schneideapparat <strong>für</strong> stehendes Gut (nur Segelfahrzeug),<br />

1 Rettungssignaltafel,<br />

2 Eimer,<br />

1 Sicherheitsgurt <strong>für</strong> jede an Bord befindliche Person.<br />

1 Notruder bzw. eine Reservepinne<br />

Eine Arzneiausrüstung gemäß Verordnung über die Kranken<strong>für</strong>sorge auf Kauffahrteischiffen sowie<br />

eine „Anleitung zur Gesundheitspflege“ oder „Erste Hilfe im Seenot-Rettungsdienst“ von<br />

Dr. Kohfahl, vertrieben durch die DGzRS.<br />

Eine Toilette in einem abschließbaren Raum und ein Handwaschbecken müssen vorhanden sein.<br />

Besetzung und Bemannung<br />

Für Kleinfahrzeuge erfolgt die Besetzung mit Patentinhabern nach der Schiffsoffizier-<br />

Ausbildungsverordnung vom 28. Juli 1998 (BGBl. I S. 1938) in der jeweils geltenden Fassung.<br />

Die Bemannung wird im Einzelfall nach Schiffsgröße und Fahrtbereich durch die DS festgelegt<br />

und im Schiffsbesatzungszeugnis ausgewiesen.<br />

Fahrtbereich und Fahrgäste<br />

Der Fahrtbereich <strong>für</strong> <strong>kleine</strong> <strong>Sonderfahrzeuge</strong> wird entsprechend dem vorgesehenen Einsatz, ggf.<br />

mit einer Wetterklausel und örtlich begrenzt, erteilt. Bei Tagesfahrten mit Fahrgästen darf ein Abstand<br />

von 10 Seemeilen von der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser nur dann überschritten<br />

werden, wenn durch eine Klasse nachgewiesen wird, dass die Festigkeit des Schiffskörpers <strong>für</strong><br />

eine entsprechend große Entfernung vom Land ausreicht.<br />

Es dürfen nicht mehr als 12 Fahrgäste befördert werden. Für jeden Fahrgast muss ein Sitzplatz in<br />

seefest eingedeckten Räumen vorhanden sein.<br />

Ausnahmen und Befreiungen<br />

Die DS kann <strong>für</strong> ein <strong>kleine</strong>s Sonderfahrzeug im Rahmen ihrer Aufgaben Ausnahmen zulassen, soweit<br />

eine vergleichbare Sicherheit des Fahrzeugs auf andere Weise gewährleistet ist. Insbesondere<br />

kann <strong>für</strong> ein <strong>kleine</strong>s Sonderfahrzeug, <strong>für</strong> das aufgrund seiner geringen Größe oder besonderen Bauart<br />

die Anforderungen der Schiffssicherheitsverordnung nicht oder nur mit wirtschaftlich nicht vertretbaren<br />

Kosten erfüllbar sind, im Einzelfall bestimmt werden, welche Anforderungen erfüllt werden<br />

müssen, damit die an Bord befindlichen Personen und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet<br />

werden.<br />

Ausnahmen oder Befreiungen werden auf schriftlichen Antrag nur zugelassen, soweit eine vergleichbare<br />

Sicherheit des Fahrzeuges oder die Abwehr von Gefahren und schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

auf andere Weise, auch durch geeignete Nebenbestimmungen, gewährleistet ist.<br />

Zeugnisse<br />

Folgende Zeugnisse werden <strong>für</strong> <strong>kleine</strong> <strong>Sonderfahrzeuge</strong> ausgestellt und sind an Bord mitzuführen:<br />

Bau- und Ausrüstungssicherheitszeugnis<br />

Funksicherheitszeugnis<br />

Freibordzeugnis national/international (soweit vorgeschrieben)<br />

Schiffsbesatzungszeugnis<br />

Hinweis: Alle im <strong>Standardschreiben</strong> vorgeschriebenen Ausrüstungen (z.B. Funk- und<br />

Navigationsausrüstung, Brandschutzausrüstung, Rettungsmittel und Pyrotechnik) müssen<br />

nach Richtlinie 96/98/EG in der jeweils geltenden Fassung zugelassen sein.

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