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Tennis in huchting - Tennisverein Süd

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26 <strong>in</strong>tern<br />

SEPA bald beim TV <strong>Süd</strong><br />

E<strong>in</strong>heitlicher Zahlungsverkehr ab 2014<br />

SEPA ist die Abkürzung für „S<strong>in</strong>gle<br />

European Payments Area“ , den zukünftig<br />

e<strong>in</strong>heitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.<br />

Das bedeutet, dass ab dem<br />

1. Februar 2014 Überweisungen und<br />

Lastschriften <strong>in</strong> Euro im Rahmen der<br />

SEPA-Zahlungsverfahren abgewickelt<br />

werden. Nationale Verfahren dürfen<br />

ab diesem Zeitpunkt nicht mehr weiter<br />

betrieben werden.<br />

Für den Otto Normalverbraucher ändert<br />

sich fast nichts. Er hat sich lediglich<br />

mit der neuen 22-stelligen Kontonummer<br />

IBAN (International Bank Account Number,<br />

<strong>in</strong>ternationale Bankkontonummer)<br />

abzuplagen. Aber ganz so neu ist diese<br />

nun auch wieder nicht. Denn die IBAN<br />

setzt sich zusammen aus der bisherigen<br />

Bankleitzahl (acht Stellen) plus der bisherigen<br />

Kontonummer, die vorne mit Nul-<br />

len auf <strong>in</strong>sgesamt zehn Stellen verlängert<br />

wird. Beiden Elementen zusammen wird<br />

die Kennzeichnung DE für Deutschland<br />

und weitere 2 Ziffern als Prüfzahl zur<br />

Erkennung von etwaigen Zahlendrehern<br />

vorangestellt. Das Problem wird nur<br />

der Umgang mit diesem Zahlenmons-<br />

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ter werden, weil alle 22 Stellen auf den<br />

Formularen ohne Gliederungsmittel wie<br />

Trennstrich oder Leerzeichen<br />

zu notieren s<strong>in</strong>d.<br />

Ganz anders sieht die<br />

Welt für den Vere<strong>in</strong> als<br />

Lastschriftnehmer aus. Hier<br />

ist e<strong>in</strong> ziemlich aufwändiges<br />

Verwaltungsverfahren<br />

notwendig, um die Berechtigung<br />

für SEPA-Lastschriften<br />

zu erlangen und<br />

zu verwalten. Es würde<br />

daher den Rahmen dieser<br />

Ausführungen sprengen,<br />

das ganze Verfahren hier<br />

im Detail zu erläutern. Für<br />

unsere Mitglieder und Hallenabonnenten<br />

ersche<strong>in</strong>t vor allem der<br />

H<strong>in</strong>weis wichtig, dass sie selbst nichts<br />

unternehmen müssen. Die uns schriftlich<br />

vorliegenden bisherigen Lastschriftermächtigungen<br />

behalten ihre Gültigkeit.<br />

Alle uns bekannten Kontonummern werden<br />

von uns <strong>in</strong> die IBAN umgewandelt<br />

und wir werden alle Lastschriftgeber kurz<br />

vor der ersten SEPA-Lastschrift schriftlich<br />

<strong>in</strong>formieren. Darüber h<strong>in</strong>aus werden<br />

wir unsere Formulare (Briefbögen, Lastschriftermächtigungen,<br />

Aufnahmeantrag)<br />

entsprechend anpassen.<br />

Zum Abschluss noch e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis:<br />

Zahlungspflichtige haben nach SEPA<br />

zukünftig das Recht, <strong>in</strong>nerhalb von acht<br />

Wochen nach Belastung e<strong>in</strong>e Erstattung<br />

des Lastschriftbetrages ohne Angabe von<br />

Gründen zu verlangen. Diese Frist ist<br />

deutlich kürzer als die bisherige. Sollte<br />

aber e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zug erfolgen, ohne dass e<strong>in</strong><br />

SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde,<br />

besteht der Erstattungsanspruch bis zu<br />

13 Monate nach der Abbuchung.<br />

Nach Stand der D<strong>in</strong>ge werden wir das<br />

neue Lastschriftverfahren im Dezember<br />

dieses Jahres e<strong>in</strong>führen. Berührt werden<br />

davon zunächst nur die E<strong>in</strong>züge<br />

der Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gskosten sowie der Hallen-<br />

E<strong>in</strong>zelstunden. Für alle anderen Mitglieder<br />

wirkt sich die Änderung erst Anfang<br />

März 2014 aus, wenn nämlich die Jahresbeiträge<br />

belastet werden. <br />

<br />

Ra<strong>in</strong>er Hoes

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