12.01.2014 Aufrufe

Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft

Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft

Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

94<br />

bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013<br />

TV-L: Entwicklungen<br />

in den vergangenen<br />

fünf Jahren<br />

In allen drei Entgelt-Tarifrunden<br />

seither haben grundsätzliche<br />

Fragen des TV-L oder der neuen<br />

Entgeltordnung eine große Rolle<br />

gespielt. So wurde im Zuge der<br />

Tarifrunde 2009 rückwirkend<br />

zum 1. Januar 2009 der § 18<br />

TV-L ersatzlos aufgehoben und<br />

damit das Ziel der Einführung<br />

einer leistungsbezogenen<br />

Bezahlung wieder aufgegeben,<br />

die zunächst 1 % betragen hat,<br />

mittelfristig aber bis zu 8 % der<br />

Tabellenentgelte ausmachen<br />

hätte sollen. Beendet wurde<br />

damit aber auch die in den Jahren<br />

2007 und 2008 praktizierte<br />

pauschale Auszahlung der dazu<br />

zur Verfügung stehenden Mittel.<br />

Anders als Bund und Kommunen<br />

bieten die Länder ihren<br />

Beschäftigten damit keine<br />

leistungsorientierte Bezahlung<br />

mehr. Sicherlich hat der große<br />

Aufwand, der insbesondere<br />

in mancher Kommune damit<br />

verbunden ist, die Begeisterung<br />

für dieses Thema zunehmend<br />

gedämpft. bfg und dbb hatten<br />

sich bis zum Frühjahr 2009<br />

eingehend mit Umsetzungsmöglichkeiten<br />

beschäftigt<br />

und waren auf eine Einführung<br />

vorbereitet gewesen.<br />

Die Tarifeinigung im März 2011<br />

beinhaltete dann wiederum nicht<br />

nur eine Anpassung der Entgelte<br />

(und eine Einmalzahlung),<br />

sondern auch eine Grundsatzvereinbarung<br />

über eine überarbeitete<br />

Entgeltordnung, die zum<br />

1. Januar 2012 in Kraft treten<br />

sollte. Bis dahin mussten aber<br />

noch 17.000 Einzelmerkmale<br />

Gerda Wistenhagen und Ute Winterkorn vertreten die Interessen der<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesvorstand.<br />

aus den Anlagen zum BAT<br />

in den Redaktionsverhandlungen<br />

abgestimmt werden.<br />

Auch mit unserer Forderung<br />

nach einer neuen Altersteilzeitregelung<br />

für die Beschäftigten<br />

der Länder hatten sich die<br />

Tarifparteien in dieser Runde<br />

zu beschäftigen. Das Ergebnis<br />

war leider reines Alibi und hat<br />

bis heute zu keiner Umsetzung<br />

geführt: die Tarifparteien<br />

einigten sich darauf landesbezirkliche<br />

Verhandlungen hierüber<br />

im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes<br />

zuzulassen.<br />

In der Tarifrunde 2013 sollte<br />

nach Ansicht insbesondere der<br />

Lehrergewerkschaft des DGB<br />

die Forderung nach einer einheitlichen<br />

Eingruppierungsregelung<br />

für tarifbeschäftigte Lehrer eine<br />

zentrale Rolle spielen. Denn<br />

dieser grundsätzlich als Teil V<br />

der Entgeltordnung vorgesehene<br />

Bereich der Lehrer war<br />

bis dato noch nicht beschlossen<br />

worden. Die bfg war und<br />

ist der Meinung, dass solche<br />

gravierenden Fragen einzelner<br />

Gruppen in den Entgelt-Tarifverhandlungen<br />

nichts zu suchen<br />

haben, sondern Gegenstand<br />

unabhängiger Verhandlungen<br />

sein müssen. So war letzten<br />

Endes auch zu befürchten, dass<br />

wegen einer teuren Einigung<br />

auf eine Lehrerbezahlung alle<br />

Beschäftigten durch eine geringere<br />

Tariferhöhung dafür bluten<br />

müssen. Die bfg begrüßt daher<br />

ausdrücklich, dass es zu keiner<br />

Einigung über eine einheitliche<br />

Lehrerbezahlung gekommen ist.<br />

Eine weitere wichtige Frage, die<br />

zwangsläufig in dieser Tarifrunde<br />

geregelt werden musste, war<br />

die Frage der Urlaubsregelung.<br />

Denn das Bundesarbeitsgericht<br />

hatte im März 2012 in der bisherigen<br />

nach dem Alter gestaffelten<br />

Regelung einen Verstoß<br />

gegen das Verbot der Altersdiskriminierung<br />

erkannt. Daraufhin<br />

hatte die TdL beschlossen, den<br />

Beschäftigten für die Jahre<br />

2011 und 2012 übergangsweise

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!