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Geschäftsbericht 2012 - PSI AG

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KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE<br />

a) Vorräte<br />

Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren<br />

voraussichtlichen Nettoverkaufserlösen abzüglich noch anfallender<br />

Kosten bewertet.<br />

b) Zahlungsmittel<br />

Die Zahlungsmittel umfassen Barmittel, Festgeldeinlagen und Sichteinlagen.<br />

Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung<br />

wird entsprechend der obigen Definition abgegrenzt.<br />

EIGENKAPITAL<br />

Das Eigenkapital umfasst das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage,<br />

die Gewinnrücklage, die eigenen Anteile, die sonstigen Rücklagen<br />

und die angesammelten Ergebnisse.<br />

Die Kapitalrücklage enthält Aufgelder nach § 150 AktG sowie verrechnete<br />

Verlustvorträge gemäß Ergebnisverwendungsbeschlüssen.<br />

Die Gewinnrücklage enthält Ergebnisverwendungen gemäß<br />

§ 174 AktG.<br />

Erwirbt der <strong>PSI</strong>-Konzern eigene Anteile, so werden diese vom<br />

Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, Verkauf, die Ausgabe oder Einziehung<br />

von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst.<br />

In den sonstigen Rücklagen werden die unrealisierten Gewinne<br />

und Verluste aus der Währungsumrechnung, versicherungsmathematische<br />

Gewinne und Verluste aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen<br />

sowie die Rücklage für die Absicherung von Cashflows<br />

ausgewiesen.<br />

PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN<br />

Der <strong>PSI</strong>-Konzern verfügt über mehrere leistungsorientierte und<br />

weitere beitragsorientierte Pensionspläne. Für die leistungsorientierten<br />

Pläne besteht kein Planvermögen. Die Aufwendungen<br />

für die im Rahmen der leistungsorientierten Pläne gewährten<br />

Leistungen werden gesondert für jeden Plan unter Anwendung des<br />

Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Versicherungsmathematische<br />

Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im Eigenkapital<br />

erfasst.<br />

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN<br />

Sonstige Rückstellungen<br />

Eine Rückstellung wird ausgewiesen, wenn der <strong>PSI</strong>-Konzern eine<br />

gegenwärtige (gesetzliche, vertragliche oder faktische) Verpflichtung<br />

aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich<br />

ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von<br />

Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und<br />

wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung<br />

vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem<br />

Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtig beste Schätzung<br />

angepasst. Wenn der entsprechende Zinseffekt wesentlich ist, entspricht<br />

der Rückstellungsbetrag dem Barwert der zur Erfüllung der<br />

Verpflichtung voraussichtlich notwendigen Ausgaben. Bei Abzinsung<br />

wird die den Zeitablauf widerspiegelnde Erhöhung der Rückstellung<br />

als Fremdkapitalkosten erfasst.<br />

ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND<br />

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine<br />

angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Gesellschaft die<br />

damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Zuwendungen der<br />

öffentlichen Hand werden planmäßig ergebniswirksam erfasst,<br />

und zwar analog zu der Erfassung der damit im Zusammenhang<br />

stehenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen. Erhaltene<br />

Zuwendungen für den Erwerb von Sachanlagen werden in den<br />

sonstigen Verbindlichkeiten als abgegrenzte Erträge ausgewiesen,<br />

die während der Nutzung des betreffenden Vermögenswertes entsprechend<br />

den gebuchten Abschreibungen als Ertrag erfasst wird.<br />

Der Ausweis der im Zusammenhang mit den Zuwendungen realisierten<br />

Erträge erfolgt als sonstiger betrieblicher Ertrag in der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung.<br />

Die der Gesellschaft als Investitionszuschüsse von der Investitionsbank<br />

Berlin gewährten Zuwendungen sind an die zukünftige Einhaltung<br />

von Bedingungen gekoppelt. Diese beinhalten im Wesentlichen<br />

die Einhaltung von Arbeitsplatzgarantien und die Einhaltung<br />

von Verbleibensgarantien für die geförderten Wirtschaftsgüter. Die<br />

vom Finanzamt erhaltenen Investitionszulagen sind an die Einhaltung<br />

von Verbleibensgarantien für die geförderten Wirtschaftsgüter<br />

gebunden. Der <strong>PSI</strong>-Konzern geht auf Basis seiner Planung davon<br />

aus, dass diese Bedingungen vollständig erfüllt werden.<br />

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