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Erster Elternbrief - Gymnasium Ernestinum

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Naturwissenschaftlich-technologisches<br />

und wirtschaftswissenschaftliches <strong>Gymnasium</strong><br />

Untere Realschulstraße 2<br />

96450 Coburg<br />

Tel.: 09561-89-4400<br />

Fax: 09561-89-4444<br />

E-Mail: sekretariat@ernestinum.coburg.de<br />

Homepage: www.ernestinum-coburg.de<br />

19. September 2013<br />

1. Allgemeiner <strong>Elternbrief</strong> im Schuljahr 2013/14<br />

Liebe Eltern,<br />

zum Beginn des Schuljahres 2013/14 grüße ich Sie herzlich. Ich hoffe, dass Sie und Ihre Familie<br />

erholsame Ferien hatten und gut in das Schuljahr starten konnten. Ihren Kindern wünsche ich ein<br />

erfreuliches und erfolgreiches Schuljahr.<br />

Im Folgenden erhalten Sie einige Hinweise zur aktuellen Situation am <strong>Ernestinum</strong>. Bitte beachten<br />

Sie unbedingt auch die Informationen zu Aufsicht, Krankmeldungen und Unterrichtsbefreiungen!<br />

In der Anlage sind ein Terminplan und ein Übersichtsplan über die Sprechstunden der<br />

Lehrkräfte beigefügt. Bitte bewahren Sie diese Anlagen auf.<br />

Besonders hinweisen möchte ich Sie auf den 1. Elternsprechabend am Mittwoch, den 04.<br />

Dezember 2013 ab 17:00 und auf die Weihnachtsfeier in der Morizkirche am Mittowch, den<br />

18.12.2013 um 17:00 Uhr.<br />

Neue Lehrkräfte<br />

Wir freuen uns, in diesem Schuljahr wieder einige neue Lehrkräfte am <strong>Gymnasium</strong> <strong>Ernestinum</strong><br />

begrüßen zu dürfen. Es sind dies im Einzelnen:<br />

• StR‘in Katharina Stenzel (D/Sk/G)<br />

• LAss Hans Nürnberger (D/Sm)<br />

• LAss‘in Marjana Schäftlein (D/Sk/B)<br />

• StRef David Barnikol-Oettler (D/G)<br />

• StRef‘in Vanessa Herbert (Sp/E)<br />

• StRef‘in Doreen Martin (D/Geo)<br />

• StRef‘in Isabel Powalla (M/Ph)<br />

• StRef‘in Iris Schüller (Sw/E)<br />

Den neuen Lehrkräften wünschen wir viel Freude und Erfolg bei ihrer Arbeit am <strong>Ernestinum</strong>.<br />

Unterrichtssituation, Stundenplangestaltung<br />

Trotz einer längerfristigen Erkrankung einer Lehrkraft konnte der Pflichtunterricht zum<br />

Schuljahresbeginn voll abgedeckt werden, auch im Wahlunterricht können wir ein breites Angebot<br />

bieten. Die Informationen über den Wahlunterricht bzw. die Stunden zur individuellen Förderung<br />

gehen bzw. gingen Ihnen mit einem gesonderten Rundschreiben zu.


Im Stundenplan wurden, soweit möglich und pädagogisch sinnvoll, Doppelstunden eingerichtet.<br />

Dies soll dazu dienen, in stärkerem Maße schüleraktivierende Unterrichtsformen, die oft mehr als<br />

eine Unterrichtsstunde Zeit benötigen, zu ermöglichen und die Hausaufgabenbelastung pro Tag<br />

sowie das Gewicht der Schulranzen etwas zu verringern. Von Tagen mit verpflichtendem<br />

Nachmittagsunterricht wird auf den Folgetag keine schriftliche Hausaufgabe aufgegeben.<br />

Allerdings wird in allen Fächern auch an diesen Tagen erwartet, dass die Schüler vorbereitet sind.<br />

Schriftliche Hausaufgaben von Vortagen sind selbstverständlich möglich (z. B. von Montag auf<br />

Mittwoch). Bitte unterstützen Sie Ihr Kind bei der Zeiteinteilung über die Schulwoche hinweg!<br />

Einige Besonderheiten gibt es in weiteren Fächern:<br />

In den 6. und 7. Klassen wird Informatikunterricht nur in einem Halbjahr, dafür im anderen<br />

Halbjahr differenzierter Sportunterricht angeboten. Ebenso verhält es sich mit den Fächern Kunst<br />

und Musik in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10. Die Klassen, die nur im ersten Halbjahr Kunstbzw.<br />

Musikunterricht haben, schließen dieses Fach im Februar ab. Bitte beachten Sie, dass die<br />

Note 5 oder 6 im Halbjahreszeugnis damit von vornherein Auswirkungen auf das Vorrücken<br />

haben kann!<br />

In der 10. Jahrgangsstufe findet Spanisch – soweit gewählt - als Ersatz für die 2. Fremdsprache<br />

statt (Wahl erfolgte im letzten Schuljahr). Bitte beachten Sie, dass der Spanischunterricht für die<br />

Schüler, die dies gewählt haben, 4 Wochenstunden umfasst, auch wenn die ersetzte<br />

Fremdsprache nur 3 Wochenstunden hat. Diese zusätzliche Stunde zählt zu den zu belegenden<br />

Wahlunterrichtsstunden (siehe unten).<br />

Flexibel zu belegende (Wahl-)Unterrichtsstunden<br />

Zu relativ großer Unsicherheit führt leider noch immer die Frage nach der Belegungsverpflichtung<br />

im Wahlunterricht. Lassen Sie mich daher zur Erläuterung einige Informationen geben.<br />

Im Zuge des Aufbaus des achtjährigen <strong>Gymnasium</strong>s kam es – wie Sie sich vielleicht erinnern –<br />

immer wieder zu Klagen über die zu große zeitliche Belastung der Schülerinnen und Schüler.<br />

Daher wurde von der Kultusministerkonferenz bundeseinheitlich festgelegt, dass bis zum Abitur in<br />

den Klassen 5 bis 12 mindestens 265 Wochenstunden zu erbringen sind, wovon aber nur 260 fest<br />

in der „Stundentafel“ verankert sind. Die restlichen fünf Stunden sind „flexibel“ zu belegen, wobei<br />

den Schulen ein großer Gestaltungsspielraum zukommt. Am <strong>Ernestinum</strong> werden zwei dieser fünf<br />

Stunden in Form von zusätzlichen Mathematik- bzw. Deutschstunden in den Jahrgangsstufen 8<br />

bzw. 10 für alle „Ernestiner“ verbindlich festgelegt; die restlichen drei können aus dem Angebot<br />

von Wahlunterricht bzw. individueller Förderung gewählt werden.<br />

Bei diesen Stunden muss es sich aber um ein gymnasiales Unterrichtsangebot handeln; es ist den<br />

Schulen nicht gestattet, außerschulische Angebote hier anzuerkennen – ebenso wenig, wie es<br />

möglich wäre, die Verpflichtung zum Besuch des Sportunterrichtes durch das Training in einem<br />

Sportverein zu ersetzen. Ich bitte hierfür um Verständnis; bei dieser Frage kommt der Schule kein<br />

Ermessensspielraum zu.<br />

Über die belegten Stunden führt die Schule Aufzeichnungen; bei Zweifelsfragen wenden sich die<br />

Schülerinnen und Schüler bitte zunächst an die Klassenleiter. Dass nicht alle belegten Stunden<br />

auch im Zeugnis erscheinen, ist durchaus beabsichtigt und ist im Interesse der Schüler: So könnte<br />

eine Bescheinigung der Teilnahme am Förderunterricht in einem bestimmten Fach ja bei<br />

Außenstehenden zum Nachteil des Schülers gewertet werden.<br />

Bitte lassen Sie die Belegung des Wahlunterrichts aber nicht nur von „Stundenzählerei“<br />

bestimmen: Der Wahlunterricht ist das „Salz in der gymnasialen Suppe“. Er soll den Schülerinnen<br />

und Schülern ermöglichen, ohne Leistungsdruck ihren individuellen Interessen nachzukommen<br />

und so das „Bildungspaket“ des <strong>Gymnasium</strong>s abzurunden.


Berichte über das Notenbild<br />

Um Ihnen als Erziehungsberechtigte einen besseren Überblick über den Leistungsstand Ihrer<br />

Kinder zu ermöglichen, erhalten Sie wie bereits in den letzten Schuljahren Berichte über das<br />

Notenbild. Diese Berichte ersetzen in den Klassen 5 bis 8 das Zwischenzeugnis. Die Klassen 5 bis<br />

8 erhalten in diesem Schuljahr drei Berichte über das Notenbild (am 03.12.2013, am 14.02.2014<br />

und am 29.04.2014); die Klassen 9 und 10 erhalten am 03.12.2013 und am 29.04.2013<br />

Notenbildberichte sowie am 14.02.2014 das herkömmliche Zwischenzeugnis, da dieses<br />

gelegentlich für Bewerbungszwecke Verwendung findet.<br />

Die Notenbildberichte enthalten alle bis kurz vor dem jeweiligen Termin vorliegenden Einzelnoten<br />

sowie die sich daraus ergebenden Durchschnittsnoten. Sie erhalten dadurch ein sehr<br />

differenziertes Bild der Leistungen Ihres Kindes. Da die Notenbildberichte im Dezember und im<br />

April kurz vor dem Elternsprechtag herausgegeben werden, können Sie bereits im Vorfeld des<br />

Elternsprechtages gezielter auswählen, welche Lehrkräfte Sie besuchen möchten, und so den<br />

Elternsprechtag effektiver nutzen. Die Notenbildberichte ersetzen auch die bisher bei stark<br />

absinkenden Leistungen versandten „Maiwarnungen“. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die<br />

Schule außerhalb dieser Stichtage keine Notenauszüge an Sie oder an die Schüler herausgibt:<br />

solche Ausdrucke würden ohnehin keinen vollständigen Überblick erlauben, da die Noten in<br />

einzelnen Fächern ggf. mit einer gewissen Zeitverzögerung eingetragen werden. Wenden Sie sich<br />

bitte direkt an die Fachlehrkräfte Ihrer Kinder, wenn Sie zusätzliche Informationen über den<br />

aktuellen Notenstand benötigen.<br />

Bitte beachten Sie bei der Interpretation der Notenbildberichte folgende Hinweise:<br />

<br />

<br />

Bitte achten Sie nicht nur auf die sich ergebende Durchschnittsnote, sondern auch auf die<br />

abgedruckten Einzelnoten. Besonders beim Notenbild Ende November beruht die<br />

Notengebung i.d.R. noch auf sehr wenigen Einzelnoten; in Einzelfällen kann es sich sogar<br />

ergeben, dass in einigen Fächern noch keine Note vorliegt. Die Verteilung der Einzelnoten<br />

kann Ihnen gute Hinweise geben. So ist beispielsweise eine Steigerung oder ein Absinken<br />

der Leistung gut erkennbar, ebenso z.B. auffällige Unterschiede zwischen mündlichen und<br />

schriftlichen Leistungen.<br />

Im Grenzbereich zwischen zwei Notenstufen besteht am Ende des Schuljahres durchaus<br />

ein Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Zeugnisnote durch die Klassenkonferenz.<br />

So könnte bei einem Notendurchschnitt von 4,52 noch die Note 4 vergeben werden, wenn<br />

z.B. eine auffällige Steigerung der Leistungen festzustellen ist; umgekehrt kann aber z.B.<br />

bei einem Schnitt von 4,45 auch die Note 5 festgesetzt werden, wenn etwa bei Noten von<br />

Schulaufgaben die Tendenz zur schlechteren Note überwog. Bitte machen Sie dies auch<br />

Ihren Kindern klar; erfahrungsgemäß neigen Schüler der Mittelstufe gerne zu einem recht<br />

selektiven Arbeitsverhalten.<br />

Handys im Schulbereich, soziale Netzwerke<br />

Die aktuelle Generation der Smartphones durchdringt viele Lebensbereiche. Davon ist die Schule<br />

natürlich nicht ausgenommen – auch bei der Durchführung von Prüfungen. Der gute alte<br />

Spickzettel wurde durch die viel effektivere Kombination von Smartphone und google abgelöst.<br />

Auch wenn die souveräne Handhabung modernster Technik im Stress einer Prüfungssituation und<br />

unter den erschwerten Bedingungen der Beobachtung durch die Lehrkraft durchaus auf ihre Weise<br />

respektabel sein kann, muss die Schule natürlich solche Art von Unterschleif nach Möglichkeit<br />

verhindern. Wie dies im Einzelnen geschieht, fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Lehrkraft. Die<br />

Schulleitung empfiehlt im Einvernehmen mit der Lehrerkonferenz, dass bei schriftlichen<br />

Leistungsnachweisen auf Weisung der Lehrkraft alle Handys außer Reichweite des Schülers<br />

abgelegt werden, zum Beispiel am Pult. Die Bereithaltung eines Handys am Schülerarbeitsplatz<br />

wird dann als versuchter Unterschleif gewertet.<br />

Generell gilt die gesetzliche Regelung, dass Handys im Schulgebäude auszuschalten sind.<br />

Lehrkräfte können Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Handy vorübergehend<br />

von der Schule einbehalten werden. Bitte machen Sie sich bewusst, dass diese Regelung zum<br />

Schutz Ihrer Kinder vor der Verbreitung von Video- und Bildmaterial gewalttätigen oder


pornographischen Inhaltes getroffen wurde. Sprechen Sie daher bitte mit Ihren Kindern über diese<br />

Regelung und machen Sie Ihren Kindern den Sinn dieses „Handy-Verbots“ klar.<br />

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie auch, mit Ihren Kindern über den richtigen Umgang mit<br />

sozialen Netzwerken zu sprechen. Die Schule leistet hier durchaus ihren Beitrag, kann aber die<br />

erzieherische Arbeit in der Familie nicht ersetzen. Halten Sie Ihre Kinder zu einem<br />

zurückhaltenden Umgang mit den eigenen Daten an. Machen Sie Ihren Kindern auch klar, dass<br />

das Internet kein rechtsfreier Raum ist: die Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Beleidigung,<br />

Bedrohung oder üble Nachrede können auch im Medium „Internet“ sowohl straf- als auch<br />

zivilrechtliche Folgen haben.<br />

Klassenfahrten sind besonders wichtige schulische Veranstaltungen für die soziale Entwicklung<br />

der Schülerinnen und Schüler. Einerseits geht es dabei um das Zusammenwachsen als<br />

Klassengemeinschaft, andererseits durchaus auch um Selbstständigkeit und „Abnabelung“ vom<br />

häuslichen Umfeld. Die Erfahrung von „Heimweh“ ohne die Möglichkeit, sofort zu Hause anrufen<br />

zu können, sollte man durchaus als einen wichtigen Schritt im Prozess des Erwachsenwerdens<br />

ansehen. Es ist nicht notwendig, ein Handy auf eine Klassenfahrt mitzunehmen: im<br />

Bedarfsfall werden Sie selbstverständlich von den begleitenden Lehrkräften umgehend informiert;<br />

Sie selbst können im Notfall über die Schule Kontakt mit Ihren Kindern aufnehmen. Viele<br />

Lehrkräfte am <strong>Ernestinum</strong> verfahren daher zumindest in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 so, dass<br />

mitgeführte Handys bei den Lehrkräften abzugeben sind. Sie werden nur zum Anrufen in kurzen,<br />

festgelegten Zeiträumen herausgegeben. Andere digitale Medien (Ausnahme: Digitalkameras) sind<br />

nicht erlaubt. Am besten gönnen Sie sich und Ihrem Kind eine wenige Tage dauernde Auszeit von<br />

der ständigen Erreichbarkeit: Sie werden umso gespannter sein, was Ihr Kind nach der<br />

Klassenfahrt zu erzählen hat.<br />

Entschuldigungen<br />

Bitte beachten Sie bei Erkrankungen Ihres Kindes folgende Regelungen:<br />

bei Erkrankung am selben Tag eine telefonische Entschuldigung vor Unterrichtsbeginn,<br />

sofern keine schriftliche Entschuldigung (z. B. über einen Mitschüler) möglich ist;<br />

schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen;<br />

bei Erkrankung von mehr als 3 Unterrichtstagen beim Wiedererscheinen eine schriftliche<br />

Mitteilung über die Dauer der Krankheit;<br />

bei einer Krankheit von mehr als 10 Unterrichtstagen Vorlage eines ärztlichen Attestes.<br />

Bei auffälliger Häufung von Fehltagen kann generell eine Attestpflicht auferlegt werden. Bei<br />

Erkrankung während des Vormittags ist unbedingt eine Abmeldung im Sekretariat nötig.<br />

Ein Nachtermin bei einer angekündigten Leistungserhebung (z.B. Schulaufgabe, Referat) kann nur<br />

bei einer korrekt entschuldigten Abwesenheit aus wichtigem Grund gewährt werden. Andernfalls<br />

wird die Note 6 erteilt. In der Oberstufe (d.h. ab Jahrgangsstufe 11) ist bei Abwesenheit an<br />

Schulaufgabentagen immer ein ärztliches Attest erforderlich.<br />

Beurlaubungen<br />

Beurlaubungen vom Unterricht werden nur aus im Einzelfall überzeugenden Gründen gewährt.<br />

Arzttermine sind außer bei akuten Erkrankungen nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit zu<br />

vereinbaren. Führerscheinprüfungen sollten ebenfalls nach Möglichkeit nicht während der<br />

Unterrichtszeit stattfinden. Ist dies nicht möglich, so muss rechtzeitig vorher (mindestens zwei<br />

Tage) die Beurlaubung bei der Schulleitung (Oberstufe: beim jeweiligen Stufenbetreuer) beantragt<br />

werden. Unterrichtsbefreiung für eine Urlaubsreise vor Ferienbeginn kann grundsätzlich nicht<br />

gewährt werden. Haben Sie bitte Verständnis dafür und richten Sie Ihre Urlaubsplanung<br />

entsprechend ein!<br />

Aufsicht und Anwesenheit in der Mittagspause<br />

Mit der Teilnahme an der offenen Ganztagesschule besteht für Ihr Kind Anwesenheitspflicht und<br />

damit auch eine geregelte Aufsicht, sobald der Vormittagsunterricht endet.


Schülerinnen und Schüler, die nicht an der offenen Ganztagesschule teilnehmen, werden in den<br />

nach der Hausordnung zur Verfügung stehenden Aufenthaltsbereichen in der Mittagspause<br />

beaufsichtigt. Es steht Ihnen als Erziehungsberechtigten frei, ob Sie Ihren Kindern in der<br />

Mittagspause das Verlassen des Schulgeländes gestatten. Aufgrund der räumlichen und<br />

organisatorischen Gegebenheiten kann dies jedoch nicht von der Schule überwacht werden.<br />

Zahl der Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben<br />

a) Schulaufgaben in den Jahrgangsstufen 5 - 10<br />

Fach Jahrgangsstufe Zahl pro Schuljahr<br />

Deutsch 5 bis 9 4<br />

(in Jgst. 5 wird eine Schulaufgabe durch zwei schulinterne Tests,<br />

in Jgst. 6 und 8 eine der 4 Schulaufgaben durch einen zentralen<br />

Jahrgangsstufentest und einen schulinternen Test<br />

ersetzt)<br />

10 3<br />

Englisch 5 , 6 4<br />

(in Jgst. 6 wird eine der 4 Schulaufgaben durch einen<br />

zentralen Jahrgangsstufentest und einen schulinternen Test<br />

ersetzt)<br />

7 - 10 3<br />

(in Jgst. 7 und Jgst. 10 wird je eine der 3 Schulaufgaben in<br />

mündlicher Form abgehalten)<br />

Französisch / Latein 6 – 8 4<br />

9 und 10 3<br />

(in Jgst. 8 und Jgst. 9 wird im Fach Französisch je eine der 3<br />

Schulaufgaben in mündlicher Form abgehalten)<br />

Spanisch 10 3<br />

(eine dieser Schulaufgaben wird in mündlicher Form abgehalten)<br />

Mathematik 5 – 7 und 9 4<br />

Mathematik 8 und 10 3<br />

(je eine dieser 3 Schulaufgaben wird durch einen zentralen<br />

Jahrgangsstufentest und einen schulinternen Test ersetzt)<br />

Physik 8 bis 10 2<br />

Chemie 8 bis 10 (nur NTG) 2<br />

WR 8 bis 10 (nur WSG-W) 2<br />

Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt.<br />

Nachschriften von versäumten Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden grundsätzlich<br />

außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit, d.h. am Nachmittag angesetzt. Kurzarbeiten<br />

können sich auf bis zu 10 vorangegangene Unterrichtsstunden beziehen.<br />

b) Stegreifaufgaben<br />

Sie sind in allen Fächern und Klassen möglich. Sie zählen als so genannte kleine<br />

Leistungsnachweise und werden nicht angesagt. Es kann eine Aufgabe zum Stoff der letzten zwei<br />

Stunden gestellt werden. Dabei werden auch Grundkenntnisse verlangt. An Tagen mit<br />

Schulaufgaben und klassen-übergreifenden Tests (landesweit oder schulintern) werden von den<br />

betreffenden Schülern keine Stegreifaufgaben gefordert. In den Jahrgangsstufen 5-10 gilt dies<br />

auch an Tagen mit Kurzarbeiten.


c) Fachliche Leistungstests<br />

Die fachlichen Leistungstests (Jahrgangsstufentests) in Englisch, Deutsch und Mathematik zählen<br />

entweder als halber großer Leistungsnachweis (s. o. bei Anzahl der Schulaufgaben) oder zu den<br />

kleinen Leistungsnachweisen. Bei Versäumnis ist der Test nachzuholen.<br />

d) Prüfungsfreie Zeit<br />

Im Zeitraum 16.-20.12.2013 werden in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 keine Schulaufgaben,<br />

Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben geschrieben.<br />

Papiergeld für Kopien<br />

Wie schon im letzten Schuljahr beträgt das Papiergeld für Arbeitsblätter 6,-- €. Sofern das<br />

Papiergeld noch nicht eingesammelt wurde, geben Sie Ihrem Kind bitte in den nächsten Tagen<br />

den entsprechenden Betrag mit.<br />

Maßnahmen zur individuellen Förderung<br />

Wie Sie vielleicht der Tagespresse oder den Elterninformationen des Kultusministeriums<br />

entnommen haben, werden den Gymnasien seit diesem Schuljahr Ressourcen zum Ausbau der<br />

individuellen Förderung zur Verfügung gestellt; im Falle des <strong>Ernestinum</strong>s macht dies ein knappes<br />

Drittel einer Lehrerstelle aus (genauer: 7 zusätzliche Lehrerwochenstunden). Über die<br />

Verwendung dieser Ressourcen entscheidet die Schule in eigener Verantwortung nach<br />

Abstimmung mit dem Schulforum und Elternbeirat.<br />

Am <strong>Ernestinum</strong> wird – besonders für Schüler der Mittelstufe – in diesem Schuljahr ein System<br />

individuellen Coachings eingeführt. In begrenztem Umfang kann Schülern mit<br />

Leistungsproblemen eine Lehrkraft zur Seite gestellt werden, die ganz individuell den Lernprozess<br />

begleitet und unterstützt. Mit dieser pädagogisch begleitenden Maßnahme soll bei Schülern mit<br />

Leistungsproblemen ein Scheitern verhindert werden. Es eignet sich für Schülerinnen und Schüler,<br />

die das Klassenziel nur knapp erreicht haben (insbesondere wenn es darum geht, in der Jgst. 10<br />

Lücken für die Qualifikationsphase der Oberstufe zu schließen) oder auch für solche, die eine<br />

Jahrgangsstufe wiederholen. Dabei handelt es sich jedoch um keine fachliche Nachhilfe,<br />

sondern um Hilfe zur Selbsthilfe. Diese Hilfe umfasst auch die Entwicklung von grundlegenden<br />

Kompetenzen für mehr Lernerfolg wie z.B. eine realistische Zielsetzung, Lernmethodik und<br />

Selbstmanagment. Die Tätigkeit der Coaches kann nur erfolgreich sein, wenn die Motivation des<br />

Schülers/der Schülerin vorhanden ist, sich auch helfen zu lassen. Von Schülern, die sich<br />

„coachen“ lassen möchten, wird daher die Vorlage eines Schreibens erwartet, in dem Sie sich zu<br />

ihrer Situation äußern und ihre Teilnahmemotivation darlegen. Wenn Sie sich für dieses Angebot<br />

interessieren und eine Teilnahme Ihres Kindes wünschen, wenden Sie sich bitte an den<br />

Mittelstufenbetreuer, Herrn Thoma. Auskünfte erteilen gerne auch die Beratungsfachkräfte (Frau<br />

Knape, Herr Kolb, Herr Geppert), die Klassenleiter, die Fachlehrkräfte oder die Schulleitung. Bitte<br />

beachten Sie, dass die Ressourcen der Schule begrenzt sind: bei zu starker Nachfrage wird die<br />

Schule evtl. eine Auswahl treffen müssen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.<br />

Darüber hinaus wird in diesem Schuljahr ein bayernweit einmaliges Förderkonzept im Fach<br />

Mathematik ausgebaut, das im letzten Jahr mit großem Erfolg am <strong>Ernestinum</strong> gestartet wurde. In<br />

der Jahrgangsstufe 7 und – dieses Jahr neu – in der Jahrgangsstufe 9 nehmen alle Schülerinnen<br />

und Schüler zum Beginn des Schuljahres an einem computergestützten diagnostischen<br />

Mathematiktest teil, mit dem Lücken in den Vorkenntnissen erkannt werden können. Die<br />

betreffenden Schüler erhalten das Angebot, in Einzelstunden bei einer Mathematiklehrkraft diese<br />

Lücken zu Beginn des Schuljahres zu schließen. Genauere Informationen erhalten Sie<br />

gegebenenfalls mit einem gesonderten <strong>Elternbrief</strong>.<br />

Jungs 3 - Mentoring-Projekt für Jungen der 9. und 10. Jahrgangsstufe<br />

Unter dem Motto „Ex-Ernestiner unterstützen Ernestiner“ startete im Herbst 2012 erstmalig unser<br />

Mentoring-Programm für Schüler. Ehemalige des <strong>Ernestinum</strong>s erklärten sich ehrenhalber bereit<br />

Schüler des <strong>Ernestinum</strong>s als Mentoren mit ihrem Wissen, ihren Kontakten und ihren Erfahrungen<br />

ein Jahr zu begleiten. Ziele des Programms sind, die soziale Kompetenz und zielorientiertes<br />

Handeln zu fördern und so den Schüler die Möglichkeit zu bieten, aus dem Schulalltag<br />

herauszutreten, um aus einer neuen Perspektive die Entwicklung des eigenen Selbstbildes,<br />

Eigeninitiative und Motivation, Umgang mit Frust und Freude oder die Planung des persönlichen<br />

Lebensweges neu zu beleuchten. Die Mentoren standen den Schülern hierbei als Ratgeber und


Freund zur Seite und boten ihnen Zeit für persönliche Gespräche, Hilfe bei der Suche nach einem<br />

Praktikumsplatz, Einblicke in ihre Berufe und Betriebe, Bewerbungstraining und vieles mehr an.<br />

Nach den positiven Erfahrungen aus dem vergangenen Schuljahr möchten wir dieses Programm in<br />

Zusammenarbeit mit der Stadt Coburg auch im Schuljahr 2013/2014 wieder anbieten. Einige der<br />

bisherigen Mentoren werden auch in der „zweiten Runde“ wieder mit dabei sein, doch wir freuen<br />

uns, wenn sich auch neue Mentoren mit engagieren wollen. Dafür suchen wir engagierte<br />

(Groß-)Väter, die sich dem <strong>Ernestinum</strong> verbunden fühlen, evtl. selbst Ernestiner waren.<br />

Wenn Sie sich vorstellen können einen Schüler im Schuljahr 2013/14 als Mentor zu begleiten,<br />

dann wenden Sie sich möglichst bis Anfang Oktober für weitere Informationen an Frau Susanne<br />

Müller, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Coburg (Tel. 09561/891070, E-Mail:<br />

susanne.mueller@coburg.de) oder die betreuende Lehrkraft Frau Ingrid Verst (über das<br />

Sekretariat).<br />

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für schulische Zwecke<br />

Wenn Sie finanzielle Unterstützung z.B. für die Teilnahme Ihres Kindes an Klassenfahrten<br />

benötigen, können Sie verschiedene Angebote wahrnehmen (z.B. Bildungspaket; für<br />

Landkreisschüler auch zusätzliche Mittel des Landkreises). Bitte wenden Sie sich hierfür an die<br />

zuständigen Ansprechpartner bei Stadtverwaltung bzw. Landratsamt. Zuschüsse für<br />

Klassenfahrten sind auch aus Mitteln des Vereins der Freunde und Förderer des <strong>Gymnasium</strong>s<br />

<strong>Ernestinum</strong> möglich. Wenden Sie sich hierfür direkt an den Elternbeirat.<br />

Überraschend wenig wird am <strong>Ernestinum</strong> von den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Oskar-<br />

Karl-Forster-Stiftung Gebrauch gemacht. Beihilfen können für folgende Verwendungszwecke<br />

geleistet werden:<br />

<br />

<br />

zur Beschaffung teurer Lernmittel (z. B. Bücher, elektronische Medien, Musikinstrumente),<br />

wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden; die gewünschten<br />

Lernmittel müssen im weitesten Sinn einen Zusammenhang mit Unterrichtserfordernissen<br />

der betreffenden Jahrgangsstufe erkennen lassen. Bei Bücherwünschen und<br />

elektronischen Medien sind Detailangaben erforderlich.<br />

zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als<br />

schulische Veranstaltungen durchgeführt werden.<br />

In folgenden Fällen ist eine Förderung mit Oskar-Karl-Forster-Mitteln nicht möglich:<br />

<br />

<br />

<br />

als Unterstützung der Finanzierung von Nachhilfe und von außerschulischem Unterricht<br />

(z. B. Instrumentalunterricht)<br />

wenn die Eltern Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) erhalten; hier werden die<br />

Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten gem. § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB II als<br />

einmalige Leistung der ARGE zusätzlich zu den Regelleistungen gewährt.<br />

wenn die Eltern Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei<br />

Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten; in diesem Fall werden die Kosten<br />

mehrtägiger Klassenfahrten vom Sozialamt als einmalige Leistung zusätzlich zu den<br />

Regelleistungen übernommen.<br />

Im Laufe seiner Gymnasialzeit kann ein Schüler zweimal, in Ausnahmefällen dreimal, eine Beihilfe<br />

erhalten.<br />

Bei der Vergabe der Beihilfe werden folgende Einkommensgrenzen und Freibeträge zugrunde<br />

gelegt:<br />

a) Gesamtes monatliches Nettoeinkommen der miteinander<br />

verheirateten Eltern, wenn sie nicht dauernd getrennt leben 3.210 €<br />

b) Monatliches Nettoeinkommen jedes Elternteils in<br />

sonstigen Fällen 2.140 €<br />

c) zusätzlicher monatlicher Freibetrag für jedes unterhalts-


erechtigte Kind (einschließlich der/des Auszubildenden). 485 €<br />

Der Betrag vermindert sich um das Einkommen des Kindes.<br />

Diese Angaben sind der Schule in geeigneter Art und Weise nachzuweisen.<br />

Antragsformulare sind im Sekretariat erhältlich.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Bernd Jakob, OStD<br />

<br />

Name des Schülers / der Schülerin<br />

Klasse<br />

Den 1. Allgemeinen <strong>Elternbrief</strong> des Schuljahres 2013/14 mit Anlagen habe ich erhalten.<br />

Coburg, den<br />

.....................................................................................................................................................<br />

Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten

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