Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft
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bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013<br />
TV-L: Entwicklungen<br />
in den vergangenen<br />
fünf Jahren<br />
In allen drei Entgelt-Tarifrunden<br />
seither haben grundsätzliche<br />
Fragen des TV-L oder der neuen<br />
Entgeltordnung eine große Rolle<br />
gespielt. So wurde im Zuge der<br />
Tarifrunde 2009 rückwirkend<br />
zum 1. Januar 2009 der § 18<br />
TV-L ersatzlos aufgehoben und<br />
damit das Ziel der Einführung<br />
einer leistungsbezogenen<br />
Bezahlung wieder aufgegeben,<br />
die zunächst 1 % betragen hat,<br />
mittelfristig aber bis zu 8 % der<br />
Tabellenentgelte ausmachen<br />
hätte sollen. Beendet wurde<br />
damit aber auch die in den Jahren<br />
2007 und 2008 praktizierte<br />
pauschale Auszahlung der dazu<br />
zur Verfügung stehenden Mittel.<br />
Anders als Bund und Kommunen<br />
bieten die Länder ihren<br />
Beschäftigten damit keine<br />
leistungsorientierte Bezahlung<br />
mehr. Sicherlich hat der große<br />
Aufwand, der insbesondere<br />
in mancher Kommune damit<br />
verbunden ist, die Begeisterung<br />
für dieses Thema zunehmend<br />
gedämpft. bfg und dbb hatten<br />
sich bis zum Frühjahr 2009<br />
eingehend mit Umsetzungsmöglichkeiten<br />
beschäftigt<br />
und waren auf eine Einführung<br />
vorbereitet gewesen.<br />
Die Tarifeinigung im März 2011<br />
beinhaltete dann wiederum nicht<br />
nur eine Anpassung der Entgelte<br />
(und eine Einmalzahlung),<br />
sondern auch eine Grundsatzvereinbarung<br />
über eine überarbeitete<br />
Entgeltordnung, die zum<br />
1. Januar 2012 in Kraft treten<br />
sollte. Bis dahin mussten aber<br />
noch 17.000 Einzelmerkmale<br />
Gerda Wistenhagen und Ute Winterkorn vertreten die Interessen der<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesvorstand.<br />
aus den Anlagen zum BAT<br />
in den Redaktionsverhandlungen<br />
abgestimmt werden.<br />
Auch mit unserer Forderung<br />
nach einer neuen Altersteilzeitregelung<br />
für die Beschäftigten<br />
der Länder hatten sich die<br />
Tarifparteien in dieser Runde<br />
zu beschäftigen. Das Ergebnis<br />
war leider reines Alibi und hat<br />
bis heute zu keiner Umsetzung<br />
geführt: die Tarifparteien<br />
einigten sich darauf landesbezirkliche<br />
Verhandlungen hierüber<br />
im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes<br />
zuzulassen.<br />
In der Tarifrunde 2013 sollte<br />
nach Ansicht insbesondere der<br />
Lehrergewerkschaft des DGB<br />
die Forderung nach einer einheitlichen<br />
Eingruppierungsregelung<br />
für tarifbeschäftigte Lehrer eine<br />
zentrale Rolle spielen. Denn<br />
dieser grundsätzlich als Teil V<br />
der Entgeltordnung vorgesehene<br />
Bereich der Lehrer war<br />
bis dato noch nicht beschlossen<br />
worden. Die bfg war und<br />
ist der Meinung, dass solche<br />
gravierenden Fragen einzelner<br />
Gruppen in den Entgelt-Tarifverhandlungen<br />
nichts zu suchen<br />
haben, sondern Gegenstand<br />
unabhängiger Verhandlungen<br />
sein müssen. So war letzten<br />
Endes auch zu befürchten, dass<br />
wegen einer teuren Einigung<br />
auf eine Lehrerbezahlung alle<br />
Beschäftigten durch eine geringere<br />
Tariferhöhung dafür bluten<br />
müssen. Die bfg begrüßt daher<br />
ausdrücklich, dass es zu keiner<br />
Einigung über eine einheitliche<br />
Lehrerbezahlung gekommen ist.<br />
Eine weitere wichtige Frage, die<br />
zwangsläufig in dieser Tarifrunde<br />
geregelt werden musste, war<br />
die Frage der Urlaubsregelung.<br />
Denn das Bundesarbeitsgericht<br />
hatte im März 2012 in der bisherigen<br />
nach dem Alter gestaffelten<br />
Regelung einen Verstoß<br />
gegen das Verbot der Altersdiskriminierung<br />
erkannt. Daraufhin<br />
hatte die TdL beschlossen, den<br />
Beschäftigten für die Jahre<br />
2011 und 2012 übergangsweise