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Erster Elternbrief - Gymnasium Ernestinum

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Freund zur Seite und boten ihnen Zeit für persönliche Gespräche, Hilfe bei der Suche nach einem<br />

Praktikumsplatz, Einblicke in ihre Berufe und Betriebe, Bewerbungstraining und vieles mehr an.<br />

Nach den positiven Erfahrungen aus dem vergangenen Schuljahr möchten wir dieses Programm in<br />

Zusammenarbeit mit der Stadt Coburg auch im Schuljahr 2013/2014 wieder anbieten. Einige der<br />

bisherigen Mentoren werden auch in der „zweiten Runde“ wieder mit dabei sein, doch wir freuen<br />

uns, wenn sich auch neue Mentoren mit engagieren wollen. Dafür suchen wir engagierte<br />

(Groß-)Väter, die sich dem <strong>Ernestinum</strong> verbunden fühlen, evtl. selbst Ernestiner waren.<br />

Wenn Sie sich vorstellen können einen Schüler im Schuljahr 2013/14 als Mentor zu begleiten,<br />

dann wenden Sie sich möglichst bis Anfang Oktober für weitere Informationen an Frau Susanne<br />

Müller, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Coburg (Tel. 09561/891070, E-Mail:<br />

susanne.mueller@coburg.de) oder die betreuende Lehrkraft Frau Ingrid Verst (über das<br />

Sekretariat).<br />

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für schulische Zwecke<br />

Wenn Sie finanzielle Unterstützung z.B. für die Teilnahme Ihres Kindes an Klassenfahrten<br />

benötigen, können Sie verschiedene Angebote wahrnehmen (z.B. Bildungspaket; für<br />

Landkreisschüler auch zusätzliche Mittel des Landkreises). Bitte wenden Sie sich hierfür an die<br />

zuständigen Ansprechpartner bei Stadtverwaltung bzw. Landratsamt. Zuschüsse für<br />

Klassenfahrten sind auch aus Mitteln des Vereins der Freunde und Förderer des <strong>Gymnasium</strong>s<br />

<strong>Ernestinum</strong> möglich. Wenden Sie sich hierfür direkt an den Elternbeirat.<br />

Überraschend wenig wird am <strong>Ernestinum</strong> von den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Oskar-<br />

Karl-Forster-Stiftung Gebrauch gemacht. Beihilfen können für folgende Verwendungszwecke<br />

geleistet werden:<br />

<br />

<br />

zur Beschaffung teurer Lernmittel (z. B. Bücher, elektronische Medien, Musikinstrumente),<br />

wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden; die gewünschten<br />

Lernmittel müssen im weitesten Sinn einen Zusammenhang mit Unterrichtserfordernissen<br />

der betreffenden Jahrgangsstufe erkennen lassen. Bei Bücherwünschen und<br />

elektronischen Medien sind Detailangaben erforderlich.<br />

zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als<br />

schulische Veranstaltungen durchgeführt werden.<br />

In folgenden Fällen ist eine Förderung mit Oskar-Karl-Forster-Mitteln nicht möglich:<br />

<br />

<br />

<br />

als Unterstützung der Finanzierung von Nachhilfe und von außerschulischem Unterricht<br />

(z. B. Instrumentalunterricht)<br />

wenn die Eltern Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) erhalten; hier werden die<br />

Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten gem. § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB II als<br />

einmalige Leistung der ARGE zusätzlich zu den Regelleistungen gewährt.<br />

wenn die Eltern Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei<br />

Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten; in diesem Fall werden die Kosten<br />

mehrtägiger Klassenfahrten vom Sozialamt als einmalige Leistung zusätzlich zu den<br />

Regelleistungen übernommen.<br />

Im Laufe seiner Gymnasialzeit kann ein Schüler zweimal, in Ausnahmefällen dreimal, eine Beihilfe<br />

erhalten.<br />

Bei der Vergabe der Beihilfe werden folgende Einkommensgrenzen und Freibeträge zugrunde<br />

gelegt:<br />

a) Gesamtes monatliches Nettoeinkommen der miteinander<br />

verheirateten Eltern, wenn sie nicht dauernd getrennt leben 3.210 €<br />

b) Monatliches Nettoeinkommen jedes Elternteils in<br />

sonstigen Fällen 2.140 €<br />

c) zusätzlicher monatlicher Freibetrag für jedes unterhalts-

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