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41. ÄNDERUNG des FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ... - Holzminden

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STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung<br />

FNP für den Bereich Neuhaus<br />

Teil 1 - Einleitung<br />

1.1 Planerfordernis und Planverfahren<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Holzminden</strong> stellt für den Geltungsbereich <strong>des</strong> Entwurfs<br />

der <strong>41.</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans für den Bereich Neuhaus eine Fläche für die Landwirtschaft<br />

dar. Sie wird derzeit als Außenfläche (Wiese) <strong>des</strong> Forstamtes Neuhaus genutzt.<br />

Das Forstamtsgelände befindet sich im Kreuzungsbereich den Pilgerwegs von Loccum nach Volkenroda<br />

und <strong>des</strong> ausgezeichneten Weserberglandweges von Hann. Münden nach Porta Westfalica. Durch die<br />

Aufstellung von zu Wohnzwecken umgebauten regionaltypischen Waldarbeiterwagen wollen die Niedersächsischen<br />

Lan<strong>des</strong>forsten Wanderern auf der Reise durch den Solling funktionale Übernachtungsmöglichkeiten<br />

bieten und damit Neuhaus als Etappenziel etablieren.<br />

Die Maßnahme verfolgt die Ziele <strong>des</strong> Masterplans <strong>des</strong> Weserberglandtourismus zum Thema „Wandern“<br />

und dient der Stärkung <strong>des</strong> touristischen Angebots im Hochsolling.<br />

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist im Parallelverfahren die Neuaufstellung <strong>des</strong><br />

Bebauungsplanes Nr. 14 „Eichenallee Forst“ geplant, <strong>des</strong>sen Entwurf den Bereich als Sondergebiet<br />

gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit Zweckbestimmung "Gebiet für Fremdenverkehr" ausweist. Der Entwurf<br />

der <strong>41.</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans stellt den betreffende Bereich ebenfalls als Sondergebiet<br />

"Fremdenverkehr" dar.<br />

Der Verwaltungsausschuss der Stadt <strong>Holzminden</strong> hat am ............... die Aufstellung der Änderung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes beschlossen. Es wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und dem<br />

Vorhabenträger (Niedersächsischen Lan<strong>des</strong>forsten) geschlossen.<br />

1.2 Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse<br />

Der Geltungsbereich <strong>des</strong> Entwurfs der <strong>41.</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans umfasst eine Teilfläche<br />

<strong>des</strong> Flurstücks 32/3 sowie eine Teilfläche <strong>des</strong> Flurstücks 86/14 in der Flur 2. Die Größe <strong>des</strong> Geltungsbereichs<br />

beträgt ca. 0,46 ha.<br />

Die Flächen befinden sich im Besitz der Niedersächsischen Lan<strong>des</strong>forsten - Forstamt Neuhaus. Zur<br />

Übersicht ist die Lage <strong>des</strong> Bebauungsplanbereichs dem Deckblatt dieser Begründung zu entnehmen.<br />

1.3 Gesetzliche Grundlagen<br />

Folgende Gesetze und Verordnungen liegen der Planung zu Grunde:<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414), das zuletzt durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom<br />

11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist.<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 3 <strong>des</strong> Gesetzes vom 22. April<br />

1993 (BGBl. I S. 466) geändert worden ist<br />

Planzeichenverordnung (PlanzV)<br />

in der Fassung vom 18. Dezember 1990 (BGBL.1991 I S.58), BGBL. III 213-1-6, zuletzt geändert durch Art. 2 <strong>des</strong> Gesetzes<br />

vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)<br />

Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)<br />

MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 3

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