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„So könnte eine neue Bundesverfassung aussehen“, Modell ... - EJPD

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<strong>Bundesverfassung</strong><br />

vorzusehen.<br />

(Art. 41)<br />

Art. 46 Bürgerrecht<br />

Der Bund regelt den Erwerb und den Verlust der Bürgerrechte durch Abstam<br />

mung, Heirat und Adoption sowie den Verlust des Schweizerbürgerrechts und<br />

Die Kantone bestimmen die Voraussetzungen der Wählbarkeit in Kantonsund<br />

in Gemeindeämter.<br />

die Wiedereinbürgerung.<br />

durch die Kantone; er erteilt die Einbürgerungsbewilligung.<br />

‘Jeder Bürger <strong>eine</strong>r Gemeinde und <strong>eine</strong>s Kantons ist Schweizer Bürger.<br />

mung der beteiligten Kantone und der Stimmberechtigten des betroffenen Ge<br />

biets.<br />

Art. 47 Organisation<br />

2 Niemand darf wegen s<strong>eine</strong>s Kantons- oder s<strong>eine</strong>s Gemeindebürgerrechts be<br />

‘Der Bund erlässt Mindestvorschriften für die Einbürgerung von Ausländern<br />

(Art. 40)<br />

2 Sie bestimmen die Aufgaben der Gemeinden. Sie gewähren ihnen Autonomie<br />

1 Der Bund gewährleistet Bestand und Gebiet der Kantone.<br />

2 Änderungen im Bestand und im Gebiet der Kantone bedürfen der Zustim<br />

Art. 48 Änderungen im Bestand und im Gebiet der Kantone<br />

(Art. 42)<br />

Sie schaffen die Organe, die zur Verwirklichung des Bundesrechts notwendig<br />

vil-, des Straf- und des Verwaltungsrechts des Bundes.<br />

sind. Vor allem bestellen sie Gerichte zur Beurteilung von Streitigkeiten des Zi<br />

Sie bestellen Gerichte zur Beurteilung von Streitigkeiten aus dem kantonalen<br />

und bestimmen deren Umfang.<br />

Verwaltungsrecht.<br />

Die Kantone sind in ihrer Organisation frei.<br />

Korporationen ermächtigen, für ihre Bürger besondere Rechte und Pflichten<br />

nachteiligt werden. Die Kantone können jedoch die Bürgergemeinden und die<br />

Grenzbereinigungen können die Kantone unter sich durch Vertrag vornehmen.<br />

Die Bundesversammlung regelt im Einzelfall das Verfahren.<br />

der Bundesversammlung.<br />

von Volk und Ständen, Änderungen im Gebiet der Kantone der Zustimmung<br />

Ausserdem bedürfen Änderungen im Bestand der Kantone der Zustimmung

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