„So könnte eine neue Bundesverfassung aussehen“, Modell ... - EJPD
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<strong>Bundesverfassung</strong><br />
vorzusehen.<br />
(Art. 41)<br />
Art. 46 Bürgerrecht<br />
Der Bund regelt den Erwerb und den Verlust der Bürgerrechte durch Abstam<br />
mung, Heirat und Adoption sowie den Verlust des Schweizerbürgerrechts und<br />
Die Kantone bestimmen die Voraussetzungen der Wählbarkeit in Kantonsund<br />
in Gemeindeämter.<br />
die Wiedereinbürgerung.<br />
durch die Kantone; er erteilt die Einbürgerungsbewilligung.<br />
‘Jeder Bürger <strong>eine</strong>r Gemeinde und <strong>eine</strong>s Kantons ist Schweizer Bürger.<br />
mung der beteiligten Kantone und der Stimmberechtigten des betroffenen Ge<br />
biets.<br />
Art. 47 Organisation<br />
2 Niemand darf wegen s<strong>eine</strong>s Kantons- oder s<strong>eine</strong>s Gemeindebürgerrechts be<br />
‘Der Bund erlässt Mindestvorschriften für die Einbürgerung von Ausländern<br />
(Art. 40)<br />
2 Sie bestimmen die Aufgaben der Gemeinden. Sie gewähren ihnen Autonomie<br />
1 Der Bund gewährleistet Bestand und Gebiet der Kantone.<br />
2 Änderungen im Bestand und im Gebiet der Kantone bedürfen der Zustim<br />
Art. 48 Änderungen im Bestand und im Gebiet der Kantone<br />
(Art. 42)<br />
Sie schaffen die Organe, die zur Verwirklichung des Bundesrechts notwendig<br />
vil-, des Straf- und des Verwaltungsrechts des Bundes.<br />
sind. Vor allem bestellen sie Gerichte zur Beurteilung von Streitigkeiten des Zi<br />
Sie bestellen Gerichte zur Beurteilung von Streitigkeiten aus dem kantonalen<br />
und bestimmen deren Umfang.<br />
Verwaltungsrecht.<br />
Die Kantone sind in ihrer Organisation frei.<br />
Korporationen ermächtigen, für ihre Bürger besondere Rechte und Pflichten<br />
nachteiligt werden. Die Kantone können jedoch die Bürgergemeinden und die<br />
Grenzbereinigungen können die Kantone unter sich durch Vertrag vornehmen.<br />
Die Bundesversammlung regelt im Einzelfall das Verfahren.<br />
der Bundesversammlung.<br />
von Volk und Ständen, Änderungen im Gebiet der Kantone der Zustimmung<br />
Ausserdem bedürfen Änderungen im Bestand der Kantone der Zustimmung