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Geschäftsbericht 2013.indd - Bayerische Finanzgewerkschaft

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Neues Dienstrecht in Bayern<br />

Rechnung getragen werden, insbesondere<br />

den Aufgabenverlagerungen<br />

aus München hinaus,<br />

die verpflichtende Bereichswechsel<br />

unmöglich machten.<br />

Die wichtigste Änderung gegenüber<br />

den bisherigen Konzepten<br />

betrifft die Rotationserfordernisse.<br />

Die Leitlinien Personalentwicklung<br />

(LPE) sehen anstelle<br />

einer vorgegebenen Anzahl verpflichtender<br />

Wechsel ein Punktemodell<br />

vor, das grundsätzlich für<br />

die 2., 3. und 4. Qualifikationsebene<br />

gilt. Danach werden der<br />

Wechsel des Dienstpostens,<br />

des Arbeitsgebiets, des Arbeitsbereichs<br />

und der Dienststelle<br />

unterschiedlich stark bepunktet,<br />

ebenso der Wechsel in eine<br />

familienpolitische Beurlaubung,<br />

die Übernahme einer zusätzlichen<br />

Aufgabe oder der Wechsel<br />

in einen Bereich mit Sonderausbildung<br />

(beides 4. QuE).<br />

Nach A 9, A 12 oder A 15 kann<br />

nach dem Entwurf der LPE nur<br />

befördert werden, wer nach<br />

dieser Tabelle mindestens 10<br />

Punkte erreicht hat; zur Beförderung<br />

nach A 9 ist dabei<br />

ein einmaliger Arbeitsgebietswechsel<br />

notwendig. Für eine<br />

Beförderung nach A 9 (Z), A<br />

13 und A 16 sind 12 Punkte<br />

erforderlich, die durchaus auch<br />

bereits vor der Beförderung nach<br />

A 9 erzielt worden sein können.<br />

Die bfg hatte sich vehement für<br />

eine Abschaffung der Rotationserfordernisse<br />

stark gemacht,<br />

konnte sich gegenüber dem Finanzministerium<br />

mit dieser Forderung<br />

aber nicht durchsetzen.<br />

Mit dem Punktemodell werden<br />

die früher sehr starren Regeln<br />

jedoch erheblich aufgebrochen.<br />

Das Punktemodell ist deshalb<br />

in weiten Bereichen umsetzbar;<br />

vielfach jedoch nur mit dem<br />

Rückgriff auf Ausnahmeregeln.<br />

Für die bfg stellt sich daher weiterhin<br />

die Frage, ob die Rotationserfordernisse<br />

nicht besser<br />

auf die Wechselvorschriften der<br />

Korruptionsbekämpfungsrichtlinie<br />

beschränkt werden sollten.<br />

Den Klagen der bfg nachgegeben<br />

hat das Finanzministerium<br />

nach intensiven Gesprächen<br />

im Sommer 2013 hinsichtlich<br />

dringend notwendiger Anpassungen<br />

für die Beschäftigten<br />

des Landesamts für Steuern.<br />

Aber auch klarstellende Regelungen<br />

für die Beschäftigten<br />

der Betriebsprüfung und<br />

hinsichtlich der Punktemechanismen<br />

bei Beförderungsversetzungen<br />

wurden vereinbart.<br />

Dienstpostenbewertung<br />

Seit vielen Jahren bemüht sich<br />

die bfg um Verbesserungen der<br />

Dienstpostenbewertung, um<br />

den gestiegenen Anforderungen<br />

Rechnung zu tragen. Das Neue<br />

Dienstrecht mit seiner einheitlichen<br />

Leistungslaufbahn und<br />

neuen Wegen eines beruflichen<br />

Aufstiegs bietet zudem Anlass<br />

für eine Überprüfung der<br />

Wertigkeiten. In einem Gespräch<br />

mit dem damaligen Finanzminister<br />

Fahrenschon wurde der<br />

bfg letztlich die Überarbeitung<br />

zugesichert und der Einsatz einer<br />

Arbeitsgruppe angekündigt.<br />

Diese vom Finanzministerium<br />

eingesetzte Arbeitsgruppe mit<br />

Vertretern des Ministeriums,<br />

des Landesamts für Steuern<br />

sowie Leitern und Sachbearbeitern<br />

der Finanzämter hat sich<br />

seit Juni 2011 16 mal getroffen<br />

(Stand August 2013) und dabei<br />

über ein analytisch-summarisches<br />

Bewertungssystem<br />

jeden einzelnen Dienstposten<br />

nach 25 Kriterien auf einer<br />

6-Punkte-Skala bewertet.<br />

Der Hauptpersonalrat, der in der<br />

Arbeitsgruppe auch mit einem<br />

Mitglied vertreten ist, hatte<br />

diese im Frühjahr 2013 zeitweise<br />

verlassen und so auf bedenkliche<br />

Entwicklungen in der<br />

Bewertung und den allzu schleppenden<br />

Prozess aufmerksam<br />

gemacht: nach knapp 2 Jahren<br />

waren gerade einmal ein Viertel<br />

der Dienstposten bewertet.<br />

Die bfg hat daraufhin die Probleme<br />

dieser Arbeitsgruppe zum<br />

Gegenstand eines Ministergesprächs<br />

im Juli 2013 gemacht<br />

und dabei die politische Dimension<br />

der Dienstpostenwertigkeit<br />

als Grundlage und Voraussetzung<br />

für Beförderungsstellen<br />

herausgestellt. Angesichts der<br />

tausendfachen Aufgabenabschichtungen<br />

vom gehobenen<br />

auf den mittleren Dienst sieht<br />

die bfg keinen Raum für schlechtere<br />

Bewertungen in diesen<br />

sog. Funktionsbereichen. Im<br />

Gegenteil: alle Beschäftigten, die<br />

heute einen dieser rund 5.000<br />

Dienstposten mit der Wertigkeit<br />

A 9 + Z besetzen, leisten eine<br />

Arbeit, die in anderen Bereichen<br />

der Verwaltung bis heute dem<br />

gehobenen Dienst bzw. der 3.<br />

QuE zugeordnet ist! Und in der<br />

3. QuE hat die Abschichtung zu<br />

73<br />

bfg <strong>Geschäftsbericht</strong> 2008 - 2013

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