13.01.2014 Aufrufe

41. ÄNDERUNG des FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ... - Holzminden

41. ÄNDERUNG des FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ... - Holzminden

41. ÄNDERUNG des FLÄCHENNUTZUNGSPLANS ... - Holzminden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>41.</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>des</strong> <strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLANS</strong><br />

für den Bereich Neuhaus<br />

Begründung mit Umweltbericht und Planteil<br />

Übersichtsplan o. M.<br />

Der Flächennutzungsplan mit Begründung wurde erarbeitet von (Verfasser):<br />

THORSTEN MÜLLER-RAUSCHGOLD<br />

RAUSCHGOLD<br />

Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Architekt + Stadtplaner AKN<br />

Südstraße 3, 37603 <strong>Holzminden</strong><br />

Tel. 05531/ 60425 Fax 140489<br />

Stand: 16.10<br />

10.20<br />

.2013<br />

frühz. Bürgerbeteiligung/ frühz. Behördenbeteiligung


STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung<br />

FNP für den Bereich Neuhaus<br />

Teil 1 - Einleitung<br />

1.1 Planerfordernis und Planverfahren<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Holzminden</strong> stellt für den Geltungsbereich <strong>des</strong> Entwurfs<br />

der <strong>41.</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans für den Bereich Neuhaus eine Fläche für die Landwirtschaft<br />

dar. Sie wird derzeit als Außenfläche (Wiese) <strong>des</strong> Forstamtes Neuhaus genutzt.<br />

Das Forstamtsgelände befindet sich im Kreuzungsbereich den Pilgerwegs von Loccum nach Volkenroda<br />

und <strong>des</strong> ausgezeichneten Weserberglandweges von Hann. Münden nach Porta Westfalica. Durch die<br />

Aufstellung von zu Wohnzwecken umgebauten regionaltypischen Waldarbeiterwagen wollen die Niedersächsischen<br />

Lan<strong>des</strong>forsten Wanderern auf der Reise durch den Solling funktionale Übernachtungsmöglichkeiten<br />

bieten und damit Neuhaus als Etappenziel etablieren.<br />

Die Maßnahme verfolgt die Ziele <strong>des</strong> Masterplans <strong>des</strong> Weserberglandtourismus zum Thema „Wandern“<br />

und dient der Stärkung <strong>des</strong> touristischen Angebots im Hochsolling.<br />

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist im Parallelverfahren die Neuaufstellung <strong>des</strong><br />

Bebauungsplanes Nr. 14 „Eichenallee Forst“ geplant, <strong>des</strong>sen Entwurf den Bereich als Sondergebiet<br />

gem. § 11 Abs. 2 BauNVO mit Zweckbestimmung "Gebiet für Fremdenverkehr" ausweist. Der Entwurf<br />

der <strong>41.</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans stellt den betreffende Bereich ebenfalls als Sondergebiet<br />

"Fremdenverkehr" dar.<br />

Der Verwaltungsausschuss der Stadt <strong>Holzminden</strong> hat am ............... die Aufstellung der Änderung <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes beschlossen. Es wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und dem<br />

Vorhabenträger (Niedersächsischen Lan<strong>des</strong>forsten) geschlossen.<br />

1.2 Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse<br />

Der Geltungsbereich <strong>des</strong> Entwurfs der <strong>41.</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans umfasst eine Teilfläche<br />

<strong>des</strong> Flurstücks 32/3 sowie eine Teilfläche <strong>des</strong> Flurstücks 86/14 in der Flur 2. Die Größe <strong>des</strong> Geltungsbereichs<br />

beträgt ca. 0,46 ha.<br />

Die Flächen befinden sich im Besitz der Niedersächsischen Lan<strong>des</strong>forsten - Forstamt Neuhaus. Zur<br />

Übersicht ist die Lage <strong>des</strong> Bebauungsplanbereichs dem Deckblatt dieser Begründung zu entnehmen.<br />

1.3 Gesetzliche Grundlagen<br />

Folgende Gesetze und Verordnungen liegen der Planung zu Grunde:<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414), das zuletzt durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom<br />

11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist.<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 3 <strong>des</strong> Gesetzes vom 22. April<br />

1993 (BGBl. I S. 466) geändert worden ist<br />

Planzeichenverordnung (PlanzV)<br />

in der Fassung vom 18. Dezember 1990 (BGBL.1991 I S.58), BGBL. III 213-1-6, zuletzt geändert durch Art. 2 <strong>des</strong> Gesetzes<br />

vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)<br />

Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)<br />

MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 3


STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung<br />

FNP für den Bereich Neuhaus<br />

Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG)<br />

in der Fassung vom 11. April 1994 (Nds.GVBl. S. 155, ber. S. 267), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 2 Nr. 1 G zur NeuO<br />

<strong>des</strong> NaturschutzR vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104)<br />

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz<br />

(NKomVG)<br />

in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), in Kraft getreten am 01.11.2011, zuletzt geändert durch Artikel<br />

10 <strong>des</strong> Gesetzes vom 17.11.2011 (Nds. GVBI. S. 422)<br />

Teil 2 - Planungsbericht<br />

2.1 Vorgaben überörtlicher Planungen<br />

Lan<strong>des</strong>- und Regionalplanung<br />

Gemäß § 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen<br />

der Raum- und Lan<strong>des</strong>planung anzupassen.<br />

In der zeichnerischen und textlichen Darstellung <strong>des</strong><br />

aktuellen RROP (LANDKREIS HOLZMINDEN 2000) wird<br />

Neuhaus als Ortsteil für die besondere Entwicklungsaufgabe<br />

„Fremdenverkehr“ sowie als Vorsorgegebiet für<br />

„Erholung“ dargestellt. Darüber hinaus ist Neuhaus als<br />

Vorranggebiet für Erholung mit starker Inanspruchnahme<br />

durch die Bevölkerung ausgewiesen.<br />

Fremdenverkehrseinrichtungen und sonstige fremdenverkehrsbezogene<br />

Freizeitprojekte sollen gem. RROP<br />

dazu beitragen, die Lebens- und Erwerbsbedingungen<br />

der ansässigen Bevölkerung zu verbessern, den Fremdenverkehr<br />

einer Region zu stärken und die traditionellen<br />

Formen <strong>des</strong> Fremdenverkehrs zu ergänzen und zu beleben. Durch ihre Realisierung dürfen Landschaften<br />

nicht zersiedelt, historisch wertvolle Kulturlandschaften nicht beeinträchtigt, gewachsene Siedlungs-<br />

und Nutzungsstrukturen nicht wesentlich beeinträchtigt und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

und <strong>des</strong> Erholungswertes der Landschaft nicht gefährdet werden. Ihre räumliche und infrastrukturelle<br />

Anbindung an entsprechend leistungsfähige Zentrale Orte ist anzustreben.<br />

Dabei ist das Angebot für den Fremdenverkehr zur Stärkung der Wettbewerbsposition besonders im<br />

Gebiet <strong>des</strong> "Naturparks Solling-Vogler" unter Beachtung ökologischer Belange gemeinsam mit dem<br />

Landkreis Northeim für den "Naturpark Solling-Vogler" weiter zu entwickeln und der Entwicklungsplan<br />

Naturpark Solling-Vogler" zu berücksichtigen.<br />

Bei der Weiter- und Neuentwicklung von Freizeitbereichen (auch mit Wohnmöglichkeiten) ist gem.<br />

RROP zu berücksichtigen, dass eine Beeinträchtigung von landschafts- und naturschutzwürdigen Gebieten<br />

sowie Wohngebieten vermieden, aber eine angemessene räumliche und versorgungstechnische<br />

Integration und eine landschaftsgerechte Grünein- und -anbindung erreicht wird.<br />

Das geplante Vorhaben entspricht in besonderer Weise den o.g. Grundsätzen und stärkt das Angebot<br />

<strong>des</strong> Weserberglandtourismus insbesondere im Bereich "Wandern". Es ist mit den dargestellten Zielen der<br />

Raumordnung vereinbar.<br />

MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 4


STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung<br />

FNP für den Bereich Neuhaus<br />

2.2 Planerische Konzeption<br />

Entlang <strong>des</strong> Forstamtsgebäu<strong>des</strong> in Neuhaus verlaufen zwei überregionale Fernwanderwege, der Pilgerweg<br />

von Loccum nach Volkenroda entlang der Eichenallee und der ausgezeichnete Weserberglandweg<br />

von Hann.-Münden nach Porta Westfalica, der direkt über das Gelände <strong>des</strong> Forstamtes Neuhaus verläuft.<br />

Da in Neuhaus derzeit keine Hotels mehr in Betrieb sind, bestehen kaum Übernachtungsmöglichkeiten<br />

für wandernde Tagesgäste auf der Reise durch den Solling. Das Forstamt Neuhaus möchte daher<br />

auf seinem Gelände bequeme und funktionale Übernachtungsmöglichkeiten für Wanderer, Pilger, Familien<br />

und Gruppen schaffen, um zur Stärkung <strong>des</strong> Tourismusstandorts und der bestehenden Infrastruktur<br />

das „Etappenziel Neuhaus“ auf beiden Wanderwegen zu etablieren.<br />

Im Bereich zwischen der Eichenallee und dem Forstamt sollen zu diesem Zweck mehrere umgebaute<br />

„Wohnwagen“ im Stil der Waldarbeiterschutzwagen platziert werden, die zwei bis vier Personen Übernachtungsmöglichkeiten<br />

bieten und fest auf entsprechend präparierten Standorten platziert werden.<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Holzminden</strong> stellt für den Geltungsbereich <strong>des</strong> Entwurfs<br />

der <strong>41.</strong> Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans für den Bereich Neuhaus eine Fläche für die Landwirtschaft<br />

dar. Sie wird derzeit als Außenfläche (Wiese) <strong>des</strong> Forstamtes Neuhaus genutzt und soll nunmehr<br />

als Sonderbaufläche dargestellt werden.<br />

Konkrete Festsetzungen zu den geplanten Anlagen werden durch den im Parallelverfahren aufzustellenden<br />

Bebauungsplan Nr. 14 "Eichenallee Forst" getroffen. Die Anordnung der Stellplätze soll dabei ohne<br />

wesentliche Eingriffe in die natürliche Umgebung erfolgen. Sowohl der Bereich der Natursteinmauer als<br />

auch die vorhandenen Gehölzstrukturen sollen unangetastet erhalten und Befestigungen und<br />

Versiegelungen sollen auf das Notwendige beschränkt bleiben.<br />

Der geplante Standort der zu Wohnzwecken ausgebauten Waldarbeiterwagen liegt eingegrünt und von<br />

der freien Landschaft abgeschirmt auf der an das Forstamt angrenzenden Wiesenfläche. Zum Ausgleich<br />

der Eingriffe sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ergänzende Gehölzpflanzungen zur<br />

Eingrünung der an die bebaute Ortslage angrenzenden Flächen geplant.<br />

2.3 Auswirkung der Planung<br />

Zusammenfassend betrachtet sind durch die Bauleitplanung weder Nutzungskonflikte noch nennenswerte<br />

Verstärkungen anderer städtebaulicher Konflikte zu erwarten. Sie dient der Entwicklung <strong>des</strong> Fremdenverkehrs<br />

im Hochsolling und steht im Einklang mit den vorgenannten Zielen der Regionalplanung.<br />

Infrastruktur<br />

Die infrastrukturelle Ausstattung <strong>des</strong> Plangebiets ist durch die angrenzenden öffentlichen Flächen gesichert.<br />

Aus den Darstellungen der geplanten Flächennutzungsplanänderung resultieren im Vergleich zur<br />

bestehenden Nutzung keine wesentlich veränderten Anforderungen. Die verkehrliche Erschließung ist<br />

über öffentliche Straßen sichergestellt.<br />

Immissionen<br />

Eine nennenswerte Erhöhung von Geräusch- und Schadstoffimmissionen infolge der Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes<br />

einhergehend mit der geplanten Nutzung ist nicht zu erwarten.<br />

Natur und Landschaft<br />

Gemäß § 2, Absatz 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt, beschrieben und bewertet wurden. Im Zuge der Umweltprüfung ist zu ermitteln,<br />

inwieweit durch die Planänderungen Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes betroffen sind. Nach derzeitigem<br />

Planungsstand werden keine wesentlichen Eingriffe in Natur und Landschaft erwartet.<br />

MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 5


STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung<br />

FNP für den Bereich Neuhaus<br />

Teil 3 - Umweltbericht<br />

Nach § 2, Absatz 4 BauGB werden in dieser Umweltprüfung die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet<br />

einen gesonderten Teil der Begründung, der entsprechend dem Stand <strong>des</strong> Verfahrens die Belange <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes darlegt.<br />

Der Umweltbericht wurde erarbeitet durch:<br />

3.1<br />

Vorbemerkung<br />

dipl.-ing. ing. birgit czyppull<br />

allersheimer kirchweg 4, 37603 holzminden<br />

Nach den gesetzlichen Regelungen <strong>des</strong> Baugesetzbuches bedürfen fast grundsätzlich alle Bauleitplanverfahren<br />

einer Umweltprüfung.<br />

Nach § 2, Absatz 4 BauGB werden in dieser Umweltprüfung die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet<br />

einen gesonderten Teil der Begründung, der entsprechend dem Stand <strong>des</strong> Verfahrens die Belange <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes darlegt.<br />

Zunächst ist für jeden Bauleitplan festzulegen, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung<br />

der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist (sog. Scoping). Die dazu erforderliche Behördenbeteiligung<br />

ist in § 4 Abs. 1 geregelt. Maßstab dabei ist das, was nach gegenwärtigem Wissensstand<br />

und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad <strong>des</strong> Bauleitplans<br />

angemessener Weise verlangt werden kann (Zumutbarkeits- und Verhältnismäßigkeitsmaßstab).<br />

Zu Beginn <strong>des</strong> Bauleitplanverfahrens wird hiermit nach dem aktuellen Bearbeitungsstand die erste Stufe<br />

<strong>des</strong> Umweltberichtes in Form einer Beurteilung der betroffenen Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes gemäß § 1<br />

Abs. 6 Nr. 7 BauGB vorgelegt.<br />

3.2<br />

Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes, einschließl. <strong>des</strong> Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege<br />

Die Stadt <strong>Holzminden</strong> beabsichtigt mit der Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes und der Aufstellung<br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes Nr. 14 "Eichenallee Forst" die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für die Realisierung von Übernachtungsmöglichkeiten für Wanderer auf dem Gelände <strong>des</strong> Forstamtes<br />

Neuhaus im Bereich der Eichenallee. Konkret geplant ist die Aufstellung von 4-5 zu Wohnzwecken<br />

umgebauten Waldarbeiterwagen auf einer eingegrünten Wiesenfläche <strong>des</strong> Forstamtsgelän<strong>des</strong>.<br />

Die Fläche liegt im Außenbereich im Anschluss an die geschlossene Ortslage Neuhaus. Im Zuge der<br />

Umweltprüfung ist zu ermitteln, inwieweit durch die Planaufstellung Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes<br />

betroffen sind. Zunächst wurde die erste Stufe <strong>des</strong> Umweltberichtes in Form der anliegenden Checkliste<br />

(siehe folgende Seite) zur Berücksichtigung der Belange <strong>des</strong> Umweltschutzes erarbeitet. Im Zuge der<br />

Frühzeitigen Beteiligung werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hierzu um<br />

Stellungnahme gebeten.<br />

MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 6


STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung FNP für den Bereich Neuhaus<br />

3.3 Checkliste<br />

Diejenigen Umweltbelange, die in der Checkliste mit „nicht betroffen“ eingeschätzt wurden, müssen<br />

auch im Umweltbericht nicht ausführlich beschrieben und bewertet werden. Diejenigen Umweltbelange,<br />

die von der geplanten Maßnahme betroffen sind bzw. bei denen sich im weiteren Verfahren neue Erkenntnisse<br />

ergeben können, müssen im Umweltbericht ausführlicher behandelt werden.<br />

Belange Betroffen Nicht<br />

betroffen<br />

Nach Scopingtermin:<br />

Weiterer Untersuchungsbedarf<br />

notwendig<br />

Schutzgüter<br />

Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften<br />

Schutzgut Boden<br />

Schutzgut Wasser/ Grundwasser<br />

Schutzgut Klima/ Luft<br />

Schutzgut Landschaftsbild<br />

Wirkungsgefüge der Schutzgüter untereinander<br />

Biologische Vielfalt<br />

Schutzgebiete/ Geschützte Objekte<br />

Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne der EU Vogelschutzrichtlinie<br />

79/409/EWG<br />

Gebiete der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie<br />

(EU-Richtlinie 92/43/EWG)<br />

Naturschutzgebiete gem. § 2 BNatSchG<br />

Nationalparke gem. § 24 BNatSchG<br />

Biosphärenreservate gem. § 25 BNatSchG<br />

Landschaftsschutzgebiete gem. § 26 BNatSchG<br />

Naturparke gem. § 27 BNatSchG<br />

Naturdenkmale gem. § 28 BNatSchG<br />

Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG<br />

Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG<br />

Sonstige<br />

Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine<br />

Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt<br />

Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Vermeidung von Emissionen<br />

Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern<br />

Nutzung erneuerbarer Energien<br />

Sparsame und effiziente Nutzung von Energie<br />

Landschaftspläne<br />

Sonstige Pläne, insbesondere <strong>des</strong> Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts<br />

(einschl. Wasserschutzgebieten gem. § 19<br />

WHG, Heilquellenschutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten<br />

gem. § 32 WHG)<br />

Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen<br />

die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden<br />

Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten<br />

Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden<br />

Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 7


STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung FNP für den Bereich Neuhaus<br />

Teil 4 - Planteil<br />

4.1 Wirksamer Flächennutzungsplan<br />

Flächennutzungsplan OT Neuhaus Bereich Forstamt<br />

o. M.<br />

MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 8


STADT HOLZMINDEN - <strong>41.</strong> . Änderung FNP für den Bereich Neuhaus<br />

4.2 Neuplanung Flächennutzungsplan<br />

Vorentwurf <strong>41.</strong> Änderung Flächennutzungsplan für den Bereich Neuhaus<br />

o. M.<br />

MÜLLER RAUSCHGOLD Architektur I Stadtplanung Seite 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!