Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft
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Neues Dienstrecht in Bayern<br />
Amt. Die Mindestversorgung<br />
wurde verbessert und auf 66,5<br />
v.H. aus der Endstufe BesGr.<br />
A 3 festgesetzt. Der Antragsruhestand<br />
(mit Versorgungsabschlägen)<br />
bleibt unverändert<br />
beim 64., für Schwerbehinderte<br />
beim 60. Lebensjahr. Für<br />
Schwerbehinderte wurde die<br />
Altersgrenze für den abschlagsfreien<br />
Ruhestand um 2 Jahre<br />
auf das 65. Lebensjahr erhöht.<br />
Gerhard Wipijewski und Johanna Markl ...<br />
Gerhard Wacker und Florian Köbler.<br />
Anhebung der gesetzlichen<br />
Altersgrenze<br />
Dem Rentenrecht folgend<br />
wurde trotz massiver Kritik des<br />
Beamtenbundes die schrittweise<br />
Anhebung des Eintritts in<br />
den gesetzlichen Ruhestands<br />
vom 65. auf das 67. Lebensjahr<br />
eingeführt. Allerdings wurde<br />
auch die abschlagsfreie Ruhestandsversetzung<br />
bei langen<br />
Dienstzeiten eingeführt.<br />
Versorgung<br />
bfg und BBB konnten erreichen,<br />
dass die Grundsätze der Versorgung<br />
im Neuen Dienstrecht<br />
erhalten bleiben, insbesondere<br />
die Versorgung aus dem letzten<br />
Neu ist die abschlagsfreie Ruhestandsversetzung<br />
ab Vollendung<br />
des 64. Lebensjahres und einer<br />
Dienstzeit von 45 Jahren bzw.<br />
40 Jahren bei Dienstunfähigkeit<br />
und Schwerbehinderung.<br />
Teilzeitbeschäftigung wird bei<br />
der Berechnung voll angesetzt,<br />
Kindererziehungszeiten bis zum<br />
10. Lebensjahr eines Kindes.<br />
Damit können insbesondere<br />
auch Frauen mit Familienpflichten<br />
von der Regelung<br />
profitieren. Leider wurde der<br />
Forderung nach Anrechnung aller<br />
Beschäftigungszeiten innerhalb<br />
und außerhalb des öffentlichen<br />
Dienstes im Gesetzgebungsverfahren<br />
nicht berücksichtigt.<br />
Verbesserungen gab es beim<br />
Kindererziehungs- und Pflegezuschlag;<br />
mit dem Wegfall<br />
der Quotelung bei Ausbildungszeiten<br />
wird eine lange<br />
Gewerkschaftsforderung erfüllt.<br />
Die neue Besoldungstabelle<br />
Für die Mehrzahl der Beamtinnen<br />
und Beamten ergab sich<br />
durch die neue Tabelle keine<br />
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bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013