Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft
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Tarifbereich<br />
vergangenen Monaten eine<br />
Untersuchung an den Dienststellen<br />
angeordnet, die der Klärung<br />
dienen sollte, welche Tätigkeiten<br />
bei DUNAN und Fahndungshelfern<br />
vor Ort tatsächlich dauerhaft<br />
übertragen worden sind und<br />
welche tatsächlich ausgeübt<br />
werden. Nach Abschluss dieser<br />
Untersuchung soll neu über die<br />
Frage einer möglichen Bewertung<br />
der Tätigkeit in der Entgeltgruppe<br />
6 entschieden werden.<br />
Bewährungsaufstieg<br />
nach § 23 BAT<br />
Nachdem vor dem 1. November<br />
2006 begonnene Bewährungsaufstiege<br />
unter bestimmten<br />
Bedingungen noch zum erfolgreichen<br />
Abschluss gebracht werden<br />
konnten, wurde die dafür<br />
vorgesehene Frist bereits einmal<br />
vom 31. Oktober 2008 bis zum<br />
31. Dezember 2010 verlängert.<br />
Im Rahmen der Verständigung<br />
über die bereinigte Entgeltordnung<br />
wurde diese Frist nochmals<br />
verlängert, und zwar bis<br />
zum 31. Oktober 2012. Damit<br />
hatte faktisch jeder, der nach altem<br />
Recht noch einen 6-jährigen<br />
Bewährungsaufstieg begonnen<br />
hatte, nunmehr die Möglichkeit<br />
diesen auch zum Abschluss<br />
zu bringen und entsprechend<br />
höhergruppiert zu werden.<br />
Zu beachten war bei beiden<br />
Verlängerungen, dass für diesen<br />
erfolgreichen Abschluss nunmehr<br />
ein Antrag notwendig war.<br />
Antragstellung<br />
Diese Notwendigkeit der<br />
Antragstellung entspricht der<br />
allgemeinen Entwicklung im TV-<br />
L, der insbesondere im Zusammenwirken<br />
mit den Regelungen<br />
des TVÜ-L in seinen Wirkungen<br />
im Einzelfall so unübersichtlich<br />
geworden ist, dass die Tarifparteien<br />
sich scheuen in der<br />
einen oder anderen Frage eine<br />
verbindliche Umsetzung festzulegen,<br />
weil die für einen Teil<br />
der Beschäftigten dann sofort<br />
oder später von Nachteil sein<br />
könnten. So war und ist es auch<br />
bei der Frage der Antragstellung<br />
auf eine Höhergruppierung im<br />
Rahmen der Überleitung in<br />
die bereinigte Entgeltordnung<br />
(Jahresfrist). Auch hier muss(te)<br />
letztlich jeder für sich prüfen,<br />
ob ihm nicht durch den damit<br />
eventuell verbundenen Wegfall<br />
anderer Leistungen (Besitzstände,<br />
Anrechnung Strukturzulage,<br />
Verringerung Weihnachtsgeld,<br />
Fahrtkostenzulage, „Ballungsraumzulage“)<br />
oder einer<br />
nachhaltigen Verschlechterung<br />
des Stufenaufstiegs in der<br />
Summe ein Nachteil entsteht.<br />
Datenerfassungszentrum<br />
Wunsiedel<br />
In der bayerischen Steuerverwaltung<br />
hat die Einrichtung<br />
eines Dateneingabe- und<br />
Scan-Zentrums in Wunsiedel<br />
mehrere dutzend neue Arbeitsplätze<br />
für Tarifbeschäftigte<br />
gebracht. Die bfg begrüßt die<br />
neuen Kolleginnen und Kollegen<br />
ganz herzlich! Beim Ausbau<br />
des Zentrums muss es darum<br />
gehen gute Arbeitsplätze und<br />
eine möglichst sachgerechte<br />
Eingruppierung für die dortigen<br />
Beschäftigten zu schaffen.<br />
Leistungsstufen<br />
nach § 17 TV-L<br />
Neben der eingangs dargestellten<br />
Leistungsbezahlung nach<br />
§ 18 TV-L sollte sich mit einem<br />
leistungsabhängigen Stufenaufstieg<br />
ein weiteres Element einer<br />
stärker leistungsorientierten<br />
Bezahlung im TV-L entwickeln.<br />
Leider ist dies in Bayern bisher<br />
nicht geschehen. Die bfg hatte<br />
dies zweimal beim Finanzministerium<br />
angemahnt: das erste<br />
Mal wurde das Ansinnen mit<br />
dem Hinweis zurückgewiesen,<br />
dass es im Beamtenbereich<br />
auch (noch) keinen leistungsabhängigen<br />
Stufenaufstieg<br />
gebe und man eine Ungleichbehandlung<br />
vermeiden wolle.<br />
Nach Inkrafttreten des Neuen<br />
Dienstrechts mit der Möglichkeit<br />
der Leistungsstufe im Beamtenbereich<br />
wurde dem neuerlichen<br />
Antrag aber auch nicht<br />
stattgegeben: die Regelungen<br />
seien zu unterschiedlich, als<br />
dass ein zwingender Grund für<br />
die Umsetzung des leistungsbezogenen<br />
Stufenaufstiegs<br />
im Tarifbereich bestünde.<br />
Die bfg kritisiert das Verhalten<br />
der Arbeitgeberseite, die jahrelang<br />
eigene Zuständigkeiten<br />
gefordert hat und jahrelang über<br />
Leistungsbezahlung geredet<br />
hat. Jetzt, wo die Möglichkeiten<br />
dazu vorhanden sind,<br />
werden sie nicht genutzt.<br />
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bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013