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Ordnung zur Bachelor- und Diplomarbeit und deren Verteidigung

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Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Güstrow, 19.02.2013<br />

Polizei <strong>und</strong> Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

Fachbereich Polizei<br />

<strong>Ordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bachelor</strong>arbeit <strong>und</strong> <strong>zur</strong> <strong>Diplomarbeit</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>deren</strong> <strong>Verteidigung</strong><br />

Auf Gr<strong>und</strong>lage der §§ 30 Abs. 4, 35 Abs. 2, 46 Abs. 4 <strong>und</strong> 48 der Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsordnung<br />

Polizeivollzugsdienst – APOPol M-V vom 19.06.2012 (GVOBl. M-V S. 252)<br />

<strong>und</strong> des Beschlusses des Fachbereichsrates vom 19.02.2013 wird folgende <strong>Ordnung</strong> erlassen:<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

§ 1 Rechtsgr<strong>und</strong>lage, Regelungsinhalt<br />

§ 2 Themenvergabe <strong>und</strong> Themenauswahl<br />

§ 3 Fristen <strong>und</strong> Bearbeitungszeit<br />

§ 4 Betreuung<br />

§ 5 Beteiligung anderer Behörden<br />

§ 6 Abgabe<br />

§ 7 Datenschutz, Geheimhaltung<br />

§ 8 Urheberrecht, Nutzungsrecht, Veröffentlichung<br />

§ 9 Bewertung<br />

§ 10 Plagiat<br />

§ 11 <strong>Verteidigung</strong> der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

§ 12 Fortentwicklung der <strong>Ordnung</strong><br />

§ 13 Inkrafttreten <strong>und</strong> Geltungsbereich<br />

Anlagenverzeichnis<br />

1 Formular <strong>zur</strong> Anmeldung <strong>und</strong> Zulassung der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

2 Formblatt für Rechercheanfragen <strong>und</strong> Beteiligung anderer Behörden<br />

3 Erklärung über die selbstständige Anfertigung der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

4 Abstrakt<br />

5 Einverständniserklärung <strong>zur</strong> Übertragung der Nutzungsrechte<br />

6 Deckblatt<br />

7 Formalien <strong>zur</strong> Anfertigung der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

8 Kriterien <strong>zur</strong> Begutachtung der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

9 Kriterien <strong>zur</strong> Bewertung der <strong>Bachelor</strong>arbeit


2<br />

§ 1<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage, Regelungsinhalt<br />

Gemäß §§ 30 Abs. 4, 35 Abs. 2, 46 Abs. 4 <strong>und</strong> 48 der Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsordnung<br />

Polizeivollzugsdienst – APOPol M-V vom 19.06.2012 (GVOBl. M-V S. 252) regelt diese<br />

<strong>Ordnung</strong> nähere Bestimmungen <strong>zur</strong> Anfertigung, Betreuung, Bewertung sowie der <strong>Verteidigung</strong><br />

der <strong>Bachelor</strong>arbeit.<br />

Die Vorlagen, die in den Anlagen beispielhaft mit „<strong>Bachelor</strong>arbeit“ betitelt <strong>und</strong> beschriftet<br />

wurden, werden im Falle von <strong>Diplomarbeit</strong>en entsprechend namentlich umbenannt.<br />

Alle Regelungen, die für die <strong>Bachelor</strong>arbeit gelten, gelten auch für die <strong>Diplomarbeit</strong>.<br />

§ 2<br />

Themenvergabe <strong>und</strong> Themenauswahl<br />

(1) Alle Studierenden sind gehalten, ein Thema aus der Vorschlagsliste (siehe § 30 Abs. 2<br />

i. V. m. § 48 APOPol M-V) auszuwählen oder einen eigenen Themenvorschlag bei einer<br />

Betreuerin/einem Betreuer ein<strong>zur</strong>eichen. Sollten sich mehrere Studierende für ein Thema<br />

interessieren, entscheidet die/der aufgeführte Betreuerin/Betreuer. Bei eigenen Themenvorschlägen<br />

sollten die Studierenden im Vorfeld sicherstellen, dass das gewählte Thema<br />

noch nicht bearbeitet wurde bzw. dass sich seit der Bearbeitung neue Erkenntnisse eingestellt<br />

haben. Die Liste mit den bearbeiteten Themen liegt in der Bibliothek <strong>zur</strong> Einsicht<br />

aus.<br />

(2) Mit schriftlicher Zustimmung der Betreuerin/des Betreuers ist das Thema der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

anschließend unter Verwendung des Vordrucks <strong>zur</strong> Anmeldung <strong>und</strong> Zulassung der<br />

<strong>Bachelor</strong>arbeit (Anlage 1) einschließlich einer Grobgliederung <strong>und</strong> eines Zeitplanes beim<br />

Prüfungsamt <strong>zur</strong> Genehmigung ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

(3) Mit der Anmeldung des Themas beim Prüfungsamt bestätigen die Studierenden durch<br />

Unterschrift gegenüber dem Prüfungsamt die verbindliche Zusage der Bearbeitung im<br />

Falle der Zulassung. Ein Rücktritt vom eingereichten Thema ist mit diesem Zeitpunkt nur<br />

in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Entscheidung hierüber trifft das Prüfungsamt.<br />

(4) Nach erfolgter Anmeldung bedürfen gr<strong>und</strong>sätzliche Veränderungen am Thema oder<br />

am Titel der <strong>Bachelor</strong>arbeit der Genehmigung des Prüfungsamtes. Das Prüfungsamt entscheidet<br />

nach Eingang einer schriftlichen Begründung, die von der Betreuerin/dem Betreuer<br />

gegengezeichnet sein muss. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist mit der<br />

Änderung nicht verb<strong>und</strong>en.<br />

(5) Ein Anspruch auf die Ausgabe bestimmter Themen oder auf die Betreuung durch eine<br />

bestimmte Person besteht nicht.<br />

(6) Die <strong>Bachelor</strong>arbeit kann in Ausnahmefällen auch durch mehrere Studierende erstellt<br />

werden, soweit die als Prüfungsleistung zu bewertenden Beiträge der einzelnen Kandidaten<br />

deutlich voneinander abgrenzbar <strong>und</strong> bewertbar sind. Die Entscheidung hierüber trifft<br />

das Prüfungsamt.<br />

(7) Wird gegenüber dem Prüfungsamt kein abgestimmter Vorschlag eingereicht, werden<br />

den Studierenden ein Thema sowie die Betreuerin/der Betreuer der Arbeit durch das Prüfungsamt<br />

bestellt.


3<br />

§ 3<br />

Fristen <strong>und</strong> Bearbeitungszeit<br />

(1) Der Bearbeitungsbeginn <strong>und</strong> der endgültige Abgabetermin werden mit der Zulassung<br />

des Themas durch das Prüfungsamt festgelegt. Eine Fristverlängerung für die Abgabe der<br />

<strong>Bachelor</strong>arbeit kann in Ausnahmefällen gemäß §§ 30 Abs. 3, 35 Abs. 2, 46 Abs. 3, 48<br />

APOPol M-V unter den dort genannten Voraussetzungen durch das Prüfungsamt gewährt<br />

werden.<br />

(2) Sind Studierende durch Erkrankung während der Bearbeitungszeit verhindert, die Arbeit<br />

vollständig <strong>und</strong> fristgerecht abzugeben, ist dem Prüfungsamt unverzüglich ein amtsoder<br />

polizeiärztliches Zeugnis vorzulegen. Die Entscheidung über eine Fristverlängerung<br />

oder die Vergabe eines neuen Themas werden nach den rechtlichen Vorschriften der<br />

Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsordnung geregelt. Eine Fristverlängerung ist spätestens zwei<br />

Wochen vor dem Abgabetermin schriftlich zu beantragen.<br />

§ 4<br />

Betreuung<br />

(1) Die Betreuung der <strong>Bachelor</strong>arbeit leistet einen wichtigen Beitrag <strong>zur</strong> Qualitätssicherung<br />

von Studium <strong>und</strong> Wissenschaft. Weil Art <strong>und</strong> Umfang der Betreuung direkte Auswirkungen<br />

auf die Studierenden <strong>und</strong> ihre Arbeiten, darüber hinaus indirekt jedoch auch auf<br />

den allgemeinen Wissenszuwachs <strong>und</strong> die Güte der Implikationen für die polizeiliche Praxis<br />

im bearbeiteten Themenbereich haben, ist sie mit Sorgfalt <strong>und</strong> Verantwortungsbewusstsein<br />

wahrzunehmen. Sie hat zu gewährleisten, dass die Studierenden zum einen auf<br />

Anfrage die entsprechenden fachlichen Hilfestellungen <strong>zur</strong> Anfertigung erhalten, zum an<strong>deren</strong><br />

aber auch die Eigenständigkeit ihrer Leistungen gewahrt bleibt.<br />

(2) Zur Gewährleistung einheitlicher Betreuung <strong>und</strong> Bewertung sind die Lehrkräfte zu kontinuierlicher<br />

Fortbildung <strong>und</strong> interdisziplinärem Austausch verpflichtet.<br />

(3) Betreuerinnen <strong>und</strong> Betreuer beraten, sie helfen bei der Einengung <strong>und</strong> Präzisierung<br />

der Fragestellung, sie beurteilen, ob eine Gliederung tragfähig ist oder ob sich an dieser<br />

schon das Scheitern der <strong>Bachelor</strong>arbeit abzeichnet. Sie geben klare Vorgaben über zu<br />

erwartende inhaltliche <strong>und</strong> formale Anforderungen. Die kritische Prüfung der Zielformulierung,<br />

der methodischen Herangehensweise <strong>und</strong> der Gliederung der Arbeit gehören<br />

ebenso <strong>zur</strong> Betreuung wie die Durchsicht eines Auszuges der Entwurfsfassung. Hierbei<br />

geht es nicht um eine Überarbeitung des Entwurfs durch die Dozentin/den Dozenten,<br />

sondern darum, Hinweise für das weitere selbstständige Arbeiten des Studierenden zu<br />

geben. Es sollten mindestens zwei Konsultationen durch die Dozentin/den Dozenten angeboten<br />

werden, um dies umzusetzen.<br />

(4) Weiterhin ist es Aufgabe der Betreuerinnen <strong>und</strong> Betreuer, die Studierenden bei empirischen<br />

Erhebungen innerhalb <strong>und</strong> außerhalb des Fachbereiches inhaltlich zu begleiten.<br />

Diese Erhebungen müssen vor Durchführungsbeginn mit den betreuenden Dozenten methodisch<br />

<strong>und</strong> inhaltlich abgestimmt werden. Gleichfalls sollte mit Blick auf Inhalt <strong>und</strong> Aufwand<br />

der genutzten Ressourcen bei der Auswertung des erhobenen Datenmaterials auf<br />

Güte <strong>und</strong> Vollständigkeit geachtet werden. Hierfür sind weitere Konsultationen anzubieten.<br />

(5) Zur Beantwortung weiterer Fragen bei der Gestaltung der Arbeit sind die Studien- <strong>und</strong><br />

Literaturhinweise im Modulhandbuch unter den Modulen “Wissenschaftliche Gr<strong>und</strong>lagen…“<br />

<strong>und</strong> „<strong>Bachelor</strong>arbeit“ zu nutzen.


4<br />

§ 5<br />

Rechercheanfragen <strong>und</strong> Beteiligung anderer Behörden<br />

(1) Bei der Beteiligung der Behörden der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern <strong>und</strong><br />

anderer Behörden <strong>und</strong> Einrichtungen ist ein strenger Maßstab hinsichtlich Aufwand <strong>und</strong><br />

Nutzen anzusetzen.<br />

(2) Vor Recherche-Anfragen an Behörden <strong>und</strong> Dienststellen ist unter Verwendung des<br />

Formblattes in Anlage 2 die betreuende Lehrkraft um Zustimmung zu ersuchen. Das<br />

untersuchungsmethodische Design ist im Anhang zu erläutern <strong>und</strong> entsprechende Unterlagen<br />

<strong>zur</strong> Recherche-Anfrage (z. B. Fragebogen, Ablauf von Interviews) beizufügen. Nach<br />

Unterzeichnung durch die betreuende Lehrkraft sind Formblatt <strong>und</strong> Unterlagen dem Prüfungsamt<br />

vorzulegen. Das Prüfungsamt gewährleistet eine unverzügliche Weiterleitung<br />

des Ersuchens unter Beifügung eines entsprechenden offiziellen Anschreibens.<br />

(3) In begründeten Einzelfällen können Studierende für die Beteiligung anderer Behörden<br />

im Rahmen ihrer Studienarbeit freigestellt werden. Die Freistellung ist mit dem Erstkorrektor<br />

abzustimmen <strong>und</strong> beim Prüfungsamt <strong>zur</strong> Genehmigung ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

(4) Dienstreisen im Rahmen der eigenen Studienarbeit müssen auf übliche formelle Weise<br />

beantragt werden <strong>und</strong> sind dementsprechend versicherungstechnisch abgesichert. Die<br />

Kosten der Dienstreise tragen die Studierenden.<br />

§ 6<br />

Abgabe der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

(1) Die mit der unterzeichneten Erklärung über die selbstständige Anfertigung der Arbeit<br />

(Anlage 3) <strong>und</strong> einem Abstrakt (Anlage 4) versehene <strong>Bachelor</strong>arbeit ist in dreifacher Ausfertigung<br />

- ein geb<strong>und</strong>enes Exemplar (Paperback) <strong>und</strong> zwei ungeb<strong>und</strong>ene Exemplare (im<br />

Schnellhefter) - sowie als eine komplette Datei in digitalisierter Form im PDF-Format <strong>und</strong><br />

DOC-Format spätestens am festgelegten Abgabetag bis 15:30 Uhr in der Geschäftsstelle<br />

Prüfungsamt abzugeben. Die für die Arbeit als Vorlage dienenden Anlagen werden elektronisch<br />

auf der Webseite der FHöVPR M-V <strong>zur</strong> Verfügung gestellt. Wird die <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

nicht, oder nicht rechtzeitig abgegeben, bestimmen sich die Rechtsfolgen nach § 30<br />

Abs. 6, 35 Abs. 2, 46 Abs. 4 <strong>und</strong> § 48 APOPol M-V.<br />

(2) Die digitalisierte Form der <strong>Bachelor</strong>arbeit <strong>und</strong> <strong>deren</strong> Abstrakt ist auf einer CD- oder<br />

DVD-ROM in einer CD-Box abzugeben. Die CD-Box ist mit Namen, Vornamen <strong>und</strong> dem<br />

vollständigen Titel der <strong>Bachelor</strong>arbeit, die CD-ROM mit Namen <strong>und</strong> Vornamen <strong>und</strong> den<br />

ersten fünf Wörtern des Titels der <strong>Bachelor</strong>arbeit zu beschriften.<br />

(3) Der Arbeit ist ein loses Blatt mit einer freiwilligen Einverständniserklärung <strong>zur</strong> Übertragung<br />

der Nutzungsrechte nach Anlage 5 <strong>und</strong> einem Deckblatt nach Anlage 6 beizufügen.<br />

(4) Die einzuhaltenden Formalien <strong>zur</strong> Anfertigung der <strong>Bachelor</strong>arbeit ergeben sich aus Anlage<br />

7. Die Orientierung auf inhaltliche <strong>und</strong> wissenschaftliche Ansprüche ergibt sich aus<br />

Anlage 8 (formale <strong>und</strong> inhaltliche Kriterien <strong>zur</strong> Begutachtung der <strong>Bachelor</strong>arbeit) <strong>und</strong> Anlage<br />

9 (Kriterien <strong>zur</strong> Bewertung der <strong>Bachelor</strong>arbeit) dieser <strong>Ordnung</strong>.


5<br />

§ 7<br />

Datenschutz, Geheimhaltung<br />

(1) Werden in einer Arbeit vertrauliche Daten verwendet <strong>und</strong> sollen diese der Öffentlichkeit<br />

nicht zugänglich gemacht werden, ist diese Arbeit gemäß der Verschlusssachenanweisung<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu kennzeichnen <strong>und</strong> zu behandeln.<br />

(2) Themen, die einen höheren Geheimhaltungsgrad als VS-NfD erfordern, sind als Studienarbeit<br />

<strong>zur</strong> Bearbeitung nicht zugelassen.<br />

§8<br />

Urheberrecht, Nutzungsrecht, Veröffentlichung<br />

(1) Das Urheberrecht für die Studienarbeit <strong>und</strong> für das gesammelte Datenmaterial liegt<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich bei den Bearbeiterinnen <strong>und</strong> Bearbeitern. Die Nutzungsrechte der Arbeit<br />

oder ihrer Bestandteile folgen aus der Urheberschaft <strong>und</strong> stehen gleichfalls gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

der Bearbeiterin/dem Bearbeiter zu. Diese Rechte umfassen die Entscheidung, ob, wem,<br />

wann <strong>und</strong> in welcher Form die Studienarbeit zugänglich gemacht wird. Nutzungsrechte<br />

können freiwillig bis auf Widerruf übertragen werden.<br />

(2) Der Fachbereichsrat entscheidet über die Vergabe der Themen <strong>und</strong> kann diese von<br />

der Bereitschaft <strong>zur</strong> Veröffentlichung abhängig machen.<br />

(3) Bei mit mindestens „gut“ (11 Punkte) bewerteten Arbeiten prüfen die Gutachterinnen/die<br />

Gutachter die Möglichkeit <strong>zur</strong> Veröffentlichung der Arbeit (z.B. Ausleihe in der<br />

Bibliothek, für Forschung <strong>und</strong> Lehre in der Fachhochschule, für die digitale Veröffentlichung<br />

innerhalb oder außerhalb der Polizei). Die Lehrkräfte sind aufgefordert, Veröffentlichungen<br />

an<strong>zur</strong>egen <strong>und</strong> diese ggf. zu unterstützen, um neue Erkenntnisse <strong>und</strong> empirische<br />

Bef<strong>und</strong>e der wissenschaftlichen Gemeinschaft <strong>und</strong> der (polizei-) öffentlichen Diskussion<br />

<strong>zur</strong> Verfügung zu stellen.<br />

(4) Mit der freiwilligen schriftlichen Einverständniserklärung <strong>zur</strong> Übertragung der Nutzungsrechte<br />

(Anlage 5) treten die Studierenden dem Fachbereich Polizei <strong>und</strong> damit der<br />

Fachhochschule ein unentgeltliches Nutzungsrecht an der Studienarbeit oder ihrer Bestandteile<br />

ab.<br />

(5) Die Nutzungsrechte an dem in polizeilichen Behörden erhobenen Datenmaterial (Rohdaten<br />

wie z.B. Fragebögen, Interviewtranskripte, Photos) stehen der Fachhochschule zu.<br />

(6) Studienarbeiten dürfen gr<strong>und</strong>sätzlich erst nach Abschluss des Prüfungsverfahrens (Bewertung<br />

<strong>und</strong> <strong>Verteidigung</strong>) veröffentlicht werden. Sie sind dann dement-sprechend als<br />

„<strong>Bachelor</strong>arbeit (<strong>Diplomarbeit</strong>) am Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche<br />

Verwaltung, Polizei <strong>und</strong> Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ zu kennzeichnen;<br />

Absatz 1 bleibt unberührt.<br />

(7) Urheberrechte an künstlerischen, photographischen u.ä. Abbildungen, die ein gesondertes<br />

Copyright besitzen, sind zu berücksichtigen. Genehmigungen des Rechtinhabers<br />

<strong>zur</strong> Veröffentlichung sind für die eigene Arbeit einzufordern. Bei Sprachwerken <strong>und</strong> Abbildungen<br />

ohne gesondertes Copyright ist das Urheberrecht durch genaue Quellenangaben<br />

zu wahren.


6<br />

§ 9<br />

Bewertung<br />

(1) Die Studienarbeiten sind gemäß den Bestimmungen der §§ 30 Abs. 5, 35 Abs. 2, 36<br />

Abs. 4, 48 APOPol M-V zu bewerten.<br />

(2) Bewertungskomplexe sind die inhaltliche Bearbeitung des Themas einschließlich der<br />

sprachlichen Gestaltung, die wissenschaftliche Arbeitsweise sowie die formalen Kriterien<br />

<strong>zur</strong> Anfertigung der Studienarbeit (Anlage 7).<br />

(3) Das Gutachten <strong>und</strong> die Bildung der Note sind auf Basis der in Anlage 8 vorgegebenen<br />

Kriterien <strong>zur</strong> Begutachtung zu erstellen, sodass eine weitgehende Vergleichbarkeit verschiedener<br />

Arbeiten erreicht wird. Mit den Kriterien <strong>zur</strong> Bewertung der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

(Anlage 9) wird eine Orientierung an den Notenbereichen geboten, die die verschiedenen<br />

Stufen zu erfüllender Anforderungen an das wissenschaftliche Arbeiten umfassen.<br />

(4) Die Korrekturen oder Bemerkungen als Randnotiz in den Studienarbeiten müssen eindeutig<br />

auf Erst- oder Zweitkorrektor <strong>zur</strong>ückzuführen sein.<br />

§ 10<br />

Plagiat<br />

(1) Die <strong>Bachelor</strong>arbeit muss eine selbstständige, wissenschaftliche Arbeit darstellen. Die<br />

Regeln wissenschaftlicher Redlichkeit sind einzuhalten. Dabei ist dem Werk, den Ideen<br />

<strong>und</strong> dem Gedankengut Anderer durch angemessene Form der Textgestaltung <strong>und</strong>/oder<br />

durch Zitate Respekt zu verschaffen.<br />

Dabei ist folgendes zu beachten:<br />

a) Die benutzte Literatur <strong>und</strong> sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben. Wörtliche<br />

oder nahezu wörtlich dem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu<br />

machen. Auch wenn keine (nahezu) wörtliche Übernahme eines Textes einer an<strong>deren</strong><br />

Quelle erfolgt, sondern der Text mehr oder weniger deutlich zusammengefasst<br />

wird, ist dies zu kennzeichnen.<br />

b) In Zusammenfassungen ist darauf zu achten, dass an<strong>deren</strong> Autoren oder Quellen<br />

keine Auffassungen zugeschreiben werden, die diese nicht geäußert haben. Sofern<br />

Aussagen Dritter über eine Quelle getätigt werden (sog. Sek<strong>und</strong>ärzitat), ist dies zu<br />

verdeutlichen.<br />

c) Allgemeinwissen ist nicht durch Zitierungen nachzuweisen.<br />

d) Eine – auch teilweise – Nutzung von Ghostwriting ist verboten.<br />

(2) Als Folge eines Verstoßes gegen Absatz 1 können nach den Umständen des Einzelfalls<br />

ausgesprochen werden (vergleiche § 18 Abs. 1 APOPol M-V:<br />

- Die <strong>Bachelor</strong>arbeit wird mit „nicht ausreichend“ (0 Punkten) bewertet.<br />

- Der Studierenden/dem Studierenden wird die Wiederholung der Prüfungsleistung<br />

aufgegeben.<br />

(3) Wird ein Verstoß im Sinne des Abs. 1 erst nachträglich bekannt, kann das Prüfungsamt<br />

nachträglich die Noten für diejenigen Prüfungsleistungen, bei <strong>deren</strong> Erbringung ein Regelverstoß<br />

festgestellt worden ist, entsprechend berichtigen <strong>und</strong> die betroffene Prüfungsleistung<br />

ganz oder teilweise für nicht bestanden erklären. Im Übrigen gilt Abs. 1 entsprechend.<br />

Ist die Wiederholung nicht zulässig oder aus an<strong>deren</strong> Gründen vom Prüfling zu vertretenden<br />

Gründen nicht möglich, hat das Prüfungsamt die <strong>Bachelor</strong>prüfung für nicht bestanden<br />

zu erklären. Unrichtige Urk<strong>und</strong>en sind einzuziehen (vergleiche § 19 APOPol M-V).<br />

(4) Disziplinarrechtliche <strong>und</strong> strafrechtliche Folgen bleiben unberührt.


7<br />

§ 11<br />

<strong>Verteidigung</strong> der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

(1) Die Studienarbeiten sind gemäß den Bestimmungen der §§ 30 Abs. 7, 35 Abs. 2, 46<br />

Abs. 4 <strong>und</strong> 48 APOPol M-V zu verteidigen.<br />

§ 12<br />

Fortentwicklung der <strong>Ordnung</strong><br />

Die fortlaufende Überprüfung <strong>und</strong> Fortentwicklung dieser <strong>Ordnung</strong> obliegt dem Fachbereich<br />

Polizei.<br />

§ 13<br />

Inkrafttreten <strong>und</strong> Geltungsbereich<br />

Diese <strong>Ordnung</strong> tritt durch Beschluss des Fachbereichsrates am 19.02.2013 in Kraft.


8<br />

Anlage 1<br />

Formular <strong>zur</strong> Anmeldung <strong>und</strong> Zulassung der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

Anmeldung des <strong>Bachelor</strong>arbeitsthemas<br />

Hiermit melde ich das nachfolgende Thema der <strong>Bachelor</strong>arbeit an:<br />

Student/ Studentin<br />

Name ________________ Vorname _________________<br />

Studiengruppe<br />

_________________<br />

Thema der <strong>Bachelor</strong>arbeit (Arbeitstitel)<br />

Nr.: ________<br />

________________________________________________________________________<br />

________________________________________________________________________<br />

Bestätigung der Studentin / des Studenten <strong>zur</strong> verbindlichen Übernahme der Arbeit gem.<br />

§ 2 Abs. 3 der <strong>Ordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bachelor</strong>arbeit <strong>und</strong> <strong>deren</strong> <strong>Verteidigung</strong>:<br />

______________________________________________________<br />

(Datum <strong>und</strong> Unterschrift)<br />

Bestätigte Übernahme der Betreuung unter Einsicht von Grobgliederung <strong>und</strong> Zeitplan,<br />

die als Anlage beigefügt sind:<br />

_______________________________________________________<br />

Betreuerin / Betreuer (Name, Dienstgrad <strong>und</strong> Fachgruppe)<br />

Die Arbeit ist als VS-NfD einzustufen: ja / nein<br />

______________________________________________________<br />

(Datum <strong>und</strong> Unterschrift der Betreuerin/des Betreuers)


Anlage 2 Formblatt für Rechercheanfragen <strong>und</strong> Beteiligung anderer Behörden <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

Formblatt zum Antrag auf Unterstützung bei der Erstellung von <strong>Bachelor</strong>- <strong>und</strong> <strong>Diplomarbeit</strong>en<br />

der Studierenden der FHöVPR, FB Polizei<br />

Name <strong>und</strong> Amtsbezeichnung der / des Studierenden<br />

9<br />

Thema der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

Bezeichnung der Behörde oder Einrichtung, die um Unterstützung gebeten wird<br />

Kurze Begründung der Notwendigkeit des Antrages<br />

Abgabetermin der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

Datum/ Unterschrift<br />

Sichtvermerk des betreuenden Dozenten / der betreuenden Dozentin


10<br />

Anlage 3<br />

Erklärung über die selbstständige Anfertigung der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

Erklärung über die selbstständige Anfertigung der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

Amtsbez.<br />

Name, Vorname:<br />

Fachbereich:<br />

Studiengruppe:<br />

Betreuer/in:<br />

Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig <strong>und</strong> ohne unerlaubte Hilfe<br />

Dritter verfasst sowie keine an<strong>deren</strong> als die angegebenen Quellen <strong>und</strong> Hilfsmittel verwendet<br />

habe.<br />

Alle Angaben, die inhaltlich oder wörtlich aus fremden Werken stammen, wurden kenntlich<br />

gemacht.<br />

Diese Arbeit lag in gleicher oder ähnlicher Weise noch keiner Prüfungsbehörde, Fachhochschule<br />

oder Hochschule vor <strong>und</strong> wurde ebenfalls bisher noch nicht veröffentlicht.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift


11<br />

Anlage 4 Abstrakt<br />

Ein Abstrakt stellt eine Kurzzusammenfassung des Inhalts der <strong>Bachelor</strong>arbeit dar. Im Abstrakt<br />

sind die Fragestellung, das methodische Vorgehen, der Aufbau <strong>und</strong> die wichtigsten<br />

Ergebnisse der <strong>Bachelor</strong>arbeit zu umreißen, wodurch ein rascher Einblick in die Arbeit<br />

ermöglicht wird.<br />

Abstrakt <strong>zur</strong> <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

Verfasser der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

(Name,<br />

Vorname)<br />

Titel der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

Erstgutachter der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

(Name,<br />

Vorname)<br />

Inhalt der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

Ausführungen zu<br />

- Thema, Zielstellung der Arbeit, Fragestellungen<br />

- Methodische Vorgehensweise / Aufbau der Arbeit<br />

- Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse


12<br />

Anlage 5<br />

Einverständniserklärung <strong>zur</strong> Übertragung der Nutzungsrechte<br />

Einverständniserklärung <strong>zur</strong> Übertragung der Nutzungsrechte<br />

Amtsbez.<br />

Name, Vorname:<br />

Fachbereich:<br />

Studiengruppe:<br />

Betreuer/in:<br />

Ich bin damit einverstanden, dass unter Wahrung meiner Urheberrechte<br />

die von mir gefertigte <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

das Datenmaterial<br />

mit an<strong>deren</strong> Arbeiten des Fachbereichs Polizei auf einem elektronischen Speichermedium<br />

zusammengefasst, in der Bibliothek <strong>und</strong> auf den Internetseiten der Fachhochschule <strong>zur</strong><br />

Verfügung gestellt, zu wissenschaftlichen Zwecken vervielfältigt <strong>und</strong> der Lehre zugeführt,<br />

an Polizeibehörden, Polizeiausbildungsstellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern,<br />

anderer B<strong>und</strong>esländer <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>es weitergegeben <strong>und</strong> im Landesweiten Polizeiinformationssystem<br />

(LAPIS) veröffentlicht werden kann.<br />

<br />

Ich bin damit nicht einverstanden.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift


13<br />

Anlage 6<br />

Deckblatt<br />

Name, Vorname<br />

Studiengruppe<br />

Güstrow, den<br />

Betreuerin/Betreuer<br />

- B a c h e l o r a r b e i t -<br />

„Thema“<br />

vorgelegt im<br />

Fachbereich Polizei<br />

an der<br />

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei <strong>und</strong> Rechtspflege<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern


14<br />

Anlage 7 Formalien <strong>zur</strong> Anfertigung der Studienarbeit (1/3)<br />

1. Allgemeine Form<br />

Die Arbeit ist auf weißem DIN A4 Papier maschinengeschrieben zu fertigen. Jedes Blatt<br />

ist einseitig mit max. 34 Zeilen (1,5-zeilig) zu beschriften, wobei der Schrifttyp Arial 12 zu<br />

verwenden ist. Die Schriftgröße für Fußnoten hat Arial 9 zu betragen. Rechts ist ein Korrekturrand<br />

von 5 cm, oben, unten <strong>und</strong> links ein Rand von 3,5 cm einzuhalten. Unter Berücksichtigung<br />

dieser Vorgaben hat der Textteil der Arbeit mindestens 40 <strong>und</strong> maximal 60<br />

Seiten zu betragen. Eine Überschreitung ist nur auf Antrag, der spätestens zwei Wochen<br />

vor dem Abgabetermin zu stellen ist, mit Stellungnahme von Erst- <strong>und</strong> Zweitprüfer <strong>und</strong><br />

Bestätigung durch das Prüfungsamt zulässig.<br />

2. Aufbau der Arbeit<br />

Die Arbeit besteht aus:<br />

dem Deckblatt<br />

dem Inhaltsverzeichnis<br />

dem Literaturverzeichnis<br />

dem Abkürzungsverzeichnis<br />

dem Abbildungsverzeichnis<br />

dem Anlagenverzeichnis<br />

dem Textteil<br />

den Anlagen<br />

der Erklärung über die selbständige Anfertigung der Arbeit<br />

3. Deckblatt<br />

Das Deckblatt ist, wie in der Anlage 6 angegeben, zu gestalten.<br />

4. Inhaltsverzeichnis <strong>und</strong> Gliederung<br />

Die Seiten des Inhaltsverzeichnisses, des Literaturverzeichnisses, des Abkürzungsverzeichnisses,<br />

des Abbildungs- <strong>und</strong> Tabellenverzeichnisses sowie des Anlagenverzeichnisses sind<br />

mit römischen Ziffern zu nummerieren. Für die Erstellung eines Inhaltsverzeichnisses gelten<br />

die in der wissenschaftlichen Literatur üblichen Standards. Die Arbeit ist entsprechend<br />

der Systematik des Untersuchungsgegenstandes zu gliedern. Die Form der Gliederung ist<br />

numerisch.<br />

5. Literaturverzeichnis<br />

Das Literaturverzeichnis kann vor oder nach dem Textteil eingefügt werden. Es beinhaltet<br />

in alphabetischer Reihenfolge alle zitierten Quellen mit Ausnahme von Gerichtsurteilen<br />

<strong>und</strong> Urteilsanmerkungen ohne eigene Überschrift. Es werden keine Quellen aufgeführt,<br />

die nicht im Text zitiert wurden.


15<br />

Anlage 7 Formalien <strong>zur</strong> Anfertigung der Studienarbeit (2/3)<br />

6. Abkürzungsverzeichnis<br />

Das Abkürzungsverzeichnis enthält die verwendeten Abkürzungen in alphabetischer Reihenfolge.<br />

Es sind die fachspezifischen (z.B. KFS = Kooperatives Führungssystem, PDV =<br />

Polizeidienstvorschrift) <strong>und</strong> die laut Duden gebräuchlichen Abkürzungen zulässig. Abkürzungen<br />

der Umgangssprache (z.B.: d.h./u.a./) werden nicht aufgeführt.<br />

7. Abbildungs- <strong>und</strong> Tabellenverzeichnis<br />

Werden in die <strong>Bachelor</strong>arbeit mehr als drei Abbildungen oder Tabellen eingefügt, so ist<br />

ein Abbildungs- <strong>und</strong> Tabellenverzeichnis zu erstellen. Abbildungen <strong>und</strong> Tabellen sind mit<br />

fortlaufender Nummer <strong>und</strong> mit Titel zu ihrem Inhalt zu beschriften (Tabellen oberhalb,<br />

Abbildungen unterhalb). Bei Verwendung aus fremder Quelle ist dies in der Fußnote zu<br />

belegen.<br />

8. Anlagenverzeichnis<br />

Das Anlagenverzeichnis enthält alle Dokumente, auf denen wesentliche Ausführungen in<br />

der Arbeit basieren (u.a. Fragebögen, Interviewleitfäden, Interviewtranskriptionen, Fotovorlagen)<br />

oder auf die im Rahmen der Arbeit verwiesen wird, wie z. B. Abbildungen, Tabellen/Statistiken,<br />

Genehmigungen, sonstige Quellen. Im Anhang kann aus Gründen der<br />

Darstellbarkeit sowohl von den Randvorgaben als auch von dem DIN A4-Format abgewichen<br />

werden (z.B. durch Verwendung einer aufklappbaren A3-Seite). Die Anlagen sind zu<br />

gliedern <strong>und</strong> zu nummerieren. Im Text ist auf die Anlagen zu verweisen, d.h. alle im Anlagenverzeichnis<br />

enthaltenen Dokumente müssen in der Arbeit genannt worden sein.<br />

9. Textteil<br />

Der Textteil gliedert sich in einen Basisteil (Einleitung, Ziele), einen Kernteil (Theorie, Empirie,<br />

Transfer zum polizeilichen Handeln) <strong>und</strong> einen Schlussteil (Ausblick, Fazit, Zusammenfassung,<br />

Einschränkungen usw.). In der Sprache ist der wissenschaftliche Stil zu verwenden.<br />

Die Seiten des Textteils sind arabisch zu nummerieren <strong>und</strong> die Seitenzahlen sind<br />

oben rechts auszuweisen.<br />

10. Zitierweise<br />

Es sind die allgemein anerkannten Gr<strong>und</strong>sätze des Zitierens zu beachten:<br />

klare Trennung von eigenen <strong>und</strong> fremden Ausführungen zum Thema<br />

richtiges Maß (nicht über- <strong>und</strong> unterzitiert)<br />

Aktualität (neueste <strong>und</strong> treffende wissenschaftliche Literatur, Richtwert 30 Titel)<br />

sinngemäß oder wörtlich (das heißt, wort- <strong>und</strong> zeichengetreu) zitieren<br />

akademische Grade der Verfasser werden nicht genannt


16<br />

Anlage 7 Formalien <strong>zur</strong> Anfertigung der Studienarbeit (3/3)<br />

Einheitlichkeit in der Zitierweise wahren: entweder nach klassischer deutscher<br />

Zitierweise mit Fußnoten (beim Erstzitat Vollbeleg, dann Verkürzungen Pflicht, Vgl.:<br />

bei nichtwörtlichen Zitaten) oder nach Havard-Zitierweise ohne Fußnoten, Quellenverweis<br />

im Text in Klammern (Meier 2007, S. 8)<br />

zitiert wird aus der Primärliteratur, Zitieren aus der Sek<strong>und</strong>ärliteratur nur im Ausnahmefall,<br />

wobei beide Quellen vollständig zitiert <strong>und</strong> im Literaturverzeichnis aufgeführt<br />

werden müssen. Zitate aus Sek<strong>und</strong>ärquellen müssen deutlich gemacht<br />

werden („zitiert nach“)<br />

Verhältnis von Zitaten <strong>und</strong> eigenem Wortlaut angemessen gestalten (Zitate sollten<br />

sinnvoll eingebettet sein <strong>und</strong> begrenzten Umfang haben)<br />

kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten der Quellen, keine bloße Übernahme<br />

nur wissenschaftlich f<strong>und</strong>ierte Quellen verwenden<br />

Internetquellen nur im Ausnahmefall verwenden (wenn nicht anders veröffentlicht<br />

<strong>und</strong> wenn hoher wissenschaftlicher Wert; kein Wikipedia u. ä.)<br />

Übereinstimmung der Quellen im Text mit den Quellen im Literaturverzeichnis<br />

wahren


17<br />

Anlage 8 Kriterien <strong>zur</strong> Begutachtung der <strong>Bachelor</strong>arbeit (1/5)<br />

1. Zweck des Gutachtens<br />

Kriterien <strong>zur</strong> Begutachtung der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

Durch das Gutachten <strong>zur</strong> <strong>Bachelor</strong>arbeit wird begründet, in welcher Weise <strong>und</strong> Qualität<br />

der Studierende das Modul „<strong>Bachelor</strong>arbeit“ realisiert hat. Neben der Ergebnisfeststellung<br />

dient das Gutachten der Rückmeldung an den Verfasser der Arbeit über seine Arbeitsweise<br />

<strong>und</strong> seine Leistungen. Außerdem ist es eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage für die Vorbereitung<br />

der <strong>Verteidigung</strong> der Arbeit durch den Verfasser. Des Weiteren dient es ebenfalls<br />

der Vorbereitung der dritten fachk<strong>und</strong>igen Person gemäß §§ 12 Abs. 7, 48 APOPol M-V<br />

auf die <strong>Verteidigung</strong> der <strong>Bachelor</strong>arbeit. Das Gutachten muss detailliert <strong>und</strong> begründet<br />

sein, so dass es u.a. auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten kann, wenn Widerspruch<br />

gegen die Bewertung eingelegt wird.<br />

2. Begutachtung<br />

Das Gutachten <strong>zur</strong> <strong>Bachelor</strong>arbeit ersetzt nicht die Korrekturzeichen im Text der Arbeit.<br />

Beide Korrekturformen (Korrekturzeichen bzw. Anmerkungen in der Arbeit <strong>und</strong> schriftliches<br />

Gutachten) sollen die Bewertung der <strong>Bachelor</strong>arbeit nachvollziehbar machen. Im<br />

Gutachten werden zuerst der Verfasser, der Einstellungsjahrgang, die Studiengruppe <strong>und</strong><br />

das Thema aufgeführt. Zusätzlich muss der Gutachter (Erst- oder Zweitgutachter) namentlich<br />

benannt werden.<br />

Gutachten <strong>zur</strong> <strong>Bachelor</strong>arbeit von PKA … PZ § 12/09 II<br />

Thema: …<br />

Erstgutachter/-in: Name bzw. Zweitgutachter/-in: Name<br />

Das Gutachten enthält verschiedene Bestandteile, die in die Bewertung einfließen.<br />

1 Formale Einschätzung<br />

Hier werden im Wesentlichen folgende Aspekte betrachtet:<br />

Form<br />

Beachtung der formalen Vorgaben der <strong>Bachelor</strong>richtlinie (Schrift, Rand, Abstände<br />

usw.)<br />

Vollständigkeit der Anlagen <strong>und</strong> Verzeichnisse (z.B. Abbildungs- Abkürzungsverzeichnis)<br />

Tabellen <strong>und</strong> Grafiken sollten beschriftet <strong>und</strong> nummeriert sein<br />

Umfang<br />

Einhaltung der vorgegebenen Seitenzahl (Abweichungen müssen genehmigt worden<br />

sein <strong>und</strong> sind im Gutachten aufzuführen)


18<br />

Anlage 8 Kriterien <strong>zur</strong> Begutachtung der <strong>Bachelor</strong>arbeit (2/5)<br />

Gliederung <strong>und</strong> Aufbau<br />

Beachtung der formalen Hinweise für die Gliederung (numerisch, sinnvolle Untergliederung,<br />

nicht zu tief untergliedert, Übersichtlichkeit, richtige Textzuordnung bei<br />

Untergliederung)<br />

Gliederung sollte inhaltlich logisch sein (entsprechend der Systematik des Untersuchungsgegenstandes,<br />

der Inhalt des Kapitels muss mit der Überschrift übereinstimmen)<br />

Ausgewogenes Verhältnis der Abschnitte zueinander<br />

Bsp.: Die Arbeit ist gut gegliedert <strong>und</strong> eine thematische Schwerpunktsetzung des Inhaltsverzeichnisses<br />

ist erkennbar. Allerdings wurde unter Kapitel 3 nur ein Unterpunkt verwendet, was nicht<br />

statthaft ist. Die Abschnitte stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander.<br />

Bsp: Der Theorieteil ist im Verhältnis zu den an<strong>deren</strong> Abschnitten zu umfangreich.<br />

Quellen- <strong>und</strong> Literaturarbeit<br />

Einschätzung der Literaturauswahl:<br />

• quantitativ: Richtwert ca. 30 Titel (in Abhängigkeit vom Thema)<br />

• qualitativ: neueste <strong>und</strong> treffende Literatur, unterschiedliche Positionen <strong>zur</strong><br />

Thematik<br />

klare Trennung von eigenen <strong>und</strong> fremden Ausführungen<br />

Zitierweise: Einheitlichkeit muss gewahrt bleiben, unabhängig von der gewählten<br />

Zitierweise (siehe Richtlinie): entweder nach klassischer deutscher Zitierweise mit<br />

Fußnoten (beim Erstzitat Vollbeleg, dann sind Verkürzungen Pflicht) oder nach<br />

Havard-Zitierweise ohne Fußnoten (Verweis im Text in Klammern …(Meier 2007, S.<br />

8)<br />

keine Benennung von Titeln, Positionen, Vornamen beim Zitattext usw., z.B. Meier<br />

führt aus… nicht: der berühmte Psychologe Prof. Dr. Anton Meier führt aus…)<br />

Ein Zitieren aus der Primärliteratur ist dem Zitieren der Sek<strong>und</strong>ärliteratur vorzuziehen.<br />

Das Zitieren aus Sek<strong>und</strong>ärquellen muss mit „zitiert nach“ gekennzeichnet<br />

werden <strong>und</strong> sollte so gut wie nicht bzw. nur im Ausnahmefall vorkommen.<br />

Das Verhältnis von Zitaten <strong>und</strong> eigenem Wortlaut sollte angemessen sein (Zitate<br />

sollten sinnvoll eingebettet sein <strong>und</strong> begrenzten Umfang haben).<br />

Bei der Arbeit mit den Quellen sollte eine Auseinandersetzung mit den Inhalten ersichtlich<br />

sein (keine bloße Übernahme eines Kapitels aus einer Literaturquelle).<br />

Kritischer Blick auf die Herkunft der Quelle (Zeitungsartikel versus empirische Studien)<br />

Insbesondere bei Internetquellen sollte darauf geachtet werden, dass diese valide<br />

<strong>und</strong> seriös sind. Bücher sind in der Regel Internetquellen vorzuziehen.<br />

Internetquellen sind flüchtig <strong>und</strong> veränderbar. Sie sollten nur im Ausnahmefall verwendet<br />

werden, wenn es keine andere Veröffentlichung des jeweiligen Titels gibt.<br />

Dabei ist besonderes Augenmerk auf den wissenschaftlichen Wert der Quelle zu<br />

legen (Wikipedia z. B. erfüllt die Anforderungen nicht, da hier die Verlässlichkeit<br />

der Herkunft der Quelle nicht gewährleistet ist).


19<br />

Anlage 8 Kriterien <strong>zur</strong> Begutachtung der <strong>Bachelor</strong>arbeit (3/5)<br />

Qualität des Vergleichs der Literaturquellen (begründete eigene Positionen sowie<br />

kritische Betrachtung)<br />

Übereinstimmung der Quellen im Text mit den Quellen im Literaturverzeichnis (Bücher,<br />

die gelesen, aber nicht im Text verwendet werden, gehören nicht ins Literaturverzeichnis)<br />

Bsp.: Die Quellen- <strong>und</strong> Literaturarbeit erfüllt überwiegend die Anforderungen an eine wissenschaftliche<br />

Arbeit. Die verwendete Literatur ist umfangreich <strong>und</strong> aktuell. Allerdings fehlen zwei<br />

Quellen im Verzeichnis.<br />

Bsp.: Es wurde wesentliche Literatur verwendet. Dennoch sind 15 Titel etwas wenig für die Thematik.<br />

Leider zitiert der Verfasser Piaget aus der Sek<strong>und</strong>ärliteratur (Sticher). Dabei schleichen sich<br />

formale Fehler ein (S. 3: Die Fußnote bezieht sich auf Piaget, er zitiert aber im Text die nichtwörtliche<br />

Wiedergabe von Piaget durch Sticher). Hinzu kommt die Verfassung ganzer Kapitel aus jeweils<br />

nur einer Literaturquelle.<br />

Sprachliche Darstellung<br />

Bewertung der sprachlichen Gestaltung (Satzbau, Ausdruck etc.): Alltagssprache<br />

versus wissenschaftliche Sprache, unpersönlich (keine Selbstreflexionen), sachlich,<br />

kein übertriebener oder falscher Fremdwortgebrauch, gute Lesbarkeit, Prägnanz<br />

<strong>und</strong> Kürze<br />

Überleitungen zwischen den Abschnitten<br />

Bsp.: Die sprachliche Darstellung entspricht nur teilweise den Anforderungen an eine wissenschaftliche<br />

Arbeit. Viele Rechtschreibfehler <strong>und</strong> Schachtelsätze mindern die Qualität der Arbeit.<br />

Der Satzbau ist mangelhaft, manchmal fehlt das Verb. Zum Teil wird nur die Alltagssprache verwendet,<br />

anstelle der wissenschaftlichen Sprache mit präzise definierten Begriffen. Einige Begriffe<br />

wurden nicht definitionsgerecht verwendet (z.B. Verwendung des Begriffes schizophren für eine<br />

gespaltene Persönlichkeit, S. 17).<br />

2 Inhaltliche Einschätzung<br />

Hier werden folgende Aspekte betrachtet:<br />

Art <strong>und</strong> Qualität der Einleitung (höchstens 2 Seiten)<br />

<br />

<br />

<br />

Stellenwert <strong>und</strong> Bedeutung des Themas<br />

Einordnung in einen größeren Rahmen<br />

Hinführung zum Thema


20<br />

Anlage 8 Kriterien <strong>zur</strong> Begutachtung der <strong>Bachelor</strong>arbeit (4/5)<br />

Klare <strong>und</strong> vollständige Realisierung der Zielstellung (konkret <strong>und</strong> überprüfbar)<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Gr<strong>und</strong>voraussetzung für das Gelingen der Arbeit, um das Thema nicht zu verfehlen,<br />

dies ist der Dreh- <strong>und</strong> Angelpunkt des Gesamtwerkes<br />

realisierbar, themenadäquat<br />

als vorweg gedachtes Ergebnis, als Fragestellung oder in Hypothesenform<br />

ggf. Art der Methode vorstellen<br />

Bsp.: Der Verfasser versucht in der Hinführung den Einfluss von Menschenmassen auf das Verhalten<br />

des Einzelnen zu problematisieren. Das bleibt aber ebenso wie die Benennung <strong>und</strong> Beschreibung<br />

der Ziele der Arbeit <strong>und</strong> die Erläuterungen der Methoden bruchstückhaft <strong>und</strong> recht<br />

schwammig.<br />

Bsp.: Der Verfasser gestaltet die Hinführung <strong>zur</strong> Thematik als Problemaufriss, indem er auf die gesamtgesellschaftliche<br />

Bedeutung der Thematik sowie auf die un<strong>zur</strong>eichenden Kenntnisse der Bevölkerung<br />

<strong>und</strong> das hohe Dunkelfeld bei Straftaten im Zusammenhang mit Pädophilie hinweist <strong>und</strong><br />

daraus die Erfordernisse von Prävention begründet. Anschließend nennt der Verfasser nachvollziehbar<br />

die Ziele der Arbeit <strong>und</strong> beschreibt <strong>deren</strong> Aufbau. Die kritische Betrachtung des methodischen<br />

Vorgehens ist interessant <strong>und</strong> insgesamt gelungen.<br />

Theoretische Betrachtung der Thematik<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Begriffe, Gr<strong>und</strong>positionen, aktuelle Diskussion der Thematik, verschiedene Theorien<br />

sind nachvollziehbar herausgearbeitet<br />

Vermeidung von Abweichungen, unnötigen Ausführungen, Wiederholungen,<br />

Selbstverständliches nur, wenn unbedingt notwendig<br />

Widerspruchsfreiheit <strong>und</strong> Vollständigkeit der Argumentations- <strong>und</strong> Beweiskette<br />

Berücksichtigung, ob durch den Studenten/die Studentin eine kritische Auseinandersetzung<br />

mit dem Thema erfolgt, ohne bloßes Übernehmen der Gedanken anderer<br />

(z.B. Gegenüberstellungen verschiedener Positionen, Analyse <strong>und</strong> Bewertung<br />

theoretischer Modelle, Darstellung von Kausalzusammenhängen)<br />

Qualität der Methodenbeschreibung <strong>und</strong> Methodenkritik<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Bezug <strong>zur</strong> Zielsetzung <strong>und</strong> zum Aufbau der Arbeit<br />

wissenschaftlich überprüfbare Methoden verwenden<br />

genaue Methodenbeschreibung einschließlich der Auswertungsmethodik<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachteile der Methode, Grenzen der Methode darstellen (Methodenkritik)<br />

Darstellung <strong>und</strong> Auswertung eigener oder fremder Untersuchungen <strong>und</strong> Entwicklungen<br />

von Materialien<br />

<br />

<br />

Verwendung eigener <strong>und</strong> anderer Untersuchungen (z.B. polizeiliche Statistiken, Befragungen,<br />

Beobachtungen, Inhaltsanalysen, Fallanalysen)<br />

Erstellung von Materialien für die polizeiliche Praxis (z.B. Fallbeispiele, Szenarien,<br />

Übungssachverhalte, Checklisten, Leitfäden)


Anlage 8 Kriterien <strong>zur</strong> Begutachtung der <strong>Bachelor</strong>arbeit (5/5)<br />

Ableitungen für die polizeiliche Praxis<br />

Transferleistungen (Theorie, Empirie, Ableitung von Handlungsorientierungen für<br />

die Polizei)<br />

Zusammenfassung, Fazit oder Ausblick<br />

Extrakt der Arbeit darstellen, Zusammenfassung der Ergebnisse, klarer Bezug <strong>zur</strong><br />

Zielstellung<br />

Hinweise auf methodisch bedingte Einschränkungen bzw. Begrenztheiten der Arbeit,<br />

Verdeutlichung offener Fragen<br />

Hinweise <strong>zur</strong> Entwicklung <strong>und</strong> <strong>zur</strong> Stabilität der Forschungsergebnisse<br />

eventuell einen Ausblick auf weitere Entwicklungen <strong>und</strong> Erfordernisse im Zusammenhang<br />

mit der Thematik geben<br />

keine Selbstreflexionen (z.B. Es wurden wissenschaftlich wertvolle Ergebnisse erzielt.)<br />

Der Verfasser setzt sich im Rahmen des gewählten Themas mit dem Problemfeld der<br />

Ingewahrsamnahme sogenannter hilfloser Personen in Mecklenburg-Vorpommern auseinander.<br />

Sein besonderes Augenmerk war hierbei auf die Prüfung der Gewahrsamstauglichkeit <strong>und</strong> damit<br />

verb<strong>und</strong>ene Probleme im polizeilichen Alltag gerichtet. Das Ziel der Arbeit, die Handlungssicherheit<br />

von PVB beim Gewahrsam hilfloser Personen zu erhöhen, soll durch eine Ist-Zustands-Analyse<br />

am Beispiel der PI … <strong>und</strong> einer Liste von Verbesserungsvorschlägen für die dezentrale Fortbildung<br />

realisiert werden.<br />

Der vielversprechende Problemaufriss zum Gewahrsam hilfloser Personen im polizeilichen Alltag<br />

in Kapitel 2 findet sich weder in Umfang noch in einer nachvollziehbaren Struktur in der Gesamtabhandlung<br />

wieder. Der Arbeit fehlt es an inhaltlicher Komplexität <strong>und</strong> Kontinuität. Vermehrt geht<br />

der „rote Faden“ verloren. Der Exkurs zum Grad der Befähigung <strong>und</strong> dem Ausbildungsstand der<br />

Ärzte vor dem Hintergr<strong>und</strong> der gegenwärtigen medizinischen Ausbildungsrichtlinien bewegt sich<br />

eindeutig außerhalb des Fokus’ dieser Arbeit (S.14f.).<br />

In Kapitel 3 geht der Verfasser nach etwas knappen <strong>und</strong> einseitigen Begriffsklärungen von Gewahrsam<br />

<strong>und</strong> Gewahrsamstauglichkeit (die Definition auf S.16 ist überaltet) umfangreich auf die<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> die entsprechende Prüfung der Gewahrsamsfähigkeit ein. Im Abschnitt zu<br />

Alkohol <strong>und</strong> Drogen hätte möglicherweise zusätzlich <strong>zur</strong> Vorstellung der Wirkungsweisen die Darstellung<br />

der Entzugssymptomatik weiteren Aufschluss zum Verhalten gegenüber PVB <strong>und</strong> möglichen<br />

Problemen <strong>und</strong> Gefahrenquellen gerade auch für den Gewahrsam hilfloser Personen geben<br />

können.<br />

In Kapitel 4 wird das methodische Vorgehen gut erörtert <strong>und</strong> entspricht den Anforderungen. Positiv<br />

hervorzuheben ist, dass vor der Fallanalyse (Ingewahrsamnahmen in der PI … im Verhältnis zu<br />

den Gewahrsamkeitsprüfungen durch Ärzte) auch eine Stichprobenbeschreibung erfolgt.<br />

Die Darstellung der Ergebnisse in Kapitel 5 erfolgt zwar sachlich <strong>und</strong> objektiv, jedoch sind sie unvollständig<br />

(Frage 3 <strong>und</strong> 4 des Fragebogens A sind nicht ausgewertet worden). Auch sind die<br />

graphischen Darstellungen nicht beschriftet <strong>und</strong> im Text nicht näher erläutert, so dass Ableitungen<br />

aus den Ergebnissen schwer möglich sind.<br />

Die Auseinandersetzung mit den Ergebnissen <strong>und</strong> die Diskussion des methodischen Vorgehens in<br />

Kapitel 6 sind viel zu knapp bemessen <strong>und</strong> erfolgen teilweise pauschalisiert. Der Verfasser bietet<br />

zwar eine Reihe an Verbesserungsvorschlägen, diese lassen sich jedoch nicht aus der Untersuchung<br />

herleiten. Sie sind im Rahmen dieser Arbeit nicht schlüssig <strong>und</strong> unzulänglich f<strong>und</strong>iert. Die<br />

Arbeit verliert hier ihren empirischen Wert.<br />

Im Schlussteil der Arbeit (Kap. 7) versucht der Autor die wesentlichen Erkenntnisse zusammen zu<br />

fassen. In Folge der lückenhaften Ausarbeitungen gelingt dies nur bedingt.


Anlage 9 Kriterien <strong>zur</strong> Bewertung der <strong>Bachelor</strong>arbeit (1/3)<br />

22<br />

Kriterien <strong>zur</strong> Bewertung der <strong>Bachelor</strong>arbeit<br />

Hier wird ein Gesamturteil auf der Gr<strong>und</strong>lage der inhaltlichen <strong>und</strong> formalen Kriterien gebildet<br />

<strong>und</strong> in einer Note zusammengefasst.<br />

Bsp.: Die Verfasserin hat Teilaussagen zum Thema theoretisch unstrukturiert <strong>und</strong> bruchstückhaft<br />

dargestellt. Die Fallanalyse erfolgt sehr oberflächlich <strong>und</strong> ist insgesamt ungenügend. Die Schlussfolgerungen<br />

der Arbeit entsprechen dem insgesamt mangelhaften Gesamteindruck. Hinzu kommen<br />

eine Reihe formaler <strong>und</strong> sprachlicher Fehler.<br />

Bsp.: Der Verfasser hat eine schwierige Thematik in besonderer Weise inhaltlich schlüssig, am<br />

Wesentlichen orientiert <strong>und</strong> dennoch differenziert, problembewusst <strong>und</strong> kritisch bearbeitet. Die<br />

Arbeit ist interessant <strong>und</strong> sehr gut lesbar.<br />

Bsp.: Der Verfasser ist sehr gut in der Lage, eine schwierige Thematik inhaltlich nachvollziehbar<br />

<strong>und</strong> gut strukturiert auf der Gr<strong>und</strong>lage neuester Erkenntnisse zu bearbeiten <strong>und</strong> Schlüsse für die<br />

polizeiliche Ermittlungsarbeit daraus abzuleiten. Die Ergebnisse der Arbeit sind für die Aus- <strong>und</strong><br />

Fortbildung im Bereich Kriminalistik sehr wertvoll.<br />

Abschließend erfolgt eine Gesamtbewertung.<br />

Ich bewerte die Arbeit mit … Punkt(en)<br />

Nachname, Vorname<br />

(Erstgutachter)<br />

Datum<br />

In die Bewertung fließen alle genannten formalen <strong>und</strong> inhaltlichen Kriterien ein. In Abhängigkeit<br />

vom Grad der Erfüllung dieser Kriterien <strong>und</strong> Anforderungen wird eine Benotung<br />

vorgenommen. Dabei hat die inhaltliche Einschätzung ein weitaus stärkeres Gewicht<br />

als die formale Einschätzung. Verstöße <strong>und</strong> Mängel im Bereich der formalen Anforderungen<br />

können zu Punktabzug führen. In Abhängigkeit von der Menge <strong>und</strong> Schwere der Fehler<br />

können bis zu 3 Rangpunkte abgezogen werden.<br />

Für die inhaltliche Einschätzung, dem Nachweis eigenständigen wissenschaftlichen Arbeitens,<br />

dienen folgende Zuordnungen als Orientierung. Diese lassen sich in drei Anforderungsbereiche<br />

einteilen.<br />

Anforderungsbereich I: „Begreifen“ (Notenbereich 07, 06, 05, 04, 03, 02 Punkte)<br />

Die Denkleistung ist vorwiegend gekennzeichnet durch bloße Wiedergabe von Wissen in<br />

Form von Beschreibungen, Darstellungen <strong>und</strong> Benennungen. Menge <strong>und</strong> Güte der aufgeführten<br />

Kriterien beeinflussen die Note.<br />

selbstständige Darstellung des Themas <strong>und</strong> Erkennen eines sachlich relevanten<br />

Problems<br />

selbstständiges Formulieren der Problemfrage/n <strong>und</strong> Analyse des Problems/der<br />

Probleme<br />

selbstständige Literaturrecherche<br />

Erstellen einer sachlich <strong>und</strong> logisch korrekten Gliederung<br />

korrekte Verwendung der Quellen (inhaltlich <strong>und</strong> formal)<br />

Erfassen der wesentlichen Inhalte der Primär- <strong>und</strong> Sek<strong>und</strong>ärliteratur sowie anderer<br />

Quellen<br />

schriftliche Darstellung des Wesentlichen mithilfe eigener Worte


Anlage 9 Kriterien <strong>zur</strong> Bewertung der <strong>Bachelor</strong>arbeit (2/3)<br />

23<br />

Anforderungsbereich II: „Erörtern“ (Notenbereich 10, 09, 08 Punkte)<br />

Die Denkleistung ist vorwiegend gekennzeichnet durch die Anwendung von Wissen in<br />

Form von Analysen, Untersuchungen, Vergleichen, Prüfungen, Einordnungen, Auseinandersetzungen,<br />

Erläuterungen <strong>und</strong> Erklärungen. Menge <strong>und</strong> Güte der aufgeführten Kriterien<br />

beeinflussen die Note.<br />

Übertragung der Kenntnisse auf neue Zusammenhänge<br />

selbständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten <strong>und</strong> Darstellen bekannter Sachverhalte<br />

für vergleichbare Situationen<br />

Aufzeigen unterschiedlicher Positionen mit den entsprechenden Argumenten <strong>und</strong><br />

Belegen, Beispielen, …<br />

differenziertes <strong>und</strong> multiperspektivisches, sachlich angemessenes Darstellen der<br />

Positionen, wertneutral, wissenschaftlich unpersönlich<br />

logische Richtigkeit<br />

nachvollziehbare Urteilsbildung unter Abwägung der widerstreitenden Positionen<br />

Begründung des eigenen Urteils unter Heranziehung eigener Argumente, Belege<br />

<strong>und</strong> Beispiele sowie unter Einbeziehung der dargestellten Positionen<br />

Anforderungsbereich III: „Beurteilen <strong>und</strong> Bewerten“ (Notenbereich 15, 14, 13, 12, 11<br />

Punkte)<br />

Die Denkleistung enthält über den Anforderungsbereich II hinaus auch Urteile <strong>und</strong> Beurteilungen,<br />

kritische Stellungnahmen, Interpretationen sowie Begründungen oder bietet<br />

neue Lösungsvorschläge wie Entwürfe von Modellen, Erschließungen neuer Wege <strong>und</strong><br />

Möglichkeiten.<br />

eigenständige Zusammenfassung der gesamten Ergebnisse unter Berücksichtigung<br />

der Zielstellung der Arbeit<br />

Finden <strong>und</strong> Darstellen eines eigenen Beurteilungsansatzes bzw. eines eigenen Lösungsansatzes<br />

für das Problem/die Probleme<br />

Bilden <strong>und</strong> Formulieren eines differenzierten Urteils, das argumentativ untermauert<br />

wird<br />

kritische Prüfung des Ergebnisses in Bezug auf die Problemfrage/n, Aufwerfen offener<br />

Fragen, Ausblick geben


Anlage 9 Kriterien <strong>zur</strong> Bewertung der <strong>Bachelor</strong>arbeit (3/3)<br />

24<br />

Punkte Note Wertigkeit<br />

15 sehr gut (1) eine hervorragende Leistung<br />

14 sehr gut (1-)<br />

13 gut (2+) Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen<br />

Anforderungen liegt<br />

12 gut (2)<br />

11 gut (2-)<br />

10 befriedigend (3+) Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen<br />

entspricht<br />

9 befriedigend (3)<br />

8 befriedigend (3-)<br />

7 ausreichend (4+) Leistung, die trotz ihrer Mängel noch<br />

den Anforderungen genügt<br />

6 ausreichend (4)<br />

5 ausreichend (4-)<br />

4 Nicht ausreichend (5) Leistung, die wegen erheblicher Mängel<br />

den Anforderungen nicht mehr genügt<br />

3 Nicht ausreichend (5)<br />

2 Nicht ausreichend (5)<br />

1 Nicht ausreichend (5)<br />

0 Nicht ausreichend (5)

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