„So könnte eine neue Bundesverfassung aussehen“, Modell ... - EJPD
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(Art. 5)<br />
Art. 4 Allgem<strong>eine</strong> Rechtsgrundsätze<br />
Wer staatliche Aufgaben erfüllt, ist an das Recht gebunden.<br />
(Art. 4)<br />
Art. 3 Bindung an das Recht<br />
2. Kapitel: Grundsätze staatlichen Handelns<br />
Sprache, s<strong>eine</strong>r sozialen Stellung, s<strong>eine</strong>r religiösen, weltanschaulichen oder po<br />
Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre Gleichstel<br />
spruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.<br />
lung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben An<br />
litischen Überzeugung oder Meinung benachteiligt oder bevorzugt werden.<br />
Art. 8 Rechtsgleichheit<br />
Vor dem Gesetz sind alle gleich.<br />
(Art. 9)<br />
Die Würde des Menschen ist unantastbar.<br />
(Art.8)<br />
Art. 7 Menschenwürde<br />
3. Kapitel: Grundrechte<br />
überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.<br />
Die Behörden informieren die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit, soweit nicht<br />
(Art.7)<br />
—.<br />
Art 6 Informationspflicht<br />
werden kann, den Schaden selbst zu tragen.<br />
ben, wenn einzelne so schwer davon betroffen sind, dass ihnen nicht zugemutet<br />
Der Staat haftet für den Schaden, den s<strong>eine</strong> Organe rechtswidrig verursacht<br />
haben.<br />
(Art. 6)<br />
Art. 5 Haftung<br />
2 Ihre Handlungen müssen verhältnismässig sein.<br />
2 Er haftet auch für den Schaden, den s<strong>eine</strong> Organe rechtmässig verursacht ha<br />
2 Niemand darf wegen s<strong>eine</strong>r Herkunft, s<strong>eine</strong>s Geschlechts, s<strong>eine</strong>r Rasse, s<strong>eine</strong>r<br />
Staatliche Organe dürfen nicht willkürlich handeln.<br />
Staatliche Organe und Private schulden sich gegenseitig Treu und Glauben.<br />
<strong>Bundesverfassung</strong><br />
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