Ausbildungsprogramm - Deutscher Fitness und Aerobic Verband e.V.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs)<br />
§ 1 Seminar-Anmeldung<br />
Anmeldungen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur in schriftlicher<br />
Form (Fax oder Post) <strong>und</strong> mit Unterschrift akzeptiert<br />
werden. Jede schriftliche Anmeldung beim<br />
DFAV e.V. ist verbindlich. Anmeldungen, die z. B. bei<br />
Veranstaltungsstudios oder Referenten erfolgen,<br />
können nicht akzeptiert werden. Die Anmeldungen<br />
werden in postalischer Reihenfolge bearbeitet. Es<br />
werden Anmeldebestätigungen <strong>und</strong> Rechnungen<br />
verschickt. Ca. eine Woche vor Seminarbeginn<br />
erhalten Sie Informationen zum Seminarablauf per<br />
E-Mail. Der DFAV e.V. hält sich vor, die Seminare<br />
<strong>und</strong> Workshops bei zu geringer Teilnehmerzahl, abzusagen<br />
Wir bitten um eine frühzeitige Anmeldung,<br />
da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind. Sie erhalten<br />
selbstverständlich Bescheid, sollte ein Kurs ausgebucht<br />
sein oder nicht zustande kommen.<br />
§ 2 Beitrittserklärung<br />
Die Beitrittserklärung kann gr<strong>und</strong>sätzlich nur in<br />
schriftlicher Form (Fax oder Post) auf dem dafür<br />
vorgesehenen Formular <strong>und</strong> mit Unterschrift<br />
akzeptiert werden. Die Mitgliedschaft beginnt<br />
mit dem 1. des auf das Datum der Beitrittserklärung<br />
folgenden Monats. Die Mitgliedschaft<br />
verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr,<br />
wenn sie nicht 4 Wochen vor Ablauf des Mitgliedsjahres<br />
schriftlich gekündigt wird (s. § 4).<br />
§ 3 Preisermäßigung<br />
für DFAV-Mitglieder<br />
Preisermäßigungen gelten ausschließlich für Mitglieder<br />
des DFAV e.V. (Zusätzliche Preisermäßigungen<br />
nur in dem Monat vor Beginn des Eintrittsdatum)<br />
<strong>und</strong> können durch eine später eingereichte/<br />
nachgereichte Beitrittserklärung (nachdem die<br />
Anmeldung bereits erfolgt <strong>und</strong> bearbeitet ist) nicht<br />
mehr gewährt werden.<br />
§ 4 Kündigung der Mitgliedschaft<br />
Kündigungen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur in schriftlicher<br />
Form (Fax oder Post) <strong>und</strong> mit Unterschrift bei<br />
termingerechter Abgabe (4 Wochen vor Ablauf des<br />
Mitgliedsjahres) akzeptiert werden. Kündigungen<br />
per E-Mail können nicht akzeptiert werden. Die<br />
Kündigung wird unter Bekanntgabe des genauen<br />
Austrittstermins schriftlich bestätigt.<br />
§ 5 Ummeldungen von DFAV-Seminaren<br />
Ummeldungen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur beim<br />
DFAV e.V. <strong>und</strong> in schriftlicher Form (Fax oder<br />
Post) mit Unterschrift des Teilnehmers akzeptiert<br />
werden. Sie gilt nur dann als Umbuchung, wenn<br />
ein neuer Seminartermin angegeben wird <strong>und</strong><br />
spätestens 3 Tage vor dem Seminar eingegangen<br />
ist. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von<br />
€ 15,- erhoben. Ummeldungen, die z. B. bei<br />
Veranstaltungsstudios oder Referenten erfolgen,<br />
können nicht akzeptiert werden.<br />
§ 6 Hospitationen beim DFAV<br />
Hospitationen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur in Seminaren<br />
absolviert werden, an denen der Teilnehmer<br />
innerhalb der letzten beiden Jahre bereits einmal<br />
teilgenommen hat. Anmeldungen zu Hospitationen<br />
können gr<strong>und</strong>sätzlich nur in schriftlicher Form (Fax<br />
oder Post) <strong>und</strong> mit Unterschrift akzeptiert werden.<br />
Die Gebühr beträgt pro Seminar-Tag € 20,–.<br />
§ 7 Stornierungen<br />
Stornierungen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur in schriftlicher<br />
Form (Fax oder Post) <strong>und</strong> mit Unterschrift<br />
akzeptiert werden. Für Stornierungen, die bis zu<br />
14 Tagen vor Seminarbeginn eingehen, wird eine<br />
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,- erhoben,<br />
bei Stornierungen bis zu einer Woche vor Seminarbeginn<br />
fallen 50% der Seminargebühren an.<br />
Bei einem späteren Rücktritt wird die volle Seminargebühr<br />
fällig. Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes<br />
fallen außer einer Bearbeitungsgebühr von<br />
€ 25,- keine Stornokosten an. Das Attest muss<br />
spätestens 3 Werktage nach dem Seminar beim<br />
DFAV e.V. vorliegen. Stornierungen, die z. B. bei<br />
Veranstaltungsstudios oder Referenten erfolgen,<br />
können nicht akzeptiert werden.<br />
§ 8 Zahlungsweise<br />
Zahlungen können per Bankeinzug oder Überweisung<br />
erfolgen. Wenn ein Bankeinzug gewünscht<br />
wird, muss zusätzlich ein SEPA-Lastschriftenmandat<br />
ausgefüllt <strong>und</strong> unterschrieben werden. Dies<br />
kann von der Internetseite heruntergeladen <strong>und</strong><br />
ausgedruckt werden. Die Gebühr muss 7 Tage vor<br />
Seminarbeginn beim DFAV e.V. eingegangen sein,<br />
ansonsten kann eine Teilnahme nicht garantiert werden.<br />
Bitte geben Sie bei Zahlungen Ihren Namen,<br />
die Mitglieds-Nummer, sowie die Rechnungs-Nummer<br />
oder den Seminarnamen <strong>und</strong> -Ort an.<br />
§ 9 Seminargebühren<br />
Es gelten gr<strong>und</strong>sätzlich die im jeweils aktuellen<br />
Bildungsprogramm des DFAV e.V. angegebenen<br />
Gebühren. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben,<br />
da der DFAV e.V. gemeinnützig ist. In der Seminargebühr<br />
sind Seminarunterlagen sowie die<br />
Teilnahme-Urk<strong>und</strong>e enthalten (Ausgenommen<br />
des Core-Seminars; hier werden € 37,– für das<br />
Unterrichtsmaterial berechnet). Die Prüfungsgebühr<br />
wird gesondert berechnet. Nicht in diesem<br />
Betrag enthalten sind die Reisekosten sowie die<br />
Kosten für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung.<br />
§ 10 Ratenzahlung<br />
Ratenzahlungen werden nur in Ausnahmefällen<br />
akzeptiert. Ratenzahlungswünsche / vereinbarungen<br />
bedürfen gr<strong>und</strong>sätzlich der schriftlichen Form (Fax<br />
oder Post) <strong>und</strong> der Unterschrift des Teilnehmers/<br />
Zahlers. Der DFAV e.V. erstellt eine Ratenzahlungsvereinbarung,<br />
welche dem Teilnehmer/Zahler per<br />
Post zugestellt wird.<br />
§ 11 Mitglieds-Pass<br />
Zusammen mit der Bestätigung der Mitgliedschaft<br />
erhalten Sie den DFAV-Mitglieds-Pass.<br />
Nehmen Sie diesen bitte zu allen DFAV-Veranstaltungen<br />
mit <strong>und</strong> lassen Sie sich vor Ort die<br />
Teilnahme durch den Referenten bestätigen. Bei<br />
Verlust des Mitglied-Passes fällt für die Neuausstellung<br />
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von<br />
€ 7,50 an.<br />
§ 12 Haftung<br />
Die Haftung für Personen- <strong>und</strong>/oder Sachschäden<br />
wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.<br />
Die Teilnahme an den Veranstaltungen<br />
erfolgt auf eigene Gefahr.<br />
§ 13 Änderungen<br />
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Terminänderungen,<br />
Ortswechsel, Änderungen in Zeit- <strong>und</strong>/<br />
oder Seminarabläufen sowie Änderung des/der<br />
Referenten bei Bedarf vorzunehmen. Ebenso behält<br />
sich der DFAV e.V. das Recht vor, ausgeschriebene<br />
Veranstaltungen ersatzlos zu streichen. Über die<br />
Absage werden die Teilnehmer zeitnah schriftlich in<br />
Kenntnis gesetzt. Der Teilnehmer hat bei Änderungen<br />
an Zeit <strong>und</strong> Ort das Recht, gebührenfrei zurückzutreten.<br />
Andere Ansprüche aufgr<strong>und</strong> von Änderungen/<br />
Streichungen schließt der Veranstalter aus.<br />
§ 14 Nachprüfungen<br />
Eine Nachprüfung ist nur im Rahmen einer Prüfung<br />
einer folgenden Ausbildungsreihe möglich. Über<br />
Ausnahmen entscheidet der Lehrausschuss. Es ist<br />
eine Teilprüfung möglich, wobei dann eine Gebühr<br />
von € 53,– erhoben wird.<br />
§ 15 Teilnahmebestätigungen<br />
Jeder Teilnehmer erhält nach vollständiger Absolvierung<br />
eines Seminars ein/e entsprechende/s<br />
Teilnahme-Urk<strong>und</strong>e/Zertifikat.<br />
§ 16 Lizenzen<br />
Die Lizenzen des DFAV e.V. haben eine Gültigkeit<br />
von 2 Jahren <strong>und</strong> werden jeweils um 2 weitere Jahre<br />
verlängert, wenn Nachweise über die Teilnahme an<br />
DFAV-Veranstaltungen (z. B. Workshops usw.) oder<br />
an Veranstaltungen, welche durch den DFAV e.V.<br />
anerkannt sind (z. B. Inlands-Conventions wie Pure<br />
Emotion) im Mindestumfang von 10 LVE (Lizenzverlängerungseinheiten)<br />
erbracht werden. Nach<br />
Austritt aus dem DFAV e.V. können bestehende<br />
Lizenzen nicht mehr verlängert werden.<br />
§ 17 Urheberrecht<br />
Der DFAV e.V. weist darauf hin, dass das Urheberrecht<br />
sämtlicher Veröffentlichungen auf Seiten des DFAV<br />
e.V. liegt. Die Nutzung in jeglicher Form, insbesondere<br />
Vervielfältigungen <strong>und</strong>/oder die Weitergabe an<br />
Dritte bedürfen gr<strong>und</strong>sätzlich dem schriftlichen Einverständnis<br />
des DFAV e.V.. Bei Zuwiderhandlung behält<br />
sich der DFAV e.V. rechtliche Schritte vor.<br />
§ 18 Bildaufnahmen<br />
Der Teilnehmer willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter<br />
darin ein, Bildaufnahmen der Teilnehmer zu<br />
erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu<br />
lassen sowie in audiovisuellen Medien oder Printmedien<br />
zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich <strong>und</strong><br />
räumlich unbegrenzt. Sollten Bildaufnahmen in der<br />
vorgenannten Form nicht gewünscht sein, so muss<br />
dies dem DFAV e.V. schriftlich (per Post oder Fax) <strong>und</strong><br />
mit Unterschrift vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt<br />
werden.<br />
§ 19 Datennutzung - Persönliche Datenn<br />
Die Mitglieder des DFAV e.V. werden kostenfrei Mitglieder<br />
des Nationalen Trainerregisters. Hier werden<br />
Lizenzen, die bei anderen Ausbildungsinstituten<br />
erworben wurden, abgefragt. Gleichzeitig werden<br />
besuchte Seminare, Workshops <strong>und</strong> Conventions<br />
der Ausbildungspartner zwecks Lizenzverlängerung<br />
abgefragt. Weiterhin erhält das DFAV-Mitglied<br />
kostenfrei Deutschlands auflagenstärkste <strong>Fitness</strong> &<br />
Ges<strong>und</strong>heits-Magazin. Um diese Maßnahmen im<br />
Interesse der Mitglieder umsetzen zu können, ist<br />
zwischen den beteiligten Partnern <strong>und</strong> Institutionen<br />
zu diesem Zweck ein Adress-Austausch notwendig,<br />
dem das Mitglied zustimmt.<br />
§ 20 Gerichtsstand<br />
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn.<br />
§ 21 Allgemeines<br />
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen unwirksam sein,<br />
so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen<br />
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. Die<br />
Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall<br />
in eine neue Regelung einzuwilligen, die den gültigen<br />
Bestimmungen inhaltlich <strong>und</strong> rechtlich am<br />
nächsten kommt.<br />
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