41. ÄNDERUNG des FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ... - Holzminden
41. ÄNDERUNG des FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ... - Holzminden
41. ÄNDERUNG des FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ... - Holzminden
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung<br />
FNP für den Bereich Neuhaus<br />
Teil 1 - Einleitung<br />
1.1 Planerfordernis und Planverfahren<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Holzminden</strong> stellt für den Geltungsbereich <strong>des</strong> Entwurfs<br />
der <strong>41.</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans für den Bereich Neuhaus eine Fläche für die Landwirtschaft<br />
dar. Sie wird derzeit als Außenfläche (Wiese) <strong>des</strong> Forstamtes Neuhaus genutzt.<br />
Das Forstamtsgelände befindet sich im Kreuzungsbereich den Pilgerwegs von Loccum nach Volkenroda<br />
und <strong>des</strong> ausgezeichneten Weserberglandweges von Hann. Münden nach Porta Westfalica. Durch die<br />
Aufstellung von zu Wohnzwecken umgebauten regionaltypischen Waldarbeiterwagen wollen die Niedersächsischen<br />
Lan<strong>des</strong>forsten Wanderern auf der Reise durch den Solling funktionale Übernachtungsmöglichkeiten<br />
bieten und damit Neuhaus als Etappenziel etablieren.<br />
Die Maßnahme verfolgt die Ziele <strong>des</strong> Masterplans <strong>des</strong> Weserberglandtourismus zum Thema „Wandern“<br />
und dient der Stärkung <strong>des</strong> touristischen Angebots im Hochsolling.<br />
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist im Parallelverfahren die Neuaufstellung <strong>des</strong><br />
Bebauungsplanes Nr. 14 „Eichenallee Forst“ geplant, <strong>des</strong>sen Entwurf den Bereich als Sondergebiet<br />
gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit Zweckbestimmung "Gebiet für Fremdenverkehr" ausweist. Der Entwurf<br />
der <strong>41.</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans stellt den betreffende Bereich ebenfalls als Sondergebiet<br />
"Fremdenverkehr" dar.<br />
Der Verwaltungsausschuss der Stadt <strong>Holzminden</strong> hat am ............... die Aufstellung der Änderung <strong>des</strong><br />
Flächennutzungsplanes beschlossen. Es wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und dem<br />
Vorhabenträger (Niedersächsischen Lan<strong>des</strong>forsten) geschlossen.<br />
1.2 Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse<br />
Der Geltungsbereich <strong>des</strong> Entwurfs der <strong>41.</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans umfasst eine Teilfläche<br />
<strong>des</strong> Flurstücks 32/3 sowie eine Teilfläche <strong>des</strong> Flurstücks 86/14 in der Flur 2. Die Größe <strong>des</strong> Geltungsbereichs<br />
beträgt ca. 0,46 ha.<br />
Die Flächen befinden sich im Besitz der Niedersächsischen Lan<strong>des</strong>forsten - Forstamt Neuhaus. Zur<br />
Übersicht ist die Lage <strong>des</strong> Bebauungsplanbereichs dem Deckblatt dieser Begründung zu entnehmen.<br />
1.3 Gesetzliche Grundlagen<br />
Folgende Gesetze und Verordnungen liegen der Planung zu Grunde:<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414), das zuletzt durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom<br />
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist.<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 3 <strong>des</strong> Gesetzes vom 22. April<br />
1993 (BGBl. I S. 466) geändert worden ist<br />
Planzeichenverordnung (PlanzV)<br />
in der Fassung vom 18. Dezember 1990 (BGBL.1991 I S.58), BGBL. III 213-1-6, zuletzt geändert durch Art. 2 <strong>des</strong> Gesetzes<br />
vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)<br />
Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz (BNatSchG)<br />
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)<br />
MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 3