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Schwerpunkt: <strong>BKU</strong>-Bundestagung in Dresden<br />

Wer Gesetze macht, muss Kosten tragen<br />

Professor Kirchhof skizzierte Reformbedarf in der Finanzverfassung<br />

„Wir haben zwar in den Grundstrukturen<br />

eine sehr gute Finanzverfassung“,<br />

sagte Ferdinand<br />

Kirchhof, Vizepräsident<br />

des Bundesverfassungsgerichts,<br />

bei der 64. <strong>BKU</strong>-Bundestagung<br />

in Dresden. Doch seit Erlass<br />

des Grundgesetzes seien etliche<br />

Probleme neu aufgeworfen worden,<br />

bei denen die Zuständigkeit<br />

und die Verantwortung für die<br />

Folgen der Entscheidungen auseinanderfielen.<br />

„Diese Fragen müssen wir dringend<br />

angehen“, sagte Kirchhof<br />

vor den mehr als 100 <strong>BKU</strong>-Mitgliedern,<br />

die vom 11. bis 13. Oktober<br />

zum Jahresthema „Eigentum<br />

und Verantwortung“ tagten und<br />

unterschiedliche Aspekte dieses<br />

Themas diskutierten.<br />

Ein Grundsatz der Finanzverfassung<br />

der Bundesrepublik sei,<br />

dass jede Körperschaft die Kosten<br />

ihrer Verwaltung trage. Das sei im<br />

Grundsatz richtig, denn es halte zu<br />

Sparsamkeit und effizienter Organisation<br />

der Abläufe an. „Doch<br />

wo der Bund Gesetze macht und<br />

Verwaltungsaufgaben für andere<br />

erst schafft, ist das grundfalsch“,<br />

sagte Kirchhof. Als Beispiel nannte<br />

er Sozialgesetze, etwa Ausweitungen<br />

des Bafög. Meist hätten die<br />

nachgeordneten Körperschaften<br />

ohnehin kaum Spielraum bei der<br />

Umsetzung, sodass der Effizienzgedanke<br />

nicht zum Tragen komme.<br />

Vom Grundsatz der Verwaltungskausalität<br />

sei daher zum Grundsatz<br />

der Gesetzeskausalität überzugehen:<br />

„Wer die Gesetze macht,<br />

muss auch ihre Kosten tragen“, forderte<br />

Kirchhof.<br />

Ein „Grundwebfehler in der Finanzverfassung“<br />

ist für Kirchhof<br />

der Länderfinanzausgleich. „Es<br />

klingt sympathisch, ja bündisch, in<br />

der Not füreinander einzustehen“,<br />

sagte Kirchhof. Doch der Ausgleich<br />

reagiere nur auf Defizite<br />

und stopfe Haushaltslücken. „So<br />

wird den Ursachen nicht auf den<br />

Grund gegangen“, sagte Kirchhof:<br />

Es werde nicht geklärt, ob die<br />

Gespannt verfolgten die Teilnehmer der <strong>BKU</strong>-Bundestagung den Vortrag<br />

des Verfassungsrichters.<br />

Foto: Gödde<br />

Mit dem Auseinanderfallen von Zuständigkeit und Verantwortung in der<br />

Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland problematisierte der<br />

Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts einen speziellen Aspekt<br />

des <strong>BKU</strong>-Jahresthemas Eigentum und Verantwortung. Foto: Bünnagel<br />

Erträge der Abgaben falsch zugeteilt<br />

oder Aufgaben falsch wahrgenommen<br />

werden. Probleme würden<br />

nicht gelöst, sondern eher<br />

noch verfestigt.<br />

Ein weiteres Problemfeld<br />

sind für Kirchhof sogenannte Dotationen<br />

des Staates an untergeordnete<br />

Gebietskörperschaften.<br />

„Es klingt zwar grundsätzlich gut<br />

und bürgernah, wenn der Bund<br />

den Ländern in Notfällen und Krisen<br />

unbürokratisch Hilfe zukommen<br />

lässt, etwa bei der Elbe-Flut“,<br />

sagte Kirchhof. Dies erfolge aber an<br />

den eigentlich verantwortlichen<br />

und kontrollierenden Gremien<br />

vorbei. Die Zuwendungen hingen<br />

von der Haushaltslage des Bundes<br />

und weiteren Zufällen ab. Zugleich<br />

führten die mit Auflagen verbundenen<br />

Dotationen das Föderalismusprinzip<br />

ad absurdum, da sie die<br />

Länderautonomie untergrüben.<br />

Sie nähmen den Empfängern die<br />

Autonomie über ihren Haushalt.<br />

Als Dotationen gewährte Anschubfinanzierungen<br />

liefen nach einigen<br />

Jahren aus, würden dann<br />

aber häufig weiter erhebliche Mittel<br />

aus dem Haushalt der zuvor beglückten<br />

Körperschaft binden.<br />

Dr. Vera Bünnagel<br />

4 <strong>BKU</strong>-Journal 4 2013

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