41. ÄNDERUNG des FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ... - Holzminden
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STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung<br />
FNP für den Bereich Neuhaus<br />
2.2 Planerische Konzeption<br />
Entlang <strong>des</strong> Forstamtsgebäu<strong>des</strong> in Neuhaus verlaufen zwei überregionale Fernwanderwege, der Pilgerweg<br />
von Loccum nach Volkenroda entlang der Eichenallee und der ausgezeichnete Weserberglandweg<br />
von Hann.-Münden nach Porta Westfalica, der direkt über das Gelände <strong>des</strong> Forstamtes Neuhaus verläuft.<br />
Da in Neuhaus derzeit keine Hotels mehr in Betrieb sind, bestehen kaum Übernachtungsmöglichkeiten<br />
für wandernde Tagesgäste auf der Reise durch den Solling. Das Forstamt Neuhaus möchte daher<br />
auf seinem Gelände bequeme und funktionale Übernachtungsmöglichkeiten für Wanderer, Pilger, Familien<br />
und Gruppen schaffen, um zur Stärkung <strong>des</strong> Tourismusstandorts und der bestehenden Infrastruktur<br />
das „Etappenziel Neuhaus“ auf beiden Wanderwegen zu etablieren.<br />
Im Bereich zwischen der Eichenallee und dem Forstamt sollen zu diesem Zweck mehrere umgebaute<br />
„Wohnwagen“ im Stil der Waldarbeiterschutzwagen platziert werden, die zwei bis vier Personen Übernachtungsmöglichkeiten<br />
bieten und fest auf entsprechend präparierten Standorten platziert werden.<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Holzminden</strong> stellt für den Geltungsbereich <strong>des</strong> Entwurfs<br />
der <strong>41.</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans für den Bereich Neuhaus eine Fläche für die Landwirtschaft<br />
dar. Sie wird derzeit als Außenfläche (Wiese) <strong>des</strong> Forstamtes Neuhaus genutzt und soll nunmehr<br />
als Sonderbaufläche dargestellt werden.<br />
Konkrete Festsetzungen zu den geplanten Anlagen werden durch den im Parallelverfahren aufzustellenden<br />
Bebauungsplan Nr. 14 "Eichenallee Forst" getroffen. Die Anordnung der Stellplätze soll dabei ohne<br />
wesentliche Eingriffe in die natürliche Umgebung erfolgen. Sowohl der Bereich der Natursteinmauer als<br />
auch die vorhandenen Gehölzstrukturen sollen unangetastet erhalten und Befestigungen und<br />
Versiegelungen sollen auf das Notwendige beschränkt bleiben.<br />
Der geplante Standort der zu Wohnzwecken ausgebauten Waldarbeiterwagen liegt eingegrünt und von<br />
der freien Landschaft abgeschirmt auf der an das Forstamt angrenzenden Wiesenfläche. Zum Ausgleich<br />
der Eingriffe sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ergänzende Gehölzpflanzungen zur<br />
Eingrünung der an die bebaute Ortslage angrenzenden Flächen geplant.<br />
2.3 Auswirkung der Planung<br />
Zusammenfassend betrachtet sind durch die Bauleitplanung weder Nutzungskonflikte noch nennenswerte<br />
Verstärkungen anderer städtebaulicher Konflikte zu erwarten. Sie dient der Entwicklung <strong>des</strong> Fremdenverkehrs<br />
im Hochsolling und steht im Einklang mit den vorgenannten Zielen der Regionalplanung.<br />
Infrastruktur<br />
Die infrastrukturelle Ausstattung <strong>des</strong> Plangebiets ist durch die angrenzenden öffentlichen Flächen gesichert.<br />
Aus den Darstellungen der geplanten Flächennutzungsplanänderung resultieren im Vergleich zur<br />
bestehenden Nutzung keine wesentlich veränderten Anforderungen. Die verkehrliche Erschließung ist<br />
über öffentliche Straßen sichergestellt.<br />
Immissionen<br />
Eine nennenswerte Erhöhung von Geräusch- und Schadstoffimmissionen infolge der Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes<br />
einhergehend mit der geplanten Nutzung ist nicht zu erwarten.<br />
Natur und Landschaft<br />
Gemäß § 2, Absatz 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />
ermittelt, beschrieben und bewertet wurden. Im Zuge der Umweltprüfung ist zu ermitteln,<br />
inwieweit durch die Planänderungen Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes betroffen sind. Nach derzeitigem<br />
Planungsstand werden keine wesentlichen Eingriffe in Natur und Landschaft erwartet.<br />
MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 5