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Gemeindeblatt Nr. 19 vom 13.09.2013 - Gemeinde Hergatz

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Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hergatz</strong><br />

Bekanntmachungen<br />

Fünf Volksentscheide<br />

Bei Gelegenheit der Landtags- und Bezirkstagswahl am 15.<br />

September ist in Bayern auch über fünf Volksentscheide abzustimmen.<br />

Hierbei handelt es sich um eine Änderungen der Bayerischen<br />

Verfassung, welche der Zustimmung des Bayerischen<br />

Volkes bedürfen. Im ersten Volksentscheid geht es um gleichwertige<br />

Lebensverhältnisse in Bayern. Die Förderung und Sicherung<br />

gleichwertiger (nicht gleichartiger) Lebensverhältnisse<br />

und Arbeitsbedingungen wird als Staatsziel in die Verfassung<br />

aufgenommen. Dabei wird klargestellt, dass dies für ganz<br />

Bayern gilt, und zwar für ländliche, sowie auch für städtische<br />

Gebiete gleichermaßen. Durch den zweiten Volksentscheid soll<br />

das Ehrenamt gestärkt werden. Es soll das Staatsziel der Förderung<br />

von ehrenamtlichen Tätigkeiten in die Bayerische Verfassung<br />

aufgenommen werden. Dies gilt für <strong>Gemeinde</strong>n, sowie<br />

auch für den Staat gleichermaßen. Beim dritten Volksentscheid,<br />

geht es sozusagen um ein Vetorecht des Landtages bei der<br />

Übertragung von Gesetzgebungszuständigkeiten Bayerns durch<br />

die Staatsregierung auf die Europäische Union. Der Landtag soll<br />

künftig dabei die Regierung durch Gesetz binden können. Die<br />

Stellungnahme des Landtages sei unmittelbar zu berücksichtigen.<br />

Im vierten Volksentscheid soll eine Schuldenbremse in der<br />

Bayerischen Verfassung verankert werden. Es soll ab 2020 (wie<br />

schon nach dem Grundgesetz) verboten werden neue Schulden<br />

aufzunehmen, wodurch keine neuen Nettokredite aufgenommen<br />

werden dürfen. Der fünfte Volksentscheid will eine angemessene<br />

Finanzausstattung der <strong>Gemeinde</strong>n im Freistaat in der Verfassung<br />

sichern, damit wird auch in der Verfassung festgeschrieben,<br />

was bereits durch die Rechtssprechung des Verfassungsgerichts<br />

festgelegt wurde.<br />

Landtags- und Bezirkswahl kommenden Sonntag<br />

Am 15.09.2013 findet die Landtags- und Bezirkswahl mit Volksentscheiden<br />

statt.<br />

Die Wahlräume befinden sich in der Turnhalle in Wohmbrechts<br />

sowie in der Turn- und Festhalle Maria-Thann (in der Halle –<br />

nicht im Schützenheim). In welchem Wahlraum sie wählen müssen<br />

entnehmen Sie bitte ihrer amtlichen Wahlbenachrichtigung.<br />

Neues aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Am 02. September 2013 fand die 84. Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

<strong>Hergatz</strong> im Proberaum der Musikkapelle Maria-Thann. Es<br />

wurden hierbei folgende Beschlüsse gefasst und Informationen<br />

bekannt gegeben:<br />

<br />

Gründung des Vereins „Westallgäu Tourismus e.V.“<br />

Seit dem Jahr 2005 arbeiten die Städte, Märkte und <strong>Gemeinde</strong>n<br />

im Westallgäu im Bereich der Tourismusförderung erfolgreich<br />

auf der Plattform der „Werbegemeinschaft Westallgäu“ zusammen.<br />

In dieser Zeit wurden unter anderem gemeinsame Imageund<br />

Themenprospekte, im zweijährigen Rhythmus ein gemeinsames<br />

Unterkunftsverzeichnis (zuletzt ohne dem Markt Scheidegg),<br />

einheitliche Messeauftritte (z.B. jährlich auf der CMT in<br />

Stuttgart) sowie gemeinsame Marketingmaßnahmen in verschiedenen<br />

Medien realisiert. In den vergangenen beiden Jahren<br />

wurde die Zusammenarbeit im Westallgäu im Rahmen des<br />

mit Leader-Mitteln geförderten touristischen Produktentwicklungsprozesses<br />

weiter vorangetrieben. Unter Federführung des<br />

Regionalen Tourismusmanagements des Landkreises Lindau<br />

wurden dabei die Westallgäuer Wasserwege, die Allgäuer Käsestraße<br />

und die Kraftquelle Allgäu als touristische Leitprodukte<br />

definiert, die nun in der Umsetzungsphase marktfähig weiter<br />

ausgearbeitet und positioniert werden. Die Werbegemeinschaft<br />

Westallgäu ist in den Anfangsjahren als formloser Zusammenschluss<br />

der beteiligten Kommunen mit gemeinsamem Marketingbudget<br />

entstanden und arbeitet damit juristisch bislang faktisch<br />

als „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR). Inzwischen<br />

hat sich gezeigt, dass dies kommunalrechtlich und reiserechtlich<br />

zu erheblichen Problemen führt. Zweckmäßig wäre zukünftig die<br />

Weiterentwicklung der bestehenden Werbegemeinschaft zu<br />

einer rechtssicheren und verbindlichen Form, wie zum Beispiel<br />

einem Verein, um den eingeschlagenen und aus touristischer<br />

Sicht erfolgreichen Weg der touristischen Zusammenarbeit im<br />

Westallgäu weiter fortsetzen zu können. Mit der Vereinsgründung<br />

können alle relevanten Rechtsprobleme einer adäquaten<br />

Lösung zugeführt werden und zugleich die in den vergangenen<br />

Jahren immer wieder aufgetauchten Unklarheiten in der Zusammenarbeit<br />

geklärt werden. Zugleich lässt sich der zu gründende<br />

Verein in seiner Struktur so schlank und effizient wie<br />

möglich aufstellen, so dass die touristische Zusammenarbeit im<br />

Westallgäu mit den bestehenden Finanz- und Personalressourcen<br />

fortgeführt werden kann. Dies bedeutet im Einzelnen:<br />

Mitglieder des Vereins werden zunächst nur die Kommunen.<br />

Eine etwaige spätere Einbindung von Leistungsträgern ist jedoch<br />

mit entsprechenden Beschlüssen der beteiligten Partner<br />

möglich.<br />

Der Auftrag der Werbegemeinschaft wird als Vereinszweck klar<br />

und verbindlich geregelt.<br />

Die inhaltliche Arbeit, welche bisher in verschiedenen Arbeitskreisen<br />

der touristischen Fachmitarbeiter der Kommunen (so<br />

genannte „Kümmerer“) geleistet wurde, wird grundsätzlich unverändert<br />

fortgeführt. Der bisherige Hauptarbeitskreis aller Touristiker<br />

der Werbegemeinschaft wird als Marketingausschuss zukünftig<br />

formell legitimiert. Das Regionale Tourismusmanagement<br />

des Landkreises, das bisher ohne rechtlich verbindlichen Auftrag<br />

die Arbeit der Werbegemeinschaft koordiniert und auch zum Teil<br />

nach außen umgesetzt hat, kann als geschäftsführendes Vorstandsmitglied<br />

zukünftig mit einem rechtlich verbindlichen Mandat<br />

auftreten.<br />

- Einzelne Arbeits- bzw. Dienstleistungsaufträge können wie<br />

bisher von einzelnen Mitgliedskommunen/Gästeämtern<br />

bzw. der WBF wahrgenommen werden.<br />

- Die nötige, bisher aber nur informell mögliche politische<br />

Rückkoppelung der Arbeit der Werbegemeinschaft erfolgt<br />

zukünftig über einen schlank besetzten Vorstand mit nur<br />

vier Mitgliedern (drei Bürgermeister sowie das regionale<br />

Tourismusmanagement des Landkreises als Geschäftsführung).<br />

- Die bisher einmal jährlich erfolgte Westallgäu-<br />

Tourismuskonferenz wird als jährliche Mitgliederversammlung<br />

weitergeführt.<br />

- Die bisher auf jeweils drei Jahre erfolgte Budgetfestschreibung<br />

wird in eine ebenfalls auf jeweils drei Jahre angelegte<br />

Beitragsordnung überführt. Eine Budgetausweitung für die<br />

Werbegemeinschaft ist damit nicht verbunden, der neu<br />

erarbeitete transparente Schlüssel bringt lediglich für einzelne<br />

<strong>Gemeinde</strong>n Mehr- oder Minderbelastungen mit sich,<br />

die jedoch der Bedeutung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor<br />

in den einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n angemessen sind.<br />

- Die nötige Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit wird<br />

daneben durch eine eingeschränkte Kündigungsmöglichkeit<br />

entsprechend der bisherigen Festlegung (auf jeweils<br />

drei Jahre) erreicht.<br />

- Die Umfirmierung als „Tourismus Westallgäu“ anstelle der<br />

„Werbegemeinschaft“ ist einem besseren Marktauftritt gegenüber<br />

den touristischen Kunden geschuldet.<br />

Mit dem Bekenntnis der anderen 12 <strong>Gemeinde</strong>n zur zukünftigen<br />

Zusammenarbeit mit dem neuen Verein ist aber<br />

auch weiterhin ein ausreichend starkes Fundament für eine<br />

erfolgreiche Kooperation im Westallgäu im touristischen<br />

Bereich vorhanden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss die Mitgründung des Vereins<br />

„Westallgäu Tourismus e.V.“ um weiterhin <strong>vom</strong> touristischen<br />

Marketing mit zu profitieren.

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