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41. ÄNDERUNG des FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ... - Holzminden

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STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung<br />

FNP für den Bereich Neuhaus<br />

Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG)<br />

in der Fassung vom 11. April 1994 (Nds.GVBl. S. 155, ber. S. 267), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 2 Nr. 1 G zur NeuO<br />

<strong>des</strong> NaturschutzR vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104)<br />

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz<br />

(NKomVG)<br />

in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), in Kraft getreten am 01.11.2011, zuletzt geändert durch Artikel<br />

10 <strong>des</strong> Gesetzes vom 17.11.2011 (Nds. GVBI. S. 422)<br />

Teil 2 - Planungsbericht<br />

2.1 Vorgaben überörtlicher Planungen<br />

Lan<strong>des</strong>- und Regionalplanung<br />

Gemäß § 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen<br />

der Raum- und Lan<strong>des</strong>planung anzupassen.<br />

In der zeichnerischen und textlichen Darstellung <strong>des</strong><br />

aktuellen RROP (LANDKREIS HOLZMINDEN 2000) wird<br />

Neuhaus als Ortsteil für die besondere Entwicklungsaufgabe<br />

„Fremdenverkehr“ sowie als Vorsorgegebiet für<br />

„Erholung“ dargestellt. Darüber hinaus ist Neuhaus als<br />

Vorranggebiet für Erholung mit starker Inanspruchnahme<br />

durch die Bevölkerung ausgewiesen.<br />

Fremdenverkehrseinrichtungen und sonstige fremdenverkehrsbezogene<br />

Freizeitprojekte sollen gem. RROP<br />

dazu beitragen, die Lebens- und Erwerbsbedingungen<br />

der ansässigen Bevölkerung zu verbessern, den Fremdenverkehr<br />

einer Region zu stärken und die traditionellen<br />

Formen <strong>des</strong> Fremdenverkehrs zu ergänzen und zu beleben. Durch ihre Realisierung dürfen Landschaften<br />

nicht zersiedelt, historisch wertvolle Kulturlandschaften nicht beeinträchtigt, gewachsene Siedlungs-<br />

und Nutzungsstrukturen nicht wesentlich beeinträchtigt und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

und <strong>des</strong> Erholungswertes der Landschaft nicht gefährdet werden. Ihre räumliche und infrastrukturelle<br />

Anbindung an entsprechend leistungsfähige Zentrale Orte ist anzustreben.<br />

Dabei ist das Angebot für den Fremdenverkehr zur Stärkung der Wettbewerbsposition besonders im<br />

Gebiet <strong>des</strong> "Naturparks Solling-Vogler" unter Beachtung ökologischer Belange gemeinsam mit dem<br />

Landkreis Northeim für den "Naturpark Solling-Vogler" weiter zu entwickeln und der Entwicklungsplan<br />

Naturpark Solling-Vogler" zu berücksichtigen.<br />

Bei der Weiter- und Neuentwicklung von Freizeitbereichen (auch mit Wohnmöglichkeiten) ist gem.<br />

RROP zu berücksichtigen, dass eine Beeinträchtigung von landschafts- und naturschutzwürdigen Gebieten<br />

sowie Wohngebieten vermieden, aber eine angemessene räumliche und versorgungstechnische<br />

Integration und eine landschaftsgerechte Grünein- und -anbindung erreicht wird.<br />

Das geplante Vorhaben entspricht in besonderer Weise den o.g. Grundsätzen und stärkt das Angebot<br />

<strong>des</strong> Weserberglandtourismus insbesondere im Bereich "Wandern". Es ist mit den dargestellten Zielen der<br />

Raumordnung vereinbar.<br />

MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 4

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