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Gesellschaft Nachrichten für Mitglieder ... - Goetheanum

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4 | Jahresbericht 2012/2013<br />

| Anthroposophie weltweit Nr. 3/13<br />

ó Freie Hochschule <strong>für</strong> Geisteswissenschaft<br />

Allgemeine Anthroposophische Sektion<br />

Gemeinsamer Entschluss <strong>für</strong> das Werk Rudolf Steiners<br />

In den letzten Jahren ist eine stille, aber konsequente Zusammenarbeit zwischen der Rudolf-<br />

Steiner-Nachlassverwaltung und der Allgemeinen Anthroposophischen <strong>Gesellschaft</strong> gewachsen.<br />

In dieser Zusammenarbeit steht nun ein neuer und entscheidender Schritt bevor –<br />

eine Skizze der Entwicklung in den letzten 50 Jahren soll seine Tragweite verdeutlichen.<br />

Die Rudolf-Steiner-Nachlassverwaltung<br />

bekam von Marie Steiner nach ihrem<br />

Tod 1948 sämtliche ihr von Rudolf Steiner<br />

testierten Rechte und Pflichten <strong>für</strong> seinen<br />

literarischen und künstlerischen Nachlass<br />

übertragen. Die Konzeption einer Gesamtausgabe<br />

sowie die Begründung des ‹Vereins<br />

zur Verwaltung des literarischen und<br />

künstlerischen Nachlasses von Dr. Rudolf<br />

Steiner, Dornach› fielen in ihre letzten Lebensjahre.<br />

Sie formulierte den heute noch<br />

gültigen Auftrag <strong>für</strong> den Nachlassverein<br />

im Übereignungsvertrag vom 1. Dezember<br />

1947 klar und deutlich:<br />

«Die <strong>Mitglieder</strong> des<br />

Vereins der Nachlass-<br />

Verwaltung haben<br />

darüber zu wachen,<br />

dass die Herausgabe<br />

des Werkes von Rudolf<br />

Steiner nach Möglichkeit<br />

und bestem Wissen<br />

und Gewissen in<br />

dessen Sinn erfolgt, dass namentlich auch<br />

kein Raubbau an den geistigen Inhalten<br />

getrieben wird, und dass Rudolf Steiners<br />

Werk mit seinem Namen verbunden<br />

bleibt.»<br />

Differenzen über die Orientierung der<br />

Anthroposophischen <strong>Gesellschaft</strong> hatten<br />

dazu geführt, dass Marie Steiner die Verantwortung<br />

<strong>für</strong> das nachgelassene Werk<br />

Rudolf Steiners nicht in die Hände ihrer<br />

Vorstandskollegen legte, sondern in die eines<br />

ihr vertrauten Mitarbeiterkreises. Viele<br />

<strong>Mitglieder</strong>, die ihre Auffassungen teilten,<br />

schlossen sich 1948 in der ‹Anthroposophischen<br />

Vereinigung in der Schweiz› (AVS)<br />

zusammen, darunter auch Gruppen in<br />

Deutschland und Österreich.<br />

Herausgabe der Gesamtausgabe ab 1954<br />

Trotz mehrerer Vermittlungsversuche<br />

nahm seit den 1950er-Jahren die Entfremdung<br />

zwischen der AVS und der Anthroposophischen<br />

<strong>Gesellschaft</strong> zu, während die<br />

Nachlassverwaltung wie auf einer Insel<br />

auf dem Dornacher Hügel im Rudolf-Steiner-Archiv<br />

mit der Sichtung und Bearbeitung<br />

des Nachlasses begann. 1954 startete<br />

sie mit der Herausgabe der Gesamtausgabe,<br />

die bald in dem 1956 eigens gegründeten<br />

Rudolf-Steiner-Verlag erschien. Ein<br />

kaum überschaubarer editorischer und<br />

konservatorischer Auftrag – Manuskripte,<br />

tausende Vortragsnachschriften unterschiedlichster<br />

Qualität, Notizzettel und<br />

-hefte, Briefe, Skizzen, Entwürfe, Modelle<br />

und Wandtafelzeichnungen –, geringe Mittel,<br />

kaum fachlich qualifizierte Mitarbeitende<br />

und hoher Zeitdruck (die gesetzliche<br />

Urheberrechts-Schutzfrist endete ursprünglich<br />

30 Jahre nach dem Tod des Autors,<br />

wurde dann auf 50, später auf 70 Jahre<br />

verlängert) waren die Gegebenheiten, die<br />

die Nachlass verwaltung zu meistern hatte.<br />

Die Früchte ihrer Arbeit wurden in der<br />

wachsenden anthroposophischen Bewegung<br />

geschätzt, am <strong>Goetheanum</strong> aber<br />

wurden die Bücher Rudolf Steiners ignoriert,<br />

ihr Verkauf untersagt. Erst der 1968<br />

leidenschaftlich umstrittene ‹Bücherbeschluss›<br />

erkennt die Edition der Werke Rudolf<br />

Steiners durch die Nachlassverwaltung<br />

an, und eine langsame Annäherung<br />

setzt ein.<br />

Intensivere Zusammenarbeit<br />

In den 1990er-Jahren beginnt eine intensivere<br />

Zusammenarbeit zwischen dem<br />

Rudolf-Steiner-Archiv und der Dokumen tation<br />

am <strong>Goetheanum</strong> (Archiv, Bibliothek,<br />

Kunstsammlung): Verträge regeln den<br />

Umgang mit dem künstlerischen Werk Rudolf<br />

Steiners, das vor allem im <strong>Goetheanum</strong><br />

beheimatet ist, und ein Dokumentenund<br />

Dienstleistungs-Austausch wird<br />

selbstverständlich. In der ‹Arbeitsgemeinschaft<br />

Archiv und Geschichte› verbindet<br />

heute eine gemeinsame inhaltliche Arbeit<br />

und regelmäßiger Informationsaustausch<br />

Mitarbeitende aus Dornacher und Arlesheimer<br />

Archiven, Instituten und Sektionen<br />

der Hochschule. Zudem wird das Rudolf-<br />

Steiner-Archiv seit den 1990er-Jahren von<br />

der Anthroposophischen <strong>Gesellschaft</strong> in<br />

der Schweiz institutionell und finanziell<br />

gefördert.<br />

Schließlich begann in den letzten Jahren<br />

zwischen der Nachlassverwaltung und<br />

dem Vorstand am <strong>Goetheanum</strong> – bald erweitert<br />

um Teilnehmer aus dem Vorstand<br />

der Anthroposophischen <strong>Gesellschaft</strong> in<br />

Deutschland und dem Bund der Freien<br />

Waldorfschulen in Deutschland – eine regelmäßige<br />

Verständigung im Hinblick auf<br />

die Lage des Werkes Rudolf Steiners in der<br />

Öffentlichkeit. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit<br />

wurde deutlich, dass die Edition<br />

der noch ausstehenden, bearbeitungsintensiven<br />

Vortragsnachschriften – nicht<br />

zuletzt zur Geschichte der Anthroposophischen<br />

<strong>Gesellschaft</strong> – der auf etwa 340 Bände<br />

angewachsenen Gesamtausgabe nicht<br />

mehr allein von der Nachlassverwaltung<br />

getragen werden kann. Das unter der Leitung<br />

von Walter Kugler <strong>für</strong> die Steiner-Forschung<br />

und -Ausstellungen<br />

in aller<br />

Welt zu einem Zentrum<br />

gewordene<br />

Rudolf-Steiner-Archiv<br />

musste vor zwei<br />

Jahren seine Arbeit<br />

erheblich beschränken,<br />

ja selbst die weitere<br />

elementare,<br />

aber aufwendige Grundsicherung der<br />

wertvollen Bestände stand in Frage.<br />

Fonds Kulturerbe Rudolf Steiner<br />

Vor diesem Hintergrund haben sich die<br />

Nachlassverwaltung, die Allgemeine Anthroposophische<br />

<strong>Gesellschaft</strong> und die Anthroposophischen<br />

<strong>Gesellschaft</strong>en in<br />

Deutschland und in der Schweiz vorgenommen,<br />

die Pflichten gegenüber dem<br />

Werk Rudolf Steiners als eine gemeinsame<br />

Aufgabe aufzugreifen. Mit dem ‹Fonds Kulturerbe<br />

Rudolf Steiners› wollen sie sich ab<br />

2013 gemeinsam <strong>für</strong> die finanzielle Grundsicherung<br />

des Rudolf-Steiner-Archivs und<br />

der Dokumentation am <strong>Goetheanum</strong> einsetzen.<br />

Die historisch gewachsenen Rechte<br />

sollen dabei ebenso respektiert werden<br />

wie die gegliederten Verantwortungen<br />

und Auf gabenbereiche in den beiden Arbeitszusammenhängen.<br />

Künftig steht der<br />

Trägerkreis des Fonds allen Institutionen<br />

und Personen offen, die das Werk Rudolf<br />

Steiners unterstützen wollen..<br />

Damit wird es hoffentlich gelingen,<br />

weiterhin eine sachgemäße Erhaltung,<br />

Erschließung und Vertretung des nachgelassenen<br />

Werkes Rudolf Steiners zu ermöglichen.<br />

| Bodo von Plato, Vorstand am<br />

<strong>Goetheanum</strong>

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