41. ÄNDERUNG des FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ... - Holzminden
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<strong>41.</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>des</strong> <strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLANS</strong><br />
für den Bereich Neuhaus<br />
Begründung mit Umweltbericht und Planteil<br />
Übersichtsplan o. M.<br />
Der Flächennutzungsplan mit Begründung wurde erarbeitet von (Verfasser):<br />
THORSTEN MÜLLER-RAUSCHGOLD<br />
RAUSCHGOLD<br />
Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Architekt + Stadtplaner AKN<br />
Südstraße 3, 37603 <strong>Holzminden</strong><br />
Tel. 05531/ 60425 Fax 140489<br />
Stand: 16.10<br />
10.20<br />
.2013<br />
frühz. Bürgerbeteiligung/ frühz. Behördenbeteiligung
STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung<br />
FNP für den Bereich Neuhaus<br />
Teil 1 - Einleitung<br />
1.1 Planerfordernis und Planverfahren<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Holzminden</strong> stellt für den Geltungsbereich <strong>des</strong> Entwurfs<br />
der <strong>41.</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans für den Bereich Neuhaus eine Fläche für die Landwirtschaft<br />
dar. Sie wird derzeit als Außenfläche (Wiese) <strong>des</strong> Forstamtes Neuhaus genutzt.<br />
Das Forstamtsgelände befindet sich im Kreuzungsbereich den Pilgerwegs von Loccum nach Volkenroda<br />
und <strong>des</strong> ausgezeichneten Weserberglandweges von Hann. Münden nach Porta Westfalica. Durch die<br />
Aufstellung von zu Wohnzwecken umgebauten regionaltypischen Waldarbeiterwagen wollen die Niedersächsischen<br />
Lan<strong>des</strong>forsten Wanderern auf der Reise durch den Solling funktionale Übernachtungsmöglichkeiten<br />
bieten und damit Neuhaus als Etappenziel etablieren.<br />
Die Maßnahme verfolgt die Ziele <strong>des</strong> Masterplans <strong>des</strong> Weserberglandtourismus zum Thema „Wandern“<br />
und dient der Stärkung <strong>des</strong> touristischen Angebots im Hochsolling.<br />
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist im Parallelverfahren die Neuaufstellung <strong>des</strong><br />
Bebauungsplanes Nr. 14 „Eichenallee Forst“ geplant, <strong>des</strong>sen Entwurf den Bereich als Sondergebiet<br />
gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit Zweckbestimmung "Gebiet für Fremdenverkehr" ausweist. Der Entwurf<br />
der <strong>41.</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans stellt den betreffende Bereich ebenfalls als Sondergebiet<br />
"Fremdenverkehr" dar.<br />
Der Verwaltungsausschuss der Stadt <strong>Holzminden</strong> hat am ............... die Aufstellung der Änderung <strong>des</strong><br />
Flächennutzungsplanes beschlossen. Es wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und dem<br />
Vorhabenträger (Niedersächsischen Lan<strong>des</strong>forsten) geschlossen.<br />
1.2 Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse<br />
Der Geltungsbereich <strong>des</strong> Entwurfs der <strong>41.</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans umfasst eine Teilfläche<br />
<strong>des</strong> Flurstücks 32/3 sowie eine Teilfläche <strong>des</strong> Flurstücks 86/14 in der Flur 2. Die Größe <strong>des</strong> Geltungsbereichs<br />
beträgt ca. 0,46 ha.<br />
Die Flächen befinden sich im Besitz der Niedersächsischen Lan<strong>des</strong>forsten - Forstamt Neuhaus. Zur<br />
Übersicht ist die Lage <strong>des</strong> Bebauungsplanbereichs dem Deckblatt dieser Begründung zu entnehmen.<br />
1.3 Gesetzliche Grundlagen<br />
Folgende Gesetze und Verordnungen liegen der Planung zu Grunde:<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414), das zuletzt durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom<br />
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist.<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 3 <strong>des</strong> Gesetzes vom 22. April<br />
1993 (BGBl. I S. 466) geändert worden ist<br />
Planzeichenverordnung (PlanzV)<br />
in der Fassung vom 18. Dezember 1990 (BGBL.1991 I S.58), BGBL. III 213-1-6, zuletzt geändert durch Art. 2 <strong>des</strong> Gesetzes<br />
vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)<br />
Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz (BNatSchG)<br />
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)<br />
MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 3
STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung<br />
FNP für den Bereich Neuhaus<br />
Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG)<br />
in der Fassung vom 11. April 1994 (Nds.GVBl. S. 155, ber. S. 267), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 2 Nr. 1 G zur NeuO<br />
<strong>des</strong> NaturschutzR vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104)<br />
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz<br />
(NKomVG)<br />
in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), in Kraft getreten am 01.11.2011, zuletzt geändert durch Artikel<br />
10 <strong>des</strong> Gesetzes vom 17.11.2011 (Nds. GVBI. S. 422)<br />
Teil 2 - Planungsbericht<br />
2.1 Vorgaben überörtlicher Planungen<br />
Lan<strong>des</strong>- und Regionalplanung<br />
Gemäß § 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen<br />
der Raum- und Lan<strong>des</strong>planung anzupassen.<br />
In der zeichnerischen und textlichen Darstellung <strong>des</strong><br />
aktuellen RROP (LANDKREIS HOLZMINDEN 2000) wird<br />
Neuhaus als Ortsteil für die besondere Entwicklungsaufgabe<br />
„Fremdenverkehr“ sowie als Vorsorgegebiet für<br />
„Erholung“ dargestellt. Darüber hinaus ist Neuhaus als<br />
Vorranggebiet für Erholung mit starker Inanspruchnahme<br />
durch die Bevölkerung ausgewiesen.<br />
Fremdenverkehrseinrichtungen und sonstige fremdenverkehrsbezogene<br />
Freizeitprojekte sollen gem. RROP<br />
dazu beitragen, die Lebens- und Erwerbsbedingungen<br />
der ansässigen Bevölkerung zu verbessern, den Fremdenverkehr<br />
einer Region zu stärken und die traditionellen<br />
Formen <strong>des</strong> Fremdenverkehrs zu ergänzen und zu beleben. Durch ihre Realisierung dürfen Landschaften<br />
nicht zersiedelt, historisch wertvolle Kulturlandschaften nicht beeinträchtigt, gewachsene Siedlungs-<br />
und Nutzungsstrukturen nicht wesentlich beeinträchtigt und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen<br />
und <strong>des</strong> Erholungswertes der Landschaft nicht gefährdet werden. Ihre räumliche und infrastrukturelle<br />
Anbindung an entsprechend leistungsfähige Zentrale Orte ist anzustreben.<br />
Dabei ist das Angebot für den Fremdenverkehr zur Stärkung der Wettbewerbsposition besonders im<br />
Gebiet <strong>des</strong> "Naturparks Solling-Vogler" unter Beachtung ökologischer Belange gemeinsam mit dem<br />
Landkreis Northeim für den "Naturpark Solling-Vogler" weiter zu entwickeln und der Entwicklungsplan<br />
Naturpark Solling-Vogler" zu berücksichtigen.<br />
Bei der Weiter- und Neuentwicklung von Freizeitbereichen (auch mit Wohnmöglichkeiten) ist gem.<br />
RROP zu berücksichtigen, dass eine Beeinträchtigung von landschafts- und naturschutzwürdigen Gebieten<br />
sowie Wohngebieten vermieden, aber eine angemessene räumliche und versorgungstechnische<br />
Integration und eine landschaftsgerechte Grünein- und -anbindung erreicht wird.<br />
Das geplante Vorhaben entspricht in besonderer Weise den o.g. Grundsätzen und stärkt das Angebot<br />
<strong>des</strong> Weserberglandtourismus insbesondere im Bereich "Wandern". Es ist mit den dargestellten Zielen der<br />
Raumordnung vereinbar.<br />
MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 4
STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung<br />
FNP für den Bereich Neuhaus<br />
2.2 Planerische Konzeption<br />
Entlang <strong>des</strong> Forstamtsgebäu<strong>des</strong> in Neuhaus verlaufen zwei überregionale Fernwanderwege, der Pilgerweg<br />
von Loccum nach Volkenroda entlang der Eichenallee und der ausgezeichnete Weserberglandweg<br />
von Hann.-Münden nach Porta Westfalica, der direkt über das Gelände <strong>des</strong> Forstamtes Neuhaus verläuft.<br />
Da in Neuhaus derzeit keine Hotels mehr in Betrieb sind, bestehen kaum Übernachtungsmöglichkeiten<br />
für wandernde Tagesgäste auf der Reise durch den Solling. Das Forstamt Neuhaus möchte daher<br />
auf seinem Gelände bequeme und funktionale Übernachtungsmöglichkeiten für Wanderer, Pilger, Familien<br />
und Gruppen schaffen, um zur Stärkung <strong>des</strong> Tourismusstandorts und der bestehenden Infrastruktur<br />
das „Etappenziel Neuhaus“ auf beiden Wanderwegen zu etablieren.<br />
Im Bereich zwischen der Eichenallee und dem Forstamt sollen zu diesem Zweck mehrere umgebaute<br />
„Wohnwagen“ im Stil der Waldarbeiterschutzwagen platziert werden, die zwei bis vier Personen Übernachtungsmöglichkeiten<br />
bieten und fest auf entsprechend präparierten Standorten platziert werden.<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Holzminden</strong> stellt für den Geltungsbereich <strong>des</strong> Entwurfs<br />
der <strong>41.</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans für den Bereich Neuhaus eine Fläche für die Landwirtschaft<br />
dar. Sie wird derzeit als Außenfläche (Wiese) <strong>des</strong> Forstamtes Neuhaus genutzt und soll nunmehr<br />
als Sonderbaufläche dargestellt werden.<br />
Konkrete Festsetzungen zu den geplanten Anlagen werden durch den im Parallelverfahren aufzustellenden<br />
Bebauungsplan Nr. 14 "Eichenallee Forst" getroffen. Die Anordnung der Stellplätze soll dabei ohne<br />
wesentliche Eingriffe in die natürliche Umgebung erfolgen. Sowohl der Bereich der Natursteinmauer als<br />
auch die vorhandenen Gehölzstrukturen sollen unangetastet erhalten und Befestigungen und<br />
Versiegelungen sollen auf das Notwendige beschränkt bleiben.<br />
Der geplante Standort der zu Wohnzwecken ausgebauten Waldarbeiterwagen liegt eingegrünt und von<br />
der freien Landschaft abgeschirmt auf der an das Forstamt angrenzenden Wiesenfläche. Zum Ausgleich<br />
der Eingriffe sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ergänzende Gehölzpflanzungen zur<br />
Eingrünung der an die bebaute Ortslage angrenzenden Flächen geplant.<br />
2.3 Auswirkung der Planung<br />
Zusammenfassend betrachtet sind durch die Bauleitplanung weder Nutzungskonflikte noch nennenswerte<br />
Verstärkungen anderer städtebaulicher Konflikte zu erwarten. Sie dient der Entwicklung <strong>des</strong> Fremdenverkehrs<br />
im Hochsolling und steht im Einklang mit den vorgenannten Zielen der Regionalplanung.<br />
Infrastruktur<br />
Die infrastrukturelle Ausstattung <strong>des</strong> Plangebiets ist durch die angrenzenden öffentlichen Flächen gesichert.<br />
Aus den Darstellungen der geplanten Flächennutzungsplanänderung resultieren im Vergleich zur<br />
bestehenden Nutzung keine wesentlich veränderten Anforderungen. Die verkehrliche Erschließung ist<br />
über öffentliche Straßen sichergestellt.<br />
Immissionen<br />
Eine nennenswerte Erhöhung von Geräusch- und Schadstoffimmissionen infolge der Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes<br />
einhergehend mit der geplanten Nutzung ist nicht zu erwarten.<br />
Natur und Landschaft<br />
Gemäß § 2, Absatz 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />
ermittelt, beschrieben und bewertet wurden. Im Zuge der Umweltprüfung ist zu ermitteln,<br />
inwieweit durch die Planänderungen Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes betroffen sind. Nach derzeitigem<br />
Planungsstand werden keine wesentlichen Eingriffe in Natur und Landschaft erwartet.<br />
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STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung<br />
FNP für den Bereich Neuhaus<br />
Teil 3 - Umweltbericht<br />
Nach § 2, Absatz 4 BauGB werden in dieser Umweltprüfung die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />
ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet<br />
einen gesonderten Teil der Begründung, der entsprechend dem Stand <strong>des</strong> Verfahrens die Belange <strong>des</strong><br />
Umweltschutzes darlegt.<br />
Der Umweltbericht wurde erarbeitet durch:<br />
3.1<br />
Vorbemerkung<br />
dipl.-ing. ing. birgit czyppull<br />
allersheimer kirchweg 4, 37603 holzminden<br />
Nach den gesetzlichen Regelungen <strong>des</strong> Baugesetzbuches bedürfen fast grundsätzlich alle Bauleitplanverfahren<br />
einer Umweltprüfung.<br />
Nach § 2, Absatz 4 BauGB werden in dieser Umweltprüfung die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />
ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet<br />
einen gesonderten Teil der Begründung, der entsprechend dem Stand <strong>des</strong> Verfahrens die Belange <strong>des</strong><br />
Umweltschutzes darlegt.<br />
Zunächst ist für jeden Bauleitplan festzulegen, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung<br />
der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist (sog. Scoping). Die dazu erforderliche Behördenbeteiligung<br />
ist in § 4 Abs. 1 geregelt. Maßstab dabei ist das, was nach gegenwärtigem Wissensstand<br />
und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad <strong>des</strong> Bauleitplans<br />
angemessener Weise verlangt werden kann (Zumutbarkeits- und Verhältnismäßigkeitsmaßstab).<br />
Zu Beginn <strong>des</strong> Bauleitplanverfahrens wird hiermit nach dem aktuellen Bearbeitungsstand die erste Stufe<br />
<strong>des</strong> Umweltberichtes in Form einer Beurteilung der betroffenen Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes gemäß § 1<br />
Abs. 6 Nr. 7 BauGB vorgelegt.<br />
3.2<br />
Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes, einschließl. <strong>des</strong> Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege<br />
Die Stadt <strong>Holzminden</strong> beabsichtigt mit der Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes und der Aufstellung<br />
<strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 14 "Eichenallee Forst" die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für die Realisierung von Übernachtungsmöglichkeiten für Wanderer auf dem Gelände <strong>des</strong> Forstamtes<br />
Neuhaus im Bereich der Eichenallee. Konkret geplant ist die Aufstellung von 4-5 zu Wohnzwecken<br />
umgebauten Waldarbeiterwagen auf einer eingegrünten Wiesenfläche <strong>des</strong> Forstamtsgelän<strong>des</strong>.<br />
Die Fläche liegt im Außenbereich im Anschluss an die geschlossene Ortslage Neuhaus. Im Zuge der<br />
Umweltprüfung ist zu ermitteln, inwieweit durch die Planaufstellung Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />
betroffen sind. Zunächst wurde die erste Stufe <strong>des</strong> Umweltberichtes in Form der anliegenden Checkliste<br />
(siehe folgende Seite) zur Berücksichtigung der Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes erarbeitet. Im Zuge der<br />
Frühzeitigen Beteiligung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hierzu um<br />
Stellungnahme gebeten.<br />
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STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung FNP für den Bereich Neuhaus<br />
3.3 Checkliste<br />
Diejenigen Umweltbelange, die in der Checkliste mit „nicht betroffen“ eingeschätzt wurden, müssen<br />
auch im Umweltbericht nicht ausführlich beschrieben und bewertet werden. Diejenigen Umweltbelange,<br />
die von der geplanten Maßnahme betroffen sind bzw. bei denen sich im weiteren Verfahren neue Erkenntnisse<br />
ergeben können, müssen im Umweltbericht ausführlicher behandelt werden.<br />
Belange Betroffen Nicht<br />
betroffen<br />
Nach Scopingtermin:<br />
Weiterer Untersuchungsbedarf<br />
notwendig<br />
Schutzgüter<br />
Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften<br />
Schutzgut Boden<br />
Schutzgut Wasser/ Grundwasser<br />
Schutzgut Klima/ Luft<br />
Schutzgut Landschaftsbild<br />
Wirkungsgefüge der Schutzgüter untereinander<br />
Biologische Vielfalt<br />
Schutzgebiete/ Geschützte Objekte<br />
Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne der EU Vogelschutzrichtlinie<br />
79/409/EWG<br />
Gebiete der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie<br />
(EU-Richtlinie 92/43/EWG)<br />
Naturschutzgebiete gem. § 2 BNatSchG<br />
Nationalparke gem. § 24 BNatSchG<br />
Biosphärenreservate gem. § 25 BNatSchG<br />
Landschaftsschutzgebiete gem. § 26 BNatSchG<br />
Naturparke gem. § 27 BNatSchG<br />
Naturdenkmale gem. § 28 BNatSchG<br />
Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG<br />
Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG<br />
Sonstige<br />
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine<br />
Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt<br />
Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige<br />
Sachgüter<br />
Vermeidung von Emissionen<br />
Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />
Nutzung erneuerbarer Energien<br />
Sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />
Landschaftspläne<br />
Sonstige Pläne, insbesondere <strong>des</strong> Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts<br />
(einschl. Wasserschutzgebieten gem. § 19<br />
WHG, Heilquellenschutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten<br />
gem. § 32 WHG)<br />
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen<br />
die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden<br />
Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten<br />
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden<br />
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen <strong>des</strong><br />
Umweltschutzes<br />
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Teil 4 - Planteil<br />
4.1 Wirksamer Flächennutzungsplan<br />
Flächennutzungsplan OT Neuhaus Bereich Forstamt<br />
o. M.<br />
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STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung FNP für den Bereich Neuhaus<br />
4.2 Neuplanung Flächennutzungsplan<br />
Vorentwurf <strong>41.</strong> Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich Neuhaus<br />
o. M.<br />
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