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„So könnte eine neue Bundesverfassung aussehen“, Modell ... - EJPD

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(Art. 5)<br />

Art. 4 Allgem<strong>eine</strong> Rechtsgrundsätze<br />

Wer staatliche Aufgaben erfüllt, ist an das Recht gebunden.<br />

(Art. 4)<br />

Art. 3 Bindung an das Recht<br />

2. Kapitel: Grundsätze staatlichen Handelns<br />

Sprache, s<strong>eine</strong>r sozialen Stellung, s<strong>eine</strong>r religiösen, weltanschaulichen oder po<br />

Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre Gleichstel<br />

spruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.<br />

lung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben An<br />

litischen Überzeugung oder Meinung benachteiligt oder bevorzugt werden.<br />

Art. 8 Rechtsgleichheit<br />

Vor dem Gesetz sind alle gleich.<br />

(Art. 9)<br />

Die Würde des Menschen ist unantastbar.<br />

(Art.8)<br />

Art. 7 Menschenwürde<br />

3. Kapitel: Grundrechte<br />

überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.<br />

Die Behörden informieren die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit, soweit nicht<br />

(Art.7)<br />

—.<br />

Art 6 Informationspflicht<br />

werden kann, den Schaden selbst zu tragen.<br />

ben, wenn einzelne so schwer davon betroffen sind, dass ihnen nicht zugemutet<br />

Der Staat haftet für den Schaden, den s<strong>eine</strong> Organe rechtswidrig verursacht<br />

haben.<br />

(Art. 6)<br />

Art. 5 Haftung<br />

2 Ihre Handlungen müssen verhältnismässig sein.<br />

2 Er haftet auch für den Schaden, den s<strong>eine</strong> Organe rechtmässig verursacht ha<br />

2 Niemand darf wegen s<strong>eine</strong>r Herkunft, s<strong>eine</strong>s Geschlechts, s<strong>eine</strong>r Rasse, s<strong>eine</strong>r<br />

Staatliche Organe dürfen nicht willkürlich handeln.<br />

Staatliche Organe und Private schulden sich gegenseitig Treu und Glauben.<br />

<strong>Bundesverfassung</strong><br />

-.

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