Erster Elternbrief - Gymnasium Ernestinum
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pornographischen Inhaltes getroffen wurde. Sprechen Sie daher bitte mit Ihren Kindern über diese<br />
Regelung und machen Sie Ihren Kindern den Sinn dieses „Handy-Verbots“ klar.<br />
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie auch, mit Ihren Kindern über den richtigen Umgang mit<br />
sozialen Netzwerken zu sprechen. Die Schule leistet hier durchaus ihren Beitrag, kann aber die<br />
erzieherische Arbeit in der Familie nicht ersetzen. Halten Sie Ihre Kinder zu einem<br />
zurückhaltenden Umgang mit den eigenen Daten an. Machen Sie Ihren Kindern auch klar, dass<br />
das Internet kein rechtsfreier Raum ist: die Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Beleidigung,<br />
Bedrohung oder üble Nachrede können auch im Medium „Internet“ sowohl straf- als auch<br />
zivilrechtliche Folgen haben.<br />
Klassenfahrten sind besonders wichtige schulische Veranstaltungen für die soziale Entwicklung<br />
der Schülerinnen und Schüler. Einerseits geht es dabei um das Zusammenwachsen als<br />
Klassengemeinschaft, andererseits durchaus auch um Selbstständigkeit und „Abnabelung“ vom<br />
häuslichen Umfeld. Die Erfahrung von „Heimweh“ ohne die Möglichkeit, sofort zu Hause anrufen<br />
zu können, sollte man durchaus als einen wichtigen Schritt im Prozess des Erwachsenwerdens<br />
ansehen. Es ist nicht notwendig, ein Handy auf eine Klassenfahrt mitzunehmen: im<br />
Bedarfsfall werden Sie selbstverständlich von den begleitenden Lehrkräften umgehend informiert;<br />
Sie selbst können im Notfall über die Schule Kontakt mit Ihren Kindern aufnehmen. Viele<br />
Lehrkräfte am <strong>Ernestinum</strong> verfahren daher zumindest in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 so, dass<br />
mitgeführte Handys bei den Lehrkräften abzugeben sind. Sie werden nur zum Anrufen in kurzen,<br />
festgelegten Zeiträumen herausgegeben. Andere digitale Medien (Ausnahme: Digitalkameras) sind<br />
nicht erlaubt. Am besten gönnen Sie sich und Ihrem Kind eine wenige Tage dauernde Auszeit von<br />
der ständigen Erreichbarkeit: Sie werden umso gespannter sein, was Ihr Kind nach der<br />
Klassenfahrt zu erzählen hat.<br />
Entschuldigungen<br />
Bitte beachten Sie bei Erkrankungen Ihres Kindes folgende Regelungen:<br />
bei Erkrankung am selben Tag eine telefonische Entschuldigung vor Unterrichtsbeginn,<br />
sofern keine schriftliche Entschuldigung (z. B. über einen Mitschüler) möglich ist;<br />
schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen;<br />
bei Erkrankung von mehr als 3 Unterrichtstagen beim Wiedererscheinen eine schriftliche<br />
Mitteilung über die Dauer der Krankheit;<br />
bei einer Krankheit von mehr als 10 Unterrichtstagen Vorlage eines ärztlichen Attestes.<br />
Bei auffälliger Häufung von Fehltagen kann generell eine Attestpflicht auferlegt werden. Bei<br />
Erkrankung während des Vormittags ist unbedingt eine Abmeldung im Sekretariat nötig.<br />
Ein Nachtermin bei einer angekündigten Leistungserhebung (z.B. Schulaufgabe, Referat) kann nur<br />
bei einer korrekt entschuldigten Abwesenheit aus wichtigem Grund gewährt werden. Andernfalls<br />
wird die Note 6 erteilt. In der Oberstufe (d.h. ab Jahrgangsstufe 11) ist bei Abwesenheit an<br />
Schulaufgabentagen immer ein ärztliches Attest erforderlich.<br />
Beurlaubungen<br />
Beurlaubungen vom Unterricht werden nur aus im Einzelfall überzeugenden Gründen gewährt.<br />
Arzttermine sind außer bei akuten Erkrankungen nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit zu<br />
vereinbaren. Führerscheinprüfungen sollten ebenfalls nach Möglichkeit nicht während der<br />
Unterrichtszeit stattfinden. Ist dies nicht möglich, so muss rechtzeitig vorher (mindestens zwei<br />
Tage) die Beurlaubung bei der Schulleitung (Oberstufe: beim jeweiligen Stufenbetreuer) beantragt<br />
werden. Unterrichtsbefreiung für eine Urlaubsreise vor Ferienbeginn kann grundsätzlich nicht<br />
gewährt werden. Haben Sie bitte Verständnis dafür und richten Sie Ihre Urlaubsplanung<br />
entsprechend ein!<br />
Aufsicht und Anwesenheit in der Mittagspause<br />
Mit der Teilnahme an der offenen Ganztagesschule besteht für Ihr Kind Anwesenheitspflicht und<br />
damit auch eine geregelte Aufsicht, sobald der Vormittagsunterricht endet.