Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft
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Neues Dienstrecht in Bayern<br />
Rechnung getragen werden, insbesondere<br />
den Aufgabenverlagerungen<br />
aus München hinaus,<br />
die verpflichtende Bereichswechsel<br />
unmöglich machten.<br />
Die wichtigste Änderung gegenüber<br />
den bisherigen Konzepten<br />
betrifft die Rotationserfordernisse.<br />
Die Leitlinien Personalentwicklung<br />
(LPE) sehen anstelle<br />
einer vorgegebenen Anzahl verpflichtender<br />
Wechsel ein Punktemodell<br />
vor, das grundsätzlich für<br />
die 2., 3. und 4. Qualifikationsebene<br />
gilt. Danach werden der<br />
Wechsel des Dienstpostens,<br />
des Arbeitsgebiets, des Arbeitsbereichs<br />
und der Dienststelle<br />
unterschiedlich stark bepunktet,<br />
ebenso der Wechsel in eine<br />
familienpolitische Beurlaubung,<br />
die Übernahme einer zusätzlichen<br />
Aufgabe oder der Wechsel<br />
in einen Bereich mit Sonderausbildung<br />
(beides 4. QuE).<br />
Nach A 9, A 12 oder A 15 kann<br />
nach dem Entwurf der LPE nur<br />
befördert werden, wer nach<br />
dieser Tabelle mindestens 10<br />
Punkte erreicht hat; zur Beförderung<br />
nach A 9 ist dabei<br />
ein einmaliger Arbeitsgebietswechsel<br />
notwendig. Für eine<br />
Beförderung nach A 9 (Z), A<br />
13 und A 16 sind 12 Punkte<br />
erforderlich, die durchaus auch<br />
bereits vor der Beförderung nach<br />
A 9 erzielt worden sein können.<br />
Die bfg hatte sich vehement für<br />
eine Abschaffung der Rotationserfordernisse<br />
stark gemacht,<br />
konnte sich gegenüber dem Finanzministerium<br />
mit dieser Forderung<br />
aber nicht durchsetzen.<br />
Mit dem Punktemodell werden<br />
die früher sehr starren Regeln<br />
jedoch erheblich aufgebrochen.<br />
Das Punktemodell ist deshalb<br />
in weiten Bereichen umsetzbar;<br />
vielfach jedoch nur mit dem<br />
Rückgriff auf Ausnahmeregeln.<br />
Für die bfg stellt sich daher weiterhin<br />
die Frage, ob die Rotationserfordernisse<br />
nicht besser<br />
auf die Wechselvorschriften der<br />
Korruptionsbekämpfungsrichtlinie<br />
beschränkt werden sollten.<br />
Den Klagen der bfg nachgegeben<br />
hat das Finanzministerium<br />
nach intensiven Gesprächen<br />
im Sommer 2013 hinsichtlich<br />
dringend notwendiger Anpassungen<br />
für die Beschäftigten<br />
des Landesamts für Steuern.<br />
Aber auch klarstellende Regelungen<br />
für die Beschäftigten<br />
der Betriebsprüfung und<br />
hinsichtlich der Punktemechanismen<br />
bei Beförderungsversetzungen<br />
wurden vereinbart.<br />
Dienstpostenbewertung<br />
Seit vielen Jahren bemüht sich<br />
die bfg um Verbesserungen der<br />
Dienstpostenbewertung, um<br />
den gestiegenen Anforderungen<br />
Rechnung zu tragen. Das Neue<br />
Dienstrecht mit seiner einheitlichen<br />
Leistungslaufbahn und<br />
neuen Wegen eines beruflichen<br />
Aufstiegs bietet zudem Anlass<br />
für eine Überprüfung der<br />
Wertigkeiten. In einem Gespräch<br />
mit dem damaligen Finanzminister<br />
Fahrenschon wurde der<br />
bfg letztlich die Überarbeitung<br />
zugesichert und der Einsatz einer<br />
Arbeitsgruppe angekündigt.<br />
Diese vom Finanzministerium<br />
eingesetzte Arbeitsgruppe mit<br />
Vertretern des Ministeriums,<br />
des Landesamts für Steuern<br />
sowie Leitern und Sachbearbeitern<br />
der Finanzämter hat sich<br />
seit Juni 2011 16 mal getroffen<br />
(Stand August 2013) und dabei<br />
über ein analytisch-summarisches<br />
Bewertungssystem<br />
jeden einzelnen Dienstposten<br />
nach 25 Kriterien auf einer<br />
6-Punkte-Skala bewertet.<br />
Der Hauptpersonalrat, der in der<br />
Arbeitsgruppe auch mit einem<br />
Mitglied vertreten ist, hatte<br />
diese im Frühjahr 2013 zeitweise<br />
verlassen und so auf bedenkliche<br />
Entwicklungen in der<br />
Bewertung und den allzu schleppenden<br />
Prozess aufmerksam<br />
gemacht: nach knapp 2 Jahren<br />
waren gerade einmal ein Viertel<br />
der Dienstposten bewertet.<br />
Die bfg hat daraufhin die Probleme<br />
dieser Arbeitsgruppe zum<br />
Gegenstand eines Ministergesprächs<br />
im Juli 2013 gemacht<br />
und dabei die politische Dimension<br />
der Dienstpostenwertigkeit<br />
als Grundlage und Voraussetzung<br />
für Beförderungsstellen<br />
herausgestellt. Angesichts der<br />
tausendfachen Aufgabenabschichtungen<br />
vom gehobenen<br />
auf den mittleren Dienst sieht<br />
die bfg keinen Raum für schlechtere<br />
Bewertungen in diesen<br />
sog. Funktionsbereichen. Im<br />
Gegenteil: alle Beschäftigten, die<br />
heute einen dieser rund 5.000<br />
Dienstposten mit der Wertigkeit<br />
A 9 + Z besetzen, leisten eine<br />
Arbeit, die in anderen Bereichen<br />
der Verwaltung bis heute dem<br />
gehobenen Dienst bzw. der 3.<br />
QuE zugeordnet ist! Und in der<br />
3. QuE hat die Abschichtung zu<br />
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bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013