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41. ÄNDERUNG des FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ... - Holzminden

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STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung<br />

FNP für den Bereich Neuhaus<br />

Teil 3 - Umweltbericht<br />

Nach § 2, Absatz 4 BauGB werden in dieser Umweltprüfung die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet<br />

einen gesonderten Teil der Begründung, der entsprechend dem Stand <strong>des</strong> Verfahrens die Belange <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes darlegt.<br />

Der Umweltbericht wurde erarbeitet durch:<br />

3.1<br />

Vorbemerkung<br />

dipl.-ing. ing. birgit czyppull<br />

allersheimer kirchweg 4, 37603 holzminden<br />

Nach den gesetzlichen Regelungen <strong>des</strong> Baugesetzbuches bedürfen fast grundsätzlich alle Bauleitplanverfahren<br />

einer Umweltprüfung.<br />

Nach § 2, Absatz 4 BauGB werden in dieser Umweltprüfung die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet<br />

einen gesonderten Teil der Begründung, der entsprechend dem Stand <strong>des</strong> Verfahrens die Belange <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes darlegt.<br />

Zunächst ist für jeden Bauleitplan festzulegen, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung<br />

der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist (sog. Scoping). Die dazu erforderliche Behördenbeteiligung<br />

ist in § 4 Abs. 1 geregelt. Maßstab dabei ist das, was nach gegenwärtigem Wissensstand<br />

und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad <strong>des</strong> Bauleitplans<br />

angemessener Weise verlangt werden kann (Zumutbarkeits- und Verhältnismäßigkeitsmaßstab).<br />

Zu Beginn <strong>des</strong> Bauleitplanverfahrens wird hiermit nach dem aktuellen Bearbeitungsstand die erste Stufe<br />

<strong>des</strong> Umweltberichtes in Form einer Beurteilung der betroffenen Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes gemäß § 1<br />

Abs. 6 Nr. 7 BauGB vorgelegt.<br />

3.2<br />

Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes, einschließl. <strong>des</strong> Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege<br />

Die Stadt <strong>Holzminden</strong> beabsichtigt mit der Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes und der Aufstellung<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 14 "Eichenallee Forst" die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für die Realisierung von Übernachtungsmöglichkeiten für Wanderer auf dem Gelände <strong>des</strong> Forstamtes<br />

Neuhaus im Bereich der Eichenallee. Konkret geplant ist die Aufstellung von 4-5 zu Wohnzwecken<br />

umgebauten Waldarbeiterwagen auf einer eingegrünten Wiesenfläche <strong>des</strong> Forstamtsgelän<strong>des</strong>.<br />

Die Fläche liegt im Außenbereich im Anschluss an die geschlossene Ortslage Neuhaus. Im Zuge der<br />

Umweltprüfung ist zu ermitteln, inwieweit durch die Planaufstellung Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

betroffen sind. Zunächst wurde die erste Stufe <strong>des</strong> Umweltberichtes in Form der anliegenden Checkliste<br />

(siehe folgende Seite) zur Berücksichtigung der Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes erarbeitet. Im Zuge der<br />

Frühzeitigen Beteiligung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hierzu um<br />

Stellungnahme gebeten.<br />

MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 6

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