Erster Elternbrief - Gymnasium Ernestinum
Erster Elternbrief - Gymnasium Ernestinum
Erster Elternbrief - Gymnasium Ernestinum
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Naturwissenschaftlich-technologisches<br />
und wirtschaftswissenschaftliches <strong>Gymnasium</strong><br />
Untere Realschulstraße 2<br />
96450 Coburg<br />
Tel.: 09561-89-4400<br />
Fax: 09561-89-4444<br />
E-Mail: sekretariat@ernestinum.coburg.de<br />
Homepage: www.ernestinum-coburg.de<br />
19. September 2013<br />
1. Allgemeiner <strong>Elternbrief</strong> im Schuljahr 2013/14<br />
Liebe Eltern,<br />
zum Beginn des Schuljahres 2013/14 grüße ich Sie herzlich. Ich hoffe, dass Sie und Ihre Familie<br />
erholsame Ferien hatten und gut in das Schuljahr starten konnten. Ihren Kindern wünsche ich ein<br />
erfreuliches und erfolgreiches Schuljahr.<br />
Im Folgenden erhalten Sie einige Hinweise zur aktuellen Situation am <strong>Ernestinum</strong>. Bitte beachten<br />
Sie unbedingt auch die Informationen zu Aufsicht, Krankmeldungen und Unterrichtsbefreiungen!<br />
In der Anlage sind ein Terminplan und ein Übersichtsplan über die Sprechstunden der<br />
Lehrkräfte beigefügt. Bitte bewahren Sie diese Anlagen auf.<br />
Besonders hinweisen möchte ich Sie auf den 1. Elternsprechabend am Mittwoch, den 04.<br />
Dezember 2013 ab 17:00 und auf die Weihnachtsfeier in der Morizkirche am Mittowch, den<br />
18.12.2013 um 17:00 Uhr.<br />
Neue Lehrkräfte<br />
Wir freuen uns, in diesem Schuljahr wieder einige neue Lehrkräfte am <strong>Gymnasium</strong> <strong>Ernestinum</strong><br />
begrüßen zu dürfen. Es sind dies im Einzelnen:<br />
• StR‘in Katharina Stenzel (D/Sk/G)<br />
• LAss Hans Nürnberger (D/Sm)<br />
• LAss‘in Marjana Schäftlein (D/Sk/B)<br />
• StRef David Barnikol-Oettler (D/G)<br />
• StRef‘in Vanessa Herbert (Sp/E)<br />
• StRef‘in Doreen Martin (D/Geo)<br />
• StRef‘in Isabel Powalla (M/Ph)<br />
• StRef‘in Iris Schüller (Sw/E)<br />
Den neuen Lehrkräften wünschen wir viel Freude und Erfolg bei ihrer Arbeit am <strong>Ernestinum</strong>.<br />
Unterrichtssituation, Stundenplangestaltung<br />
Trotz einer längerfristigen Erkrankung einer Lehrkraft konnte der Pflichtunterricht zum<br />
Schuljahresbeginn voll abgedeckt werden, auch im Wahlunterricht können wir ein breites Angebot<br />
bieten. Die Informationen über den Wahlunterricht bzw. die Stunden zur individuellen Förderung<br />
gehen bzw. gingen Ihnen mit einem gesonderten Rundschreiben zu.
Im Stundenplan wurden, soweit möglich und pädagogisch sinnvoll, Doppelstunden eingerichtet.<br />
Dies soll dazu dienen, in stärkerem Maße schüleraktivierende Unterrichtsformen, die oft mehr als<br />
eine Unterrichtsstunde Zeit benötigen, zu ermöglichen und die Hausaufgabenbelastung pro Tag<br />
sowie das Gewicht der Schulranzen etwas zu verringern. Von Tagen mit verpflichtendem<br />
Nachmittagsunterricht wird auf den Folgetag keine schriftliche Hausaufgabe aufgegeben.<br />
Allerdings wird in allen Fächern auch an diesen Tagen erwartet, dass die Schüler vorbereitet sind.<br />
Schriftliche Hausaufgaben von Vortagen sind selbstverständlich möglich (z. B. von Montag auf<br />
Mittwoch). Bitte unterstützen Sie Ihr Kind bei der Zeiteinteilung über die Schulwoche hinweg!<br />
Einige Besonderheiten gibt es in weiteren Fächern:<br />
In den 6. und 7. Klassen wird Informatikunterricht nur in einem Halbjahr, dafür im anderen<br />
Halbjahr differenzierter Sportunterricht angeboten. Ebenso verhält es sich mit den Fächern Kunst<br />
und Musik in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10. Die Klassen, die nur im ersten Halbjahr Kunstbzw.<br />
Musikunterricht haben, schließen dieses Fach im Februar ab. Bitte beachten Sie, dass die<br />
Note 5 oder 6 im Halbjahreszeugnis damit von vornherein Auswirkungen auf das Vorrücken<br />
haben kann!<br />
In der 10. Jahrgangsstufe findet Spanisch – soweit gewählt - als Ersatz für die 2. Fremdsprache<br />
statt (Wahl erfolgte im letzten Schuljahr). Bitte beachten Sie, dass der Spanischunterricht für die<br />
Schüler, die dies gewählt haben, 4 Wochenstunden umfasst, auch wenn die ersetzte<br />
Fremdsprache nur 3 Wochenstunden hat. Diese zusätzliche Stunde zählt zu den zu belegenden<br />
Wahlunterrichtsstunden (siehe unten).<br />
Flexibel zu belegende (Wahl-)Unterrichtsstunden<br />
Zu relativ großer Unsicherheit führt leider noch immer die Frage nach der Belegungsverpflichtung<br />
im Wahlunterricht. Lassen Sie mich daher zur Erläuterung einige Informationen geben.<br />
Im Zuge des Aufbaus des achtjährigen <strong>Gymnasium</strong>s kam es – wie Sie sich vielleicht erinnern –<br />
immer wieder zu Klagen über die zu große zeitliche Belastung der Schülerinnen und Schüler.<br />
Daher wurde von der Kultusministerkonferenz bundeseinheitlich festgelegt, dass bis zum Abitur in<br />
den Klassen 5 bis 12 mindestens 265 Wochenstunden zu erbringen sind, wovon aber nur 260 fest<br />
in der „Stundentafel“ verankert sind. Die restlichen fünf Stunden sind „flexibel“ zu belegen, wobei<br />
den Schulen ein großer Gestaltungsspielraum zukommt. Am <strong>Ernestinum</strong> werden zwei dieser fünf<br />
Stunden in Form von zusätzlichen Mathematik- bzw. Deutschstunden in den Jahrgangsstufen 8<br />
bzw. 10 für alle „Ernestiner“ verbindlich festgelegt; die restlichen drei können aus dem Angebot<br />
von Wahlunterricht bzw. individueller Förderung gewählt werden.<br />
Bei diesen Stunden muss es sich aber um ein gymnasiales Unterrichtsangebot handeln; es ist den<br />
Schulen nicht gestattet, außerschulische Angebote hier anzuerkennen – ebenso wenig, wie es<br />
möglich wäre, die Verpflichtung zum Besuch des Sportunterrichtes durch das Training in einem<br />
Sportverein zu ersetzen. Ich bitte hierfür um Verständnis; bei dieser Frage kommt der Schule kein<br />
Ermessensspielraum zu.<br />
Über die belegten Stunden führt die Schule Aufzeichnungen; bei Zweifelsfragen wenden sich die<br />
Schülerinnen und Schüler bitte zunächst an die Klassenleiter. Dass nicht alle belegten Stunden<br />
auch im Zeugnis erscheinen, ist durchaus beabsichtigt und ist im Interesse der Schüler: So könnte<br />
eine Bescheinigung der Teilnahme am Förderunterricht in einem bestimmten Fach ja bei<br />
Außenstehenden zum Nachteil des Schülers gewertet werden.<br />
Bitte lassen Sie die Belegung des Wahlunterrichts aber nicht nur von „Stundenzählerei“<br />
bestimmen: Der Wahlunterricht ist das „Salz in der gymnasialen Suppe“. Er soll den Schülerinnen<br />
und Schülern ermöglichen, ohne Leistungsdruck ihren individuellen Interessen nachzukommen<br />
und so das „Bildungspaket“ des <strong>Gymnasium</strong>s abzurunden.
Berichte über das Notenbild<br />
Um Ihnen als Erziehungsberechtigte einen besseren Überblick über den Leistungsstand Ihrer<br />
Kinder zu ermöglichen, erhalten Sie wie bereits in den letzten Schuljahren Berichte über das<br />
Notenbild. Diese Berichte ersetzen in den Klassen 5 bis 8 das Zwischenzeugnis. Die Klassen 5 bis<br />
8 erhalten in diesem Schuljahr drei Berichte über das Notenbild (am 03.12.2013, am 14.02.2014<br />
und am 29.04.2014); die Klassen 9 und 10 erhalten am 03.12.2013 und am 29.04.2013<br />
Notenbildberichte sowie am 14.02.2014 das herkömmliche Zwischenzeugnis, da dieses<br />
gelegentlich für Bewerbungszwecke Verwendung findet.<br />
Die Notenbildberichte enthalten alle bis kurz vor dem jeweiligen Termin vorliegenden Einzelnoten<br />
sowie die sich daraus ergebenden Durchschnittsnoten. Sie erhalten dadurch ein sehr<br />
differenziertes Bild der Leistungen Ihres Kindes. Da die Notenbildberichte im Dezember und im<br />
April kurz vor dem Elternsprechtag herausgegeben werden, können Sie bereits im Vorfeld des<br />
Elternsprechtages gezielter auswählen, welche Lehrkräfte Sie besuchen möchten, und so den<br />
Elternsprechtag effektiver nutzen. Die Notenbildberichte ersetzen auch die bisher bei stark<br />
absinkenden Leistungen versandten „Maiwarnungen“. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die<br />
Schule außerhalb dieser Stichtage keine Notenauszüge an Sie oder an die Schüler herausgibt:<br />
solche Ausdrucke würden ohnehin keinen vollständigen Überblick erlauben, da die Noten in<br />
einzelnen Fächern ggf. mit einer gewissen Zeitverzögerung eingetragen werden. Wenden Sie sich<br />
bitte direkt an die Fachlehrkräfte Ihrer Kinder, wenn Sie zusätzliche Informationen über den<br />
aktuellen Notenstand benötigen.<br />
Bitte beachten Sie bei der Interpretation der Notenbildberichte folgende Hinweise:<br />
<br />
<br />
Bitte achten Sie nicht nur auf die sich ergebende Durchschnittsnote, sondern auch auf die<br />
abgedruckten Einzelnoten. Besonders beim Notenbild Ende November beruht die<br />
Notengebung i.d.R. noch auf sehr wenigen Einzelnoten; in Einzelfällen kann es sich sogar<br />
ergeben, dass in einigen Fächern noch keine Note vorliegt. Die Verteilung der Einzelnoten<br />
kann Ihnen gute Hinweise geben. So ist beispielsweise eine Steigerung oder ein Absinken<br />
der Leistung gut erkennbar, ebenso z.B. auffällige Unterschiede zwischen mündlichen und<br />
schriftlichen Leistungen.<br />
Im Grenzbereich zwischen zwei Notenstufen besteht am Ende des Schuljahres durchaus<br />
ein Ermessensspielraum bei der Festsetzung der Zeugnisnote durch die Klassenkonferenz.<br />
So könnte bei einem Notendurchschnitt von 4,52 noch die Note 4 vergeben werden, wenn<br />
z.B. eine auffällige Steigerung der Leistungen festzustellen ist; umgekehrt kann aber z.B.<br />
bei einem Schnitt von 4,45 auch die Note 5 festgesetzt werden, wenn etwa bei Noten von<br />
Schulaufgaben die Tendenz zur schlechteren Note überwog. Bitte machen Sie dies auch<br />
Ihren Kindern klar; erfahrungsgemäß neigen Schüler der Mittelstufe gerne zu einem recht<br />
selektiven Arbeitsverhalten.<br />
Handys im Schulbereich, soziale Netzwerke<br />
Die aktuelle Generation der Smartphones durchdringt viele Lebensbereiche. Davon ist die Schule<br />
natürlich nicht ausgenommen – auch bei der Durchführung von Prüfungen. Der gute alte<br />
Spickzettel wurde durch die viel effektivere Kombination von Smartphone und google abgelöst.<br />
Auch wenn die souveräne Handhabung modernster Technik im Stress einer Prüfungssituation und<br />
unter den erschwerten Bedingungen der Beobachtung durch die Lehrkraft durchaus auf ihre Weise<br />
respektabel sein kann, muss die Schule natürlich solche Art von Unterschleif nach Möglichkeit<br />
verhindern. Wie dies im Einzelnen geschieht, fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Lehrkraft. Die<br />
Schulleitung empfiehlt im Einvernehmen mit der Lehrerkonferenz, dass bei schriftlichen<br />
Leistungsnachweisen auf Weisung der Lehrkraft alle Handys außer Reichweite des Schülers<br />
abgelegt werden, zum Beispiel am Pult. Die Bereithaltung eines Handys am Schülerarbeitsplatz<br />
wird dann als versuchter Unterschleif gewertet.<br />
Generell gilt die gesetzliche Regelung, dass Handys im Schulgebäude auszuschalten sind.<br />
Lehrkräfte können Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Handy vorübergehend<br />
von der Schule einbehalten werden. Bitte machen Sie sich bewusst, dass diese Regelung zum<br />
Schutz Ihrer Kinder vor der Verbreitung von Video- und Bildmaterial gewalttätigen oder
pornographischen Inhaltes getroffen wurde. Sprechen Sie daher bitte mit Ihren Kindern über diese<br />
Regelung und machen Sie Ihren Kindern den Sinn dieses „Handy-Verbots“ klar.<br />
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie auch, mit Ihren Kindern über den richtigen Umgang mit<br />
sozialen Netzwerken zu sprechen. Die Schule leistet hier durchaus ihren Beitrag, kann aber die<br />
erzieherische Arbeit in der Familie nicht ersetzen. Halten Sie Ihre Kinder zu einem<br />
zurückhaltenden Umgang mit den eigenen Daten an. Machen Sie Ihren Kindern auch klar, dass<br />
das Internet kein rechtsfreier Raum ist: die Verletzung des Rechts am eigenen Bild, Beleidigung,<br />
Bedrohung oder üble Nachrede können auch im Medium „Internet“ sowohl straf- als auch<br />
zivilrechtliche Folgen haben.<br />
Klassenfahrten sind besonders wichtige schulische Veranstaltungen für die soziale Entwicklung<br />
der Schülerinnen und Schüler. Einerseits geht es dabei um das Zusammenwachsen als<br />
Klassengemeinschaft, andererseits durchaus auch um Selbstständigkeit und „Abnabelung“ vom<br />
häuslichen Umfeld. Die Erfahrung von „Heimweh“ ohne die Möglichkeit, sofort zu Hause anrufen<br />
zu können, sollte man durchaus als einen wichtigen Schritt im Prozess des Erwachsenwerdens<br />
ansehen. Es ist nicht notwendig, ein Handy auf eine Klassenfahrt mitzunehmen: im<br />
Bedarfsfall werden Sie selbstverständlich von den begleitenden Lehrkräften umgehend informiert;<br />
Sie selbst können im Notfall über die Schule Kontakt mit Ihren Kindern aufnehmen. Viele<br />
Lehrkräfte am <strong>Ernestinum</strong> verfahren daher zumindest in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 so, dass<br />
mitgeführte Handys bei den Lehrkräften abzugeben sind. Sie werden nur zum Anrufen in kurzen,<br />
festgelegten Zeiträumen herausgegeben. Andere digitale Medien (Ausnahme: Digitalkameras) sind<br />
nicht erlaubt. Am besten gönnen Sie sich und Ihrem Kind eine wenige Tage dauernde Auszeit von<br />
der ständigen Erreichbarkeit: Sie werden umso gespannter sein, was Ihr Kind nach der<br />
Klassenfahrt zu erzählen hat.<br />
Entschuldigungen<br />
Bitte beachten Sie bei Erkrankungen Ihres Kindes folgende Regelungen:<br />
bei Erkrankung am selben Tag eine telefonische Entschuldigung vor Unterrichtsbeginn,<br />
sofern keine schriftliche Entschuldigung (z. B. über einen Mitschüler) möglich ist;<br />
schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen;<br />
bei Erkrankung von mehr als 3 Unterrichtstagen beim Wiedererscheinen eine schriftliche<br />
Mitteilung über die Dauer der Krankheit;<br />
bei einer Krankheit von mehr als 10 Unterrichtstagen Vorlage eines ärztlichen Attestes.<br />
Bei auffälliger Häufung von Fehltagen kann generell eine Attestpflicht auferlegt werden. Bei<br />
Erkrankung während des Vormittags ist unbedingt eine Abmeldung im Sekretariat nötig.<br />
Ein Nachtermin bei einer angekündigten Leistungserhebung (z.B. Schulaufgabe, Referat) kann nur<br />
bei einer korrekt entschuldigten Abwesenheit aus wichtigem Grund gewährt werden. Andernfalls<br />
wird die Note 6 erteilt. In der Oberstufe (d.h. ab Jahrgangsstufe 11) ist bei Abwesenheit an<br />
Schulaufgabentagen immer ein ärztliches Attest erforderlich.<br />
Beurlaubungen<br />
Beurlaubungen vom Unterricht werden nur aus im Einzelfall überzeugenden Gründen gewährt.<br />
Arzttermine sind außer bei akuten Erkrankungen nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit zu<br />
vereinbaren. Führerscheinprüfungen sollten ebenfalls nach Möglichkeit nicht während der<br />
Unterrichtszeit stattfinden. Ist dies nicht möglich, so muss rechtzeitig vorher (mindestens zwei<br />
Tage) die Beurlaubung bei der Schulleitung (Oberstufe: beim jeweiligen Stufenbetreuer) beantragt<br />
werden. Unterrichtsbefreiung für eine Urlaubsreise vor Ferienbeginn kann grundsätzlich nicht<br />
gewährt werden. Haben Sie bitte Verständnis dafür und richten Sie Ihre Urlaubsplanung<br />
entsprechend ein!<br />
Aufsicht und Anwesenheit in der Mittagspause<br />
Mit der Teilnahme an der offenen Ganztagesschule besteht für Ihr Kind Anwesenheitspflicht und<br />
damit auch eine geregelte Aufsicht, sobald der Vormittagsunterricht endet.
Schülerinnen und Schüler, die nicht an der offenen Ganztagesschule teilnehmen, werden in den<br />
nach der Hausordnung zur Verfügung stehenden Aufenthaltsbereichen in der Mittagspause<br />
beaufsichtigt. Es steht Ihnen als Erziehungsberechtigten frei, ob Sie Ihren Kindern in der<br />
Mittagspause das Verlassen des Schulgeländes gestatten. Aufgrund der räumlichen und<br />
organisatorischen Gegebenheiten kann dies jedoch nicht von der Schule überwacht werden.<br />
Zahl der Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben<br />
a) Schulaufgaben in den Jahrgangsstufen 5 - 10<br />
Fach Jahrgangsstufe Zahl pro Schuljahr<br />
Deutsch 5 bis 9 4<br />
(in Jgst. 5 wird eine Schulaufgabe durch zwei schulinterne Tests,<br />
in Jgst. 6 und 8 eine der 4 Schulaufgaben durch einen zentralen<br />
Jahrgangsstufentest und einen schulinternen Test<br />
ersetzt)<br />
10 3<br />
Englisch 5 , 6 4<br />
(in Jgst. 6 wird eine der 4 Schulaufgaben durch einen<br />
zentralen Jahrgangsstufentest und einen schulinternen Test<br />
ersetzt)<br />
7 - 10 3<br />
(in Jgst. 7 und Jgst. 10 wird je eine der 3 Schulaufgaben in<br />
mündlicher Form abgehalten)<br />
Französisch / Latein 6 – 8 4<br />
9 und 10 3<br />
(in Jgst. 8 und Jgst. 9 wird im Fach Französisch je eine der 3<br />
Schulaufgaben in mündlicher Form abgehalten)<br />
Spanisch 10 3<br />
(eine dieser Schulaufgaben wird in mündlicher Form abgehalten)<br />
Mathematik 5 – 7 und 9 4<br />
Mathematik 8 und 10 3<br />
(je eine dieser 3 Schulaufgaben wird durch einen zentralen<br />
Jahrgangsstufentest und einen schulinternen Test ersetzt)<br />
Physik 8 bis 10 2<br />
Chemie 8 bis 10 (nur NTG) 2<br />
WR 8 bis 10 (nur WSG-W) 2<br />
Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt.<br />
Nachschriften von versäumten Schulaufgaben und Kurzarbeiten werden grundsätzlich<br />
außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit, d.h. am Nachmittag angesetzt. Kurzarbeiten<br />
können sich auf bis zu 10 vorangegangene Unterrichtsstunden beziehen.<br />
b) Stegreifaufgaben<br />
Sie sind in allen Fächern und Klassen möglich. Sie zählen als so genannte kleine<br />
Leistungsnachweise und werden nicht angesagt. Es kann eine Aufgabe zum Stoff der letzten zwei<br />
Stunden gestellt werden. Dabei werden auch Grundkenntnisse verlangt. An Tagen mit<br />
Schulaufgaben und klassen-übergreifenden Tests (landesweit oder schulintern) werden von den<br />
betreffenden Schülern keine Stegreifaufgaben gefordert. In den Jahrgangsstufen 5-10 gilt dies<br />
auch an Tagen mit Kurzarbeiten.
c) Fachliche Leistungstests<br />
Die fachlichen Leistungstests (Jahrgangsstufentests) in Englisch, Deutsch und Mathematik zählen<br />
entweder als halber großer Leistungsnachweis (s. o. bei Anzahl der Schulaufgaben) oder zu den<br />
kleinen Leistungsnachweisen. Bei Versäumnis ist der Test nachzuholen.<br />
d) Prüfungsfreie Zeit<br />
Im Zeitraum 16.-20.12.2013 werden in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 keine Schulaufgaben,<br />
Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben geschrieben.<br />
Papiergeld für Kopien<br />
Wie schon im letzten Schuljahr beträgt das Papiergeld für Arbeitsblätter 6,-- €. Sofern das<br />
Papiergeld noch nicht eingesammelt wurde, geben Sie Ihrem Kind bitte in den nächsten Tagen<br />
den entsprechenden Betrag mit.<br />
Maßnahmen zur individuellen Förderung<br />
Wie Sie vielleicht der Tagespresse oder den Elterninformationen des Kultusministeriums<br />
entnommen haben, werden den Gymnasien seit diesem Schuljahr Ressourcen zum Ausbau der<br />
individuellen Förderung zur Verfügung gestellt; im Falle des <strong>Ernestinum</strong>s macht dies ein knappes<br />
Drittel einer Lehrerstelle aus (genauer: 7 zusätzliche Lehrerwochenstunden). Über die<br />
Verwendung dieser Ressourcen entscheidet die Schule in eigener Verantwortung nach<br />
Abstimmung mit dem Schulforum und Elternbeirat.<br />
Am <strong>Ernestinum</strong> wird – besonders für Schüler der Mittelstufe – in diesem Schuljahr ein System<br />
individuellen Coachings eingeführt. In begrenztem Umfang kann Schülern mit<br />
Leistungsproblemen eine Lehrkraft zur Seite gestellt werden, die ganz individuell den Lernprozess<br />
begleitet und unterstützt. Mit dieser pädagogisch begleitenden Maßnahme soll bei Schülern mit<br />
Leistungsproblemen ein Scheitern verhindert werden. Es eignet sich für Schülerinnen und Schüler,<br />
die das Klassenziel nur knapp erreicht haben (insbesondere wenn es darum geht, in der Jgst. 10<br />
Lücken für die Qualifikationsphase der Oberstufe zu schließen) oder auch für solche, die eine<br />
Jahrgangsstufe wiederholen. Dabei handelt es sich jedoch um keine fachliche Nachhilfe,<br />
sondern um Hilfe zur Selbsthilfe. Diese Hilfe umfasst auch die Entwicklung von grundlegenden<br />
Kompetenzen für mehr Lernerfolg wie z.B. eine realistische Zielsetzung, Lernmethodik und<br />
Selbstmanagment. Die Tätigkeit der Coaches kann nur erfolgreich sein, wenn die Motivation des<br />
Schülers/der Schülerin vorhanden ist, sich auch helfen zu lassen. Von Schülern, die sich<br />
„coachen“ lassen möchten, wird daher die Vorlage eines Schreibens erwartet, in dem Sie sich zu<br />
ihrer Situation äußern und ihre Teilnahmemotivation darlegen. Wenn Sie sich für dieses Angebot<br />
interessieren und eine Teilnahme Ihres Kindes wünschen, wenden Sie sich bitte an den<br />
Mittelstufenbetreuer, Herrn Thoma. Auskünfte erteilen gerne auch die Beratungsfachkräfte (Frau<br />
Knape, Herr Kolb, Herr Geppert), die Klassenleiter, die Fachlehrkräfte oder die Schulleitung. Bitte<br />
beachten Sie, dass die Ressourcen der Schule begrenzt sind: bei zu starker Nachfrage wird die<br />
Schule evtl. eine Auswahl treffen müssen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.<br />
Darüber hinaus wird in diesem Schuljahr ein bayernweit einmaliges Förderkonzept im Fach<br />
Mathematik ausgebaut, das im letzten Jahr mit großem Erfolg am <strong>Ernestinum</strong> gestartet wurde. In<br />
der Jahrgangsstufe 7 und – dieses Jahr neu – in der Jahrgangsstufe 9 nehmen alle Schülerinnen<br />
und Schüler zum Beginn des Schuljahres an einem computergestützten diagnostischen<br />
Mathematiktest teil, mit dem Lücken in den Vorkenntnissen erkannt werden können. Die<br />
betreffenden Schüler erhalten das Angebot, in Einzelstunden bei einer Mathematiklehrkraft diese<br />
Lücken zu Beginn des Schuljahres zu schließen. Genauere Informationen erhalten Sie<br />
gegebenenfalls mit einem gesonderten <strong>Elternbrief</strong>.<br />
Jungs 3 - Mentoring-Projekt für Jungen der 9. und 10. Jahrgangsstufe<br />
Unter dem Motto „Ex-Ernestiner unterstützen Ernestiner“ startete im Herbst 2012 erstmalig unser<br />
Mentoring-Programm für Schüler. Ehemalige des <strong>Ernestinum</strong>s erklärten sich ehrenhalber bereit<br />
Schüler des <strong>Ernestinum</strong>s als Mentoren mit ihrem Wissen, ihren Kontakten und ihren Erfahrungen<br />
ein Jahr zu begleiten. Ziele des Programms sind, die soziale Kompetenz und zielorientiertes<br />
Handeln zu fördern und so den Schüler die Möglichkeit zu bieten, aus dem Schulalltag<br />
herauszutreten, um aus einer neuen Perspektive die Entwicklung des eigenen Selbstbildes,<br />
Eigeninitiative und Motivation, Umgang mit Frust und Freude oder die Planung des persönlichen<br />
Lebensweges neu zu beleuchten. Die Mentoren standen den Schülern hierbei als Ratgeber und
Freund zur Seite und boten ihnen Zeit für persönliche Gespräche, Hilfe bei der Suche nach einem<br />
Praktikumsplatz, Einblicke in ihre Berufe und Betriebe, Bewerbungstraining und vieles mehr an.<br />
Nach den positiven Erfahrungen aus dem vergangenen Schuljahr möchten wir dieses Programm in<br />
Zusammenarbeit mit der Stadt Coburg auch im Schuljahr 2013/2014 wieder anbieten. Einige der<br />
bisherigen Mentoren werden auch in der „zweiten Runde“ wieder mit dabei sein, doch wir freuen<br />
uns, wenn sich auch neue Mentoren mit engagieren wollen. Dafür suchen wir engagierte<br />
(Groß-)Väter, die sich dem <strong>Ernestinum</strong> verbunden fühlen, evtl. selbst Ernestiner waren.<br />
Wenn Sie sich vorstellen können einen Schüler im Schuljahr 2013/14 als Mentor zu begleiten,<br />
dann wenden Sie sich möglichst bis Anfang Oktober für weitere Informationen an Frau Susanne<br />
Müller, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Coburg (Tel. 09561/891070, E-Mail:<br />
susanne.mueller@coburg.de) oder die betreuende Lehrkraft Frau Ingrid Verst (über das<br />
Sekretariat).<br />
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für schulische Zwecke<br />
Wenn Sie finanzielle Unterstützung z.B. für die Teilnahme Ihres Kindes an Klassenfahrten<br />
benötigen, können Sie verschiedene Angebote wahrnehmen (z.B. Bildungspaket; für<br />
Landkreisschüler auch zusätzliche Mittel des Landkreises). Bitte wenden Sie sich hierfür an die<br />
zuständigen Ansprechpartner bei Stadtverwaltung bzw. Landratsamt. Zuschüsse für<br />
Klassenfahrten sind auch aus Mitteln des Vereins der Freunde und Förderer des <strong>Gymnasium</strong>s<br />
<strong>Ernestinum</strong> möglich. Wenden Sie sich hierfür direkt an den Elternbeirat.<br />
Überraschend wenig wird am <strong>Ernestinum</strong> von den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Oskar-<br />
Karl-Forster-Stiftung Gebrauch gemacht. Beihilfen können für folgende Verwendungszwecke<br />
geleistet werden:<br />
<br />
<br />
zur Beschaffung teurer Lernmittel (z. B. Bücher, elektronische Medien, Musikinstrumente),<br />
wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden; die gewünschten<br />
Lernmittel müssen im weitesten Sinn einen Zusammenhang mit Unterrichtserfordernissen<br />
der betreffenden Jahrgangsstufe erkennen lassen. Bei Bücherwünschen und<br />
elektronischen Medien sind Detailangaben erforderlich.<br />
zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als<br />
schulische Veranstaltungen durchgeführt werden.<br />
In folgenden Fällen ist eine Förderung mit Oskar-Karl-Forster-Mitteln nicht möglich:<br />
<br />
<br />
<br />
als Unterstützung der Finanzierung von Nachhilfe und von außerschulischem Unterricht<br />
(z. B. Instrumentalunterricht)<br />
wenn die Eltern Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) erhalten; hier werden die<br />
Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten gem. § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB II als<br />
einmalige Leistung der ARGE zusätzlich zu den Regelleistungen gewährt.<br />
wenn die Eltern Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei<br />
Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten; in diesem Fall werden die Kosten<br />
mehrtägiger Klassenfahrten vom Sozialamt als einmalige Leistung zusätzlich zu den<br />
Regelleistungen übernommen.<br />
Im Laufe seiner Gymnasialzeit kann ein Schüler zweimal, in Ausnahmefällen dreimal, eine Beihilfe<br />
erhalten.<br />
Bei der Vergabe der Beihilfe werden folgende Einkommensgrenzen und Freibeträge zugrunde<br />
gelegt:<br />
a) Gesamtes monatliches Nettoeinkommen der miteinander<br />
verheirateten Eltern, wenn sie nicht dauernd getrennt leben 3.210 €<br />
b) Monatliches Nettoeinkommen jedes Elternteils in<br />
sonstigen Fällen 2.140 €<br />
c) zusätzlicher monatlicher Freibetrag für jedes unterhalts-
erechtigte Kind (einschließlich der/des Auszubildenden). 485 €<br />
Der Betrag vermindert sich um das Einkommen des Kindes.<br />
Diese Angaben sind der Schule in geeigneter Art und Weise nachzuweisen.<br />
Antragsformulare sind im Sekretariat erhältlich.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Bernd Jakob, OStD<br />
<br />
Name des Schülers / der Schülerin<br />
Klasse<br />
Den 1. Allgemeinen <strong>Elternbrief</strong> des Schuljahres 2013/14 mit Anlagen habe ich erhalten.<br />
Coburg, den<br />
.....................................................................................................................................................<br />
Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten