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Erster Elternbrief - Gymnasium Ernestinum

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pornographischen Inhaltes getroffen wurde. Sprechen Sie daher bitte mit Ihren Kindern über diese<br />

Regelung und machen Sie Ihren Kindern den Sinn dieses „Handy-Verbots“ klar.<br />

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie auch, mit Ihren Kindern über den richtigen Umgang mit<br />

sozialen Netzwerken zu sprechen. Die Schule leistet hier durchaus ihren Beitrag, kann aber die<br />

erzieherische Arbeit in der Familie nicht ersetzen. Halten Sie Ihre Kinder zu einem<br />

zurückhaltenden Umgang mit den eigenen Daten an. Machen Sie Ihren Kindern auch klar, dass<br />

das Internet kein rechtsfreier Raum ist: die Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Beleidigung,<br />

Bedrohung oder üble Nachrede können auch im Medium „Internet“ sowohl straf- als auch<br />

zivilrechtliche Folgen haben.<br />

Klassenfahrten sind besonders wichtige schulische Veranstaltungen für die soziale Entwicklung<br />

der Schülerinnen und Schüler. Einerseits geht es dabei um das Zusammenwachsen als<br />

Klassengemeinschaft, andererseits durchaus auch um Selbstständigkeit und „Abnabelung“ vom<br />

häuslichen Umfeld. Die Erfahrung von „Heimweh“ ohne die Möglichkeit, sofort zu Hause anrufen<br />

zu können, sollte man durchaus als einen wichtigen Schritt im Prozess des Erwachsenwerdens<br />

ansehen. Es ist nicht notwendig, ein Handy auf eine Klassenfahrt mitzunehmen: im<br />

Bedarfsfall werden Sie selbstverständlich von den begleitenden Lehrkräften umgehend informiert;<br />

Sie selbst können im Notfall über die Schule Kontakt mit Ihren Kindern aufnehmen. Viele<br />

Lehrkräfte am <strong>Ernestinum</strong> verfahren daher zumindest in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 so, dass<br />

mitgeführte Handys bei den Lehrkräften abzugeben sind. Sie werden nur zum Anrufen in kurzen,<br />

festgelegten Zeiträumen herausgegeben. Andere digitale Medien (Ausnahme: Digitalkameras) sind<br />

nicht erlaubt. Am besten gönnen Sie sich und Ihrem Kind eine wenige Tage dauernde Auszeit von<br />

der ständigen Erreichbarkeit: Sie werden umso gespannter sein, was Ihr Kind nach der<br />

Klassenfahrt zu erzählen hat.<br />

Entschuldigungen<br />

Bitte beachten Sie bei Erkrankungen Ihres Kindes folgende Regelungen:<br />

bei Erkrankung am selben Tag eine telefonische Entschuldigung vor Unterrichtsbeginn,<br />

sofern keine schriftliche Entschuldigung (z. B. über einen Mitschüler) möglich ist;<br />

schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen;<br />

bei Erkrankung von mehr als 3 Unterrichtstagen beim Wiedererscheinen eine schriftliche<br />

Mitteilung über die Dauer der Krankheit;<br />

bei einer Krankheit von mehr als 10 Unterrichtstagen Vorlage eines ärztlichen Attestes.<br />

Bei auffälliger Häufung von Fehltagen kann generell eine Attestpflicht auferlegt werden. Bei<br />

Erkrankung während des Vormittags ist unbedingt eine Abmeldung im Sekretariat nötig.<br />

Ein Nachtermin bei einer angekündigten Leistungserhebung (z.B. Schulaufgabe, Referat) kann nur<br />

bei einer korrekt entschuldigten Abwesenheit aus wichtigem Grund gewährt werden. Andernfalls<br />

wird die Note 6 erteilt. In der Oberstufe (d.h. ab Jahrgangsstufe 11) ist bei Abwesenheit an<br />

Schulaufgabentagen immer ein ärztliches Attest erforderlich.<br />

Beurlaubungen<br />

Beurlaubungen vom Unterricht werden nur aus im Einzelfall überzeugenden Gründen gewährt.<br />

Arzttermine sind außer bei akuten Erkrankungen nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit zu<br />

vereinbaren. Führerscheinprüfungen sollten ebenfalls nach Möglichkeit nicht während der<br />

Unterrichtszeit stattfinden. Ist dies nicht möglich, so muss rechtzeitig vorher (mindestens zwei<br />

Tage) die Beurlaubung bei der Schulleitung (Oberstufe: beim jeweiligen Stufenbetreuer) beantragt<br />

werden. Unterrichtsbefreiung für eine Urlaubsreise vor Ferienbeginn kann grundsätzlich nicht<br />

gewährt werden. Haben Sie bitte Verständnis dafür und richten Sie Ihre Urlaubsplanung<br />

entsprechend ein!<br />

Aufsicht und Anwesenheit in der Mittagspause<br />

Mit der Teilnahme an der offenen Ganztagesschule besteht für Ihr Kind Anwesenheitspflicht und<br />

damit auch eine geregelte Aufsicht, sobald der Vormittagsunterricht endet.

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