Erster Elternbrief - Gymnasium Ernestinum
Erster Elternbrief - Gymnasium Ernestinum
Erster Elternbrief - Gymnasium Ernestinum
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Freund zur Seite und boten ihnen Zeit für persönliche Gespräche, Hilfe bei der Suche nach einem<br />
Praktikumsplatz, Einblicke in ihre Berufe und Betriebe, Bewerbungstraining und vieles mehr an.<br />
Nach den positiven Erfahrungen aus dem vergangenen Schuljahr möchten wir dieses Programm in<br />
Zusammenarbeit mit der Stadt Coburg auch im Schuljahr 2013/2014 wieder anbieten. Einige der<br />
bisherigen Mentoren werden auch in der „zweiten Runde“ wieder mit dabei sein, doch wir freuen<br />
uns, wenn sich auch neue Mentoren mit engagieren wollen. Dafür suchen wir engagierte<br />
(Groß-)Väter, die sich dem <strong>Ernestinum</strong> verbunden fühlen, evtl. selbst Ernestiner waren.<br />
Wenn Sie sich vorstellen können einen Schüler im Schuljahr 2013/14 als Mentor zu begleiten,<br />
dann wenden Sie sich möglichst bis Anfang Oktober für weitere Informationen an Frau Susanne<br />
Müller, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Coburg (Tel. 09561/891070, E-Mail:<br />
susanne.mueller@coburg.de) oder die betreuende Lehrkraft Frau Ingrid Verst (über das<br />
Sekretariat).<br />
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für schulische Zwecke<br />
Wenn Sie finanzielle Unterstützung z.B. für die Teilnahme Ihres Kindes an Klassenfahrten<br />
benötigen, können Sie verschiedene Angebote wahrnehmen (z.B. Bildungspaket; für<br />
Landkreisschüler auch zusätzliche Mittel des Landkreises). Bitte wenden Sie sich hierfür an die<br />
zuständigen Ansprechpartner bei Stadtverwaltung bzw. Landratsamt. Zuschüsse für<br />
Klassenfahrten sind auch aus Mitteln des Vereins der Freunde und Förderer des <strong>Gymnasium</strong>s<br />
<strong>Ernestinum</strong> möglich. Wenden Sie sich hierfür direkt an den Elternbeirat.<br />
Überraschend wenig wird am <strong>Ernestinum</strong> von den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Oskar-<br />
Karl-Forster-Stiftung Gebrauch gemacht. Beihilfen können für folgende Verwendungszwecke<br />
geleistet werden:<br />
<br />
<br />
zur Beschaffung teurer Lernmittel (z. B. Bücher, elektronische Medien, Musikinstrumente),<br />
wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden; die gewünschten<br />
Lernmittel müssen im weitesten Sinn einen Zusammenhang mit Unterrichtserfordernissen<br />
der betreffenden Jahrgangsstufe erkennen lassen. Bei Bücherwünschen und<br />
elektronischen Medien sind Detailangaben erforderlich.<br />
zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als<br />
schulische Veranstaltungen durchgeführt werden.<br />
In folgenden Fällen ist eine Förderung mit Oskar-Karl-Forster-Mitteln nicht möglich:<br />
<br />
<br />
<br />
als Unterstützung der Finanzierung von Nachhilfe und von außerschulischem Unterricht<br />
(z. B. Instrumentalunterricht)<br />
wenn die Eltern Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) erhalten; hier werden die<br />
Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten gem. § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB II als<br />
einmalige Leistung der ARGE zusätzlich zu den Regelleistungen gewährt.<br />
wenn die Eltern Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei<br />
Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten; in diesem Fall werden die Kosten<br />
mehrtägiger Klassenfahrten vom Sozialamt als einmalige Leistung zusätzlich zu den<br />
Regelleistungen übernommen.<br />
Im Laufe seiner Gymnasialzeit kann ein Schüler zweimal, in Ausnahmefällen dreimal, eine Beihilfe<br />
erhalten.<br />
Bei der Vergabe der Beihilfe werden folgende Einkommensgrenzen und Freibeträge zugrunde<br />
gelegt:<br />
a) Gesamtes monatliches Nettoeinkommen der miteinander<br />
verheirateten Eltern, wenn sie nicht dauernd getrennt leben 3.210 €<br />
b) Monatliches Nettoeinkommen jedes Elternteils in<br />
sonstigen Fällen 2.140 €<br />
c) zusätzlicher monatlicher Freibetrag für jedes unterhalts-