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Erster Elternbrief - Gymnasium Ernestinum

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Berichte über das Notenbild<br />

Um Ihnen als Erziehungsberechtigte einen besseren Überblick über den Leistungsstand Ihrer<br />

Kinder zu ermöglichen, erhalten Sie wie bereits in den letzten Schuljahren Berichte über das<br />

Notenbild. Diese Berichte ersetzen in den Klassen 5 bis 8 das Zwischenzeugnis. Die Klassen 5 bis<br />

8 erhalten in diesem Schuljahr drei Berichte über das Notenbild (am 03.12.2013, am 14.02.2014<br />

und am 29.04.2014); die Klassen 9 und 10 erhalten am 03.12.2013 und am 29.04.2013<br />

Notenbildberichte sowie am 14.02.2014 das herkömmliche Zwischenzeugnis, da dieses<br />

gelegentlich für Bewerbungszwecke Verwendung findet.<br />

Die Notenbildberichte enthalten alle bis kurz vor dem jeweiligen Termin vorliegenden Einzelnoten<br />

sowie die sich daraus ergebenden Durchschnittsnoten. Sie erhalten dadurch ein sehr<br />

differenziertes Bild der Leistungen Ihres Kindes. Da die Notenbildberichte im Dezember und im<br />

April kurz vor dem Elternsprechtag herausgegeben werden, können Sie bereits im Vorfeld des<br />

Elternsprechtages gezielter auswählen, welche Lehrkräfte Sie besuchen möchten, und so den<br />

Elternsprechtag effektiver nutzen. Die Notenbildberichte ersetzen auch die bisher bei stark<br />

absinkenden Leistungen versandten „Maiwarnungen“. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die<br />

Schule außerhalb dieser Stichtage keine Notenauszüge an Sie oder an die Schüler herausgibt:<br />

solche Ausdrucke würden ohnehin keinen vollständigen Überblick erlauben, da die Noten in<br />

einzelnen Fächern ggf. mit einer gewissen Zeitverzögerung eingetragen werden. Wenden Sie sich<br />

bitte direkt an die Fachlehrkräfte Ihrer Kinder, wenn Sie zusätzliche Informationen über den<br />

aktuellen Notenstand benötigen.<br />

Bitte beachten Sie bei der Interpretation der Notenbildberichte folgende Hinweise:<br />

<br />

<br />

Bitte achten Sie nicht nur auf die sich ergebende Durchschnittsnote, sondern auch auf die<br />

abgedruckten Einzelnoten. Besonders beim Notenbild Ende November beruht die<br />

Notengebung i.d.R. noch auf sehr wenigen Einzelnoten; in Einzelfällen kann es sich sogar<br />

ergeben, dass in einigen Fächern noch keine Note vorliegt. Die Verteilung der Einzelnoten<br />

kann Ihnen gute Hinweise geben. So ist beispielsweise eine Steigerung oder ein Absinken<br />

der Leistung gut erkennbar, ebenso z.B. auffällige Unterschiede zwischen mündlichen und<br />

schriftlichen Leistungen.<br />

Im Grenzbereich zwischen zwei Notenstufen besteht am Ende des Schuljahres durchaus<br />

ein Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Zeugnisnote durch die Klassenkonferenz.<br />

So könnte bei einem Notendurchschnitt von 4,52 noch die Note 4 vergeben werden, wenn<br />

z.B. eine auffällige Steigerung der Leistungen festzustellen ist; umgekehrt kann aber z.B.<br />

bei einem Schnitt von 4,45 auch die Note 5 festgesetzt werden, wenn etwa bei Noten von<br />

Schulaufgaben die Tendenz zur schlechteren Note überwog. Bitte machen Sie dies auch<br />

Ihren Kindern klar; erfahrungsgemäß neigen Schüler der Mittelstufe gerne zu einem recht<br />

selektiven Arbeitsverhalten.<br />

Handys im Schulbereich, soziale Netzwerke<br />

Die aktuelle Generation der Smartphones durchdringt viele Lebensbereiche. Davon ist die Schule<br />

natürlich nicht ausgenommen – auch bei der Durchführung von Prüfungen. Der gute alte<br />

Spickzettel wurde durch die viel effektivere Kombination von Smartphone und google abgelöst.<br />

Auch wenn die souveräne Handhabung modernster Technik im Stress einer Prüfungssituation und<br />

unter den erschwerten Bedingungen der Beobachtung durch die Lehrkraft durchaus auf ihre Weise<br />

respektabel sein kann, muss die Schule natürlich solche Art von Unterschleif nach Möglichkeit<br />

verhindern. Wie dies im Einzelnen geschieht, fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Lehrkraft. Die<br />

Schulleitung empfiehlt im Einvernehmen mit der Lehrerkonferenz, dass bei schriftlichen<br />

Leistungsnachweisen auf Weisung der Lehrkraft alle Handys außer Reichweite des Schülers<br />

abgelegt werden, zum Beispiel am Pult. Die Bereithaltung eines Handys am Schülerarbeitsplatz<br />

wird dann als versuchter Unterschleif gewertet.<br />

Generell gilt die gesetzliche Regelung, dass Handys im Schulgebäude auszuschalten sind.<br />

Lehrkräfte können Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Handy vorübergehend<br />

von der Schule einbehalten werden. Bitte machen Sie sich bewusst, dass diese Regelung zum<br />

Schutz Ihrer Kinder vor der Verbreitung von Video- und Bildmaterial gewalttätigen oder

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