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Aus den Arbeitskreisen<br />
Vorsorgepflicht für Selbständige<br />
Positionspapier des AK Soziale Ordnung lehnt Zwangsversicherung ab<br />
Der <strong>BKU</strong>-Arbeitskreis Soziale<br />
Ordnung hat am 25. November<br />
im Franz-Sales-Haus in Essen<br />
getagt und den Entwurf für ein<br />
Positionspapier zur Altersvorsorge<br />
Selbständiger verabschiedet:<br />
Vorsorgepflicht statt<br />
Zwangsversicherung. Damit<br />
greift der Arbeitskreis eine Diskussion<br />
auf, die seit einigen<br />
Jahren intensiv geführt wird<br />
und auch Teil der Koalitionsverhandlungen<br />
zwischen CDU<br />
und SPD war.<br />
Das Papier wird noch geringfügig<br />
ergänzt und dann dem <strong>BKU</strong>-Bundesvorstand<br />
vorgelegt. Der Arbeitskreis<br />
spricht sich für eine allgemeine<br />
Vorsorgepflicht für Selbständige<br />
aus. Zwar sei Altersarmut<br />
Selbständiger aufgrund mangelnder<br />
Vorsorge in Deutschland derzeit<br />
eine Ausnahmeerscheinung.<br />
Aufgrund veränderter Erwerbsformen<br />
und einem Trend zu<br />
Kleinstselbständigkeiten bestehe<br />
jedoch die Gefahr einer signifikanten<br />
Zunahme. Trete später Altersarmut<br />
ein, seien die Betroffenen<br />
auf staatliche Fürsorge angewiesen.<br />
Es entspreche den Prinzipien<br />
der Katholischen Soziallehre,<br />
dass sich jeder eigenverantwortlich<br />
gegen allgemeine Lebensrisiken<br />
schütze und die Solidarität<br />
der Gemeinschaft nur in<br />
Anspruch nehme, wenn er selbst<br />
das nicht leisten könne.<br />
Die konkrete Ausgestaltung<br />
der Vorsorgepflicht müsse an die<br />
Bedürfnisse der unternehmerischen<br />
Praxis angepasst und nach<br />
ordnungspolitischen Grundsätzen<br />
ausgestaltet werden. Zugleich müsse<br />
die Regelung dem Einzelnen<br />
größtmögliche Entscheidungsfreiheit<br />
belassen. Daher wird eine<br />
obligatorische Einbeziehung aller<br />
Selbständigen in die gesetzliche<br />
Rentenversicherung ebenso wie<br />
die Schaffung einer neuen Erwerbstätigenversicherung<br />
abgelehnt.<br />
Stattdessen sollen Selbständige<br />
die Wahl zwischen privater<br />
Vorsorge nach dem Vorbild<br />
der Rürup-Rente und dem Eintritt<br />
in die gesetzliche Rentenversicherung<br />
haben. Die Vorsorgepflicht<br />
soll alle im Haupterwerb Selbständige<br />
umfassen, die nicht berufsständisch<br />
abgesichert sind. Sie<br />
soll sich auf ein Grundsicherungsniveau<br />
beschränken, da sich<br />
die Solidargemeinschaft nur auf<br />
diesem Niveau vor sogenanntem<br />
Freifahrerverhalten schützen muss.<br />
Bestehende Vorsorgeformen (Immobilien,<br />
Lebensversicherungen)<br />
sollen bei der Verpflichtung soweit<br />
wie möglich berücksichtigt werden.<br />
Als weitere Übergangsregelung<br />
sollen Selbständige ausgenommen<br />
werden, die bei Einführung der<br />
Neuregelung bereits 50 Jahre alt<br />
sind. Für Existenzgründung und<br />
wirtschaftlich schwierige Phasen<br />
werden erleichterte Beitragsregelungen<br />
gefordert.<br />
Von einer Pflicht zur Absicherung<br />
des Erwerbsminderungsrisikos<br />
sei Abstand zu nehmen. Die<br />
Altersvorsorgepflicht decke ein<br />
Risiko ab, das mit großer Sicherheit<br />
eintrete. Erwerbsminderung hingegen<br />
treffe keinesfalls jeden. Über<br />
ihre Absicherung sollten Selbständige<br />
daher wie etwa über die<br />
Arbeitslosenversicherung frei entscheiden<br />
dürfen. Hinzu komme,<br />
dass viele Selbständige bereits<br />
heute freiwillig oder obligatorisch<br />
über Berufsgenossenschaften gegen<br />
dieses Risiko abgesichert sind,<br />
sodass es zu einer Überversicherung<br />
kommen könnte. Den Ausschluss<br />
der allermeisten Selbständigen<br />
aus der staatlich geförderten<br />
freiwilligen Altersvorsorge („Riester-Rente“)<br />
fordert der <strong>BKU</strong>-Arbeitskreis<br />
aufzuheben.<br />
Als Nächstes wird sich die Gruppe<br />
mit der Vereinbarkeit von Pflege<br />
und Beruf und der Zukunft der<br />
Pflegeversicherung beschäftigen.<br />
Angesichts der demografischen<br />
Entwicklung kommen gravierende<br />
Herausforderungen auf die Betriebe<br />
und jede einzelne Familie zu.<br />
Auch die Finanzierung der umlagefinanzierten<br />
Gesetzlichen Pflegeversicherung,<br />
bei der die Erwerbstätigen<br />
über ihre Beiträge die<br />
Pflegekosten insbesondere der älteren<br />
Generation finanzieren, ist<br />
betroffen. Dr. Vera Bünnagel<br />
Der Arbeitskreis zu Gast im Hotel Franz, das zu dem sozialen Konzern<br />
Franz Sales Haus gehört. Das Tagungs- und Veranstaltungshotel<br />
ist barrierefrei, die Hälfte der Mitarbeiter sind Menschen mit Behinderungen.<br />
Arbeitskreismitglied Günter Oelscher (2.v.r.) ist stellvertretender<br />
Vorsitzender des Integrationsunternehmens, in dem Menschen mit geistiger<br />
Behinderung gefördert und betreut werden.<br />
Foto: privat<br />
28 <strong>BKU</strong>-Journal 4 2013