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Ausbildungsprogramm - Deutscher Fitness und Aerobic Verband e.V.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs)<br />

§ 1 Seminar-Anmeldung<br />

Anmeldungen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur in schriftlicher<br />

Form (Fax oder Post) <strong>und</strong> mit Unterschrift akzeptiert<br />

werden. Jede schriftliche Anmeldung beim<br />

DFAV e.V. ist verbindlich. Anmeldungen, die z. B. bei<br />

Veranstaltungsstudios oder Referenten erfolgen,<br />

können nicht akzeptiert werden. Die Anmeldungen<br />

werden in postalischer Reihenfolge bearbeitet. Es<br />

werden Anmeldebestätigungen <strong>und</strong> Rechnungen<br />

verschickt. Ca. eine Woche vor Seminarbeginn<br />

erhalten Sie Informationen zum Seminarablauf per<br />

E-Mail. Der DFAV e.V. hält sich vor, die Seminare<br />

<strong>und</strong> Workshops bei zu geringer Teilnehmerzahl, abzusagen<br />

Wir bitten um eine frühzeitige Anmeldung,<br />

da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind. Sie erhalten<br />

selbstverständlich Bescheid, sollte ein Kurs ausgebucht<br />

sein oder nicht zustande kommen.<br />

§ 2 Beitrittserklärung<br />

Die Beitrittserklärung kann gr<strong>und</strong>sätzlich nur in<br />

schriftlicher Form (Fax oder Post) auf dem dafür<br />

vorgesehenen Formular <strong>und</strong> mit Unterschrift<br />

akzeptiert werden. Die Mitgliedschaft beginnt<br />

mit dem 1. des auf das Datum der Beitrittserklärung<br />

folgenden Monats. Die Mitgliedschaft<br />

verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr,<br />

wenn sie nicht 4 Wochen vor Ablauf des Mitgliedsjahres<br />

schriftlich gekündigt wird (s. § 4).<br />

§ 3 Preisermäßigung<br />

für DFAV-Mitglieder<br />

Preisermäßigungen gelten ausschließlich für Mitglieder<br />

des DFAV e.V. (Zusätzliche Preisermäßigungen<br />

nur in dem Monat vor Beginn des Eintrittsdatum)<br />

<strong>und</strong> können durch eine später eingereichte/<br />

nachgereichte Beitrittserklärung (nachdem die<br />

Anmeldung bereits erfolgt <strong>und</strong> bearbeitet ist) nicht<br />

mehr gewährt werden.<br />

§ 4 Kündigung der Mitgliedschaft<br />

Kündigungen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur in schriftlicher<br />

Form (Fax oder Post) <strong>und</strong> mit Unterschrift bei<br />

termingerechter Abgabe (4 Wochen vor Ablauf des<br />

Mitgliedsjahres) akzeptiert werden. Kündigungen<br />

per E-Mail können nicht akzeptiert werden. Die<br />

Kündigung wird unter Bekanntgabe des genauen<br />

Austrittstermins schriftlich bestätigt.<br />

§ 5 Ummeldungen von DFAV-Seminaren<br />

Ummeldungen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur beim<br />

DFAV e.V. <strong>und</strong> in schriftlicher Form (Fax oder<br />

Post) mit Unterschrift des Teilnehmers akzeptiert<br />

werden. Sie gilt nur dann als Umbuchung, wenn<br />

ein neuer Seminartermin angegeben wird <strong>und</strong><br />

spätestens 3 Tage vor dem Seminar eingegangen<br />

ist. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von<br />

€ 15,- erhoben. Ummeldungen, die z. B. bei<br />

Veranstaltungsstudios oder Referenten erfolgen,<br />

können nicht akzeptiert werden.<br />

§ 6 Hospitationen beim DFAV<br />

Hospitationen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur in Seminaren<br />

absolviert werden, an denen der Teilnehmer<br />

innerhalb der letzten beiden Jahre bereits einmal<br />

teilgenommen hat. Anmeldungen zu Hospitationen<br />

können gr<strong>und</strong>sätzlich nur in schriftlicher Form (Fax<br />

oder Post) <strong>und</strong> mit Unterschrift akzeptiert werden.<br />

Die Gebühr beträgt pro Seminar-Tag € 20,–.<br />

§ 7 Stornierungen<br />

Stornierungen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur in schriftlicher<br />

Form (Fax oder Post) <strong>und</strong> mit Unterschrift<br />

akzeptiert werden. Für Stornierungen, die bis zu<br />

14 Tagen vor Seminarbeginn eingehen, wird eine<br />

Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,- erhoben,<br />

bei Stornierungen bis zu einer Woche vor Seminarbeginn<br />

fallen 50% der Seminargebühren an.<br />

Bei einem späteren Rücktritt wird die volle Seminargebühr<br />

fällig. Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes<br />

fallen außer einer Bearbeitungsgebühr von<br />

€ 25,- keine Stornokosten an. Das Attest muss<br />

spätestens 3 Werktage nach dem Seminar beim<br />

DFAV e.V. vorliegen. Stornierungen, die z. B. bei<br />

Veranstaltungsstudios oder Referenten erfolgen,<br />

können nicht akzeptiert werden.<br />

§ 8 Zahlungsweise<br />

Zahlungen können per Bankeinzug oder Überweisung<br />

erfolgen. Wenn ein Bankeinzug gewünscht<br />

wird, muss zusätzlich ein SEPA-Lastschriftenmandat<br />

ausgefüllt <strong>und</strong> unterschrieben werden. Dies<br />

kann von der Internetseite heruntergeladen <strong>und</strong><br />

ausgedruckt werden. Die Gebühr muss 7 Tage vor<br />

Seminarbeginn beim DFAV e.V. eingegangen sein,<br />

ansonsten kann eine Teilnahme nicht garantiert werden.<br />

Bitte geben Sie bei Zahlungen Ihren Namen,<br />

die Mitglieds-Nummer, sowie die Rechnungs-Nummer<br />

oder den Seminarnamen <strong>und</strong> -Ort an.<br />

§ 9 Seminargebühren<br />

Es gelten gr<strong>und</strong>sätzlich die im jeweils aktuellen<br />

Bildungsprogramm des DFAV e.V. angegebenen<br />

Gebühren. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben,<br />

da der DFAV e.V. gemeinnützig ist. In der Seminargebühr<br />

sind Seminarunterlagen sowie die<br />

Teilnahme-Urk<strong>und</strong>e enthalten (Ausgenommen<br />

des Core-Seminars; hier werden € 37,– für das<br />

Unterrichtsmaterial berechnet). Die Prüfungsgebühr<br />

wird gesondert berechnet. Nicht in diesem<br />

Betrag enthalten sind die Reisekosten sowie die<br />

Kosten für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung.<br />

§ 10 Ratenzahlung<br />

Ratenzahlungen werden nur in Ausnahmefällen<br />

akzeptiert. Ratenzahlungswünsche / vereinbarungen<br />

bedürfen gr<strong>und</strong>sätzlich der schriftlichen Form (Fax<br />

oder Post) <strong>und</strong> der Unterschrift des Teilnehmers/<br />

Zahlers. Der DFAV e.V. erstellt eine Ratenzahlungsvereinbarung,<br />

welche dem Teilnehmer/Zahler per<br />

Post zugestellt wird.<br />

§ 11 Mitglieds-Pass<br />

Zusammen mit der Bestätigung der Mitgliedschaft<br />

erhalten Sie den DFAV-Mitglieds-Pass.<br />

Nehmen Sie diesen bitte zu allen DFAV-Veranstaltungen<br />

mit <strong>und</strong> lassen Sie sich vor Ort die<br />

Teilnahme durch den Referenten bestätigen. Bei<br />

Verlust des Mitglied-Passes fällt für die Neuausstellung<br />

eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von<br />

€ 7,50 an.<br />

§ 12 Haftung<br />

Die Haftung für Personen- <strong>und</strong>/oder Sachschäden<br />

wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.<br />

Die Teilnahme an den Veranstaltungen<br />

erfolgt auf eigene Gefahr.<br />

§ 13 Änderungen<br />

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Terminänderungen,<br />

Ortswechsel, Änderungen in Zeit- <strong>und</strong>/<br />

oder Seminarabläufen sowie Änderung des/der<br />

Referenten bei Bedarf vorzunehmen. Ebenso behält<br />

sich der DFAV e.V. das Recht vor, ausgeschriebene<br />

Veranstaltungen ersatzlos zu streichen. Über die<br />

Absage werden die Teilnehmer zeitnah schriftlich in<br />

Kenntnis gesetzt. Der Teilnehmer hat bei Änderungen<br />

an Zeit <strong>und</strong> Ort das Recht, gebührenfrei zurückzutreten.<br />

Andere Ansprüche aufgr<strong>und</strong> von Änderungen/<br />

Streichungen schließt der Veranstalter aus.<br />

§ 14 Nachprüfungen<br />

Eine Nachprüfung ist nur im Rahmen einer Prüfung<br />

einer folgenden Ausbildungsreihe möglich. Über<br />

Ausnahmen entscheidet der Lehrausschuss. Es ist<br />

eine Teilprüfung möglich, wobei dann eine Gebühr<br />

von € 53,– erhoben wird.<br />

§ 15 Teilnahmebestätigungen<br />

Jeder Teilnehmer erhält nach vollständiger Absolvierung<br />

eines Seminars ein/e entsprechende/s<br />

Teilnahme-Urk<strong>und</strong>e/Zertifikat.<br />

§ 16 Lizenzen<br />

Die Lizenzen des DFAV e.V. haben eine Gültigkeit<br />

von 2 Jahren <strong>und</strong> werden jeweils um 2 weitere Jahre<br />

verlängert, wenn Nachweise über die Teilnahme an<br />

DFAV-Veranstaltungen (z. B. Workshops usw.) oder<br />

an Veranstaltungen, welche durch den DFAV e.V.<br />

anerkannt sind (z. B. Inlands-Conventions wie Pure<br />

Emotion) im Mindestumfang von 10 LVE (Lizenzverlängerungseinheiten)<br />

erbracht werden. Nach<br />

Austritt aus dem DFAV e.V. können bestehende<br />

Lizenzen nicht mehr verlängert werden.<br />

§ 17 Urheberrecht<br />

Der DFAV e.V. weist darauf hin, dass das Urheberrecht<br />

sämtlicher Veröffentlichungen auf Seiten des DFAV<br />

e.V. liegt. Die Nutzung in jeglicher Form, insbesondere<br />

Vervielfältigungen <strong>und</strong>/oder die Weitergabe an<br />

Dritte bedürfen gr<strong>und</strong>sätzlich dem schriftlichen Einverständnis<br />

des DFAV e.V.. Bei Zuwiderhandlung behält<br />

sich der DFAV e.V. rechtliche Schritte vor.<br />

§ 18 Bildaufnahmen<br />

Der Teilnehmer willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter<br />

darin ein, Bildaufnahmen der Teilnehmer zu<br />

erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu<br />

lassen sowie in audiovisuellen Medien oder Printmedien<br />

zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich <strong>und</strong><br />

räumlich unbegrenzt. Sollten Bildaufnahmen in der<br />

vorgenannten Form nicht gewünscht sein, so muss<br />

dies dem DFAV e.V. schriftlich (per Post oder Fax) <strong>und</strong><br />

mit Unterschrift vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt<br />

werden.<br />

§ 19 Datennutzung - Persönliche Datenn<br />

Die Mitglieder des DFAV e.V. werden kostenfrei Mitglieder<br />

des Nationalen Trainerregisters. Hier werden<br />

Lizenzen, die bei anderen Ausbildungsinstituten<br />

erworben wurden, abgefragt. Gleichzeitig werden<br />

besuchte Seminare, Workshops <strong>und</strong> Conventions<br />

der Ausbildungspartner zwecks Lizenzverlängerung<br />

abgefragt. Weiterhin erhält das DFAV-Mitglied<br />

kostenfrei Deutschlands auflagenstärkste <strong>Fitness</strong> &<br />

Ges<strong>und</strong>heits-Magazin. Um diese Maßnahmen im<br />

Interesse der Mitglieder umsetzen zu können, ist<br />

zwischen den beteiligten Partnern <strong>und</strong> Institutionen<br />

zu diesem Zweck ein Adress-Austausch notwendig,<br />

dem das Mitglied zustimmt.<br />

§ 20 Gerichtsstand<br />

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn.<br />

§ 21 Allgemeines<br />

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen unwirksam sein,<br />

so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen<br />

Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. Die<br />

Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall<br />

in eine neue Regelung einzuwilligen, die den gültigen<br />

Bestimmungen inhaltlich <strong>und</strong> rechtlich am<br />

nächsten kommt.<br />

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