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Das war Gießen 2013 - Gießener Allgemeine

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Zwischen Obduktion<br />

und Hörsaal<br />

Foto: Glinke<br />

Professor Dr. Dr. Reinhard B. Dettmeyer hat viel zu tun. «Wir sollten gleich<br />

einen Ausweichtermin vereinbaren. Es kann immer sein, dass ich kurzfristig<br />

obduzieren muss«, sagt der Leiter des Instituts für Rechtsmedizin<br />

der Universitätskliniken <strong>Gießen</strong> und Marburg in der Frankfurter Straße in<br />

<strong>Gießen</strong>. Im Interview mit dem streifzug spricht er über die Vielseitigkeit<br />

seiner Arbeit, erläutert das Vorgehen am Tatort und klärt auf, dass es<br />

einen Unterschied zwischen Pathologen und Rechtsmedizinern gibt.<br />

Aus dem »Tatort« wissen wir, dass Sie als Rechtsmediziner<br />

Leichen aufschneiden. Was gehört denn<br />

noch zu Ihren Aufgaben? Natürlich gehören die Obduktionen<br />

bei Todesfällen und die Klärung der Ursachen<br />

zum Spektrum. Dazu kommen Gewaltopferuntersuchungen,<br />

etwa bei Kindesmisshandlungen oder nach<br />

Schlägereien oder Messer stechereien. Dabei untersuchen<br />

wir das Opfer und den vermeintlichen Täter. Fälle<br />

häuslicher Gewalt gehören dazu. Des Weiteren gibt es<br />

noch die Blutalkoholbestimmung und Toxikologie, außerdem<br />

den Bereich der Spurenanalytik. Darüber hinaus<br />

machen wir Vaterschaftsgutachten und betreiben<br />

an der Universität Forschung und Lehre. Angehende<br />

Polizisten kommen mehrmals im Jahr zu Lehrobduktionen<br />

zu uns. Bei Feuerbestattungen schreibt der Gesetzgeber<br />

eine zweite Leichenschau vor, bei der die Angaben<br />

auf dem Totenschein noch einmal überprüft<br />

werden. Auch das gehört zu unseren Aufgaben.<br />

Angenommen, es ereignet sich eine Messerstecherei.<br />

Wie läuft Ihre Arbeit ab? Wenn die Verletzungen<br />

schwer sind, kommen die Beteiligten zunächst ins<br />

Krankenhaus. Die medizinische Versorgung hat immer<br />

Vorrang. Parallel ruft uns die Polizei an und bittet um<br />

rechtsmedizinische Untersuchung. Wenn es leichte<br />

Verletzungen sind, kann die Untersuchung auch auf<br />

der Polizeiwache stattfinden oder die Polizei kommt<br />

mit dem Opfer zu uns in die Ambulanz. Häufig muss<br />

die Untersuchung gar nicht unmittelbar nach der Tat<br />

stattfinden, denn Verletzungen, gerade Hämatome,<br />

werden im Laufe von Stunden meistens deutlicher. Die<br />

Untersuchung findet oft im Beisein des Erkennungsdienstes<br />

statt, der die Verletzungen dann auch fotografisch<br />

dokumentiert. Die Polizei macht die Vernehmungen,<br />

wir bekommen das Protokoll und schreiben ein<br />

Gutachten – so weit wir dazu Stellung nehmen<br />

können.

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