41. ÄNDERUNG des FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ... - Holzminden
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STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung<br />
FNP für den Bereich Neuhaus<br />
Teil 3 - Umweltbericht<br />
Nach § 2, Absatz 4 BauGB werden in dieser Umweltprüfung die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />
ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet<br />
einen gesonderten Teil der Begründung, der entsprechend dem Stand <strong>des</strong> Verfahrens die Belange <strong>des</strong><br />
Umweltschutzes darlegt.<br />
Der Umweltbericht wurde erarbeitet durch:<br />
3.1<br />
Vorbemerkung<br />
dipl.-ing. ing. birgit czyppull<br />
allersheimer kirchweg 4, 37603 holzminden<br />
Nach den gesetzlichen Regelungen <strong>des</strong> Baugesetzbuches bedürfen fast grundsätzlich alle Bauleitplanverfahren<br />
einer Umweltprüfung.<br />
Nach § 2, Absatz 4 BauGB werden in dieser Umweltprüfung die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />
ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet<br />
einen gesonderten Teil der Begründung, der entsprechend dem Stand <strong>des</strong> Verfahrens die Belange <strong>des</strong><br />
Umweltschutzes darlegt.<br />
Zunächst ist für jeden Bauleitplan festzulegen, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung<br />
der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist (sog. Scoping). Die dazu erforderliche Behördenbeteiligung<br />
ist in § 4 Abs. 1 geregelt. Maßstab dabei ist das, was nach gegenwärtigem Wissensstand<br />
und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad <strong>des</strong> Bauleitplans<br />
angemessener Weise verlangt werden kann (Zumutbarkeits- und Verhältnismäßigkeitsmaßstab).<br />
Zu Beginn <strong>des</strong> Bauleitplanverfahrens wird hiermit nach dem aktuellen Bearbeitungsstand die erste Stufe<br />
<strong>des</strong> Umweltberichtes in Form einer Beurteilung der betroffenen Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes gemäß § 1<br />
Abs. 6 Nr. 7 BauGB vorgelegt.<br />
3.2<br />
Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes, einschließl. <strong>des</strong> Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege<br />
Die Stadt <strong>Holzminden</strong> beabsichtigt mit der Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes und der Aufstellung<br />
<strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 14 "Eichenallee Forst" die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für die Realisierung von Übernachtungsmöglichkeiten für Wanderer auf dem Gelände <strong>des</strong> Forstamtes<br />
Neuhaus im Bereich der Eichenallee. Konkret geplant ist die Aufstellung von 4-5 zu Wohnzwecken<br />
umgebauten Waldarbeiterwagen auf einer eingegrünten Wiesenfläche <strong>des</strong> Forstamtsgelän<strong>des</strong>.<br />
Die Fläche liegt im Außenbereich im Anschluss an die geschlossene Ortslage Neuhaus. Im Zuge der<br />
Umweltprüfung ist zu ermitteln, inwieweit durch die Planaufstellung Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />
betroffen sind. Zunächst wurde die erste Stufe <strong>des</strong> Umweltberichtes in Form der anliegenden Checkliste<br />
(siehe folgende Seite) zur Berücksichtigung der Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes erarbeitet. Im Zuge der<br />
Frühzeitigen Beteiligung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hierzu um<br />
Stellungnahme gebeten.<br />
MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 6